Waldburg-Zeil-Lustenau-Hohenems

Waldburg-Zeil-Lustenau-Hohenems
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Clemens Alois Waldburg-Zeil-Hohenems (* 13. August 1753; † 10. März 1817) ist der Gründer der Linie Lustenau-Hohenems und der Verbindungen mit dem souveränen und eigenständigen Staat der Grafschaft zu Lustenau. Er war verheiratet mit Maria Walburga Josepha Cajetana (* 22. Oktober 1762; † 25. Mai 1828), Tochter von Franz Xaver, Graf von Harrach-Rohrau österreichischer Feldmarschall und Maria Rebecca Gräfin von Hohenems.

Inhaltsverzeichnis

Lustenau

Erste urkundliche Nennung, Kaiser Karl III. stellt im Königshof Lustenouva 887 Urkunden aus. 890 wurde der Königshof von Lustenau durch den Karolingerkönig Arnulf gegründet.

Bestand um 1806 aus 10 Orten: Wiesenrhein, Grindel, Oberholz, Weiler, Lustenau, Unterholz, Rheindorf, Stalden, Haag und Holz

Seine Besitzer

  • Grafen (Udalrich, Ulrich) des Linzgaus, Rheingau, Bregenz (ab 890)
  • Grafen von Montfort (ab 1160)
  • Grafen von Werdenberg (ab Mitte des 13. Jahrhunderts)
  • Grafen von Hohenems (ab 2. März 1526)
  • Grafen von Harrach-Hohenems und Rohrau (ab 16. März 1759)
  • Grafen zu Waldburg-Zeil Lustenau-Hohenems (ab 18. April 1806)

Der Weg zum Haus Waldburg

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Am 16. März 1759 starb der letzte männliche Angehörige des alten hohenemsischen Hauses, Franz Wilhelm III. regierende Reichsgraf von Hohenems. Seine 1742 geborene, mit Graf Franz Xaver von Harrach und Rohrau († 15. Februar 1781) verheiratete Tochter, Gräfin Maria Rebekka, ergriff am 17. November 1759 von dem Reichshof Lustenau Besitz, während die Grafschaft und das Reichslehen Hohenems rechtmäßig auf Österreich übergingen.

Am 6. Dezember 1766 wurde das bis dahin in Kenntnis der Rechtslage ausgesparte Lustenau widerrechtlich von Österreich in Besitz genommen.

Nach vorerst aufgegebenen Prozessbemühungen gegen Österreich durch Maria Rebekka nahm am 9. September 1784 Graf Clemens zu Waldburg-Zeil (1753-1817) den Rechtsstreit wieder auf, nachdem er im Jahre 1779 die noch minderjährige und einzige Tochter Maria Rebekkas, Gräfin Maria Walpurga von Harrach-Hohenems-Rohrau (1762-1828) geheiratet hatte.

Nach zwanzigjährigem Rechtsstreit erkannte Österreich am 24. Januar 1786 die Souveränrechte der Gräfin Maria Rebekka über den Reichshof Lustenau an. Diese Rechte wurden am 22. März 1790 durch einen Staatsvertrag zwischen Österreich und der Gräfin bestätigt und ratifiziert. Somit blieb Maria Rebekka regierende Reichsgräfin von Lustenau. Demnach blieb Lustenau frei und unabhängig, sollte aber in einer praktischen Verbindung zu Österreich bleiben.

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 28. Februar 1803 wurden auf Veranlassung Frankreichs zahlreiche deutsche Reichsstände für ihre linksrheinischen Verluste mit rechtsrheinischen Gebieten aus ehemals geistlichem Besitz und dem Besitz kleiner Reichsfürsten entschädigt. Diese mediatisierten Fürsten verloren dadurch ihre reichsunmittelbaren Stellungen und ihre bisherigen Rechte. Auch die fürstlichen Familien Waldburg-Zeil und Waldburg-Wolfegg blieben davon 1806 nicht verschont. Ihre ehemals souveränen Fürstentümer gingen überwiegend in Württemberg auf.

Diese Mediatisierungen berührten jedoch Lustenau ebenso wenig wie das Fürstentum Liechtenstein, da diese Länder keine Enklaven, sondern Grenzgebiete waren und von den Siegermächten im Pressburger Frieden vom 26. Dezember 1805 ausdrücklich ausgeklammert wurden.

Am 26. Dezember 1805 mussten Tirol, Brixen, Trient sowie die sieben österreichischen Herrschaften in Vorarlberg mit ihren Enklaven, also den Grafschaften Hohenems, Hohenegg, Rothenfels, die Herrschaften Tettnang und Argen sowie die Stadt und das Gebiet von Lindau an das Königreich Bayern abgetreten werden. Auch Österreich musste als Inhaber von Hohenems den Bayern den Platz räumen.

Am 18. April 1806 verstarb Gräfin Maria Rebekka von Harrach-Hohenems.

Am 28. April 1806 nahm Hofrat von Wocher auf Befehl des regierenden Grafen Clemens Alois zu Waldburg-Zeil Lustenau Hohenems die Zivilbesitznahme (Huldigung) vor Lustenau vor.

Am 6. August 1806 wurde das Heilige Römische Reich durch die Niederlegung der Krone durch Kaiser Franz II. aufgelöst, wodurch die noch bestehenden reichsunmittelbaren Staaten, wie unter anderem auch Liechtenstein und Lustenau, gänzlich souverän wurden.

Die Grafschaft Lustenau wurde somit ein souveränes Staatsgebiet unter den Grafen zu Waldburg-Zeil Lustenau Hohenems.

"Unrechtmässig und seiner Schritte bewusst, unterwarf Bayern ohne rechtliche Grundlage am 1. September 1806 die souveräne Grafschaft Lustenau." (Aus der Doktorarbeit von Dr. Ludwig Welti, 1928)

Am 31. Dezember 1806 entzog Bayern durch Verordnung allen mediatisierten (unterworfenen) Fürsten und Grafen unter dem Titel der Landeshoheit alle Bezüge aus direkten und indirekten Steuern ohne Entschädigung und wies sie der Staatskasse zu. Dadurch floss der bayerischen Staatskasse aus den Nutzungen von Lustenau Steuereinnahmen von jährlich 356 Gulden und 17 Kreuzern zu. Die Deklaration der Bayrischen Staatsverwaltung betreffs Bestimmung der künftigen Verhältnisse der königlichen Souveränität unterworfener Fürsten und Grafen vom 19. März 1807 traf eine allgemeine, Lustenau einschließende Regelung.

Nach weiteren Versuchen Bayerns (30. Juni 1809), die Güter in Lustenau und Hohenems der Gräfin Maria Walpurga zu Waldburg-Zeil zu enteignen, konnte sie schließlich dieses Vorhaben durch einen Vertrag vom 1. April 1811 verhindern. Die Gräfin verpflichtete sich zur Entrichtung eines jährlichen Zinses von 300 Gulden an Bayern und erhielt im Gegenzug die Zusicherung ihrer Eigentumsrechte sowie die Gerichtsbarkeit für Lustenau (Vergleiche Bilgeri, Köbler).

Am 16. August 1812 erließ Bayern ein neues organisches Edikt über die Bindung gutsherrlicher Gerichte und ließ dem Inhaber des Patrimonialgerichts Lustenau die Wahl zwischen einem "Herrschaftsgericht erster Klasse oder zweiter Klasse".

Durch einen am 21. Mai 1813 in Kempten/Bayern beziehungsweise am 23. Juni 1813 in Kunewald in Böhmen geschlossenen Vertrag übertrug Gräfin Maria Walburga rückwirkend zum 1. Januar 1813 alle im Land Vorarlberg gelegenen Besitzungen, darunter auch Lustenau, an ihren Mann Graf Clemens zu Waldburg-Zeil.

Graf Clemens, neuer Herr von Lustenau, bildete dort ein Ortsgericht. Bayern bestätigte durch Reskript vom 24. Dezember 1813 das arrondierte Patrimonialgericht Lustenau des Grafen.

Graf Maximilian Clemens, Sohn des Reicherbtruchsessen Fürsten Maximilian Wunibald Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg und der Reichserbtruchsessin Gräfin zu Waldburg-Wolfegg, wurde von seinem Onkel 1813 adoptiert, musste laut §1 des Testamentes seines Onkels Graf Clemens Aloys zu Waldburg-Zeil Lustenau Hohenems auf alle weiteren Apanagen aus seinem fürstlichen Stammhaus feierlich Verzicht leisten: "…und ganz als königlich bayrischer Untertan und Gutsbesitzer zu Lustenau und Zugehörungen, da diese Besitzungen in Vorarlberg dermal unter diesem Souverän steht und er andurch ganz aus seinem vorherigen Verhältnis gegen andere Staaten treten wird, sich benehme, somit derselbe außer dem einzigen Fall.... auf alle weiteren Zuflüsse an Geld und Renten von seinem Fürstlichen Stammhaus entsage und sich durch mein Erbe dafür entschädigt halte". (Aus dem Hausrecht der Fürsten von Waldburg)

Am 3. Juni 1814 musste Bayern gemäß der Pariser Konvention als ehemaliger Verbündeter Frankreichs Salzburg, das Innviertel, Tirol und Vorarlberg – wie es durch den Friedensvertrag von Preßburg erlangt worden war – mit Ausnahme des Landgerichts Weiler wieder an Österreich zurückgeben.

Bayern weigerte sich allerdings am 6. Juli 1814 Lustenau wie auch Hohenems wieder herauszugeben, da sowohl Lustenau als auch Hohenems im Preßburger Friedensvertrag nicht als Teil der Vorarlberger Herrschaften genannt worden war.

Zeitgleich beeilte sich Österreich am 8. Juli 1814 – auch hier widerrechtlich – eine provisorische Verwaltung des Ortgerichts Lustenau einzurichten. Bayern hielt an seinen ungerechtfertigten Ansprüchen aber fest und legte am 22. Juli 1814 Protest ein.

Graf Clemens forderte am 14. Februar 1816 von Österreich die Rückerstattung von Lustenau, was die vollständige staatliche Selbständigkeit Lustenaus bedeutet hätte. Er berief sich auf den Staatsvertrag von 1790 und forderte die Wiederherstellung der 1806 entzogenen Hoheitsrechte und die Wiedergutmachung des seither von Bayern und in der Folge von Österreich begangenen Unrechts. Weiters forderte er eine Rückerstattung seiner erstandenen finanziellen Schäden.

Graf Clemens, der am 10. März 1817 zu Kempten starb, nachdem zuvor schon zwei Söhne und zwei Töchter im Kindesalter verstorben waren, hatte in seinem Testament seinen Neffen, den Grafen Maximilian zu seinem Universalerben eingesetzt. Dieser war nun Herr allen Hohenemser und Lustenauer Allodialbesitzes geworden. "Durch allerhöchste Entschließung vom 14. März 1817 ward dieser ehemalige Reichshof Lustnau als ein eigenes (einziges), Seiner Erlaucht dem genannten Herrn Grafen Maximilian zu Waldburg-Zeil Lustenau Hohenems gehöriges Patrimonialgericht anerkannt..." (Aus: "Die Edlen von Embs zur Hohenembs", Joseph Bergmann, 1860)

Bis zur Volljährigkeit des Grafen Maximilian führten zuerst der Vater, nach 1818 sein ältester Bruder, Fürst Franz die Vormundschaft.

Da Österreich nicht darüber hinwegsehen konnte, wurde Lustenau durch Verfügung des Kaisers von Österreich vom 14. März 1817 als Gräflich Waldburg-Zeil’sches Patrimonialgericht anerkannt. Auf Antrag des Grafen wurde am 23. Januar 1819 Hohenems als Sitz des Patrimonialgerichts bestimmt. Vor weiteren Ansprüchen des Grafen Maximilian beziehungsweise seines Onkels Clemens verschloss Österreich taktisch auf Jahre hinaus die Augen.

Eine Einigung wurde am 26. März 1819 zwischen Bayern und Österreich getroffen. Bayern verzichtete dadurch auf seine Ansprüche auf Lustenau (Hohenems), wodurch Österreich das bayerische Unrecht übernahm.

Durch die Mediatisierung hatte der Inhaber von Lustenau, Graf Maximilian, einen Verlust von jährlichen Einnahmen in der Höhe von 756 Gulden und 17 Kreuzern erlitten. Zusätzlich musste er jährlich 582 Gulden 51 ¾ Kreuzer Steuern bezahlen. Außerdem war er auf Grund des Vertrages mit Bayern aus dem Jahr 1811 für die von Bayern aufgegebenen vermeintlichen Erbansprüche zur Zahlung von jährlich 300 Gulden verpflichtet.

Angesicht dieser untragbaren finanziellen Belastungen sah sich Graf Maximilian gezwungen, am 6. August 1827 dem Kaiser von Österreich seine gräfliche Patrimonialgerichtsbarkeit von Lustenau (1823: 2515 Einwohner) abzugeben. Der Verzicht wurde 1830 angenommen. Er hatte damals nur noch Pflichten, aber keine Rechte mehr. Das hohenemsische Erbe war erschöpft.

Durch kaiserliche Entschließung von 20. Juli 1835 erhielt Graf Maximilian zu Waldburg-Zeil Lustenau Hohenems (laut Welti Österreichs einziger Mediatisierte) endlich eine Abfindung. Darin wurde ihm die bereits von Bayern zugestandene Entschädigung von jährlich 204 Gulden 22 Kreuzer für die vom 1. September 1806 eingezogenen, auf der lustenauischen Landeshoheit beruhenden Gefälle rückwirkend auf den Wiedereintritt der österreichischen Regierung mit 1. Juli 1814, zugestanden. Künftig sollte Bayern durch den Verzicht auf behauptetes Erbrecht die früher zu bezahlende Leistung von 300 Gulden jährlich (die zwischen 1814 und 1835 zu einer gezahlten Gesamtsumme von 6.316 Gulden 40 Kreuzern geführt hatte) nicht mehr verlangen. Der sich aus der Nachentrichtung von 204 Gulden 22 Kreuzer jährlich für die Zeit von 1. Juli 1814 bis 20. Juli 1835 ergebende Betrag von 4.303 Gulden und einigen Kreuzern wurde dem Grafen Maximilian unter der Rubrik "außerordentliche Auslagen" ausgefolgt.

Graf Maximilian Clemens als Nachfolger des Grafen Clemens Aloys, der die Güter zu Lustenau und Hohenems erhielt und die jüngere Linie Waldburg-Zeil - Lustenau und Hohenems begründete, heiratete am 25. Nov. 1841 Maria Josepha Ludovica Freifräulein von Enzberg zu Mühlheim. In seinem Testahmentenwurf von 1846 bestimmte er seinen ältesten Sohn Clemens Maximilian zum Besitzerben und Nachfolger "mit Sustentation wieder seines (=dessen) ältesten Sohnes nach der Ordnung des Erstgeburt und Linealerfolge…" (Fideikommissverordnung) für Lustenau und Hohenems.

Am 15. Februar 1874 verkaufte Graf Clemens seine Fischereirechte an den Lustenauer Johann Bösch "Fischer Kristas". Somit endeten die letzten Waldburg-Zeil´schen in Lustenau befindlichen Besitzungen. Jedoch bis heute nicht, das "Allodial-, bzw. sogenannte Eigentumsrecht"!

1932 wurden die Fideikommisse in Österreich aufgehoben.

Die hier neu erworbenen Erkenntnisse und Zusammenhänge

Die regierenden Grafen von Lustenau, Reichsgrafen zu Waldburg-Zeil Lustenau Hohenems wurden zunächst von Bayern und schließlich von Österreich als dessen Rechtsnachfolger der Grafschaft Lustenau rechtswidrig enteignet. Sie wurden genötigt, die noch verbliebenen Rechte aufzugeben. ( o. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Köbler, Innsbruck, aus dem Gutachten von 10. Januar 2003)

Die Grafen Waldburg-Zeil wurden erst nach Ende des Heiligen Römischen Reiches, also nach dem 6. August 1806 "mediatisiert". Tatsächlich gilt die Bezeichnung "Mediatisierung" nur für die Zeit von 1803 bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches am 6. August 1806. Nach Ende des Heiligen Römischen Reiches konnte im eigentlichen Sinne nicht mehr "mediatisiert" werden.

1835 wurde Graf zu Waldburg-Zeil-Lustenau Hohenems von Österreich finanziell entschädigt. Allerdings nur für seine auf der lustenauischen Landeshoheit beruhende Gefälle, rückwirkend vom 1. September 1806. Österreich gab durch die Entschädigung Graf Maximilian Clemens ein klares Zugeständnis seiner Position als legitimer Nachfolger der Regentenfamilie von Lustenau. Keinerlei Entschädigungen gab es für das Allodialgut (Besitzrecht) der Grafschaft Lustenau.

Schlussfolgernd wären die Grafen zu Waldburg-Zeil nach aktuellem Recht noch heute Allodialherren von Lustenau. Dieses Recht stellt ein so genanntes Besitz- oder dingbares Recht dar, welches nicht verjähren kann. (lt. Prof. Wolfgang Selert, Göttingen). Nach eingehender Prüfung konnte kein Verkauf oder eine Überschreibung festgestellt werden. Sie haben hier nur eine Entschädigung für ihre Rechts- beziehungsweise Hoheitsverluste der fraglichen Zeit erhalten. Noch heute sind (theoretisch) die Grafen Waldburg-Zeil Patronatsherren von Lustenau.

Die eigenständige Linie der Grafen zu Waldburg-Zeil Lustenau-Hohenems wurde von Graf Maximilian, Sohn des ersten Fürsten Waldburg-Zeil, durch eine Adoption von seinem Onkel Graf Clemens 1813 (1817) begründet. Namens- beziehungsweise Titels Bezeichnung lt. Joseph Freiherr von Bergmann (wirklichem Mitgliede der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften), aus dem Buch "Die Edlen von Embs zur Hohenems", Wien 1860. Dies mit "Seine Erlaucht Maximilian Graf zu Waldburg-Zeil-Lustnau-Hohenembs" festgehalten.

Ein Schadenersatz oder Rückübertragungsansprüche wären theoretisch auch nach etwa 165 Jahren möglich.

Recherche / Beiträge / Prüfung

  • Frau Christina Stoss, Erstaufarbeitung, Recherchen und Zusammenfassungen * Österreichisches Staatsarchiv, Wien, Dir. Mag. Dr. Gerald Theimer, Dr. Gröger * Dr. Wolfgang Scheffknecht, Archivar Lustenau Prof. * Dr. Jur. Wolfgang Sellert, Göttingen, I.R. Seminar für Rechtsgeschichte * Dr. Victor Wratzfeld, Dornbirn, Historiker und ehm Dozent der Rechtsgeschichte Uni Innsbruck * Mag. Thomas Klagian, Archivar der Landeshauptstadt Bregenz S.H. * S.H. Dr. Moritz Graf Strachwitz, Marburg, Deutsches Adelsarchiv * o.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Köbler, Innsbruck, Gutachten 10. Januar 2003, zu mögl. Ansprüche Lustenau * S.H. Jesko Graf Dohna, Historiker, Archivar Fürst Castell * S.H. Dr. Max Graf Schaffgotsch, Wien, Rechtsanwalt * Univ. Prof. Jürgen Polke, Wirtschafts- FA Vorarlberg und Uni Deutschland Mag. (FH) * Stefan Hagen, startup euregio Management GmbH, Lustenau * S.D. Fürst Alois zu Löwenstein – Wertheim – Rosenberg, Präsident der Deutschen Standesherrn bis 2004

Quellen

  • Franz Josef Weizenegger, Vorarlberg 1839, In drei Abteilungen, Abt. II,
  • Landadel und seine Besitzungen Josef Freiherr von Bergmann, Wien 1860,
  • "Die Edlen von Embs zur Hohenems" Dr. Wolfgang Scheffknecht, Lustenau 1982
  • Hausarbeit aus Österr. Geschichte Thema: Verfassungsgeschichte des Reichshofes Lustenau, Elmar Grabher
  • Geschichte Vorarlberg Band IV, Benedikt Bilgeri
  • Vorarlberger Geschichte, Dr. Ludwig Welti (1904–1971), Lustenau, aus der Dr.-Arbeit von 1928, " Das Patrimonialgericht Lustenau, das einzige mediatisierte Reichsgut in der österreichischen Monarchie und dessen Heimsagung an Österreich (1817-1830)"
  • Lustenauer Heimatbuch I. Band, 1965, Geschichtliche Beiträge von, Vonbank, Grabherr Scheffknecht, Welti.
  • Karl Illg, Geschichte und Wirtschaft Vorarlberg
  • Heinz Siegert, Adel in Österreich
  • B. Vetter, Hauptschullehrer, Der Reichshof Lustenau
  • Rudolf Rauh, Das Hausrecht der Reichserbtruchsessen Fürsten von Waldburg
  • Aus der Reichspost von 10. April 1912, "Die Verlobung im Kaiserhaus"
  • Gedenkschrift Stadterhebung Hohenems (1333-1983)
  • Alte Klöster neue Herren, Landesausstellung Bad Schussenried 2003 "Die Säkularisation in deutschen Südwesten 1803"
  • Beiträge ü. Waldburg Heinz Gollwitzer "Die Standes-Herren" 1957 Friedrich Vorwerk Verlag
  • Archiv Palast Hohenems
  • u.s.w.

Literatur

  • Priscilla Waldburg-Zeil: Der Palast von Hohenems Licht und Schatten. Aus der Familiengeschichte Waldburg-Zeil-Hohenems und Schönborn-Wiesentheid. Selbstverlag, Hohenems 2004 ISBN 963-86305-9-0

Siehe auch


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