Wettbewerb (Architektur)

Wettbewerb (Architektur)

Im Bereich der Architektur werden Wettbewerbe (auch Architekturwettbewerbe oder allgemein Planungswettbewerbe) veranstaltet, wenn für eine anstehende Bauaufgabe oder für eine generelle Ideefindung der optimale Entwurf gefunden werden soll. Da es trotz teils sehr präziser Vorgaben (Raumprogramm) immer noch viele verschiedene Möglichkeiten gibt, ein Bauwerk zu strukturieren, zu konstruieren und zu gestalten, versucht man so die individuell beste Lösung zu finden. Architekturwettbewerbe sind eines der besten qualitäts- und projektorientierten Mittel zur Ermittlung der besten Lösung hinsichtlich Funktion, Ökonomie und Ästhetik für ein bestimmtes Projekt.

Inhaltsverzeichnis

Merkmale

Veranstaltet werden diese Wettbewerbe in der Regel vom Bauherren, dem Auslober. Das kann sowohl eine öffentliche Institution oder eine Firma als auch eine Privatperson sein. Der Wettbewerb wird von Wettbewerbsmanagern organisiert. Das kann wiederum die zuständige Behörde oder eine hierzu beauftragte Firma sein; in der Regel Architekten. Die Wettbewerbsmanager sind auch verantwortlich für die Vorprüfung der eingereichten Entwürfe der Architekten.

Über die Platzierung entscheidet dann eine Jury, in der neben dem Auslober des Wettbewerbes auch Fachleute (Fachpreisrichter) wie auch Nutzer oder weitere Interessenten (Sachpreisrichter) vertreten sind. Im Normalfall wird der von der Jury empfohlene Entwurf des Erstplatzierten realisiert. Für die ersten Plätze werden Preisgelder ausgelobt. Neben den Preisen kann der Auslober auch Anerkennungen verleihen, womit die vom Wettbewerbsteilnehmer erbrachte Arbeit in den Besitz des Auslobers übergeht. Die weitere Nutzung der Preisträgerarbeiten ist dennoch nur im Rahmen einer weiteren Beauftragung möglich, die Urheberrechte verbleiben auch bei Realisierung immer beim Verfasser der Arbeit.

Die Prinzipien des Architektenwettbewerbs sind

  • die Chancengleichheit aller Teilnehmer
  • die Beurteilung der Arbeiten durch ein unabhängiges Preisgericht
  • die Anonymität der Teilnehmer
  • ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • eine Verpflichtung zur Beauftragung eines der Preisträger
  • die Sicherung des Urheberrechts der Teilnehmer

Rechtliche Grundlagen

In jedem Land werden die rechtlichen Rahmenbedingungen anders definiert. Auf europäischer Ebene erarbeitet der Architects council of Europe (Europäischer Dachverband der Berufsvertretungen der Architekturschaffenden) akkordierte Empfehlungen zur Durchführung von Architekturwettbewerben.[1]

In Deutschland sind 2009 die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) veröffentlicht und in Kraft getreten, die damit die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 1995) abgelöst haben. Mittelfristig sollen sie auch die Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004) ersetzen, die als vereinfachte Alternative zur GRW entwickelt wurden, aber nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen eingeführt wurden. In der Regel haben nur die Bauverwaltungen von Bund und Ländern die Anwendung einer Wettbewerbsordnung verbindlich vorgeschrieben. Andernfalls bestehen für den Auslober keine rechtlichen Bindungen zur Anwendung der RPW oder RAW. Teilnehmende Architekten sind jedoch berufsrechtlich verpflichtet, sich nur an solchen Wettbewerben zu beteiligen, in denen ein fairer Leistungswettbewerb sichergestellt ist. Dies ist der Regelfall, wenn eine der oben genannten Wettbewerbsordnungen zugrunde gelegt wurde. Überdies steht die Anwendung einer Wettbewerbsordnung dafür, dass das Verfahren rechtssicher und nach fairen Spielregeln durchgeführt wird. Es ist daher das Ziel der Architektenkammern, für alle Verfahren die Anwendung der RPW durchzusetzen.

In der Schweiz gestalten sich Architektenwettbewerbe nach dem Merkblatt 142 (Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe) der SIA-Kommission.[2] Architekturwettbewerbe in Österreich folgen die Regeln zur Vergabe von Wettbewerben im öffentlichen Bereich dem Bundesvergabegesetz, wobei seitens der Standesvertretung der Architekten ein Leitfaden herangezogen werden kann, und zwar die Wettbewerbsordnung der Architekten (kurz WOA).[3]

Wettbewerbsformen

Offene und nichtoffene Wettbewerbe

Außerhalb des eigentlichen Wettbewerbs, das heißt vor Versand der Auslobungsunterlagen an die Teilnehmer sind heute in den meisten Fällen Auswahlverfahren zur Bestimmung eines zahlenmäßig klar definierten Teilnehmerkreises gängig. Solche Wettbewerbe werden in Abgrenzung zu offenen Wettbewerben, bei denen jeder Interessent, der über die in der Bekanntmachung genannte Qualifikation verfügt, eine Arbeit einreichen darf, als nichtoffene (RPW, WOA), begrenzte (RAW) oder beschränkte (GRW) Wettbewerbe bezeichnet. Hinsichtlich des Auswahlverfahrens bei nichtoffenen Wettbewerben bestehen viele Möglichkeiten, von der direkten Benennung von Teilnehmern über die differenzierte Auswahl anhand von Referenzen bis hin zum Losverfahren. Auch die Kombination ist möglich und findet allenfalls im Vergaberecht Einschränkungen, die aber nur für öffentliche Auslober gelten.

Eine Besonderheit ist der zweiphasige Wettbewerb, bei dem in einer ersten offenen Phase skizzenhafte Konzepte in reduziertem Umfang eingereicht werden, anhand derer dann Teilnehmer für die eigentliche Wettbewerbsbearbeitung in der zweiten, nichtoffenen Phase ausgewählt werden. Im Abgrenzung hierzu gibt es auch zweistufige Wettbewerbe, bei denen eine im Kern identische Wettbewerbsaufgabe in mehreren Stufen vom i.d.R. gleichen Teilnehmerkreis bearbeitet wird, beginnend z.B. mit einem städtebaulichen Teil, der zu verbindlichen Vorgaben für einen hochbaulichen Teil in der zweiten Stufe führt.

Realisierungs- und Ideenwettbewerbe

Wettbewerbe werden in der Regel als Realisierungswettbewerbe ausgelobt, das heißt, dass für ein konkretes Vorhaben eine optimale Lösung gesucht wird. Ein wesentliches Element des „Vertrags“ zwischen Auslober und Teilnehmer ist das so genannte „Auftragsversprechen“, das heißt, dass der Auslober verspricht, einen der Preisträger mit der Planung des Projektes zu beauftragen, wenn und sobald das Projekt realisiert wird.

In Ausnahmefällen können Wettbewerbe auch als Ideenwettbewerbe ausgelobt werden, wenn eine Realisierung nicht beabsichtigt ist. Mit diesen Wettbewerben können auch übergeordnete Planungsansätze (in der Regel städtebauliche) gesucht werden, um z.B. Leitlinien festzulegen, anhand derer dann die weitere Planung erfolgt. Aufgrund des fehlenden Auftragsversprechens müssen die Preisgelder wesentlich höher als bei Realisierungswettbewerben sein. Besonderes Augenmerk ist hier auf die Urheberrechte zu legen.

Weil Ideenwettbewerbe oft als Option missverstanden wurden, Wettbewerbe ohne Auftragsversprechen durchzuführen, auch wenn eine Realisierungsabsicht bestand, ist in RAW und RPW die Differenzierung nach Realisierungs- und Ideenwettbewerben aufgegeben worden. Das Auftragsversprechen ist hier als Grundsatz jedes Wettbewerbs anzusehen. Die RPW formulieren aber weiterhin die Option eines Wettbewerbs ohne Auftragsversprechens, allerdings als Ausnahme und ohne den Begriff "Ideenwettbewerb" zu verwenden.

Kooperative Wettbewerbe

Ein wesentlicher Grundsatz des geregelten Wettbewerbs ist die Anonymität. Das heißt, dass auch bei namentlicher Kenntnis der Teilnehmer an einem nichtoffenen Wettbewerb die Beiträge anonym eingereicht und beurteilt werden, um eine Konzentration auf die Inhalte unabhängig von den Personen zu gewährleisten. In Ausnahmefällen können Wettbewerbe aber auch kooperativ ausgelobt werden. In diesen Fällen werden ein oder mehrere Präsentationskolloquien durchgeführt, um mit den Teilnehmern gemeinsam Lösungsansätze zu diskutieren, bevor diese weiter bearbeitet werden. Eine Anonymität kann dann nicht aufrecht erhalten werden. Kooperative Verfahren sind nur bei kleiner Teilnehmerzahl möglich und bieten sich an, wenn die Aufgabenstellung oder bestimmte Rahmenbedingungen erst im Laufe des Verfahrens konkretisiert werden können.

Studentenwettbewerbe

Wettbewerbe, an denen ausschließlich Studenten bestimmter Disziplinen teilnehmen dürfen. Die Grenze zwischen Studentenwettbewerben und Semesterarbeiten, die von den Hochschulen in Kooperation mit externen "Auslobern" angeboten werden, sind oft fließend. Studentenwettbewerbe unterliegen keinen Regelungen und sind mit Architektenwettbewerben nur bedingt vergleichbar.

Beispiele

Es ist weit verbreitet öffentliche Bauaufgaben über einen Wettbewerb zu vergeben. Dies sind beispielsweise repräsentative Regierungsbauten, Museen, Sportstadien oder städtebaulich besonders prägende Bauten, aber auch Schulen und andere Funktionsbauten. Auch Firmen und internationale Unternehmen loben für ihre Zentralen häufig Wettbewerbe aus.

Siehe auch

Weblinks

Informationen
Architekturwettbewerbe
Studentenwettbewerbe
  • archinoah.de - Datenbank mit aktuellen Studentenwettbewerben im Bereich Architektur

Einzelnachweise

  1. Architects council of Europe - Recommendations for Design Contests
  2. Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein - Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe
  3. Interuniversitäres Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur - Verfahren der Architektenwettbewerbe

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