Wappen Nordrhein-Westfalens

Wappen Nordrhein-Westfalens
Wappen Nordrhein-Westfalens
Coat of arms of North Rhine-Westfalia.svg
Details
Zum Führen des Wappens berechtigt Nordrhein-Westfalen:
Landesregierung, Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie die Gerichte, Hochschulen und öffentliche Schulen, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Notare, Standesbeamte, Schiedsleute.
Eingeführt 5. Februar 1948, am
10. März 1953 gesetzlich verankert
Wappenschild in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld ein linksschräger silberner Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Ross und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern

Das Wappen Nordrhein-Westfalens ist ein Staatswappen und gemeinsam mit der Flagge eines der Hoheitszeichen des deutschen Bundeslandes. Es wurde 1947 von dem Düsseldorfer Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfen, am 5. Februar 1948 in seiner heutigen Form eingeführt und am 10. März 1953 durch § 2 des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge[1] gesetzlich verankert. Das Wappen symbolisiert die drei Landesteile, aus denen das Land Nordrhein-Westfalen nach dem Zweiten Weltkrieg gebildet wurde: das Rheinland, Westfalen und Lippe.

Inhaltsverzeichnis

Wappenbeschreibung

Die amtliche Beschreibung des Wappens in diesem Gesetz lautet:

„Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Ross und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“

Alternativ kann das Wappen beschrieben werden mit:

„Gespalten von Grün und Rot, vorne ein linksschräger silberner Wellenbalken, hinten ein aufgerichtetes silbernes Ross, im Schildfuß eine eingeschweifte silberne Spitze, darin eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“

Bedeutung

Der Fluss auf der heraldisch rechten Seite symbolisiert den Rhein, der Verlauf wurde aus ästhetischen Gründen gegen den kartografischen Verlauf gedreht.

Das Wappentier auf der heraldisch linken Seite ist das Westfalenpferd mit aufgeworfenem Schweif, eine alternative Version des Sachsenrosses, dem Wappentier Niedersachsens. Es steht für Westfalen und erinnert an das Volk der Sachsen, die zur Zeit der Karolinger das heutige Gebiet des Landes Niedersachsen und des Landesteils Westfalen bewohnten.

Das Symbol unten stellt die Lippische Rose dar. Sie steht für das Land Lippe, das nach dem Zweiten Weltkrieg seine Selbstständigkeit als Freistaat aufgeben musste und am 21. Januar 1947 dem Land Nordrhein-Westfalen beitrat. In den meisten Fällen (vgl. Abbildung unten) ist die Lippische Rose in anderer Orientierung als im Wappen des Kreises Lippe auf dem Landeswappen abgebildet. Das mittlere gelbe Kelchblatt zeigt im Landeswappen nach oben, im Kreiswappen dagegen nach unten.

Alle Wappenteile wurden bereits in ähnlicher Darstellung im Wappen der Rheinprovinz, der Provinz Westfalen und dem Land Lippe verwendet. Lediglich der Rhein und Lippische Rose sind spiegelbildlich dargestellt. Das Westfalenpferd ähnelt der aktuellen Darstellung in Form und Haltung.

Wappenzeichen

Das Wappenzeichen vor 2009
Das Wappenzeichen seit 2009

Wegen häufiger Anfragen hat das Land ein Wappenzeichen entwerfen lassen, das von jedermann frei verwendet werden kann[2], weil es nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Hoheitszeichen entspricht. Am 27. Oktober 2009 hat das Land Nordrhein-Westfalen ein neues Wappenzeichen eingeführt, das sich besonders in der Form (quadratisch) deutlich von dem Hoheitszeichen unterscheidet.[3]

Das Führen des Landeswappens hingegen ist genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur den Behörden gestattet. Den Behörden ist nach der geltenden Verordnung die Benutzung des Wappenzeichens oder des vereinfachten Wappens nur in ihrer Öffentlichkeitsarbeit gestattet; im Übrigen haben sie das gesetzlich festgelegte Landeswappen zu führen.

Vereinfachtes Wappen (Nordrhein-Westfalen-Design)

Das vereinfachte Wappen Nordrhein-Westfalens

Seit Mitte Juni 2007 wird vom Land in der Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Internetauftritte usw.) ein verändertes Wappen verwendet. Diese abgewandelte Darstellung des nordrhein-westfälischen Wappens ist im Vergleich zur herkömmlichen amtlichen Form um bestimmte Merkmale verändert. Hauptmerkmale des geänderten Wappens sind eine erhebliche Verringerung der schwarzen Konturen und – durch Verzicht auf die geschweifte Form – eine Simplifizierung des Wappenschildes. Auch das Pferd wurde in Form und Haltung stark verändert, so dass es dem Pferd auf dem Ferrari-Markenzeichen ähnelt. Die Lippische Rose wurde dadurch verändert, dass die in der Blasonierung des offiziellen Wappens vorgeschriebenen Kelchblätter und Butzen abstrakt und statt in Gold in Grün dargestellt sind. Eine Begradigung erfuhr der Rhein, indem die Designer die Zahl der Flussschleifen verringerten.

Da die offizielle seit 1953 gesetzlich festgelegte Blasonierung des Landeswappens jedoch nicht entsprechend geändert wurde, ersetzt diese vereinfachte Darstellungsform nicht das gesetzliche Landeswappen. Das altbekannte Wappen bleibt also weiterhin das Landeswappen Nordrhein-Westfalens.

Die Gesamtkosten der Einführung eines "vereinfachten" Wappens für die Öffentlichkeitsarbeit betrugen laut Landesregierung fast 110.000 € (53.000 € zuzüglich Musterentwürfe und Umstellungskosten).

Die abgewandelte Form des Landeswappens, die offiziell "Nordrhein-Westfalen-Design" genannt wird, wurde durch Kabinettbeschluss am 27. März 2007 der Landesregierung, den nachgeordneten Landesbehörden, den Landesbetrieben sowie den Initiativen und Gesellschaften des Landes zur "Öffentlichkeitsarbeit" vorgeschrieben. Hierzu wurden "Leitlinien zur Anwendung des Nordrhein-Westfalen-Designs" erlassen. Öffentlichkeitsarbeit ist dabei insbesondere auch der gesamte, auch zwischenbehördliche, Schriftverkehr, so dass alle Briefköpfe der Landesbehörden das Nordrhein-Westfalen-Design tragen. Dies führt dazu, dass die Landesbehörden das amtliche Landeswappen als Hoheitszeichen in ihrem Schriftverkehr kaum noch führen, obwohl sie im Schriftverkehr großteils hoheitlich und nicht informatorisch in Bezug auf die Öffentlichkeit auftreten.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953
  2. Runderlass des Innenministers vom 17. Februar 1984, Ministerialblatt NW. 1984, S.196
  3. http://www.nrw.de/presse/wappenzeichen-erhaelt-modernes-design-7950/

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