Wasserschutzpolizei

Wasserschutzpolizei
Das Polizeiboot (FPB 29) Bürgermeister Weichmann der Wasserschutzpolizei Hamburg

Die Wasserschutzpolizei (Abkürzung WSP bzw. WaPo) ist eine Organisationseinheit der Landespolizeien in Deutschland, welche für die Einhaltung von See- und Binnenschifffahrtsvorschriften, Gefahrenabwehr im Bereich Schifffahrt, Umweltschutz und, je nach Land, grenzpolizeiliche Maßnahmen zuständig ist.

Inhaltsverzeichnis

Sachliche Zuständigkeit/Aufgaben

Neben den allgemein polizeilichen Aufgaben [1] hat die Wasserschutzpolizei auf den Bundes- und Landeswasserstraßen sowie in den Häfen die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wahrzunehmen.

Zu den schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben gehören:

  • Erkennen von Gefahren für den Schiffsverkehr und Treffen von unaufschiebbaren Maßnahmen zu ihrer Abwehr.
  • Einhaltung der der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dienenden Vorschriften, z.B. das Verhalten im Verkehr, die Ausrüstung, die Besatzung und die Bemannung, den Betrieb und die Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge und schwimmenden Anlagen.
  • Überprüfung der Schiffspapiere und Befähigungsnachweise der Schiffsführer, Mannschaften, Floßführer, Fährführer und Lotsen auf den Wasserfahrzeugen.
  • Bei der Abfertigung einkommender Schiffe in den Seehäfen fungiert die Wasserschutzpolizei auch als Vertreterin der Ausländerbehörde. So werden z. B. für fremdländische Seeleute, die der Visumspflicht unterliegen, örtlich und zeitlich begrenzte Visa ausgestellt, die sogenannten Landgangsausweise.
  • Von zunehmender Bedeutung ist auch die Funktion der Wasserschutzpolizei als Exekutivorgan der Umweltbehörden. Hierzu gehört vor allem die Überwachung der internationalen maritimen Umweltübereinkommen (MARPOL). Dazu unterhalten die einzelnen Wasserschutzpolizeien meist eigene speziell ausgebildete Abteilungen (Gruppen), die insbesondere technisch geschult werden und oft aus technischen Seeberufen (z. B. Maschinisten) rekrutiert werden.

Örtliche Zuständigkeiten

Alle Landespolizeien mit Ausnahme Thüringens unterhalten eine Wasserschutzpolizei, deren örtliche Zuständigkeit sich in der Regel auf die schiffbaren Wasserstraßen sowie auf die angrenzenden Ufer-, Schleusen und Hafenanlagen begrenzt. Der Aufgabenbereich der Wasserschutzpolizei der deutschen Küstenländer beinhaltet darüber hinaus regelmäßig das deutsche Küstenmeer bis zur 12-Seemeilen-Grenze. Außerhalb dieses Bereichs ist der Koordinierungsverbund Küstenwache, bestehend aus Bundespolizei, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und Zoll für wasserschutzpolizeiliche Maßnahmen örtlich zuständig. Für die Koordinierung größerer wasserschutzpolizeilicher Lagen im deutschen Küstenmeer wurde 2002 die WSP-Leitstelle Cuxhaven eingerichtet.

Bremen

Die Wasserschutzpolizei Bremen ist zuständig für die wasserpolizeilichen Aufgaben und den schifffahrtpolizeilichen Vollzug auf der Weser in Bremen und Bremerhaven. In beiden Städten unterhält sie Inspektionen. Für den Streckenabschnitt von Bremen nach Bremerhaven ist seit 2003 die Wasserschutzpolizei Niedersachsen zuständig. Auf See ist die Wasserschutzpolizei Bremen mit Küstenbooten und auf dem Fluss mit Streckenbooten unterwegs.

Die Bremer Wasserschutzpolizei nahm 2011 wiederholt an einem Schlauchboot-Sicherheitstraining von Greenpeace teil, während die Wasserschutzpolizeien von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg die Zusammenarbeit ablehnen.

Hamburg

Eine Besonderheit gibt es auch auf der Elbe: Auf den Elbabschnitten, die zu Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg gehören (Schnackenburg bis Cuxhaven), werden die Aufgaben der Wasserschutzpolizei einheitlich von der Hamburger Wasserschutzpolizei ausgeübt. Hierfür unterhält die WSP Hamburg ein Wasserschutzpolizeirevier (das WSPR 4) in Cuxhaven (Niedersachsen) und (noch) eine Außenstelle in Lauenburg (Schleswig-Holstein).

Die Wasserschutzpolizei Hamburg ist auch an Land zuständig (Verkehr, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten etc.). Sie unterhält u.a. drei Wasserschutzpolizeikommissariate (WSPK), WSPK 1 in Hamburg-Waltershof, WSPK 2 in Hamburg-Steinwerder und WSPK 3 in Hamburg-Harburg. Von dort wird auch der grenzüberschreitende Verkehr im Hamburger Hafen überwacht. In ganz Hamburg kontrolliert die WSP u.a. Gefahrgut- und Abfalltransporte. Auch der Einsatzzug der WSP wird bei Demonstrationen, Fußballspielen und sonstigen Veranstaltungen in ganz Hamburg eingesetzt. Für weitere Spezialgebiete ist die WSP in ganz Hamburg zuständig, u. a. in bestimmten Bereichen des Tierschutz-, Gefahrgut- und Lebensmittelrechts.

Niedersachsen

Zum Zuständigkeitsgebiet der Wasserschutzpolizei Niedersachsen gehört unter anderem das deutsche Hoheitsgebiet der Nordsee.

Rheinland-Pfalz

Neben der Regelung des Schiffsverkehrs ist die Wasserschutzpolizei in Rheinland-Pfalz auch für die Ermittlungen und Aufklärungen aller Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf den schiffbaren Wasserstraße ihren Nebenarmen, Ufern, Anlagen und Häfen in Rheinland-Pfalz zuständig.

Eine Besonderheit ist der Bereich des Kondominiums Deutschland-Luxemburg, in dem auf der Mosel (Moselkilometer 205,870 bis 232,290) und deren Uferanlagen sowohl die rheinland-pfälzische Wasserschutzpolizei, als auch ihr Luxemburger Pendant örtlich zuständig sind. Weitere Doppelzuständigkeiten von Bundesländern gibt es auf dem Rhein im Bereich der Ländergrenzen zu Baden-Württemberg und Hessen.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist die Wasserschutzpolizei in einer Wasserschutzpolizeidirektion als untere Landesbehörde organisiert. Die Wasserschutzpolizei-Reviere der Abt. 4 im Landespolizeiamt sind für den wasserschutzpolizeilichen Aufgabenvollzug, Bootswesen/Nautisch-Technische IT und Maritime Sicherheit zuständig.

Ostsee: WSP-Revier Kiel mit Außenstelle Ostuferhafen, WSP-Revier Flensburg mit WSP-Station Maasholm, WSP-Revier Heiligenhafen mit WSP-Station Puttgarden, WSP-Revier Lübeck-Travemünde mit WSP-Stationen Lübeck und Ratzeburg.

Nordsee: WSP-Revier Brunsbüttel mit WSP-Stationen Glückstadt und Rendsburg, WSP-Revier Husum mit WSP-Stationen Büsum, Helgoland, Wyk auf Föhr und List auf Sylt. Eine Besonderheit stellt die Insel Helgoland dar, denn dort werden alle polizeilichen Aufgaben von der Wasserschutzpolizei wahrgenommen.

Hessen

Die Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei Hessen erstreckt sich auf die hessischen Teile von Rhein, Main, Lahn, Fulda, Werra, Weser, Diemelsee sowie den Edersse einschließlich der Wasserbauwerke, Werften, Kai- und Umschlaganlagen sowie Häfen und Inseln im Bereich der zugewiesenen Wasserflächen.

Der Wasserschutzpolizeiabteilung mit Sitz in Mainz-Kastel mit einer Zentralen Ermittlungsgruppe sind nachgeordnet - am Main die Wasserschutzpolizeistation Frankfurt, - am Rhein die Wasserschutzpolizeistationen Gernsheim, Wiesbaden und Rüdesheim, - an der Lahn der Wasserschutzpolizeiposten Weilburg, - am Edersee der Wasserschutzpolizeiposten Waldeck sowie - der Wasserschutzpolizeiposten an der Fulda, Werra und Weser.

Ausrüstung

Die Wasserschutzpolizeien verfügen über See- und Binnenschiffe sowie -Boote. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Hubschrauberstaffel der Polizei Teil der WSP.

Boote

Fahrzeuge

Berlin

Ausbildung

Im Hamburger Freihafen wurde 1945 die Wasserschutzpolizeischule gegründet, um in einer gemeinsamen Einrichtung Beamte der Wasserschutzpolizeien aller Bundesländer auszubilden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Aufgabenbeschreibung Wasserschutzpolizei Niedersachsen

Literatur

  • Christian Ostersehlte: Die Wasserschutzpolizei in Preußen: Von den Anfängen bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, in: Jürgen W. Schmidt (Hg.): Polizei in Preußen im 19. Jahrhundert, Ludwigsfelde 2011, S. 72–115

Weblinks

 Commons: Wasserschutzpolizei – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Wasserschutzpolizei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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