Wittum

Wittum

Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum ist ein Begriff aus der mittelalterlichen Rechtssprache.

Inhaltsverzeichnis

Versorgungsleistung bei der Eheschließung

Der Begriff bezeichnete zunächst eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge für den Fall, dass sie einmal Witwe werden sollte.[1] Das Wittum war häufig gesetzlich festgeschrieben.[2]

Ursprünglich bestand das Wittum nur aus Fahrnis.[3] Später wurde es zur Immobilie, die durch eine Urkunde übereignet wurde. Das Wittum wurde mehr und mehr der Morgengabe ähnlich, ja trat an ihre Stelle, bis schließlich Wittum und Morgengabe nicht mehr klar zu trennen waren. Das Wittum wurde die Versorgung der Witwen, da es lebenslänglich in ihrem Besitz blieb.

Das Wittum war im alten deutschen Recht der vom Bräutigam an den Geschlechtsvormund der Braut zu bezahlende Kaufpreis für die vormundschaftliche Gewalt über die Braut (Wittemde, Wettma, auch Mundschatz), später eine Zuwendung des Mannes an die Frau zu deren Versorgung im Witwenstande (Doarium, Dotalicium, Vidualicium, Leibgedinge), meistens in lebenslänglichem Nießbrauch an Grundstücken (Witwengut) bestehend. Wittum heißt namentlich auch die zum standesgemäßen Unterhalt der Witwe des Monarchen und der Witwen von Prinzen eines fürstlichen Hauses zu gewährende Dotation.[4]

Adelige Familien, die ihre weiblichen Mitglieder in Klöstern unterbrachten, statteten diese mit sogenannten Widumshöfen aus. Um die adeligen Nonnen von jeglicher Arbeit zu befreien, erhielten die Klöster Höfe mitsamt Leibeigenen zur Versorgung der Damen. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff Widumshof auch auf den Pfarrhof übertragen, der dem Geistlichen als wirtschaftliche Grundlage diente.

Bezeichnung für einen Pfarrhof oder Pfarrpfründe

Widum in Schlanders

In Bayern und Tirol ist Widum oder Widdum auch die Bezeichnung für das unbewegliche Vermögen der Pfarrpfründe und insbesondere für das Pfarrhaus.[5] Dem entspricht in Norddeutschland das (mittel)niederdeutsche Wedeme.[6]

Widum taucht heute noch, wenn auch in abgewandelter Form, als Orts-, Straßen- oder Flurname auf, sowie in Österreich als Bezeichnung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes einer katholischen Pfarre. In Lübeck ist die Wehde der historische Pfarrhof der Marienkirche.

Das Wort „widum“ und „wittum“ leitet sich von derselben Wurzel her wie „widmen“; Widum und Wittum bezeichnet also ein „gewidmetes Gut“, in Tirol und Südtirol heute noch gebraucht als Bezeichnung für einen Pfarrhof; später wurden auch Witwenversorgungen so genannt, da auch diese „gewidmete Güter“ waren; die Verknüpfung des Wortes Widum mit Witwe ist volksetymologisch, und nicht richtig.[7]

Beispiele

Ein Beispiel ist die Burg Calvörde (Calvörde) in Sachsen-Anhalt.

Siehe auch

Fußnoten und Einzelnachweise

  1. Pierer's Universal-Lexikon. Band 19, Altenburg 1865, S. 303–304.
  2. Wittum. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 16, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, ‎ S. 705.
  3. auch Mobilien - auch Mobiliarwittum genannt
  4. Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 20, Leipzig 1909, S. 704.
  5. Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 20, Leipzig 1909, S. 704.
  6. M. Funk: Einige Notizen über die Amtswohnungen der Geistlichen in Lübeck. In: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde 4 (1884), S. 68-83
  7. Duden, Etymologie, s.v. widmen, Wittum, Witwe; besonders klar: H. Paul, Deutsches Wörterbuch, s.v. widmen; weiters: M. Lexer, Mittelhochdeutsches Wörterbuch, s.v. widem, widum usw; auch M. Lexer, Kärntisches Wörterbuch (Leipzig 1862), Seite 257 s.v. widn; und auch andere Wörterbücher mit etymologischen Vermerken

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