Weiher (Gewässer)

Weiher (Gewässer)
Schlossweiher nahe Lenggries im Isarwinkel

Ein Weiher (aus dem Lateinischen vivarium, so viel wie „belebter Behälter“) ist ein kleines perennierendes Stillgewässer.

Die Limnologie definiert den Weiher als natürliches langlebiges Flachgewässer ohne Zu- und Abfluss und ohne eine Tiefenschicht, wie sie für Seen typisch ist. Ein Weiher ist daher potentiell überall durch höhere Wasserpflanzen besiedelbar und zeigt auch keine stabile Schichtung. Nach ÖNORM M 6231[1] etwa ist ein Weiher als natürliches, ausdauerndes stehendes Gewässer charakterisiert, bei dem das Licht bis zum Gewässergrund dringt und das Wachstum grüner Pflanzen ermöglicht.

Flachgewässer, die künstlich angelegt wurden und mindestens einen Zufluss sowie einen regulierbaren Abfluss haben, werden als Teiche bezeichnet. Flachgewässer, die nur temporär Wasser führen, heißen Tümpel.
In der Umgangssprache verwischt sich der Gebrauch des Begriffs Weiher mit dem des Teichs oder auch mit anderen Bezeichnungen. Das Wort Weiher ist im süddeutschen und schweizerisch-österreichischen Raum stärker verbreitet und üblicher als im norddeutschen Raum. Dort werden großflächige Flachgewässer vielfach als Meer (z. B. Steinhuder Meer) bezeichnet. Kleinflächige Flachgewässer werden dort, oft mit gewissen Bedeutungsvarianten, auch als Laken (Laaken) oder Seen bezeichnet. Auch im süddeutschen Bereich werden Flachgewässer dann, wenn sie sehr groß sind, als Seen bezeichnet; bekanntestes Beispiel hierfür ist der nur bis 1,9 m tiefe Neusiedler See, der nach der limnologischen Definition eigentlich ein (sehr ausgedehnter) Weiher und kein „echter“ See ist.

Eine besondere Form des Weihers ist der Heideweiher.

Literatur

  • Gewässer des Binnenlandes - Ökosysteme Mitteleuropas, Richard Pott, Dominique Remy ISBN 3-8001-3157-9

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Weiher – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Richtlinie für die ökologische Untersuchung und Bewertung von stehenden Gewässern. ÖNORM M 6231:2001 10 01

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