Wilde Ehe

Wilde Ehe

Als wilde Ehe oder Onkelehe bezeichnete man mit negativer Konnotation die Beziehung von Paaren, die unverheiratet unter einem Dach zusammenlebten. Die juristische Bezeichnung heute ist eheähnliche Gemeinschaft, der Begriff Wilde Ehe ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für eine lose Liebesbeziehung.

In der Nachkriegszeit entstand die Bezeichnung Bratkartoffelverhältnis für eine von einem Mann bestimmter äußerer Annehmlichkeiten wegen unterhaltenes Verhältnis, bei dem von seiner Seite keine wirkliche Bindung besteht[1].

In der Schweiz wird diese Lebensform als Konkubinat bezeichnet[2].

Inhaltsverzeichnis

Gründe

Einer der Gründe war es die bürgerlichen Moralvorstellungen bewusst abzulehnen, aber auch andere persönliche Entscheidungen führten dazu eine Beziehung ohne die Absicht einer dauernden Bindung aufzunehmen. Im Ergebnis der beiden Weltkriege kamen auch finanzielle Überlegungen wie der mögliche Verlust von Versorgungsansprüchen (wie Witwenrenten) durch eine offizielle Heirat oder die vage Aussicht auf Rückkehr des verschollenen Lebensgefährten.[3]

Bratkartoffelverhältnis

Die Verbreitung der „Wilden Ehe“ beruht vermutlich in den Auswirkungen des Ersten Weltkrieg für aus der Not geborene Zweckbeziehungen, bei denen es einigen Männern vor allem um die regelmäßige Versorgung mit warmen Mahlzeiten ging und eine Heirat von vornherein nicht geplant war.[4]

Die Bezeichnung „Bratkartoffelverhältnis“ für diese Form des Zusammenlebens wurde besonders zum Ende der 1940er Jahre verbreitet. Der Begriff bezeichnete nach dem Zweiten Weltkrieg Beziehungen zwischen heimkehrenden Soldaten und Witwen, die in wilder Ehe lebten, um den Verlust der Witwenrente zu vermeiden.[5]

Sittenwidrigkeit

Diese Form des Zusammenlebens wurde bis in die Mitte der 1970er Jahre hinein als Verstoß gegen die guten Sitten angesehen. Verträge über die Vermietung einer Wohnung an ein unverheiratetes, nicht wenigstens verlobtes Paar wurden als Begünstigung zur Kuppelei angesehen und konnten daher auch rechtlich unwirksam sein. Zudem bestand in Deutschland bis 1969 das Strafrisiko für den Vermieter unter diesem Aspekt. Auch in Beherbergungsunternehmen wurde die Vorlage von Dokumenten verlangt, wenn Doppelzimmer gebucht wurden, da die Vermittlung von Prostitution unterstellt wurde.

Mit dem Wandel der Sexualmoral vorrangig im Ergebnis 68er-Bewegung wurden diese Lebensformen zunehmend toleriert und in Deutschland als nichteheliche Lebensgemeinschaften auch fortschreitend rechtlich anerkannt.

Heutiger Gebrauch

Der Begriff der wilden Ehe wird heute umgangssprachlich verwendet, um eine feste und dauerhafte Lebensgemeinschaft ohne Trauschein (konsensuale Lebensgemeinschaft) zu charakterisieren. Daneben wird der Begriff auch im übertragenen Sinn für Kooperationen ohne vertragliche Grundlage verwendet.

In der Schweiz wird sowohl die „wilde Ehe“ als auch die in Deutschland als „eheähnliche Gemeinschaft“ bekannte Lebensform als Konkubinat bezeichnet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Duden: Bratkartoffelverhältnis
  2. Artikel Konkubinat wilde ehe was gilt Abgerufen am 22. September 2011
  3. N-TV (14. Mai 2008): Nicht nur die Liebe zählt Abgerufen 22. September 2011
  4. Olga Ejikhine: Beim Wort genommen: der Sprachführer durch die Welt der Redewendungen. Verlag Digitalis Books, 2006, ISBN 9077713050, (online).
  5. Kirsten Plötz: Als fehle die bessere Hälfte: „alleinstehende“ Frauen in der frühen BRD 1949–1969, Verlag Helmer, 2005, ISBN 3-89741-053-2, S. 305, (online).

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