Warschauer Vertrag (1970)

Warschauer Vertrag (1970)
Zeitliche Übersicht der Ostverträge, 1963–1973

Der Warschauer Vertrag ist ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen. Der Vertrag wurde am 7. Dezember 1970 unterschrieben und am 17. Mai 1972 vom Deutschen Bundestag ratifiziert (BGBl. 1972 II, S. 362 ff.).

Das Abkommen war auf bundesdeutscher Seite einer der Ostverträge, mit denen im Rahmen der neuen Ostpolitik eine Entspannungspolitik betrieben wurde. Tatsächlich heißt der Warschauer Vertrag im Ganzen: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen.

Darin sicherte die Bundesrepublik die auf der Potsdamer Konferenz zwischen den Siegermächten vereinbarte Oder-Neiße-Linie faktisch als Westgrenze Polens zu, indem beide Länder bekräftigten, dass ihre Grenzen unverletzlich sind. Sie verpflichten sich, keine Gebietsansprüche zu erheben und bekennen sich zur Gewaltfreiheit im Sinne der Vereinten Nationen. Grundlage der Beziehung ist die Charta der Vereinten Nationen.

Innenpolitisch war der Warschauer Vertrag höchst umstritten. Die CDU/CSU-Opposition warf Bundeskanzler Willy Brandt vor, dass er deutsche Interessen preisgebe und die Bundesrepublik vor Abschluss eines Friedensvertrages gar nicht berechtigt sei, auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie zu verzichten. Bei der Abstimmung über die Ostverträge enthielten sich die CDU- und CSU-Abgeordneten der Stimme, und der Bundestag verabschiedete am gleichen Tag einstimmig eine Erklärung, dass der Vertrag eine friedensvertragliche Regelung nicht vorwegnehme, da eine einvernehmliche Änderung der Grenzen möglich sei.

Am Tage der Unterzeichnung fiel Brandt vor dem Denkmal der Helden des Ghettos auf die Knie. Diese Geste ging als Kniefall von Warschau in die Geschichte ein.

Nach der deutschen Wiedervereinigung schlossen Deutschland und Polen am 14. November 1990 mit dem deutsch-polnischen Grenzvertrag einen völkerrechtlichen Vertrag, in dem sie die Oder-Neiße-Grenze endgültig festlegten: Die Vertragsparteien bestätigten sie als „unverletzliche“ Grenze zwischen beiden Staaten. Laut Bundeskanzler Helmut Kohl sei dies eine Bedingung von Michail Gorbatschow für die Zustimmung zur Deutschen Einheit gewesen, was von diesem aber dementiert wird.

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