Weinlage

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Die Lage bezeichnet im Weinbau den geografischen Anbauort. Lagebezeichnungen sind für sämtliche deutsche Weinanbauflächen vorgegeben. Man unterscheidet nach Anbaugebiet, Bereich, Großlage und Einzellage (hierarchisch gegliedert).

Einzellage

Die Einzellage ist im Weinbau im Gegensatz zur Großlage eine detailliertere Angabe auf dem Weinetikett. Sie bezeichnet eine bestimmte Rebfläche, die mindestens 5 Hektar groß sein muss - es gibt jedoch auch Ausnahmen wie z.B. die Lage Walporzheimer Gärkammer zeigt. In Verbindung mit der Einzellage wird auf dem Etikett die Ortsbezeichnung genannt, z.B. : "Forster Ungeheuer", wobei "Forst" die Ortschaft bezeichnet und "Ungeheuer" die Lage. Es gibt in Deutschland ca. 2600 Einzellagen.

Die Lagenbezeichnungen stellen mittlerweile nicht immer eine wirkliche Qualitätsbezeichnung dar, unter anderem weil manchmal Gebiete unterschiedlicher Qualität einer ursprünglich bedeutenden Einzellage zugeordnet wurden. Viele Winzer und Verbände streben daher eine Reform an und gehen eigene Wege. Außerdem ist rein durch die Angaben auf dem Flaschenetikett eine Großlage nicht von einer Einzellage zu unterscheiden.

Einige Weine, vor allem im Rheingau, tragen daher Bezeichnungen wie "Erstes Gewächs" (Frankreich = Premier Cru) und "Großes Gewächs" (Frankreich = Grand Cru). Andere Winzer versuchen mit Begriffen wie Selection ein neues Qualitätskriterium zu schaffen. Dabei spielt auch eine Rolle, dass es nicht immer ganz einfach ist, ein Produkt zu vermarkten, das so vielfältig ist wie Wein.

Für sich genommen, ohne Lagenbezeichnung, sind all diese Begriffe jedoch austauschbar, der typische Charakter einer Gegend (Terroir) tritt in den Hintergrund. Die Bezeichnung der Einzellage wird deshalb, zumindest bei Spitzenweinen und Spitzenlagen, vermutlich weiterhin ihre Berechtigung und Bedeutung behalten.

Großlage

Die Großlage ist eine Herkunftsbezeichnung beim Weinbau. Sie ist nach dem deutschem Tafelwein und dem Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.), die drittgrößte Einheit um die Herkunft eines Weines aus Deutschland zu bestimmen. Sie bezeichnet fast immer die Zusammenfassung von mehreren Einzellagen eines bestimmten deutschen Anbaugebiets. Es gibt derzeit knapp 170 (Stand 2004) Großlagen in Deutschland, die durchschnittlich 600 ha groß sind. Von der Namensgebung her ist sie nicht von einer Einzellage zu unterscheiden.

Weine aus Großlagen müssen nicht unbedingt schlechterer Qualität sein als Einzellagen. Es kommt vor allem auf die Qualität der Lagen an, die einer Großlage angehören. Jedoch wird eine gute und bekannte Einzellage in der Regel als solche vermarktet. Weine mit einer Großlage auf dem Etikett sind daher meist:

  • von einer im Vergleich nicht gut angesehenen Lage
  • ein Verschnitt von Trauben aus verschiedenen Lagen innerhalb einer Großlage

Viele Großlagen haben einen schlechten Ruf unter Verbrauchern und Winzern, deshalb wird derzeit im Zuge einer Reform des Weingesetzes über deren Zukunft diskutiert. Bis diese Änderungen durchgesetzt werden, kann es allerdings sehr lange dauern.

Die etwas über 30 Großlagen in Österreich sind äußerst selten auf Etiketten zu finden und spielen bei den Bezeichnungen kaum eine Rolle.

Anbaugebiet

Das Anbaugebiet ist eine Herkunftsbezeichnung für Qualitätswein, die sich auf ein genau abgegrenztes Gebiet bezieht. Im deutschen Weingesetz wurde dieser Begriff 1971 festgesetzt. Anbaugebiete werden weiter in Bereiche und Großlagen und Einzellagen unterteilt. In Deutschland sind 13 Anbaugebiete für Qualitäts- und Prädikatweine festgelegt, siehe auch den Artikel Anbaugebiet.

Im österreichischen Weingesetz ist analog zum deutschen Anbaugebiet das Weinbaugebiet definiert. In der Schweiz findet der Ausdruck Rebbauzone Verwendung.

Im germanischen Herkunftsbezeichnungssystem ist im Unterschied zum romanischen Herkunftsbezeichnungssystem keine Aussage über den Weintyp, die Geschmacksrichtung oder die Herstellung des Weines gemacht.

Die ältesten urkundlich definierten Anbaugebiete betreffen den Portwein aus dem Dourogebiet (1756) und den Chianti-Classico der Toskana (1716).


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