Wochenend-Ticket

Wochenend-Ticket

Das Schönes-Wochenende-Ticket (abgekürzt SWT, umgangssprachlich häufig auch nur als Wochenendticket oder Schönes Wochenende bezeichnet) ist eine als dauerhaftes Sonderangebot definierte Fahrkarte der Deutschen Bahn (DB), welche zum 1. Februar 1995 eingeführt wurde (erster tatsächlicher Geltungstag war Samstag, der 4. Februar 1995).

Inhaltsverzeichnis

Konditionen des Angebots

Nach den aktuellen Beförderungsbedingungen können mit dem Schönes-Wochenende-Ticket an einem Samstag oder Sonntag (gültig jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr früh) bundesweit – also in allen Bundesländern – alle Nahverkehrszüge der DB AG (RegionalExpress (RE), InterRegioExpress (IRE), RegionalBahn (RB) und S-Bahn (S)) in beliebigem Umfang benutzt werden, darüber hinaus wird das Schönes-Wochenende-Ticket auch bei fast allen Nichtbundeseigenen Eisenbahnen anerkannt, d. h. in Regionalzügen, die von privaten Anbietern betrieben werden, wie z. B. Metronom, Harz-Elbe-Express (HEX) oder der Nord-Ostsee-Bahn (NOB). Zahlreiche Verkehrsverbünde haben das Ticket in ihre eigene Angebotspalette integriert, in diesen Verbünden gilt es dann nicht nur in Zügen, sondern auch in allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Unabhängig davon gilt das Schönes-Wochenende-Ticket auch in allen Verbünden, welche es selbst nicht anerkennen, dort aber dann nur in DB-Zügen (einschließlich S-Bahn) und nur im ein- und ausbrechenden Verkehr (Start oder Ziel der Fahrt müssen außerhalb des Verbundes liegen).

Prinzipiell gilt das Schöne-Wochenend-Ticket nicht in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn (IC, ICE und Nachtzügen), ebenso nicht in Fernzügen privater Anbieter, wie z. B. im Interconnex oder Vogtland-Express.

Der Fahrschein wird nur für die 2. Klasse ausgegeben, ein Übergang in die 1. Klasse ist auch gegen Zahlung eines Aufpreises nicht möglich. An gesetzlichen Wochenfeiertagen (beispielsweise Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag) ist das Schönes-Wochenende-Ticket nicht erhältlich (alternativ bietet die DB jedoch für Fahrten innerhalb eines Bundeslandes die Ländertickets an, diese werden an allen Wochentagen angeboten und sind – vorausgesetzt, man bewegt sich innerhalb des Geltungsbereiches nur eines Ländertickets – immer günstiger als das Schönes-Wochenende-Ticket).

Das Ticket kostet aktuell (seit dem 14. Dezember 2008) 37 €, beim personenbedienten Verkauf an Schaltern (z. B. in DB-Reisezentren) oder in Reisebüros mit DB-Lizenz erhöht sich der Preis um 2 € auf 39 €. Beim Kauf im Zug wird ein zusätzlicher Bordzuschlag von 3,70 € (entspricht 10 % Aufschlag) berechnet, so dass das Ticket dann 40,70 € kostet – Nachlösen im Zug ist jedoch grundsätzlich nur dann möglich, wenn der betreffende Zug mit einem Zugbegleiter besetzt bzw. mit einem Fahrkartenautomaten ausgestattet ist. In unbegleiteten Zügen, Zügen ohne Fahrkartenautomaten sowie in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen ist ein Nachlösen im Zug grundsätzlich nicht möglich, der Fahrschein muss bereits im Vorverkauf erworben werden. Eine Buchung als Online-Ticket (zum Selbstausdrucken am Computer) ist beim SWT nicht möglich, es kann jedoch bis drei Tage vor dem gewünschten Geltungstag im Internet bestellt werden und wird dann per Post zugeschickt.

Das Schönes-Wochenende-Ticket ist für bis zu fünf Personen gültig, eine Version für Einzelreisende – wie bei den meisten Ländertickets – wird nicht angeboten. Eine Möglichkeit, statt Personen alternativ Fahrräder oder Hunde mitzunehmen, besteht ebenfalls nicht. Für jedes mitgenommene Fahrrad muss deshalb zusätzlich eine Fahrradtageskarte Nahverkehr zu (4,50 €) gelöst werden (in Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Hessen, sowie in zahlreichen Verkehrsverbünden ist die Fahrradmitnahme abweichend davon jedoch kostenfrei möglich, in Sachsen-Anhalt ist sie kostenlos). Für Hunde muss ebenfalls ein eigener Fahrschein zum Kindertarif gekauft werden (sofern diese nicht in geschlossenen Körben untergebracht werden). In NRW können Hunde kostenlos mitgenommen werden (NRW-Tarif).

Gültigkeit im Ausland

Auf bestimmten Strecken gilt das Schönes-Wochenende-Ticket auch über die deutsche Landesgrenze hinaus (dies ist immer dann der Fall wenn der DB auf diesen Abschnitten die Betriebsführung übertragen wurde), so z. B. nach Salzburg, Kufstein und allen Bahnhöfen der Außerfernbahn (Österreich), nach Stettin, Küstrin, Forst-Berge (Zasieki), Slubice und Zgorzelec (Polen), nach Basel, Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall (Schweiz), nach Weißenburg und Lauterburg (Frankreich) sowie nach Enschede (Niederlande). Einige Jahre lang galt das SWT auch auf grenznahen Strecken in Tschechien, unter anderem bis Pilsen. Diese Regelung wurde jedoch zum „kleinen Fahrplanwechsel“ am 10. Juni 2007 wieder abgeschafft, das SWT ist seither in Tschechien ungültig. Als Ersatz dafür wurden Sonderformen der Ländertickets in Bayern und Sachsen geschaffen, mit welchen man nun im ehemaligen Gültigkeitsbereich des SWT in Tschechien fahren kann.

Im Gegenzug gilt das Ticket jedoch nicht im Verkehr zu den deutschen Bahnhöfen Altenburg-Rheinau, Jestetten und Lottstetten, diese Orte sind auf dem Schienenweg nur über Schweizer Staatsgebiet zu erreichen und werden deshalb nur von den SBB im Korridorverkehr bedient, es gilt hierbei ausschließlich der SBB-Tarif.

In Stettin (Szczecin) können mit dem Ticket auch Straßenbahnen und Stadtbusse benutzt werden [1].

Geschichte

Das Angebot wurde zum 1. Februar 1995 zum Preis von 15 DM (umgerechnet 7,67 €) eingeführt.[2] Kinder zwischen vier und elf Jahren galten als halbe Personen.[3] Im Unterschied zu heute konnte das Ticket damals noch das gesamte Wochenende benutzt werden − ein Ticket galt jeweils 48 Stunden lang (von Samstag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr).

Das Schönes-Wochenende-Ticket wurde ursprünglich eingeführt, um die zuvor oft mangelhafte Auslastung der Nahverkehrszüge am Wochenende zu verbessern. Die attraktiven Bedingungen des neuen Sonderangebots führten jedoch schon wenige Wochen nach dessen Einführung zu chaotischen Zuständen im Nahverkehr − häufig waren massiv überfüllte Regionalzüge die Folge. Insbesondere langlaufende Züge waren davon betroffen.

Das Angebot wurde bis Mai 1995 mehr als eine Million Mal verkauft; 40 Prozent der Nutzer waren Neukunden. In manchen Regionalzügen stieg die Auslastung in der Folge um mehr als 30 Prozent. Durch eine Verlängerung einiger Wochenend-Züge auf das Niveau der Werktage wurden rund 195.000 zusätzliche Sitzplätze geschaffen.[4]

Zweck des Angebots war es ursprünglich, den Fahrgästen (insbesondere Familien und Ausflüglern) an den Wochenenden Kurzreisen zu günstigen Konditionen zu ermöglichen. Tatsächlich nutzten aber unerwartet viele Fahrgäste das neue Ticket auch für Fernverkehrsreisen durch ganz Deutschland. Die Möglichkeiten der Fahrkarte wurden deshalb im Laufe der Jahre mehrfach verändert, das Ticket wurde dabei bewusst unattraktiver gestaltet. Diese Maßnahmen erfolgten zum einen, um die chaotischen Zustände aus der Anfangszeit zu verhindern, zum anderen, um zu vermeiden, dass dem Fernverkehr der DB Fahrgäste und damit dringend benötigte Einnahmen verloren gingen. Im Gegenzug wurde das Schönes-Wochenende-Ticket aber im Laufe der Jahre auch von immer mehr Verkehrsverbünden in die eigene Angebotspalette integriert, was mit einer gewissen Attraktivitätssteigerung verbunden war.

2001 wurde die Abschaffung des Tickets diskutiert. Entsprechende Überlegungen der Deutschen Bahn sahen vor, ab 1. Januar 2002 stattdessen die Gültigkeit der unter der Woche geltenden Ländertickets auf Samstag und Sonntag auszudehnen.[5]

Strukturelle Änderungen im Laufe der Jahre

  • Zum Fahrplanwechsel am 28. Mai 1995 wurde der Preis auf 30 DM erhöht, wobei die Gültigkeit auf die Verkehrsverbünde (ohne MVV und RMV) ausgedehnt wurde.[6] In der Folgezeit wurde das Angebot umgangssprachlich auch als "30-Mark-Ticket" bezeichnet.[7]
  • Seit 1. Oktober 1997 gilt das Schönes-Wochenende-Ticket nur noch an einem Tag.[8]
  • April 1998: Weil auch die zweifache Preiserhöhung seit der Einführung noch nicht zum gewünschten Nachfragerückgang führte, schränkte die DB im April 1998 die maximale Personenanzahl ein – das Schönes-Wochenende-Ticket galt fortan nicht mehr für fünf Personen, sondern nur noch für zwei Erwachsene und maximal drei Kinder bis 17 Jahre (bzw. beliebig viele eigene Kinder bzw. Enkelkinder). Hintergrund dieser Änderung: Die Nutzung des Tickets durch zufällig zusammengestellte Reisegruppen stellte für die DB in den 90er Jahren ein großes Problem dar, weil bei diesen ad hoc gebildeten Gruppen nur noch ein Bruchteil des für einen einzelnen Fahrgast üblichen Tarifes zu tragen war. Vereinfacht wurde diese Gruppenbildung auch durch das Aufkommen von Mitfahrzentralen im Internet.
  • 1. April 1999: Nach massiven Protesten von Kunden und Fahrgastverbänden wurde die Regelung mit der beschränkten Personenzahl wieder zurückgenommen, das Schönes-Wochenende-Ticket galt nun wieder wie von Beginn an für fünf Personen beliebigen Alters (Eltern und Großeltern dürfen jedoch auch weiterhin eine beliebige Zahl von eigenen Kindern bzw. Enkelkindern mitnehmen, auch wenn dadurch die Gruppengröße von fünf Personen erweitert wird – dies war früher nicht möglich).
  • Mitte 1999: Nach dem fehlgeschlagenen Versuch mit der Reduzierung der Gruppengröße versuchte die DB dem weiterhin anhaltenden Erfolg des SWT mit einer anderen Maßnahme beizukommen. Galt das Schönes-Wochenende-Ticket seit seiner Einführung an beiden Tagen des Wochenendes, musste man sich seit Mitte 1999 beim Kauf für einen Tag entscheiden oder aber zwei verschiedene Tickets lösen. Im Gegenzug wurde allerdings die zeitliche Gültigkeit in den Nachtstunden etwas ausgedehnt, ein für Samstag gelöstes Ticket gilt seither bis Sonntag, 03:00 Uhr, ein für Sonntag gelöstes Ticket bis Montag, 03:00 Uhr. Wichtigster Grund für die Beschränkung auf einen Tag war laut Aussage der DB der zunehmende Missbrauch durch den Weiterverkauf der Tickets nach Nutzung (Schwarzhandel auf den Bahnhöfen), aber auch die (durch den dauerhaften Erfolg des Tickets) auf Dauer deutlich gestiegene Auslastung der Züge an Wochenenden hat dabei vermutlich eine Rolle gespielt.
  • Seit dem 1. Januar 2001 wird beim Kauf von Fahrkarten in Zügen der DB AG generell ein Nachlösezuschlag erhoben, der sogenannte „Bordpreis“. Dieser Bordpreis wurde zunächst pauschal berechnet, beim Kauf eines SWT beim Zugbegleiter betrug der Preis fortan 46 DM (statt normalerweise 40 DM im Vorverkauf am Schalter oder am Fahrkartenautomaten). Zur Euro-Umstellung am 1. Januar 2002 wurde der Bordpreis beim SWT leicht gesenkt und betrug fortan 3 € (5,87 DM). Später wurde der Bordpreis dann beim SWT – wie bei allen anderen Ticketarten auch – von einer pauschalen auf eine prozentuale Berechnungsweise umgestellt, der Aufpreis beträgt seither 10 % vom Normalpreis.
  • Zum 1. April 2002 führte die DB (gleichzeitig mit der Preiserhöhung von 21 € auf 28 €) einen Schalterzuschlag für das SWT ein, im personalbedienten Verkauf am Schalter und in Reisebüros mit DB-Lizenz kostete das Ticket fortan 30 €, der eigentliche Preis von 28 € gilt nur beim Kauf am Automaten bzw. bei der Vorbestellung im Internet (bis spätestens 3 Tage vor dem ersten Geltungstag möglich). Es gibt seither drei verschiedene Preise für das SWT: den Normalpreis, den Schalterpreis (Normalpreis + 2 €) sowie den Bordpreis (Normalpreis + 10 %). Auch bei den späteren Preiserhöhungen blieb der Schalterzuschlag bei der Pauschale von 2 €, während der Bordpreisaufschlag aufgrund seiner prozentualen Berechnungsweise mit jeder Preiserhöhung ebenfalls gestiegen ist.
  • 1. April 2005: Seit diesem Datum versucht die Bahn den Missbrauch durch Weiterverkauf der Tickets nach Nutzung zusätzlich zu unterbinden, indem das Schönes-Wochenende-Ticket (zeitgleich mit den Ländertickets) personalisiert wurde. Seither ist der Ticketinhaber dazu verpflichtet, seinen Vor- und Zunamen in Blockschrift auf dem Fahrschein einzutragen und sich gegebenenfalls auszuweisen. Bei Reisegruppen mit unterschiedlichen Startorten bzw. Reisezielen muss der Reisende mit der weitesten zu fahrenden Entfernung seinen Namen auf dem Ticket angeben (sollte der Unterzeichnende nach den anderen Mitgliedern der Gruppe einsteigen oder vor den anderen Mitgliedern der Gruppe aussteigen, so hat das Ticket keine Gültigkeit). Allerdings finden sich auf Tickets welche an Automaten einiger Mitgliedsverkehrsunternehmen von am SWT-Angebot teilnehmenden Verkehrsverbünden gelöst wurden, keinerlei Hinweise oder Felder zur Aufschrift eines Namens.

Preiserhöhungen im Laufe der Jahre

Parallel zu den oben aufgeführten strukturellen Änderungen wurde die in den Anfangsjahren des Tickets übergroße Nachfrage auch durch fortlaufende Preiserhöhungen eingedämmt. Ferner wurden für bestimmte Vertriebswege Zuschläge eingeführt. Im Laufe der Jahre gab es beim Schönes-Wochenende-Ticket folgende Preisstufen:

Datum der Preiserhöhung DM Euro Bordpreis DM Bordpreis Euro Schalterpreis Euro Bemerkungen
Zur Einführung am 1. Februar 1995 15,00 (7,67) X X X erster tatsächlicher Geltungstag war Samstag, der 4. Februar 1995
28. Mai 1995 30,00 (15,34) X X X
1. Januar 1996 35,00 (17,90) X X X
5. November 2000 40,00 (20,45) X X X
1. Januar 2001 40,00 (20,45) 46,00 (23,52) X Einführung des erhöhten Bordpreises (Pauschalzuschlag von 6,00 DM) [1]
1. Januar 2002 (41,07) 21,00 (46,94) 24,00 X neue DB-Tarife im Zuge der Währungsumstellung von DM auf Euro
1. April 2002 (54,76) 28,00 (60,63) 31,00 30,00 Einführung des erhöhten Schalterpreises (Pauschalzuschlag von 2,00 Euro)
15. Dezember 2002 (54,76) 28,00 (60,24) 30,80 30,00 Umstellung des Bordpreises auf prozentuale Berechnung (10 %)
12. Dezember 2004 (58,68) 30,00 (64,54) 33,00 32,00
1. Januar 2007 (64,54) 33,00 (70,41) 36,30 35,00
9. Dezember 2007 (68,45) 35,00 (75,30) 38,50 37,00
14. Dezember 2008 (72,37) 37,00 (79,60) 40,70 39,00

[1] = zu diesem Stichtag wurde auch für alle anderen DB-Fahrscheine (darunter auch Einzelfahrten zum Normalpreis) ein erhöhter Bordpreis eingeführt, es galt zunächst folgende Regel: Fahrscheinwert bis 30 DM → 3,00 DM Aufpreis, Fahrscheinwert zwischen 31,00 DM und 100,00 DM (darunter auch das SWT) → 6,00 DM Aufpreis, Fahrscheinwert über 100,00 DM → 9,00 DM Aufpreis. Für BahnCard-Besitzer halbierten sich die Aufpreise, diese Regelung galt jedoch nicht beim SWT (selbst dann nicht, wenn alle Mitfahrer im Besitz einer BahnCard gewesen waren). Mit der Einführung des neuen Preissystems zum 15. Dezember 2002 wurde der Bordpreis dann jedoch auf eine prozentuale Berechnungsweise umgestellt, seither gilt: der Aufpreis beträgt 10 % des Fahrscheinwerts, mindestens jedoch 2 € und höchstens 10 €).

Zukunft des Tickets

Mehrfach hatte die DB angekündigt, das Ticket ganz abschaffen zu wollen, scheiterte aber immer am Widerstand der Länder, die den Tarifbestimmungen im Nahverkehr zustimmen müssen, sowie an Protesten von Fahrgästen und Fahrgastverbänden. Mehrere Vorschläge zur Reform – unter anderem einiger Mitglieder und Gliederungen von PRO BAHN – wurden von der DB nicht umgesetzt. Unabhängig davon sind die Verkaufszahlen des Schönes-Wochenende-Tickets jedoch seit Jahren rückläufig. Ursächlich dafür ist neben den mehrfachen Preiserhöhungen auch das Fehlen einer preisgünstigeren Single-Version und die sukzessive Ausweitung der Ländertickets seit März 1997 (damals wurde in Bayern das erste Länderticket Deutschlands eingeführt). Aktuell werden in allen Bundesländern Ländertickets angeboten, außerdem sind alle Ländertickets mittlerweile auch am Wochenende erhältlich und stehen somit in direkter Konkurrenz zum Schönes-Wochenende-Ticket. Auch treten mittlerweile Fernverkehrsangebote in Konkurrenz zum Schönes-Wochenende-Ticket. Mit Fahrpreisen ab 29 Euro für eine einfache Fahrt bietet etwa das Angebot Dauerspezial für Einzelreisende eine günstigere Alternative für bundesländerüberschreitende Fahrten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg / SWT
  2. Platzreservierungen nicht mehr kostenlos. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 23, 1995, ISSN 0174-4917, S. 1.
  3. Kein Licht im Tarif-Tunnel der Deutschen Bahn. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 30, 1995, ISSN 0174-4917, S. 22.
  4. Dialog. In: ZUG, Nr. 5, 1995, ohne ISSN, S. 3.
  5. Meldung Wieder einmal: Zukunft des Wochenend-Tickets umstritten. In: Eisenbahn-Kurier, Nr. 345, Juni 2001, ISSN 0170-5288, S. 6.
  6. Die Bahn schafft den Eilzug ab. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 118, 1995, ISSN 0174-4917, S. 12.
  7. http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=9262995&top=SPIEGEL
  8. Neue Geltungsdauer für das Schöne-Wochenend-Ticket. In: Eisenbahn-Kurier, Nr. 300, September 1998, ISSN 0170-5288, S. 5.

Weblinks


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