Warnweste

Warnweste
Europäische Norm 471
Nationale Normen DIN, ÖNORM, SN
Bereich Warnkleidung
Regelt Warnkleidung - Prüfverfahren und Anforderungen
Kurzbeschreibung
Letzte Ausgabe 2008-03
Warnweste gemäß EN 471, gelb
Warnweste gemäß EN 471, orange

Eine Warnweste ist eine Weste in meist gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe mit retroreflektierenden Streifen, die zur besseren Sichtbarkeit von Personen dient.

Im Straßenverkehr zählt sie in einigen Ländern zu den mitzuführenden Ausrüstungsgegenständen im Kraftfahrzeug. In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben, wird aber auch für Privatleute empfohlen.

Warnwesten werden zum Beispiel von Arbeitern im Straßenbau oder von LKW-Fahrern getragen. Besonders auf der Autobahn bei einer Panne oder bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, schon aus großer Entfernung gesehen zu werden.

Inhaltsverzeichnis

Warnwestenpflicht in Europa

  • Deutschland: Pflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge, außer geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen.[1]
  • Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw) müssen seit 1. Mai 2005 eine vom Fahrersitz aus leicht erreichbare Warnweste mitführen und diese auch tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen oder Autostraßen das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Gilt nicht für Motorradfahrer.[2]
  • Belgien: Seit 1. Februar 2007 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (auch Motorrad) außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.[2]
  • Finnland: Alle Fahrzeugführer sollen Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen müssen.[2]
  • Frankreich: Ab dem 1. Juli 2008 Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder, Dreiräder und Quads).[2] Fahrradfahrer müssen seit 1. September 2008 außerorts nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen.[3][4]
  • Italien: Seit dem 1. April 2004 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt, die Warnweste tragen.[2] Fahrradfahrer müssen seit 1. August 2010 nach Einbruch der Dämmerung und im Tunnel auch tagsüber eine Warnweste tragen.[5]
  • Kroatien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.[2]
  • Montenegro: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.
  • Norwegen: Seit dem 1. März 2007 besteht nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer.[2]
  • Portugal: Seit dem 25. Juni 2005 gibt es nur für Fahrzeuge mit portugiesischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht, jedoch nicht für Motorradfahrer.[2]
  • Slowakei: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.[2]
  • Spanien: In Spanien gilt diese Tragepflicht seit dem 24. Juli 2004. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Gilt nicht für Motorradfahrer.[2]
  • Tschechien: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.[2]
  • Ungarn: Tragepflicht gilt für alle Fußgänger seit 2008 außerhalb des Ortsgebietes und damit auch für Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug verlassen.[6]
Warnwestenpflichten in Europa

Für alle Länder (außer Deutschland) gilt, dass die Verwendungspflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften besteht. Im Detail bestehen bei den Vorschriften der einzelnen Länder große Unterschiede. In manchen Ländern muss nur eine Weste mitgeführt werden; in anderen muss für jeden vorhandenen Sitzplatz eine Warnweste vorhanden sein. Eine weitere Spielart ist die Vorschrift, dass keine explizite Mitführverpflichtung, aber eine Verwendungsverpflichtung im Fall einer Panne oder eines Unfalles besteht.

In Deutschland ist die Tragepflicht nicht durch eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift, sondern durch eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften geregelt. Es muss mindestens eine Weste für den Fahrer, bei Fahrzeugen, die regelmäßig mit Beifahrern besetzt sind, auch für die Beifahrer mitgeführt werden. Die Weste ist bei jedem Aufenthalt außerhalb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen zu tragen. Das Nichtmitführen und das Nichtbenutzen sind nach der Unfallverhütungsvorschrift Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Sozialgesetzbuches. Sie können von der Berufsgenossenschaft mit einem Bußgeld geahndet werden.

In Österreich haben sich bis 2010, nach vier Jahren Tragepflicht, die Unfälle auf Grund des Nichterkennens von Personen bei Dunkelheit auf der Fahrbahn um 39 % vermindert. Die Zahl der Verunglückten reduzierte sich sogar um 53 %. Diese Ergebnisse und eine Blickanalysenstudie, die vom Verkehrsministerium in Auftrag gegeben wurde, sollen die Grundlage einer Initiative des Europäischen Automobil Clubs an das Europäische Parlament für eine europaweite einheitliche Regelung darstellen.[7]

Funktion

Die Warnweste kombiniert zwei verschiedene Funktionen zur besseren Erkennbarkeit:

  • Bei Tageslicht nutzt die in Tagesleuchtfarbe ausgeführte Fläche das einfallende Sonnenlicht und erscheint besonders hell, indem unsichtbares UV-Licht mittels Fluoreszenz in sichtbares Licht gewandelt wird. Besonders gut funktioniert dies in der Dämmerung und bei trübem Wetter (wegen des dann höheren Anteils an kurzwelligem Licht).
  • Bei Dunkelheit werfen die retroreflektierenden Elemente einfallendes Licht in Richtung der Lichtquelle zurück. Für die Warnfunktion muss sich daher der Beobachter nahe an einer die Umgebung ausleuchtenden Lichtquelle befinden. Bei Fahrzeugen ist dies durch das Abblendlicht gegeben, in anderen Fällen nur bei passender Anordnung der Beleuchtung.

Um die vorgesehene Sichtbarkeit zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Warnweste geschlossen getragen wird. Meist erfolgt dies mithilfe eines Klettverschlusses auf der Vorderseite der Weste.

Normen und Klassen für Warnkleidung

Beispiele für Warnkleidung (Warnwesten)
Beispiele für Warnkleidung (Warnhose und Warnjacke)

Warnwesten sind in den Normen EN 471 und EN 1150 geregelt.[8] Während EN 1150 nur für Warnkleidung für den nicht professionellen Gebrauch (d.h. Freizeitanwendung) gilt, regelt die EN 471 Warnkleidung auch für gewerbliche Anwendungen. Die Norm EN 471 beschreibt drei Schutzklassen. Vorgeschriebene Warnkleidung im Straßenverkehr muss in der Regel mindestens Klasse 2 erfüllen.[9] Für im gewerblichen Pannendienst Tätige ist Warnkleidung der Klasse 3 vorgeschrieben, für Personen im Rettungsdienst wird sie empfohlen.[10]

EN 471
Klasse
Fläche [m²]
fluoreszierenden Materials
Fläche [m²]
reflektierenden Materials
Beispiel, Bemerkung
1 0,14 0,10 Warnhose, alleine keine ausreichende Schutzwirkung
2 0,50 0,13 Warnweste
3 0,80 0,20 Warnjacke mit langen Ärmeln, mit Reflexstreifen an Ärmeln

Für eine Warnweste nach EN 471 sind zwei umlaufende, 50 mm breite Reflexstreifen vorgeschrieben, während für Kleidung nach EN 1150 (Freizeitanwendungen) bereits ein einzelner, 25 mm breiter Reflexstreifen ausreicht.[8]

Sonstige Verwendung

Mögliche Kennzeichnung für die Atemschutzüberwachung bei der Feuerwehr in Deutschland.

Als Funktionskennzeichnung

Gelegentlich werden Warnwesten in unterschiedlichen Farben auch als Kennzeichnungswesten verwendet, um Führungskräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Einsatz weithin sichtbar zu kennzeichnen.

Als Warnweste außerhalb des Straßenverkehrs

Warnwesten werden auch außerhalb des Straßenverkehrs zur besseren Erkennbarkeit von Personen eingesetzt, zum Beispiel bei der Eisenbahn, auf Flughäfen, auf Baustellen und Hafengebieten oder für Ordner in Stadien sowie als Kennzeichnung von Pressefotografen.

Bei der Jagd

Bei Veranstaltung einer Gemeinschaftsjagd sind Warnwesten Pflicht (siehe UVV Jagd §4 Abs.12). Nicht nur für Jäger und Treiber, sondern auch für Hunde gibt es inzwischen Warnwesten für den jagdlichen Einsatz. Bei Drück- oder Treibjagden dienen diese der besseren Unterscheidung zwischen Wild und Hund.

Aufbewahrung

Oft sieht man, dass die Warnweste in Kraftfahrzeugen nur über einen der Sitze gehängt wird. Dabei ist aber zu bedenken, dass die Fasern, wenn sie dauernder Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden, ihre Fluoreszenzeigenschaften in kurzer Zeit verlieren und die Warnweste ihre Schutzwirkung verliert. Außerdem können solcherart aufbewahrte Warnwesten bei einem Verkehrsunfall die Wirkung des in Sitzlehnen angebrachten Airbags beeinträchtigen. Sinnvoller ist es daher, die Weste im Handschuhfach oder im Seitenfach einer Tür aufzubewahren, wo sie besser vor starker Sonneneinstrahlung geschützt ist.

Einfuhrschwierigkeiten in Deutschland in der Anfangszeit

In Deutschland bestanden hinsichtlich der Tarifierung von Warnwesten im Zeitraum der Einführung der Pflicht zur Mitnahme von Warnwesten in Kraftfahrzeugen seitens des Handels Unsicherheit, ob die Warnwesten als Waren aus Kunststoff oder als Textilien zu deklarieren seien. Letztere sind bei der Einfuhr aus China genehmigungspflichtig.

In der Folgezeit wurden gegen jene Importeure, die falsch deklariert hatten, zum Teil empfindliche Geldbußen in fünf- oder gar sechsstelliger Höhe verhängt. Die erhofften Gewinne aus dem Geschäft mit den Warnwesten wurde somit in vielen Fällen nicht erzielt.

Siehe auch

  • Themenliste Straßenverkehr

Einzelnachweise

  1. http://pr-o.info/bc/uvv/12/31.htm/
  2. a b c d e f g h i j k http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/ausland/warnweste
  3. http://www.korsika.fr/blog/2008/10/warnwestenpflicht-fr-radfahrer-in.html
  4. http://www2.securiteroutiere.gouv.fr/vos-infos/presse/communiques/2-2008/CP_14-04-08.html
  5. http://www.n-tv.de/reise/Neue-Regeln-auf-Italiens-Strassen-article1646406.html
  6. Warnwesten in Europa auf ÖAMTC, abgerufen am 4. März 2010
  7. Maximaler Schutz für wenig Geld: Warnweste für alle Europäer auf ARBÖ vom 4. März 2010, abgerufen am 4. März 2010.
  8. a b Warnwesten - Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, abgerufen 26. Jul 2009
  9. Auffällig unterwegs - Warnkleidung in Arbeitsstellen an Straßen Gesundheitsschutz aktuell 1/03, abgerufen am 26. Juli 2009
  10. Information zum Thema Warnkleidung - Unfallkasse Berlin, abgerufen am 26. Jul 2009

Weblinks

 Commons: Warnweste – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

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