Walter Funk

Walter Funk
Walther Funk 1945/46

Walther Emanuel Funk (* 18. August 1890 in Trakehnen, Ostpreußen; † 31. Mai 1960 in Düsseldorf) war ein deutscher Journalist. In der Zeit des Nationalsozialismus war er Wirtschaftsminister und Reichsbankpräsident.

Funk gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen und wurde am 1. Oktober 1946 in drei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu lebenslänglicher Haft verurteilt, aus der er 1958 entlassen wurde.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Jugend, Ausbildung und Berufsanfänge (1890 bis 1931)

1890 wurde Funk als Sohn eines Unternehmers gleichen Namens in Trakehnen geboren. Ab 1908 studierte er Rechtswissenschaften, Nationalökonomie, Literatur und Musik in Leipzig und Berlin. 1912 schloss er sein Jurastudium mit einer Promotion ab. Anschließend erwarb er unter anderem bei der „Berliner National-Zeitung“ und den „Leipziger Neuesten Nachrichten“ eine journalistische Ausbildung. 1915 zum Kriegsdienst eingezogen, wurde er noch im selben Jahr wegen Dienstuntauglichkeit entlassen.

1919 heiratete er Luise Schmidt-Sieben. Ab 1916 war Funk Redakteur des Handelsteils der „Berliner Börsen-Zeitung“, deren Chefredakteur er dann von 1922 bis 1930 war. Er veröffentlichte zudem Artikel in zahlreichen Fachzeitschriften, war Sachverständiger für Wirtschaftsfragen und hielt Vorträge auf internationalen Kongressen und Wirtschaftstagungen.

Mit einer 1920 erschienenen Schrift, die die Rolle der Banken bei Konzernbildungen analysierte, erregte Funk zum ersten Mal Aufmerksamkeit in Finanzkreisen. Nach der Veröffentlichung einer Broschüre zur Währungsreform folgte Funk 1923 einer Einladung des „Reichsverbandes der Deutschen Industrie“, seine Arbeit vor Finanzminister Hans Luther und Hjalmar Schacht zu präsentieren. Obwohl Funk 1924 den Dawes-Plan entschieden ablehnte, galt er nicht als überzeugter Gegner der Weimarer Republik.

1927 wurde er zum Vorsitzenden des „Sachverständigenausschusses für Presseangelegenheiten“ des Berliner Börsenvorstandes und der Berliner Industrie- und Handelskammer. Von 1928 bis 1932 war er geschäftsführendes Vorstandsmitglied der „Gesellschaft für deutsche Wirtschafts- und Sozialpolitik“.

Karriere im Nationalsozialismus (1931 bis 1945)

Im Frühjahr 1931 lernte Funk Adolf Hitler kennen, dessen Persönlichkeit ihn nach eigenen Angaben tief beeindruckte. Er trat in die NSDAP ein, in der er wegen seiner guten Kontakte zu Kapital und Industrie schnell in wichtige Positionen aufstieg. Ab Mai 1931 war er Herausgeber des „Wirtschaftspolitischen Diensts“ der NSK, der maßgeblich von deutschen Konzernen finanziert wurde.

Funk vermittelte der NSDAP geheime Spenden von deutschen Konzernen in Millionenhöhe. Er fungierte als Kontaktperson zu Großindustriellen wie Emil Kirdorf, Fritz Thyssen, Albert Vögler und Friedrich Flick.

Auf Empfehlung Hjalmar Schachts berief Hitler ihn im Juli 1931 zu seinem persönlicher Wirtschaftsberater. 1932 übernahm Funk den zweiten Vorsitz des Reichswirtschaftsrats in der Reichsleitung der NSDAP und war bis 1933 Leiter der Kommission Wirtschaftspolitik in der Politischen Zentralkommission der NSDAP.

Im März 1933 wurde er zum Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) ernannt, wobei Joseph Goebbels keineswegs begeistert über diese Entscheidung war. Der bürgerliche Funk sollte offenbar gegenüber dem greisen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg als ausgleichendes Moment für den von Hindenburg wenig geschätzten Heißsporn Goebbels dienen. Als Staatssekretär beaufsichtigte Funk die Abt. IV des RMVP, die auch als Presseabteilung der Reichsregierung fungierte. Funk firmierte daher auch unter der Amtsbezeichnung „Pressechef der Reichsregierung“. Am 15. November 1933 wurde er zum stellvertretenden Präsidenten der Reichskulturkammer berufen. Auf seinen Vorschlag hin entstand der F-Kreis.

Im Februar 1938 wurde Funk zum Reichswirtschaftsminister ernannt, nachdem sein Vorgänger Hjalmar Schacht zurückgetreten war. Ab Januar 1939 war er zudem Präsident der Reichsbank, sein Stellvertreter auf diesem Posten wurde Emil Puhl. Ab August 1939 war er als Mitglied des Ministerrats für die Reichsverteidigung verantwortlich für kriegswirtschaftliche Maßnahmen.

Als Reichswirtschaftminister war Funk maßgeblich daran beteiligt, Juden aus dem Wirtschaftsleben hinauszudrängen und ihre Enteignung voranzutreiben. Mit der „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden" vom 6. Juli 1938 und der „Dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 14. Juni 1938 wurde die wirtschaftliche Tätigkeit von Juden erfasst, kontrolliert und schließlich zum Erliegen gebracht.

Am 9. August 1940 versagte Funk in seiner Funktion als Wirtschaftsminister und Reichsbankpräsident Juden den Zugriff auf ihr bei Banken oder anderen Institutionen angelegtes Vermögen. 1942 vereinbarte Funk mit Heinrich Himmler in einem Geheimabkommen, die Wertgegenstände der in den Vernichtungslagern ermordeten Juden an die Reichsbank weiterzuleiten. Den Wert der Lieferung schrieb die Bank zugunsten der SS auf dem Sonderkonto „Max Heiliger“ gut.

Am 4. Februar 1943 ließ Funk alle nicht kriegswichtigen Betriebe des Handwerks, des Handels und des Gaststättengewerbes schließen. Im September 1943 wurde er Mitglied im zentralen Planungsstab des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion Albert Speer, verlor jedoch ab 1944 zunehmend an Einfluss und galt bald als wenig ehrgeiziger Alkoholiker, der seinen Aufgaben weder fachlich noch politisch gewachsen sei.

Er war Aufsichtsratsmitglied der Kontinentale Öl AG.

Verurteilungen und Prozesse (1945 bis 1960)

Nach Kriegsende fassten britische Einheiten Funk im Juni 1945 im Ruhrgebiet. Im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess wurde er wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Zu seiner Verteidigung führte er an, nur vor allem die Befehle Hermann Görings ausgeführt zu haben. Hitler sei er aus Bequemlichkeit, nicht aus Überzeugung treu gewesen.

Am 16. Mai 1957 wurde Funk aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus der Haft im Kriegsverbrechergefängnis Spandau entlassen. Im Dezember 1958 verurteilte die West-Berliner Spruchkammer den als stark belastet eingestuften Funk zu einer Geldstrafe von 10.900 DM. Das Urteil sollte als symbolische Wiedergutmachung für die von ihm unterstützte Judenverfolgung begriffen werden.

Literatur

  • Ludolf Herbst: Walther Funk. Vom Journalisten zum Reichswirtschaftsminister, in Ronald Smelser, Enrico Syring, Rainer Zitelmann (Hg.): Die braune Elite II. 21 weitere biographische Skizzen, Darmstadt 1993, S. 91–102 (ISBN 3-534-80122-9)
  • Ernst Klee: Walther Funk, Eintrag in ders.: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Aktualisierte Ausgabe. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2005, S. 172 (ISBN 3-596-16048-0)
  • Jana Richter: Walther Funk, in Hermann Weiß (Hrsg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 1998, S. 136–137 (ISBN 3-10-091052-4)

Weblinks



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