Beffchen

Beffchen
Paul Gerhardt mit einer frühen Form des Beffchens

Das Beffchen (auch Bäffchen, von lateinisch biffa „die Halsbinde“) ist ein seit dem 17. Jahrhundert am Halsausschnitt getragenes 10–15 cm langes rechteckiges weißes Leinenstück.

Es ist ein Rest des früher unter dem sogenannten „Mühlsteinkragen“ getragenen kleineren Kragens. Ab 1680 gehörte eine Halsbinde mit zwei auf die Brust herunterhängenden, nur wenige Zentimeter breiten Leinenstreifen zur bürgerlichen Tracht der Männer, dem Jabot vergleichbar, und war keinesfalls Amtstracht des lutherischen Pfarrers im Gottesdienst. Erst im 19. Jahrhundert wurde durch die Anordnung König Friedrich Wilhelm III. das Beffchen mit schwarzem Talar zum liturgischen Kleidungsstück im evangelischen Gottesdienst.[1]

Bis heute hat sich das Beffchen in der Amtstracht der evangelischen Geistlichen erhalten. Hier ist es fester Bestandteil des Talars. Ebenso gehört es in den jüdischen Gemeinden zum Ornat von Kantor und Rabbiner.

Beffchen (uniert)

Das Beffchen besteht aus zwei Streifen weißen Stoffes, die je nach Konfession des Pfarrers auseinandergehen oder zusammengenäht sind[2]: Während bei Pfarrern lutherischer Konfession die Streifen etwa im Winkel von 30° auseinandergehen, sind sie bei Reformierten fest miteinander verbunden. Neben diesen beiden gibt es eine dritte Form, bei der die Streifen in der oberen Hälfte fest miteinander verbunden sind, in der unteren jedoch nicht. Diese Form tragen Geistliche der evangelischen unierten Kirchen, die sich sowohl dem lutherischen als auch dem reformierten Bekenntnis verbunden fühlen. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist allein das Tragen des lutherischen Beffchens von den kirchlichen Ordnungen gedeckt.

Beffchen werden meist schmucklos, zum Teil aber auch aufwendig mit Hohlsaum oder Stickereien gestaltet und mit Symbolen verziert. Es gibt Beffchen zum Zubinden und zum Anknöpfen; oft werden sie auch einfach nur in den Kragen des Talars gesteckt. Welches Beffchen der Pfarrer benutzt, bleibt ihm – im Rahmen der jeweiligen landeskirchlichen Kleiderordnungen – überlassen.

Ursprünglich war das Beffchen zum Schutz des Talares vor dem Bart des Geistlichen gedacht. Diese Schutzfunktion wird zwar häufig nicht mehr benötigt, dennoch gehört das Beffchen weiterhin zur Amtstracht. Nach der Einführung der Frauenordination steht es den Pfarrerinnen in einigen Landeskirchen frei, ob sie ein Beffchen tragen wollen oder nicht. Entscheiden sie sich gegen das Tragen des Beffchens, tragen sie in der Regel einen über den Talar geschlagenen weißen Kragen.

Dem Beffchen ähneln die Jabots, die von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts getragen werden.


Einzelnachweise

  1. Königlich-Preußische Kabinettsordre vom 20. März 1811; zitiert bei W. Lortz. Das hochzeitliche Kleid, Kassel 1949, Seite 40f
  2. Gerhard Krause, Gerhard Müller, Theologische Realenzyklopädie, Band 13, Seite 165.

Weblinks


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