Waidgerechtigkeit

Waidgerechtigkeit

Waidgerechtigkeit oder auch Weidgerechtigkeit nennt man einen gewissen Kanon an Normen und Regeln, die für jeden verantwortlichen Jäger oder Angler gelten sollten. Dies umfasst unter anderem die Hege des Wildes oder der Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte als grausam geltende Jagd- bzw. Angelmethoden. Diese Regeln sind nicht starr fixiert, sondern befinden sich in stetiger Weiterentwicklung. So gilt z. B. der Schrotschuss auf Rehe nicht mehr als waidgerecht, obwohl dies in früherer Zeit anders gesehen wurde.

Viele zunächst aus Übereinkunft getroffene Normen haben sich später in schriftlicher Form in Gesetzen oder anderen Verordnungen durchgesetzt. Auch der Begriff der Waidgerechtigkeit selber ist in die Jagdgesetze eingegangen. Erstmals eingeführt in die Gesetzessprache wurde der Begriff als „Deutsche Waidgerechtigkeit“ im § 4 des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934. Auch heute noch ist er z. B. im § 1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes zu finden: „Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.“ Ähnlich formuliert sind die Landes-Jagdgesetze in Österreich: „Die Jagd ist in einer allgemein als waidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der Grundsätze einer geordneten Jagdwirtschaft auszuüben.“ (NÖ Jagdgesetz 1974, § 1, Abs 2)

Im rechtlichen Sinne und in der Praxis der Rechtsprechung sind die nicht fixierten Regeln der Waidgerechtigkeit vergleichbar mit den Usancen und Übungen im geschäftlichen und sonstigen vertraglichen Verkehr: Obwohl nicht schriftlich fixiert oder sonst vorgeschrieben, handelt man nach bestimmten Regeln, auf deren Einhaltung sich alle Beteiligten verlassen können (es wurde immer so gemacht). Eine „Übung“ in diesem Sinne kann durchaus Gesetzeskraft haben, ohne ein Gesetz zu sein, was für ein gerichtliches Urteil von Bedeutung sein kann.

Gesetzliche Regelungen zur Waidgerechtigkeit gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich.

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Kritik an der Waidgerechtigkeit

Häufig wird kritisiert, dass Waidgerechtigkeit kein klar definierter Begriff sei, so dass jeder Jäger oder Angler sie selbst interpretieren könne und sich stets auf sein angeblich „waidgerechtes“ Handeln berufen könne („Gummiparagraph“).

Weiterhin stelle Waidgerechtigkeit nicht zwingend tierschutzgerechtes oder an ökologischer Jagdausübung orientiertes Handeln sicher, sondern sei oft unreflektiertes Brauchtum.

Literatur

  • Kurt Lindner: Weidgerecht. Herkunft, Geschichte und Inhalt. Homo venator, Band 2. Habelt, Bonn 1979, ISBN 3-7749-1691-8.
  • Wilhelm Bode, Elisabeth Emmert: Jagdwende – Vom Edelhobby zum ökologischen Handwerk. Beck, München 1998, ISBN 3-406-44942-5.

Weblinks


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