Völkermord an den Armeniern

Völkermord an den Armeniern
Foto eines anonymen deutschen Reisenden: Armenier werden im April 1915 von osmanischen Soldaten aus Karphert (türkisch: Harput) in ein Gefangenenlager im nahen Mezireh (türkisch: Elazığ) geführt.[1]

Der Völkermord an den Armeniern geschah während des Ersten Weltkriegs unter Verantwortung der jungtürkischen Regierung des Osmanischen Reichs. Einem der ersten systematischen Genozide des 20. Jahrhunderts fielen bei Massakern und Todesmärschen, die im Wesentlichen in den Jahren 1915 und 1916 stattfanden, nach türkischen Angaben 300.000,[2] nach armenischen Schätzungen mehr als 1,5 Millionen[3] Menschen zum Opfer. Die Angaben zu den getöteten Armeniern während der Übergriffe in den beiden vorangegangenen Jahrzehnten variieren zwischen Zehntausenden und Hunderttausenden.[4]

Die Ereignisse, die von den Armeniern selbst mit dem Begriff „Aghet“ – „Katastrophe“ – bezeichnet werden, sind durch umfangreiches dokumentarisches Material aus den unterschiedlichsten Quellen belegt.[5] Weltweit erkennen die meisten Historiker diesen Völkermord als Tatsache an.[6] Die Armenier sehen in ihm ein ungesühntes Unrecht und fordern seit Jahrzehnten ein angemessenes Gedenken auch in der Türkei. Dagegen bestreiten die offizielle türkische Geschichtsschreibung und die Regierung der aus dem Osmanischen Reich hervorgegangenen Republik Türkei, dass es überhaupt einen Völkermord gegeben hat. Sie bezeichnen die Deportationen als „kriegsbedingte Sicherheitsmaßnahmen“, die notwendig geworden seien, da die Armenier damalige Kriegsgegner der Osmanen unterstützt und ihrerseits Massaker an Muslimen begangen hätten.[7] Die Todesfälle führen sie auf ungünstige Umstände und vereinzelte Übergriffe zurück.[8] Der Streit um die Anerkennung des Genozids als historische Tatsache belastet bis heute die Beziehungen zwischen der Türkei einerseits und Armenien sowie zahlreichen westlichen Staaten andererseits.[9]

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Gesellschaftsstruktur und Demographie

Armenisch besiedelte Regionen 1896; Karte aus Petermanns Geographischen Mitteilungen

Die Armenier bildeten nach den Griechen die zweitgrößte christliche Minderheit im Osmanischen Reich.[10] Die Bevölkerungsgruppen waren nach ihrer Religionszugehörigkeit in Millets organisiert. Die Armenier galten aus osmanischer Sicht traditionell als „loyale Nation“ (Osmanisch: millet-i sadika), konnten ihren Glauben ohne wesentliche Einschränkungen ausüben und hatten innerhalb des osmanischen Staates durchaus Möglichkeiten, Ehre, Wohlstand und Status zu erwerben.

Um 1800 lebten die Armenier mehrheitlich unter osmanischer Herrschaft. Ihre Hauptsiedlungsgebiete im Osmanischen Reich lagen

Vor dem Ersten Weltkrieg lag die Zahl der anatolischen Armenier bei 1.700.000 Personen. Das entsprach ungefähr 10 Prozent der gesamten Bevölkerung Anatoliens. In keinem Vilayet übertraf ihre Zahl die der Muslime, nur in wenigen Kazas (Gerichtsbezirken) der Sandschaks Van und Siirt (Saird oder Sairt) war das 1896 der Fall. Als Minderheit waren sie jedoch unübersehbar.[10] Die türkische Regierung gab (später) die Zahl mit 1.300.000 an. Das armenisch-apostolische Patriarchat in Konstantinopel bezifferte nach einer Volkszählung, die es 1913/14 in seinen Gemeinden abhalten ließ, die armenisch-apostolische Bevölkerung im Osmanischen Reich dagegen auf knapp 2.000.000.[11]

Osmanen und Armenier in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Reformversuche, Nationalismus und Zuspitzung der innenpolitischen Lage

Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde das „empfindliche Gleichgewicht zwischen offizieller Ungleichheit und relativer Toleranz“ immer stärker gestört,[12] einerseits dadurch, dass es dem Osmanischen Reich zunehmend schwerer fiel, mit den europäischen Rivalen wirtschaftlich und militärisch mitzuhalten, andererseits durch das erwachende Nationalbewusstsein seiner Völker und Ethnien. Das im Niedergang befindliche multiethnische Osmanische Reich, damals oft als „Kranker Mann am Bosporus“ bezeichnet, versuchte in der Tanzimat-Periode (1839–1876) den Staat durch Übernahme westlicher Konzepte zu reformieren. Zunehmend wurden Reformen auch von den europäischen Mächten angemahnt, die dabei aber ebenso wie Russland, das im Rahmen seiner Expansionspolitik die anatolischen Armenier für die Destabilisierung des Osmanischen Reiches einzusetzen versuchte, eigene Interessen verfolgten.[10] Unter dem Druck äußerer Ereignisse wie der Balkankrise von 1876 führte Sultan Abdülhamid II. die grundsätzlich notwendigen Reformen seiner Vorgänger zunächst weiter und verpflichtete sich in Artikel 61 des Berliner Vertrages von 1878 zum Schutz der Armenier vor Übergriffen durch die Kurden und zu einer Verwaltungsreform, die den Armeniern gewisse Autonomierechte bringen sollte.[13] Da Sultan Abdülhamid II. noch während des Russisch-Türkischen Krieges im Februar 1878 das Parlament auf unbestimmte Zeit aufgelöst und den in Artikel 61 festgeschriebenen Verpflichtungen ohnehin nur halbherzig zugestimmt hatte, wurden diese Verpflichtungen nie umgesetzt.

Der Sultan betrachtete die Reformbestrebungen und die Suche nach dem Schutz durch europäische Mächte, die von einem eher kleinen Teil der armenischen Elite ausgingen, ebenso mit zunehmendem Argwohn, wie die konservativen und die liberalen Eliten des Reiches. Sultan Abdülhamid II. war entschlossen, dieser vermeintlichen Bedrohung energisch zu begegnen. Auf armenischer Seite wiederum lieferte die Verschleppung der 1878 zugesagten Reformen in den osmanischen Ostprovinzen Anlass zu permanenter Unzufriedenheit und verstärkte armenische Unabhängigkeitsbestrebungen, die auch von den in den 1880er Jahren neu entstandenen politischen Parteien verfochten wurden. 1885 wurde in Van die Partei Armenakan Kasmakerputjun („Armenische Organisation“) gegründet, die jedoch noch keine derart radikalen Forderungen nach Unabhängigkeit erhob, wie die 1887 gegründete Huntschak und die „Glocken“-Partei, die im Kampf für Unabhängigkeit auch den Einsatz terroristischer Mittel für gerechtfertigt hielt. 1890 entstand schließlich die Daschnak-Partei, die den Volkskrieg gegen die Osmanische Regierung propagierte.[14] Noch im selben Jahr begannen armenische Terroristen auch mit der gezielten Ermordung osmanischer Beamter.[15]

Die Daschnak-Partei war als Organisation gegründet worden, die alle bis zu diesem Zeitpunkt existierenden revolutionären Kräfte vereinigen sollte, von der sich die Huntschak-Partei allerdings bald darauf wieder löste. Als sich die Huntschak 1896 in zwei verfeindete Lager spaltete, nahm ihre Effektivität ab. In der Folgezeit war die Daschnak der Hauptakteur der revolutionären Bewegung der armenischen Gemeinde.[16] Zusätzlich entstanden ab 1885 durch Eid verschworene Kampfgruppen der armenischen Landbevölkerung, die sich als „Selbstschutzverbände“ verstanden und Hajdukner oder Fedajiner nannten. Im Gegenzug stellte der Sultan ab 1891 nach dem Vorbild der Kosaken und in der Tradition der Akıncı und Deli irreguläre Kavallerieeinheiten auf, die sich vorwiegend aus regierungsloyalen kurdischen Stämmen rekrutierten und ihm zu Ehren Hamidiye genannt wurden. Für ihre Dienste wurden die Hamidiye mit Steuerfreiheit und dem Recht auf Plünderung belohnt. Offiziell waren sie zum Schutz der Grenzen vor Russland gegründet worden, tatsächlich aber sollten sie als innenpolitische Kampftruppe gegen die Armenier fungieren.[17] Es ist bis heute unklar, ob Sultan Abdülhamid II., dem die Hamidiye unterstanden, die folgenden Massaker an armenischen Aufständischen begrüßte oder gar auslöste.[18]

Massaker der Jahre 1894 bis 1896

Der wachsende Nationalismus verstärkte die ohnehin schon lange bestehenden Spannungen zwischen Armeniern und Kurden. Eine weitere Ursache dafür war der Streit um so genannte kischlak (Winterweiden) der kurdischen Hirtennomaden in armenischen Dörfern. Hinzu kam, dass die Kurden von den Armeniern, die wie alle osmanischen Staatsangehörigen unter einem enormen Steuerdruck standen, häufig irreguläre Abgaben in Form von Geld, Naturalien oder Frondiensten einforderten und diese im Weigerungsfall auch mit Gewalt durchsetzten. Die osmanischen Behörden wiederum konnten oder wollten die Armenier vor solchen Willkürakten oft nicht schützen.[17]

1893 hatten die armenischen Bewohner Sasuns (armenisch Սասուն) aus dem Gebiet um Diyarbakır kommende kurdische Eindringlinge erfolgreich abgewiesen. Auch ein erneuter Angriff, zu dem die Kurden daraufhin von den osmanischen Behörden ermuntert worden waren, konnte von den als sehr wehrhaft geltenden Sasun-Armeniern abgeschlagen werden.[19] Im Sommer 1894 weigerten sich die Sasun-Armenier, die von der Regierung und den örtlichen kurdischen Stammesführern eingeforderte doppelte Steuerlast zu bezahlen. Aktivisten der Huntschak-Partei versuchten diese Steuerrevolte, die schließlich 25 Dörfer erfasste, zu nutzen und einen landesweiten Aufstand anzuzetteln. Es kam zwar zu bewaffneten Widersetzlichkeiten, aber diese hatten nicht den Charakter einer allgemeinen armenischen Aufstandsbewegung. Dennoch schlug die osmanische Staatsmacht mit aller Härte zu. Türkisches Militär und irreguläre Hamidiye-Einheiten in einer Stärke von etwa 3.000 Mann erstürmten die aufsässigen Dörfer im August nach mehr als zweiwöchigen blutigen Kämpfen und richteten Massaker an, bei denen zwischen 900 und 4.000 Armenier[4] getötet wurden. 32 der 40 armenischen Dörfer der Region wurden dabei zerstört.[17] Die Vorfälle in Sasun erregten in den übrigen europäischen Staaten Entsetzen und Abscheu und verstärkten den Ruf nach Reformen und Autonomie für die sechs östlichen und in großer Zahl von Armeniern bewohnten Vilayets des Osmanischen Reiches. Dennoch kam es abermals zu keinerlei Reformen, woraufhin Großbritannien, Frankreich und Russland im April 1895 einen eigenen Reformvorschlag vorlegten.[17]

Foto ungewisser Herkunft von 1899. Beschriftung: Armenians. 1900 erstmals veröffentlicht und identifiziert mit einer armenischen Frau, die 1899 nach der Ermordung ihres Mannes in der Folgezeit der Massaker von 1894-1896 mit ihren Kindern auf der Flucht ist.[20]

Als der Sultan darauf nicht reagierte, organisierte die Huntschak-Partei am 30. September 1895 eine Protestdemonstration in Konstantinopel, die von der Polizei zusammengeschossen wurde. Rund 20 Demonstranten fanden dabei den Tod. Aufgehetzte türkische Gegendemonstranten verfolgten die flüchtenden Armenier und erschlugen viele von ihnen. Etwa 3.000 Armenier, die sich in ihre Kirchen geflüchtet hatten, wurden dort tagelang belagert, ohne dass die türkische Polizei dagegen einschritt. Erst als sich die russische Botschaft vermittelnd einschaltete, fanden diese Übergriffe in der Hauptstadt ein Ende.[17][10]

In Trabzon kam es zu einem Massaker an den Armeniern mit mehreren hundert Toten. Die Massaker dehnten sich rasch auch auf das Hochland aus.[21] Im Februar 1896 konnte die Niederschlagung eines angeblichen „Armenieraufstands“ in Zeytun/Ulnia, dem heutigen Süleymanlı bei Maraş, nach monatelangen Kämpfen nur durch Vermittlung der Großmächte beendet werden.[10]

Am 26. August 1896 besetzten 25 Daschnaken die Ottomanische Bank in Konstantinopel und nahmen die 160 Bankangestellten als Geiseln, um Autonomie für die armenischen Provinzen unter der Aufsicht europäischer Mächte, die Freilassung armenischer Gefangener und die Rückgabe beschlagnahmten Eigentums durchzusetzen. Ihre Forderungen wurden nicht erfüllt, sie konnten aber freien Abzug nach Frankreich erreichen.[22][23] Als türkische „Reaktion“ darauf kam es in Konstantinopel zu überaus blutigen Übergriffen auf Armenier, die 6.000 bis 14.000 Tote forderten. Alle Berichte ausländischer Diplomaten stimmten darin überein, dass die Mörder organisiert und in Absprache mit den Behörden handelten.[24] Nachdem es im Juni 1896 schon zu Massakern an Armeniern in Van und seiner Umgebung gekommen war, folgten nun im September weitere in Egin und Niksar.[17]

Die Anzahl der während der Pogrome der Jahre 1894–1896 getöteten Armenier wird mit 80.000 bis 300.000 angegeben.[25] Darüber hinaus starben zehntausende Obdachlose in den Folgejahren durch Hunger und harte Winter.[26] 1897 zählte das armenische Patriarchat 50.000 Waisenkinder.[26] Bis 1908 wurde die Bewegungsfreiheit der Armenier zwischen den Bezirken eingeschränkt; der Handel schrumpfte dadurch in drastischem Ausmaß.[27] Dennoch fallen die armenischen Massaker dieser Jahre „nicht in die Kategorie des Völkermords […] Das Ziel war eine harte Bestrafung, keine Ausrottung.[28]“ Es handelte sich dabei auch um keine ethnische Säuberung, da kein Versuch gemacht wurde, die Armenier generell aus ihren Heimatgebieten zu vertreiben. Vielmehr sollten sie „auf ‚ihren Platz‘ zurückgedrängt werden“.[29]

Weitere Entwicklung bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs

Obgleich es auch Beispiele gemeinsamen armenisch-türkischen Protests gegen die Steuerpolitik der Hohen Pforte gab,[10] blieb die Lage nach der Beendigung der großen Pogrome von 1894–1896 angespannt. Bereits 1904 kam es abermals zu schweren Kämpfen in der Region Sasun, und am 21. Juli 1905 verübten armenische Terroristen einen Anschlag auf Sultan Abdülhamid II. Der Sultan blieb unverletzt, doch kamen dabei 28 Menschen zu Tode.[30] Terrorakte wie dieser bestätigten türkischerseits die Sichtweise, dass von den Armeniern eine permanente Bedrohung ausgehe und weckten oder verstärkten antiarmenische Ressentiments.[31]

Der Machtantritt der Jungtürken, die sich als Oppositionsgruppe gegen die despotische Amtsführung Sultan Abdülhamids II. formiert hatten und ihn 1908 zwangen, die Verfassung wieder in Kraft zu setzen, schien zunächst eine wesentliche Besserung der Lage der Armenier zu versprechen. Die in verschiedene Fraktionen aufgesplitterten Jungtürken versuchten zu Beginn ihrer Herrschaft, ein parlamentarisch-konstitutionelles Regierungssystem im Osmanischen Reich einzurichten, das auch christlichen und nichttürkischen islamischen Minderheiten des Vielvölkerstaats Mitbestimmungs- oder Autonomierechte gewährte. Doch relativ rasch gewannen bei ihnen türkisch-nationalistische und panturkistische Vorstellungen die Oberhand, vor allem innerhalb des Komitees für Einheit und Fortschritt (İttihad ve Terakki), das 1889 als Geheimorganisation gegründet worden war und schon bald die eigentliche Macht ausübte. Insbesondere Enver Bey (der spätere Kriegsminister Enver Pascha) strebte nach der Errichtung eines „Großtürkischen ,Turanischen‛ Reiches“ unter Einbeziehung Aserbaidschans, Usbekistans, Turkmenistans und sogar von Teilen Chinas.[32]

Der gescheiterte Versuch Sultan Abdülhamids II., den durch die Bosnische Annexionskrise innenpolitisch geschwächten Jungtürken im März 1909 die Macht wieder zu entreißen, führte nicht nur zu seiner Absetzung, sondern war im kilikischen Adana und in den umliegenden Gebieten auch von schweren Übergriffen auf Armenier begleitet. Zwischen 15.000 und 20.000 Armenier fanden innerhalb weniger Wochen den Tod.[33] Vor der Küste befindliche Kriegsschiffe Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Österreichs, Russlands und der USA, die die Massaker möglicherweise hätten stoppen können, schritten nicht ein[34] und die von der Konstantinopeler Regierung verfügte Hinrichtung von 134 „Schuldigen“ (127 Muslime und 7 Armenier) konnte angesichts des Ausmaßes dieser Ereignisse kaum zur „Schadensbegrenzung“ beitragen.[10]

Durch die wiederholten Übergriffe und damit verbundenen Auswanderungswellen vor allem in die russischen Kaukasusgebiete fiel der armenische Bevölkerungsanteil. Zwischen 1882 und 1912 war so die armenische Bevölkerung bereits um ein Drittel zurückgegangen, bei Kriegsausbruch 1914 hatte außer Van keines der ostanatolischen Vilayets noch eine armenische Mehrheit.[35]

Am Vorabend des Ersten Weltkriegs verschärfte sich die Lage für die Minderheiten des Osmanischen Reiches durch die militärischen Niederlagen im Tripoliskrieg und im Ersten Balkankrieg abermals. Die aus den Kriegen resultierenden gewaltigen territorialen Verluste des Reiches hatten innerhalb des „Komitees für Einheit und Fortschritt“ (İttihad ve Terakki Cemiyeti) eine extreme Radikalisierung zur Folge. Die Schuld am Territorialverlust wurde gerade hier zu einem nicht unwesentlichen Teil auch dem Wirken „illoyaler Bevölkerungsgruppen“ zugeschrieben.[36] 1913 etablierte das „jungtürkische TriumviratTalât Bey (der spätere Großwesir Talât Pascha), Enver Bey und Cemal Bey (der spätere Marineminister Cemal Pascha) nach einem Staatsstreich ein diktatorisches System, das gewillt war, künftig gegen die „inneren Feinde“ vorzugehen.

Der Genozid

Ausgangslage

Am 14. November 1914 trat das Osmanische Reich an der Seite der Mittelmächte in den Ersten Weltkrieg gegen die Entente ein, zu der auch Russland gehörte. Getrieben vom Wunsch nach der Rückeroberung jener Gebiete, die dem Osmanischen Reich dort in vorhergehenden Kriegen gegen Russland verloren gegangen waren, mehr noch aber von pantürkischen Vorstellungen, befahl die türkische Führung Ende 1914 eine groß angelegte Offensive im Kaukasus. Diese endete bei der Schlacht von Sarıkamış um die Jahreswende 1914/15 mit einer verheerenden Niederlage des Osmanischen Reiches und Gebietsverlusten im Zuge der russischen Gegenoffensive.[37]

Die Tatsache, dass Armenier die russische Armee in der Hoffnung auf Unabhängigkeit unterstützt hatten und auf russischer Seite armenische Freiwilligenbataillone an den Kampfhandlungen beteiligt waren,[38] verstärkte innerhalb der jungtürkischen Führung „das Zerrbild eines angeblichen armenischen Sabotageplans.[39]“ Obwohl die armenische Zivilbevölkerung und die in der osmanischen Armee dienenden Soldaten mehrheitlich loyal geblieben waren, machte die Staatsführung des Osmanischen Reiches die Armenier nun kollektiv für die militärischen Probleme in Ostanatolien verantwortlich und nutzte den russischen Einmarsch dazu, die Mehrheit der armenischen Bevölkerung zu deportieren, was unter den gegebenen Umständen einem „Massenmord gleichkam“.[40]

Vorbereitung und Ablauf

Wann genau das jungtürkische „Komitee für Einheit und Fortschritt“ den Beschluss fasste, die Armenier als Ganzes zu vernichten, lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit bestimmen, da entsprechende Dokumente entweder fehlen, (noch) nicht zugänglich sind oder aber nie existierten. Ein möglicher Grund dafür wird auch im konspirativen Charakter des „Komitees für Einheit und Fortschritt“ gesehen, bei dem es üblich war, wichtige Befehle mündlich zu erteilen.[41] Die zunächst bedrohliche Kriegssituation aufgrund der verlorenen Schlacht von Sarıkamış und die Frustration der jungtürkischen Führung werden als ebenso wichtige Elemente der Vorgeschichte der Vernichtung angesehen, wie die ersten osmanischen Erfolge in der Schlacht bei Gallipoli im März 1915. Im Zeitraum von Mitte März bis Anfang April 1915 dürften jedenfalls die entscheidenden Voraussetzungen für die kommenden Ereignisse geschaffen worden sein.[42]

Der erste Schritt bestand in der Entwaffnung der armenischen Soldaten der osmanischen Armeen, die zum Teil anschließend getötet, zum Teil in Arbeitsbataillonen zusammengefasst wurden. Wenig später folgte die Hinrichtung mehrerer dieser Bataillone.[43] Bei diesen und auch den folgenden Aktionen waren hauptsächlich die aus Kurden, freigelassenen Strafgefangenen und Flüchtlingen aus dem Balkan- und Kaukasusgebiet bestehenden Angehörigen der von Dr. Bahaettin Şakir geleiteten Spezialeinheit Teşkilat-ı Mahsusa beteiligt, der vermutlich noch weitere Freiwilligenbanden (Çete) aller Art zugerechnet werden müssen.[44]

Vor dem eigentlichen Deportationsgesetz vom 27. Mai 1915 fanden bereits im Februar und April die ersten Deportationen in Anatolien statt, die jedoch noch nicht die planmäßige Vernichtung zum Ziel hatten und sich deshalb auf die Überführung von Bevölkerungsteilen aus Adana, Zeytun und Dörtyol ins Landesinnere beschränkten.[45] Auch in diesem Zusammenhang ist nicht völlig geklärt, wann schlussendlich der Entschluss gefasst wurde, die Deportationen so ablaufen zu lassen, dass sie zum Tod möglichst vieler Armenier führen mussten.[41]

Im April 1915 erhoben sich die Armenier in Van und ließen sich nach erfolgreichem Widerstand „zahlreiche Schandtaten gegen die wehrlose muslimische Bevölkerung zuschulden kommen“.[38] Dieser Aufstand und die revolutionäre Gewalt der Huntschak-Aktivisten galten der Zentralregierung als durchaus willkommene Rechtfertigung für ihr weiteres Vorgehen gegen das armenische Volk. Die armenisch-sozialistische Huntschak-Partei praktizierte indes die Beseitigung all jener armenischen und nichtarmenischen Repräsentanten, die ihren Zielen im Wege standen, und wollte damit staatliche Repressionen gegen die armenische Bevölkerung provozieren, um insbesondere Russland zum Eingreifen zu bewegen.[38][46] Ferner gab es die sogenannten armenischen Fedayin, die von Persien oder Russland aus „in ganz Armenien Schrecken bei Türken und Kurden“ verbreiteten.[47]

Im April und im Juni 1915 gab es Razzien gegen die armenische Elite in Konstantinopel. Die treibende Kraft dahinter war Innenminister Talât Bey. Er setzte sich gegen den Widerstand von Kollegen, die internationale Verwicklungen befürchteten, für die Entfernung der Armenier aus der Hauptstadt ein.[48] Am 24. und 25. April 1915 wurden zunächst 235 Personen verhaftet.[49][50] Laut offizieller Darstellung vom 24. Mai 1915 betrug die Zahl der Verhafteten schließlich 2.345.[51] In den Akten des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches werden weitere Verhaftungen und Deportationen von Armeniern Konstantinopels erwähnt und teilweise in Einzelheiten beschrieben.[52][53] Sie geschahen im Laufe des Jahres 1915 trotz der Versicherung der osmanischen Regierung, die Armenier Konstantinopels zu schonen.[53]

Routen, Fluchtwege, vorübergehende Sammelplätze und Konzentrationsorte der armenischen Deportierten 1915 bis 1917

Am 27. Mai 1915 wurde von der Regierung ein Deportationsgesetz erlassen. Mit diesem Gesetz wurden die Sicherheitskräfte angewiesen, die Armenier einzeln oder insgesamt zu deportieren. Die Armee wurde verpflichtet und beauftragt, Opposition oder bewaffneten Widerstand gegen Befehle der Regierung, gegen die Landesverteidigung oder gegen die öffentliche Ordnung unverzüglich mit militärischer Gewalt in härtester Form „zur Raison zu bringen“ und Übertretungen und Widerstand von „Grund auf zu vernichten“.[54] Im Einzelnen liegen Berichte darüber vor, dass Grundstücke von Deportierten per Gesetz zwangsübertragen, Barmittel und zurückgelassene bewegliche Habe „vereinnahmt“ wurden.[55] Es sind keine Fälle bekannt, in denen den Deportierten Kompensation für die Enteignung gezahlt wurde.[56] In Häusern verbliebene Möbel und Gegenstände wurden geplündert.[57] Vielfach wurden Gold und Schmuck unterwegs geraubt.[58]

In Erzurum kabelte Hilmi Bey, der Inspektor des „Komitees für Einheit und Fortschritt“, nach dessen englischer oder französischer Bezeichnung (Committee of Union and Progress oder Comité Union et Progrès; abgekürzt: CUP) seine Mitglieder auch Unionisten genannt werden, an Bahaettin Şakır:

„Es gibt Individuen innerhalb des Landes, die beseitigt werden müssen. Wir verfolgen diese Perspektive.[59]

Im Juni 1915 schrieb der deutsche Botschafter Hans von Wangenheim aus Konstantinopel an den deutschen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg:

„Daß die Verbannung der Armenier nicht allein durch militärische Rücksichten motiviert ist, liegt zutage. Der Minister des Innern Talaat Bey hat sich hierüber kürzlich gegenüber dem zur Zeit bei der Kaiserlichen Botschaft beschäftigten Dr. Mordtmann ohne Rückhalt dahin ausgesprochen „daß die Pforte den Weltkrieg dazu benutzen wollte, um mit ihren inneren Feinden – den einheimischen Christen – gründlich aufzuräumen, ohne dabei durch die diplomatische Intervention des Auslandes gestört zu werden; das sei auch im Interesse der mit der Türkei verbündeten Deutschen, da die Türkei auf diese Weise gestärkt würde.[60]

Ebenfalls im Juni berichtete der Generalkonsul in Konstantinopel Mordtmann:

„Das läßt sich nicht mehr durch militärische Rücksichten rechtfertigen; es handelt sich vielmehr, wie mir Talaat bej vor einigen Wochen sagte, darum die Armenier zu vernichten.[61]

Bis in den Juli des Jahres 1915 hinein wurden die meisten Armenier zunächst in ihren Hauptsiedlungsgebieten an einigen Orten konzentriert, überwiegend in den Hauptstädten der betroffenen Vilayets.[43] Sie wurden entweder gleich dort von türkischen Polizisten und Soldaten oder kurdischen Hilfstruppen ermordet[62] oder auf Befehl Talâts ab dem 27. Mai 1915 auf Todesmärsche über unwegsames Gebirge Richtung Aleppo geschickt. Dabei ging es nicht um eine Umsiedlung. Max Erwin von Scheubner-Richter, der damalige deutsche Vizekonsul in Erzurum, berichtete dazu Ende Juli 1915 in einem Schreiben an den Botschafter Wangenheim:

„Von den Anhaengern letzterer [i.e. der ,schrofferen Richtung‛] wird uebrigens unumwunden zugegeben, dass das Endziel ihres Vorgehens gegen die Armenier die gaenzliche Ausrottung derselben in der Tuerkei ist. Nach dem Kriege werden wir ,keine Armenier mehr in der Türkei haben‛ ist der wörtliche Ausspruch einer maßgebenden Persoenlichkeit. Soweit sich dieses Ziel nicht durch die verschiedenen Massakers [ sic!] erreichen lässt, hofft man, dass Entbehrungen der langen Wanderung bis Mesopotamien und das ungewohnte Klima dort ein Uebriges tun werden. Diese Loesung der Armenierfrage scheint den Anhaengern der schroffen Richtung, zu der fast alle Militär- und Regierungsbeamte gehoeren [sic!], eine ideale zu sein. Das tuerkische Volk selbst ist mit dieser Loesung der Armenierfrage keineswegs einverstanden und empfindet schon jetzt schwer die infolge der Vertreibung der Armenier ueber das Land hier hereinbrechenden wirtschaftlichen Not [sic!].[63]

In einem Telegramm an den Gouverneur Diyarbakırs räumte Talât Pascha am 12. Juli 1915 ein, dass es in letzter Zeit „Massaker“ an den aus Diyarbakır deportierten Armeniern und anderen Christen gegeben habe. In Mardin seien 700 Armenier und andere Christen nachts aus der Stadt gebracht und „wie Schafe geschlachtet“ worden. Insgesamt schätze man die Zahl der bei den „Massakern ermordeten“ auf ca. 2.000 Personen. Es sei strikt verboten, andere Christen in die „disziplinarischen und politischen Maßnahmen“ gegen Armenier „einzubeziehen“. Derartige Vorfälle machten einen schlechten öffentlichen Eindruck, gefährdeten das Leben der Christen und seien sofort zu beenden.[64]

Am 29. August 1915 schrieb Talât Pascha in einem chiffrierten Telegramm:

„Die Armenierfrage wurde gelöst. Es gibt keine Veranlassung Volk oder Regierung wegen der überflüssigen Grausamkeiten zu beschmutzen.“

nach Taner Akcam: [65]

Zwei Tage später erklärte er in der Deutschen Botschaft Konstantinopel, die Maßnahmen gegen die Armenier seien überhaupt eingestellt:

« La question arménienne n'existe plus. »

„Die armenische Frage existiert nicht mehr.“

Talât Pascha[66]

Ernst Jäckh, den Türken wohlgesinnter[67] Leiter der „Zentralstelle für Auslandsdienste“ im Auswärtigen Amt des Deutschen Reiches, erklärte im Oktober 1915 zur Rolle Talâts:

„Talaat freilich machte keinen Hehl daraus, dass er die Vernichtung des armenischen Volkes als eine politische Erleichterung begrüße.[68][69]

Talât stand damit laut Jäckh im Widerspruch zum Finanzminister Mehmet Cavit Bey und zum Herausgeber der regierungstreuen Zeitung „Tanin“, Hüseyin Cahit Yalçın: „Dschawid und Hussein Dschahid opponierten immer energisch gegen diese armenische Politik, ersterer besonders aus wirtschaftlichen Erwägungen.[70]“ Hüseyin Cahit Yalçın war allerdings später der Meinung, dass diejenigen, die die Deportationen befohlen und ausgeführt hatten, damit die Türkei gerettet hätten.[71]

Interventionen und Vorhaltungen des deutschen Botschafters in außerordentlicher Mission in Konstantinopel, Paul Graf Wolff Metternich, im Dezember 1915 bei Enver Pascha, Halil Bey und Cemal Pascha sowie Wolff Metternichs Vorschlag, die Deportationen und Ausschreitungen öffentlich zu machen, wurden von Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg nicht gebilligt:

„Die vorgeschlagene öffentliche Koramierung eines Bundesgenossen während laufenden Krieges wäre eine Maßregel, wie sie in der Geschichte noch nicht dagewesen ist. Unser einziges Ziel ist, die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig ob darüber Armenier zu Grunde gehen oder nicht. Bei länger andauerndem Kriege werden wir die Türken noch sehr brauchen. Ich begreife nicht, wie Metternich diesen Vorschlag machen kann, obwohl er es nicht für ausgeschlossen hält, daß Djemal Enver verdrängt.[72]

Aber auch andere ausländische Gesandte erfassten die Vorgänge in ihrer ganzen Tragweite, so zum Beispiel der US-Botschafter Henry Morgenthau, der aufgrund von Gesprächen mit den jungtürkischen Führern in seinen 1918 veröffentlichten Memoiren resümierte:

“When the Turkish authorities gave the orders for these deportations, they were merely giving the death warrant to a whole race; they understood this well, and, in their conversations with me, they made no particular attempt to conceal the fact. […] I am confident that the whole history of the human race contains no such horrible episode as this. The great massacres and persecutions of the past seem almost insignificant when compared to the sufferings of the Armenian race in 1915.”

Henry Morgenthau[73]

Abdulahad Nuri, ein hoher Deportationsoffizier, bekräftigte später laut Gerichtsakten, Talât habe ihm erklärt, die Deportationen verfolgten den Zweck der Vernichtung.[74][75] Beim Yozgat-Verfahren wurden am 22. Februar 1919 zwölf Telegramme verlesen. In diesen Telegrammen wurde die Aussage Nuris, dass die Vernichtung das Ziel der Deportation sei, mehrfach bestätigt.[76] Der später im Bayburt-Verfahren wegen seiner Beteiligung am Völkermord hingerichtete Landrat Nuri sagte später vor Gericht aus, er habe den geheimen Befehl erhalten, keinen Armenier am Leben zu lassen.[77] General Vehib Pascha, Oberkommandierender der 3. Armee erklärte nach dem Krieg vor der sogenannten Mazhar-Kommission:

„Die Armenier wurden im völligen Widerspruch zu Menschlichkeit, Zivilisation und behördlichen Ehren deportiert. Die Massaker und die Ausrottung der Armenier, der Raub und die Plünderung ihres Eigentums waren das Resultat von Entscheidungen, die vom Zentralkomitee des Komitees für Einheit und Fortschritt ausgingen.[38]

Die Deportationen wiesen überall dasselbe Grundmuster auf: Entwaffnung, Ausschaltung der wehrfähigen Männer, Liquidierung der lokalen Führung, Enteignung, Todesmärsche und Massaker.[78] Maßnahmen zur Wiederansiedlung wurden nicht getroffen. So lehnte das Innenministerium ein Gesuch des Gouverneurs von Aleppo ab, provisorische Behausungen für die Deportierten zur Verfügung zu stellen.[79] Alle Angebote anderer Staaten, den Deportierten während der Märsche oder am Zielort humanitäre Hilfe zu leisten, lehnte Konstantinopel strikt ab.[80] Es existiert kein Beweis, dass den Deportierten am Zielort Land zugewiesen wurde oder ihnen andere Güter zur Verfügung gestellt wurden.[56] Çerkez Hasan (Hasan, der Tscherkesse), ein osmanischer Offizier, der für die Wiederansiedlung der Armenier in der syrischen und irakischen Wüste verantwortlich war, trat im Jahre 1915 zurück, als ihm klar wurde, dass das Ziel nicht die Wiederansiedlung, sondern die Vernichtung war.[81] Die Zentralregierung ergriff harte Maßnahmen gegen Gouverneure und Landräte, die sich den Deportationsbefehlen widersetzten. Die Gouverneure von Ankara, Kastamonu und Yozgat wurden abgesetzt.[82] Der Gouverneur Ankaras, Mazhar Bey, berichtete später, der Grund seiner Absetzung sei seine Weigerung gewesen, den mündlich übergebenen Befehl des Innenministers auszuführen, die Armenier während der Deportation zu töten.[83] Die Landräte von Lice, Midyat, Diyarbakır[84] und Beşiri sowie die Gouverneure von Basra und Müntefak wurden aus diesem Grunde ermordet oder hingerichtet.[85] Unter Moses Der Kalousdian kam es auf dem Mosesberg zum einzigen erfolgreichen armenischen Widerstand, gegen den wie schon vorher in Zeitun und kurz darauf in Urfa der deutsche Verbindungsoffizier Eberhard Graf Wolffskeel von Reichenberg die Artillerie-Angriffe befehligte.[86]

Militärische Erfordernisse für die Deportationen scheiden aus, da der Verdacht auf Zusammenarbeit mit dem Feind sich nicht auf Frauen und Kinder und frontferne Armenier erstrecken konnte, die zudem direkt in die Kriegszone deportiert wurden.[87] Die Deportationen betrafen ferner nahezu die gesamte armenische Zivilbevölkerung Anatoliens,[80][88] die sich im Allgemeinen ruhig verhielt.[89] Sie waren auch nicht die Folge eines Bürgerkrieges, da es keine zentral gesteuerte landesweite Rebellion der Armenier gab.[38]

Allen Beteiligten und Verantwortlichen muss klar gewesen sein, dass die „Delokalisierung“ (Osmanisch tehcîr oder teb'îd, ‏تهجير‎ oder ‏تبعيد‎) unter den Bedingungen von 1915/16 einem Todesurteil sehr nahe kommen musste.[10] In den schließlich erreichten Lagern im heutigen Syrien starben die Armenier mangels Versorgung durch Auszehrung und Seuchen,[38] sofern sie nicht unterwegs durch Angriffe kurdischer Stämme ums Leben kamen.[90] Nach Darstellung des deutschen Offiziers im Dienste der osmanischen Armee und Augenzeugen der Ereignisse, Rafael de Nogales, wurden die Armenier in den Todeszügen mancherorts von Zivilisten beschützt und versteckt. An anderen Orten musste die Gendarmerie die Kolonne vor Angriffen der Bevölkerung schützen.[91] Auch beteiligten „türkische Polizisten, Gendarmen und Soldaten [sich] teils auf Befehl ihrer Vorgesetzten, teils eigenmächtig, an der Tötung der Ausgesiedelten.[92]

Transport von Armeniern in sogenannten Hammelwagen der Anatolischen Bahn (1915)

An der Logistik der Deportationen war auch das deutsche Militär beteiligt, wie es ein von Oberstleutnant Böttrich, dem Chef des Verkehrswesens (Eisenbahn-Abteilung) im türkischen Großen Hauptquartier, im Oktober 1915 unterzeichneter Deportationsbefehl zeigt, von dem armenische Arbeiter der Bagdadbahn betroffen waren.[93] Die Bagdadbahn selbst und die Anatolische Eisenbahn dienten auch schon vorher dem Transport gefangener Armenier. Franz Günther, der Vizepräsident der Anatolischen Eisenbahn-Gesellschaft, schrieb am 17. August 1915 an Arthur von Gwinner, den Sprecher des Vorstandes der Deutschen Bank:

„Man muss in der Geschichte der Menschheit weit zurückgehen, um etwas Ähnliches an bestialischer Grausamkeit zu finden wie die Ausrottung der Armenier in der heutigen Türkei.[94]

Einem weiteren Bericht an Gwinner legte Günther eine Fotografie bei, die eine große Zahl Armenier zeigt, die in einen Zug hineingepfercht waren. Dazu erläuterte er:

„Einliegend sende ich Ihnen ein Bildchen, die Anatolische Bahn als Kulturträgerin in der Türkei darstellend. Es sind die Hammelwagen, in denen beispielsweise 880 Menschen in 10 Wagen befördert werden.[94]

In den folgenden zwei Jahren wurden nach und nach auch die in den westanatolischen Provinzen lebenden Armenier – mit Ausnahme von Konstantinopel und Smyrna, wo sich der deutsche General Liman von Sanders unter Androhung von militärischen Gegenmaßnahmen gegen die Deportationen und Massaker stellte[95] – deportiert oder ermordet.

Zahl der Opfer

Das Hauptproblem bei der Bezifferung der Anzahl der Opfer, die Massaker und Deportationen forderten, ergibt sich aus den gravierenden Mängeln der osmanischen Demografie in den letzten Jahrzehnten des Osmanischen Reiches. Es gibt keine verlässlichen Angaben über die Vorkriegsanzahl der Armenier im Osmanischen Reich.[41] Das armenische Patriarchat bezifferte die Anzahl der armenischen Untertanen des Reiches mit rund 2,1 Millionen, die letzte osmanische Volkszählung hingegen mit 1,29 Millionen. Je nachdem, von welcher Vorkriegsanzahl ausgegangen wird, und ob ausschließlich die Hauptphase des Genozids 1915–1917 oder aber der gesamte Zeitraum bis 1923 berücksichtigt wird, belaufen sich die Schätzungen von etwa 300.000 (türkischerseits)[2] bis zu 1,5 Millionen toten Armeniern.[96]

Bernard Lewis, der keinen Beweis dafür sieht, dass die Massaker Ergebnis einer Regierungsentscheidung waren, schreibt zu den Opferzahlen: „Yes there were tremendous massacres, the numbers are very uncertain but a million may well be likely.“[97]

Eine Kommission des osmanischen Innenministers bezifferte 1919 die Zahl der armenischen Opfer auf 800.000.[98] Einem Bericht des amerikanischen Generals James G. Harbord zufolge habe auch Mustafa Kemal, der spätere Atatürk, diese Zahl anlässlich eines von den beiden im Oktober 1919 geführten Gespräches genannt.[99] Raymond Haroutioun Kévorkian, der sich auf die Zahlen des Patriarchats stützt, schätzt die Zahl der bereits in Kleinasien Ermordeten auf rund 880.000. Die Anzahl derer, die im Sommer oder Herbst 1915 lebend in Nordsyrien ankamen, gibt er mit 800.000 an. Etwa 300.000 weiteren in Kleinasien lebenden Armeniern dürfte es gelungen sein, zu flüchten, sich zu verbergen oder auf andere Art den Deportationen und Massakern zu entgehen. Tausende weitere, vor allem Frauen und Kinder, so Kévorkian, dürften schließlich in muslimische Familien gebracht worden sein, wo sie zwangsweise zum Islam konvertieren mussten oder als Muslime erzogen wurden.[100]

Gustav Stresemann vermerkte 1916 nach einem Gespräch mit Enver Pascha in seinem Balkan-Tagebuch: „Armenier-Verminderung 1–1½ Millionen“.[101]

Nachkriegszeit

Juristische Aufarbeitung

„Unionistenprozesse“ und politische Entwicklung bis 1920

Die Regierungen Frankreichs, Großbritanniens und Russlands hatten die Hohe Pforte bereits am 24. Mai 1915 in einer gemeinsamen Erklärung davon in Kenntnis gesetzt, dass sie alle Mitglieder der osmanischen Regierung und deren Beauftragte persönlich verantwortlich machen würden, sollte sich deren Verwicklung in die an den Armeniern verübten Gräueltaten herausstellen. Unter ihrem Druck, allen voran dem Großbritanniens, ordnete Sultan Mehmed VI. am 14. Dezember 1918 die strafrechtliche Verfolgung der für den Genozid verantwortlichen jungtürkischen Funktionäre an, die von einem Militärgericht als Sondertribunal abgeurteilt werden sollten. Die Einsetzung eines von Großbritannien favorisierten internationalen Gerichtshofes war bereits im Vorfeld an den Interessengegensätzen der Ententemächte, vor allem denen Frankreichs und Großbritanniens, gescheitert.[102]

Nachdem am 23. Januar 1919 auf einer Konferenz in London die Verfahrensgrundsätze festgelegt worden waren, begannen am 5. Februar die Gerichtsverfahren. Was die Verbrechen an den Armeniern betraf, ging es dabei um folgende Straftatbestände: Verletzung der Abkommen über Kriegsführung, Übergriffe gegen Armenier und andere Volksgruppen sowie Raub, Plünderung und Zerstörung von Eigentum.[103] Die als „Unionistenprozesse“ bezeichneten Verfahren stellten erstmals in der Rechtsgeschichte den Versuch dar, Staats- und Kriegsverbrechen auf Regierungsebene zu ahnden. Angeklagt waren zahlreiche regionale und lokale Beamte, Offiziere und Funktionäre sowie 31 Minister der Kriegskabinette, die dem „Komitee für Einheit und Fortschritt“ (Ittihat ve Terakki Cemiyeti) angehört hatten. Die Verfahren gegen letztere liefen vom 28. April bis 25. Juni 1919. Unter ihnen befanden sich auch der ehemalige Innenminister und Großwesir Talât Pascha, der ehemalige Kriegsminister Enver Pascha und der einstige Marineminister Cemal Pascha. Diese hatten sich dem Prozess jedoch durch Flucht nach Deutschland entzogen und wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt.[104] Insgesamt sprach das Militärgericht 17 Todesurteile aus, von denen drei vollstreckt wurden. Auf Seiten des türkischen Volkes sorgten diese Prozesse für eine gewaltige nationale Entrüstung, in Regierungskreisen wiederum wurden sie als „notwendiges Zugeständnis“ betrachtet, weil man so hoffte, die Bedingungen des mit den Ententemächten noch zu unterzeichnenden Friedensvertrages zu mildern und ihnen die Anerkennung der staatlichen Souveränität abringen zu können.[103]

Als aber griechische Truppen im Mai 1919 Smyrna besetzten, nahm von seiten der türkischen Regierung die Bereitschaft zur weiteren Strafverfolgung rasch ab. Nachdem die Türken sogar 41 Verdächtige freigelassen hatten, überstellten die Briten Ende Mai zwölf Häftlinge nach Moudros und 55 weitere nach Malta. Sie wurden später allerdings von der sich unter Mustafa Kemal formierenden türkischen Nationalbewegung frei gepresst, indem britischen Geiseln mit der Hinrichtung gedroht wurde. Mustafa Kemal, der spätere Atatürk, hatte nicht nur ein gespanntes Verhältnis zu den drei jungtürkischen Führern,[105] die er als Hauptverantwortliche für die Armenierdeportationen nicht in den Reihen der türkischen Nationalbewegung sehen wollte,[106] sondern zunächst auch eine harte Bestrafung der Täter befürwortet.[107] Aufgrund der zunehmend chaotischer werdenden Situation im beginnenden Türkischen Befreiungskrieg und der Erkenntnis, dass die Ententemächte die türkischen Wünsche nach staatlicher Souveränität nicht berücksichtigen würden, verlor aber auch er das Interesse an der Strafverfolgung der für den Genozid Verantwortlichen. Am 24. April 1920, einen Tag nach der Eröffnung der Großen Türkischen Nationalversammlung in Ankara nahm Mustafa Kemal in seiner Rede zur Forderung der Briten, die Massaker an Armeniern, zu denen es im Zuge der armenisch-türkischen Kampfhandlungen nach der Ausrufung der Demokratischen Republik Armenien im Mai 1918 abermals gekommen war, wie folgt Stellung:

„Der […] Vorschlag sieht vor, im Innern des Landes keine Massaker an Armeniern zu verüben. Dass solche an Armeniern vorkamen, ist ausgeschlossen. Wir alle kennen unser Land. Auf welchem seiner Kontinente wurden oder werden Massaker an Armeniern verübt? Ich möchte nicht über die Phasen am Anfang des [1.] Weltkrieges sprechen, und ohnehin ist auch das, worüber die Entente-Staaten sprechen, selbstverständlich keine der Vergangenheit angehörende Schandtat. Mit ihrer Behauptung, dass derartige Katastrophen heute in unserem Land verübt würden, forderten sie von uns, davon Abstand zu nehmen.[108][109]

Weitere politische Entwicklung und Ende der Prozesse 1923

Im Vertrag von Sèvres, dem am 10. August 1920 unterzeichneten fünften und letzten der Pariser Vorortverträge, wurde den Türken nicht mehr als ein „Rumpfstaat ohne eigentliche Souveränität“ belassen.[110] Der Vertrag sah nicht nur die Gründung eines armenischen Staates vor (de facto bestand dieser ja bereits und hatte auch die osmanischen Provinzen Ostanatoliens annektiert), dessen Grenzen der US-amerikanische Präsident Woodrow Wilson im Auftrag der Signatarmächte des Vertrages festlegte,[111] sondern auch die internationale Kontrolle Konstantinopels und der Meerengen (Bosporus und Dardanellen) sowie die Aufteilung des Restes des Osmanischen Reiches unter den Ententemächten und ihren Verbündeten. Diesen Vertrag erkannte insbesondere die türkische Nationalversammlung in Ankara nicht an und setzte nun ihren Befreiungskampf mit allen Mitteln fort. Zunächst wandten sich deren Streitkräfte der Demokratischen Republik Armenien zu und zwangen deren Repräsentanten nach schweren Kämpfen am 3. Dezember 1920 zur Unterzeichnung des Vertrag von Alexandropol (türkisch Gümrü; armenisch Gjumri), in dem der heutige Grenzverlauf festgelegt wurde. Damit waren die Bedingungen des Vertrages von Sèvres hinsichtlich Armeniens de facto aufgehoben. Das Ergebnis dieses Vertrages wurde auch in einem Freundschaftsvertrag mit Sowjetrussland im März 1921 bestätigt.

Inzwischen hatten die griechischen Truppen im Westen die armenisch-türkischen Kampfhandlungen im Osten genützt und mit ihrem von Massakern an der Zivilbevölkerung begleiteten Vormarsch ins türkische Landesinnere begonnen.[112] Den Truppen der türkischen Nationalversammlung gelang es jedoch, im nun folgenden Griechisch-Türkischen Krieg die Invasionsarmee in mehreren Schlachten zu schlagen und zur Ägäisküste zurückzutreiben. Innen- und außenpolitisch gestärkt konnte die türkische Nationalversammlung unter Mustafa Kemal nun offen auf eine Revision des Vertrags von Sèvres drängen, der die Ententemächte und ihre Verbündeten, die mittlerweile große Teile der besetzten türkischen Gebiete geräumt hatten, schließlich am 24. Juli 1923 im Vertrag von Lausanne zustimmen. Die gerichtliche Verfolgung der für den Genozid Verantwortlichen war bereits lange zuvor nahezu völlig zum Stillstand gekommen. Die auf Malta internierten Straftäter waren bereits im Oktober 1921 von den Briten freigelassen worden und am 31. März 1923 erließ die türkische Regierung unter Mustafa Kemal eine allgemeine Amnestie (Aff-ı Umumi) für alle im Zusammenhang mit dem Völkermord Angeklagten.[113] Wesentlich mitbedingt war dieser Schritt durch die Tatsache, dass nicht wenige der für den Genozid Mitverantwortlichen aus den Reihen des „Komitees für Einheit und Fortschritt“ der türkischen Nationalbewegung unter Mustafa Kemal angehörten.[102] Die Armenier hatten nach der Inkorporation ihres Staates in die Sowjetunion und seiner Umwandlung zur Armenischen Sozialistischen Sowjetrepublik diplomatisch keinerlei Möglichkeiten mehr, auf eine Fortführung der Prozesse zu drängen. Und die Ententemächte wiederum hatten daran kein Interesse mehr, weil sie in diesem Fall ein Zusammengehen der neu gegründeten Republik Türkei mit der von ihnen nicht anerkannten Sowjetunion fürchteten.[102]

„Operation Nemesis“

Da schon nach 1921 außer den Armeniern niemand mehr ernsthaft daran interessiert war, die im Zuge der Unionistenprozesse verkündeten Todesurteile zu vollstrecken oder wenigstens die Täter weiter gerichtlich zu verfolgen, nahmen „Rächer des armenischen Volkes“ die Sache selbst in die Hand. Am 15. März 1921 erschoss der armenische Student Soghomon Tehlirian im Berliner Exil den ehemaligen Innenminister Talât Pascha, einen der Hauptverantwortlichen für den Genozid.[114] Nach einem Prozess wurde Tehlirian auch aufgrund der Darlegung der Geschehnisse in Armenien durch überlebende Augenzeugen (wie den Bischof Krikor Balakian) vom Gericht freigesprochen.[114] Wie sich später herausstellte, war Tehlirian Mitglied eines geheimen Daschnaken-Sonderkommandos, das unter dem Codenamen Operation Nemesis mit der Liquidierung von am Völkermord Beteiligten beauftragt war.[115] Er hatte zuvor in Konstantinopel den armenischen Kollaborateur Harutiun Mugerditchian (auch: Mkrttschjan) erschossen, der die Liste der am 24. April 1915 verhafteten Notabeln erstellt hatte.[115]

Der Mord an Talât war der Auftakt zu einer Serie von Liquidierungen, denen in der Folgezeit weitere für den Genozid Verantwortliche zum Opfer fielen. Am 6. Dezember 1921 wurde der ehemalige Großwesir Said Halim Pascha in Rom erschossen; am 17. April 1922 liquidierten zwei Armenier in Berlin Bahaettin Şakir, den Chef der Teşkilât-ı Mahsusa, und Cemal Azmi, einen weiteren jungtürkischen Führer. Am 25. Juni desselben Jahres wurden Cemal Pascha und sein Sekretär Nusrat Bey von drei Armeniern während eines Spaziergangs in Tiflis erschossen. Enver Pascha, der sich panislamischen Aufständischen in Zentralasien angeschlossen hatte, entging den Rächern, fiel aber am 4. August 1922 in einem Gefecht mit russischen Truppen im Pamir in Tadschikistan.[115]

Folgen des Genozids

Flucht und Diaspora

Die Ereignisse von 1915–1917 und der Folgejahre hatten letztlich ein beträchtliches Anwachsen der armenischen Diaspora zur Folge. Zunächst waren trotz der Anstrengungen der Jungtürken, möglichst alle Armenier zu vernichten, schätzungsweise bis zu 600.000 am Leben geblieben, davon rund 150.000 in ihren ursprünglichen Siedlungsgebieten,[116] weil es ihnen gelungen war, den Deportationen zu entgehen; unter ihnen befanden sich auch rund 250.000 Überlebende der Todesmärsche und -lager.[117] Zusammen mit Angehörigen anderer christlicher Minderheiten gelangten viele dieser beiden Gruppen von Überlebenden zunächst in die weiter südlich gelegenen arabischen Reichsteile und an die Mittelmeerküste, von wo später eine große Zahl in die USA sowie nach Lateinamerika und Australien emigrierten. Nicht wenige blieben auch in den bald darauf entstehenden Staaten des Nahen und Mittleren Ostens. Zahlreiche überlebende Armenier und sonstige orientalische Christen waren auch in den zu Russland gehörenden Teil Armeniens geflüchtet. Insgesamt dürften es kaum weniger gewesen sein als die, die in die südlichen Reichsteile geflüchtet waren.[118]

Ein zahlenmäßig nicht unbeträchtlicher Teil hatte zunächst auch noch in den westlichen Provinzen des Osmanischen Reiches überlebt, vor allem in den großen Städten.[116] Dort hatten die Jungtürken wohl wegen der Präsenz ausländischer Beobachter und Diplomaten nicht gewagt, mit der offenen Unbarmherzigkeit gegen sie vorzugehen, wie sie es im Osten getan hatten. Allerdings wurden viele von ihnen in den chaotischen Jahren des Türkischen Befreiungskrieges von dort vertrieben oder aber umgebracht.

1922 lebten in der entstehenden Türkei schätzungsweise nur noch etwa 100.000 Armenier.[119]

In den 1980er Jahren wurde die Zahl der in der Türkei lebenden Armenier mit rund 25.000 angegeben;[120] hinzu kamen bis zu 40.000 Kryptoarmenier, also jene Armenier, die ihre Abstammung verleugneten. Rund die Hälfte von ihnen zählte zu den so genannten Hemşinli, deren Hauptwohngebiete zwischen Trabzon und Erzurum liegen.[121]

Materielle Verluste

Abgesehen von den menschlichen Verlusten stellten die Ereignisse von 1915–1917 durch die fast immer gewaltsame und entschädigungslose Enteignung armenischen Eigentums an Grund und Boden, Häusern und Wohnungen sowie persönlicher Habe aller Art für die Armenier auch einen ungeheuren materiellen Verlust dar. Die Aneignung ihres materiellen Vermögens stellte zweifelsohne einen nicht zu unterschätzenden Anreiz für die Deportation und Ermordung der Armenier dar. Es gibt zwar keine völlig verlässlichen Quellen, die als Ausgangspunkt für eine Schätzung des armenischen Vorkriegsvermögens dienen könnten, doch wurde es in einem Bericht der Pariser Friedenskonferenz 1919/20 auf 7,84 Milliarden französische Francs (nach damaligem Währungsstand) geschätzt. Diese Summe entsprach rund 1,8 Milliarden Franc von 1914 oder 80 Millionen Türkischen Lira und damit zweieinhalb Jahreshaushalten der Zentralregierung in Friedenszeiten.[122] Eine weitere Möglichkeit, den Wert des armenischen Vermögens abzuschätzen, bietet der Vorschlag, das gesamte Ententevermögen im Osmanischen Reich zu beschlagnahmen, den die Deutschen den Jungtürken 1917 machten. Das in Frage kommende „feindliche“ Vermögen wurde nach damaligen Währungsstand auf nur eine bis höchstens zwei Milliarden Francs geschätzt.[123] Das armenische Eigentum fiel prinzipiell an den Staat, dem es zur „Nationalisierung“ der Wirtschaft, zur Neuansiedlung von Muslimen in den entvölkerten Gebieten und zur Finanzierung der Kriegskosten diente. Jungtürkische Funktionäre, örtliche Beamte und Lokalpotentaten bereicherten sich ebenso daran, wie viele einfache Dorfbewohner.[124]

Kulturelle Verluste

Nicht einmal ansatzweise kann der kulturelle Verlust quantifiziert werden, der mit der Vertreibung und Ermordung der Armenier einherging. Hunderte armenische Schulen, Kirchen und Klöster wurden in den Jahren 1915–1917 und auch danach geplündert und zerstört oder in Moscheen umgewandelt; viele weitere historische Monumente, Kunstwerke und Kulturgüter wurden vernichtet oder gingen für immer verloren. Die westarmenische, kulturelle Renaissance (Զարթօնք/Zartʻōnkʻ), die in Smyrna begonnen und sich in Konstantinopel erst vollständig entfaltet hatte, erfuhr ein abruptes Ende. Charakteristisch für diese Periode war ein pulsierendes literarisches Leben. Konstantinopel war in dieser Zeit Herausgabeort zahlreicher armenischer Zeitungen und Zeitschriften, Wohn- und Aufenthaltsort vieler armenischer Intellektueller, Dichter und Schriftsteller wie Daniel Varuschan oder Siamanto. Beide fanden im Zuge der Massenverhaftung armenischer Intellektueller am 24.April 1915 den Tod.[125]

Situation der Überlebenden

Im Vergleich zu Überlebenden anderer Völkermorde ist der psychische Zustand der Überlebenden der Ereignisse von 1915–1917 weit schlechter dokumentiert. Oral History-Projekte und entsprechende systematische Auswertungen derselben konnten aufgrund der zeitlichen Distanz zu den Ereignissen weit seltener vorgenommen werden.[126] Hinzu kam, dass die Überlebenden in der Diaspora vor vielfältigen neuen Problemen standen. Als sozial und kulturell entwurzelte, überwiegend bäuerliche Landbewohner fanden sie sich nun als meist völlig mittellose Flüchtlinge in fremden Städten mit einer für sie völlig fremden Kultur und Mentalität wieder.[116] Im Gegensatz zu jenen ihrer Volkszugehörigen, die in den zu Russland gehörenden Teil Armeniens geflüchtet waren, befanden sie sich aber in Sicherheit. Für jene Armenier jedoch, die nach Russisch-Armenien geflüchtet waren, gingen die Schrecken noch weiter. Viele von ihnen waren schon während der Flucht durch die dabei erlittenen Entbehrungen, an Hunger und Krankheiten gestorben.[118] Zehntausende weitere wurden während der Angriffe osmanischer, also türkischer Streitkräfte auf die Demokratische Republik Armenien in den Jahren 1918 und 1920 getötet.[127] Schlussendlich hatten noch beide Gruppen die schmerzliche Erfahrung machen müssen, dass die Regierungen der einstigen „Schutzmächte“ in Westeuropa und in der USA ihrem Schicksal auch nach dem Ersten Weltkrieg letztlich gleichgültig gegenübergestanden waren und keine konkreten Schritte unternommen hatten, um ihnen zu helfen.[121]

Bewertung der Ereignisse

Bedeutung für die Armenier

Mahnmal Zizernakaberd zur Erinnerung an den Völkermord

Die Erinnerung an die Ereignisse von 1915–1917 stellt – neben Religion und Sprache – die stärkste gefühlsmäßige Klammer dar, die das über rund 120 Staaten der Welt verstreute armenische Volk eint. Der 24. April, der Tag, an dem in Konstantinopel die Verhaftung armenischer Intellektueller einsetzte, gilt als nationaler Gedenk- und Trauertag des armenischen Volkes. Als „Genozid-Gedenktag“ (armenisch: Եղեռնի զոհերի հիշատակի օր) ist er einer der wichtigsten staatlichen Feiertage der Republik Armenien. Hunderttausende Armenier pilgern alljährlich an diesem Tag zum 1967 errichteten Völkermordmahnmal Jerern auf dem Jerewaner Hügel Zizernakaberd („Schwalbenfestung“), Millionen weitere gedenken in der übrigen Welt. Diese tiefe emotionale Bedeutung, die die Ereignisse von 1915–1917 für die Armenier haben, erklärt auch den hartnäckigen Kampf, den armenische Politiker, Organisationen und Lobbys in aller Welt seit Jahrzehnten einerseits gegen die Bagatellisierung und Leugnung der Vorgänge von damals, andererseits für ihre Anerkennung als Genozid am armenischen Volk aufgrund der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (offiziell: Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, CPPCG) von 1948, führen.[121]

Für die armenischen Bestrebungen um eine Anerkennung der Ereignisse von 1915–1917 als Völkermord war die Tatsache besonders erschwerend, dass das armenische Volk lange Zeit über keinen eigenen Staat als Plattform für den Kampf um Anerkennung verfügte. In der Sowjetunion, deren Bestandteil Armenien bis zur Auflösung der UdSSR 1991 war, galten die Ereignisse von 1915–1917 als Tabu. Erst in der so genannten „Tauwetter-Periode“ nach dem Tod Josef Stalins konnten diese erstmals öffentlich thematisiert werden. Als Folge davon konnte sich eine von der Sowjetführung tolerierte Memorialarchitektur entfalten, deren sichtbare Zeugnisse die in den 1960er und 1970er Jahren errichteten Gedenkstätten in Jerewan, Sardarapat und einigen anderen Orten sind.[121]

Während der Periode des Kalten Krieges gab es jedoch für die Armenier keine politischen Möglichkeiten, ihrem Anliegen bei der internationalen Staatengemeinschaft Gehör zu verschaffen. Der „freien Welt“ und den NATO-Staaten erschien es nicht opportun, die Türkei – aus geostrategischer Sicht ein enorm wichtiger NATO-Partner – wegen dieser Frage zu vergrämen.[128] Als Folge davon kam es in der armenischen Diaspora zur Bildung mehrerer Terrorgruppen, deren aktivste die ASALA (Armenian Secret Army for the Liberation of Armenia) war. Diese Gruppen kämpften mit terroristischen Mitteln nicht nur gegen das – aus ihrer Sicht – „Verbrechen des Schweigens“, sondern auch für die „Befreiung“ der einst von Armeniern bewohnten Gebiete in der Türkei. Die Anschläge dieser Gruppen forderten zwischen 1975 und 1984 insgesamt 79 Menschenleben: 40 Türken, 30 Armenier und neun Angehörige anderer Nationalität.[17] Im Zuge dieser Anschläge war auch eine gewisse Bewegung in der Anerkennungsfrage feststellbar, die Öffentlichkeit befasste sich damit ebenso wie kirchliche und politische Gremien.[17] Aber erst mit der Entstehung eines unabhängigen armenischen Staates und dessen Aufnahme in internationale Gremien bot sich den Armeniern nun erstmals die Möglichkeit, ihrem Wunsch nach Anerkennung der Ereignisse von 1915–1917 als Völkermord auch mit politisch-diplomatischen Mitteln Nachdruck zu verschaffen. Dieses Bestreben ist seither ein wesentlicher Bestandteil der Außenpolitik der jeweils amtierenden armenischen Regierung.[129]

Bewertung in der Türkei

Der Großwesir des Osmanischen Reiches (entspricht dem heutigen Amt Ministerpräsident) Damat Ferid Pascha räumte im Juni 1919 einen Genozid an den Armeniern ein.[130] Dennoch wehren sich amtierende türkische Regierungen bis heute gegen eine Bewertung der damaligen Massenermordungen als Völkermord[7][131] und versuchen mit wechselndem Erfolg, durch politischen Druck und Ausschlüsse bei internationalen Auftragsvergaben anderslautende Entschließungen und Veröffentlichungen zu beeinflussen.[132] Die offizielle staatliche Bezeichnung in der Republik Türkei sind Termini wie Ermeni soykırımı iddiaları („Behaupteter Völkermord an den Armeniern“), Sözde ermeni soykırımı („Angeblicher Völkermord an den Armeniern“) und Ermeni Kırımı („Armenisches Massaker“).

Die türkische Leugnung des Genozids bedeutet nicht die grundsätzliche Leugnung hunderttausender Toter. Die Türkei geht von ca. 300.000[2] armenischen Opfern aus und betrachtet die Deportationen als Notmaßnahme eines Staates, der um seine Existenz bangen musste und sich der Loyalität seiner armenischen Untertanen nicht sicher gewesen sei.[133] Manche türkische Wissenschaftler verneinen eine vorsätzliche und geplante Vernichtung und vertreten den Standpunkt, dass diese historisch nicht belegt sei.[134] Die vielen Toten schreibt die offizielle türkische Historiographie Überfällen, Hunger und Seuchen zu und verweist auf die bürgerkriegsähnlichen Zustände,[135] bei denen auch 570.000 Türken umgekommen seien.[136] Etliche türkische Wissenschaftler, neben internationalen Historikern wie Erik-Jan Zürcher[137] oder Klaus Kreiser,[138] betrachten die kontrovers diskutierten Andonian-Dokumente als Fälschung.[139] Arnold J. Toynbees Blue Book und die Memoiren des amerikanischen Botschafters Henry Morgenthau bewerten sie als parteiisch.[140][141] Zudem bemängeln sie die Beweisaufnahme der Istanbuler Prozesse[142] und machen geltend, dass es eine Reihe von jungtürkischen Erlassen gab, die Deportierten gut zu behandeln.[143] Vereinzelte nicht-türkische Wissenschaftler, einige davon mit Professuren in der Türkei, stuften die Ereignisse ebenso nicht als Völkermord ein.

Der bisher einzige türkische Politiker, der die Opfer des Völkermords durch einen Besuch der Gedenkstätte in Jerewan ehrte, war im Juni 1995 Gürbüz Capan, der sozialdemokratische Bürgermeister Esenyurts.[17]

Der oppositionelle Politiker Ahmet Türk bat im Jahr 2009 im Namen seiner kurdischen Wähler um Entschuldigung für die Beteiligung der Kurden beim Völkermord an den Armeniern:

„Lang hatten kurdische Moslems, Armenier und andere Christen […] in gemeinsamen nordmesopotamischen Raum friedlich zusammengelebt. Dann waren unsere armenischen und syrischen Brüder Verfolgungen ausgesetzt – heute sind es wir Kurden. […] Eines steht fest: Bei den Christenmassakern hatten wir Kurden die Hand mit im Spiel. Wir müssen heute Scham empfinden, wenn wir einem armenischen, einem syrischen Bruder begegnen. […] Unser Herz ist mit Schmerz erfüllt und wir fühlen uns gedrängt, um Verzeihung zu bitten!“[144]

Innertürkische Kritiker der offiziellen Sichtweise müssen mit juristischer Verfolgung rechnen. Angewendet wird dabei der in und außerhalb der Türkei umstrittene Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgte hauptsächlich durch Journalisten wie Ahmet Şık und Hrant Dink [145] sowie durch den Schriftsteller und Nobelpreisträger Orhan Pamuk.[146] [147] [148]Pamuk wurde im März 2011 wegen Verstoßes gegen den Artikel 301 zu einer Schadenersatzzahlung an sechs Kläger verurteilt, die sich durch seine Äußerungen zu den Tötungen von Armeniern aus dem Jahr 2005 beleidigt fühlten (Pamuk: „Die Türken haben auf diesem Boden 30 Tausend Kurden und 1 Million Armenier getötet.“). [149] Der 1991 aus der Türkei geflohene türkischstämmige, deutsche Schriftsteller Doğan Akhanlı hatte 1999 in Istanbul den Roman Kıyamet Günü Yargıçları (dt. Die Richter des jüngsten Gerichts) veröffentlicht. Dieser Roman thematisiert den Völkermord und seine offizielle staatliche Leugnung in der Republik Türkei.[150] Akhanlı wurde im August 2010 bei einem Besuch der Türkei festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Von der Anklage, an einem Raubüberfall und an Umsturzversuchen beteiligt gewesen zu sein, wurde er im Oktober 2011 freigesprochen. Schon vor der Gerichtsverhandlung war er abgeschoben und mit einem Einreiseverbot in die Türkei belegt worden.[151]

Es gab seitens türkischer Regierungen mehrmals den Vorschlag, die Geschehnisse durch eine gemeinsame türkisch-armenische Historiker-Kommission wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Dieser Vorschlag wurde unter anderem 2005 vom türkischen Ministerpräsidenten Erdoğan, dem armenischen Präsidenten Robert Kotscharjan[152] und 2007 vom türkischen Außenminister Ali Babacan seinem armenischen Kollegen Wartan Oskanjan unterbreitet.[153] Die armenische Regierung lehnt diesen Vorschlag bislang ab. Zur Begründung gibt der derzeitige Staatspräsident Sersch Sargsjan an, die Schaffung eines solchen Gremiums bedeute, das Faktum des Völkermords anzuzweifeln.[154]

Die Türkei wirft Ländern wie Frankreich und Russland vor, Parlamentsbeschlüsse zu erlassen, ohne auf die eigene grausame Vergangenheit mit vielen Völkermorden zu blicken.[155] Als beispielsweise die Französische Nationalversammlung 2001 eine Resolution verabschiedete, die die Leugnung des Völkermords unter Strafe stellen sollte, kam es zu schweren diplomatischen Auseinandersetzungen und wirtschaftlichen Boykotten durch die Regierung in Ankara.[132]

Am 24. April 2010 fand in Istanbul erstmals eine öffentliche Gedenkveranstaltung für die armenischen Opfer in der Türkei statt. Das Datum wurde symbolisch gewählt, da am 24. April 1915 die ersten 235 Armenier vom Haydarpaşa-Bahnhof deportiert worden waren. Organisiert von der Initiative „Irkçılığa ve Milliyetçiliğe Dur de!“ (zu deutsch: Sag Stopp zu Rassismus und Nationalismus) trafen sich Aktivisten in Trauerkleidung auf dem Taksim-Platz, zeigten Bilder der Deportierten und legten Blumen nieder.

Wie schwer sich die türkische Regierung weiterhin mit der Anerkenntnis des Genozids und mit dem Gedenken an ihn tut, wurde zuletzt 2011 deutlich, als Premierminister Recep Tayyip Erdoğan den Abriss der 2006 von Mehmet Aksoy geschaffenen Skulptur Denkmal der Menschlichkeit veranlasste, die an den Völkermord erinnert hatte.

Völkerrechtliche Aspekte

Für die völkerrechtliche Bewertung der Geschehnisse von 1915/16 als Genozid ist die UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes maßgeblich, deren Entstehung ihrerseits auf diese Ereignisse zurückgeht. Von ihnen ausgehend, hatte der polnische Jurist Raphael Lemkin seit den 1920er Jahren den neuen völkerrechtlichen Straftatbestand des Völkermords entwickelt.[156] Nach dem 2. Weltkrieg und dem Holocaust fertigte er einen Gesetzentwurf zur Bestrafung dieses Verbrechens an, in dem er den von ihm schon früher geprägten Namen „genocide“ (dt. Völkermord) verwendete.[157] Diesen Entwurf nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1948 nahezu unverändert und einstimmig an. Darin wird Völkermord definiert als eine Handlung, „die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.“[158] Für die Republik Türkei, die die Konvention am 31. Juli 1950 unterzeichnete, trat sie am 12. Januar 1951 in Kraft. Damit erkannte die Türkei auch die Definitionen in den Artikeln I und II an.[158]

Ob die Ereignisse von 1915 bis 1917 als Völkermord im Sinne der UN-Konvention von 1948 zu betrachten sind, hängt auch davon ab, ob diese sich überhaupt auf Ereignisse vor ihrem Inkrafttreten anwenden lässt. Fest steht, dass die Verbrechen der Jungtürken nach Auffassung der Ententestaaten schon den damals geltenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen widersprachen und als schwere internationale Verbrechen angesehen wurden, die es unnachsichtig zu bestrafen gelte[159] – und das lange, bevor der Begriff Genozid überhaupt Eingang in das Völkerrecht fand. Im Vertrag von Sèvres wurde auf die Bestrafung der für Massaker und Deportationen Verantwortlichen eindeutig Bezug genommen und die osmanische Regierung in Artikel 230 verpflichtet, die Verdächtigen auszuliefern. In Artikel 144 wurde sie darauf verpflichtet, das Gesetz von 1915, mit dem das Vermögen der Armenier zum „Aufgegebenen Eigentum“ geworden war, für null und nichtig zu erklären.[160] Der Vertrag von Sèvres wurde zwar nie ratifiziert, doch findet sich ein deutlicher Beweis für seine Relevanz auch in den Materialien der United Nations War Crimes Commission zum Londoner Statut vom August 1945. Dort heißt es:

“The provisions of Article 230 in the Peace Treaty of Sèvres were obviously intended to cover, in conformity with the Allied note of 1915 … This article constitutes, therefore, a precedent for Articles 6 c) and 5 c) of the Nuremberg and Tokyo Charters, and offers an example of one of the categories of ,crimes against humanity‛ as understood by these enactments.[161]

In einem Rechtsgutachten vom Mai 1951, bei dem es um die Frage eventueller Vorbehalte hinsichtlich der Gültigkeit der Völkermordkonvention ging, verwies der Internationale Gerichtshof schließlich auf die hohen humanitären Ziele dieser Konvention, die den elementarsten Prinzipien der Moralität entsprächen, und führte aus, dass zivilisierte Staaten diese der Konvention zugrunde liegenden Prinzipien ohnehin als bindend ansähen, weswegen sie auch ohne Verpflichtung durch die Konvention Geltung hätten. Daher kann die Konvention rechtlich als Ius Cogens angesehen werden, was bedeutet, dass sie auch Anwendung auf Völkermorde findet, die sich vor ihrem Inkrafttreten ereigneten.[162]

Bewertung durch die Staatengemeinschaft

Seit 1965 haben 22 Staaten die durch den osmanischen Staat begangenen Deportationen und Massaker der Jahre 1915–1917 offiziell als Genozid entsprechend der UN-Völkermordkonvention von 1948 anerkannt (u. a. Argentinien, Belgien, Griechenland, Italien, Kanada, Libanon, die Niederlande, Russland, Schweden,[163] die Schweiz, die Slowakei, Uruguay und Zypern).[164][165][166][167] Andere Staaten (so auch Israel,[168] Dänemark, Bulgarien,[169] Georgien und Aserbaidschan) hingegen sprechen offiziell nicht von Völkermord.[170][171][172] Die Regierung des Vereinigten Königreichs verurteilte die Verbrechen, sah aber die Kriterien für eine Einstufung als Völkermord gemäß der UN-Völkermordkonvention als nicht gegeben an.[173]

UN-Menschenrechtskommission und Europäisches Parlament

Der Unterausschuss für die Verhütung von Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten der UN-Menschenrechtskommission erwähnte die Ereignisse am 29. August 1985 in einem Bericht über Völkermordverbrechen als Genozid. In einem Zusatz wurde aufgenommen, dass einige Mitglieder des Unterausschusses Einwände dagegen hatten, weil sie die Massaker an den Armeniern als nicht ausreichend dokumentiert ansahen und bestimmte Beweismittel für gefälscht hielten.[174] Dennoch gilt der Völkermord an den Armeniern durch die Annahme des Berichtes als von diesem Unterausschuss der UNO anerkannt.[175][176][177] Das Europäische Parlament hat mit den Beschlüssen vom 18. Juni 1987 und 15. November 2001 die Anerkennung des Völkermordes durch den heutigen türkischen Staat zu einer Voraussetzung des EU-Beitritts der Türkei erklärt und am 28. Februar 2002 in einer weiteren Beschlussfassung die Türkei zur Einhaltung dieser Vorgabe gemahnt.[178]

Deutschland

Der Deutsche Bundestag debattierte in seiner Sitzung vom 24. April 2005 erstmals eine von CDU/CSU vorgelegte Entschließung, die die Türkei aufforderte, sich zu ihrer historischen Verantwortung für die Massaker an armenischen Christen im Osmanischen Reich zu bekennen. Im Antrag dazu wurde „die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das angesichts der vielfältigen Informationen über die organisierte Vertreibung und Vernichtung von Armeniern nicht einmal versucht hat, die Gräuel zu stoppen,“ bedauert. Der Begriff „Völkermord“ wurde im Antrag vermieden. Dieser Antrag wurde am 15. Juli 2005 vom Deutschen Bundestag ohne Gegenstimme verabschiedet. Als Begründung des Antrages wurde auf über eine Million Opfer verwiesen und angeführt, dass zahlreiche unabhängige Historiker, Parlamente und internationale Organisationen die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermord bezeichnen würden.[179]

In einer Kleinen Anfrage vom 10. Februar 2010[180] wurde die Bundesregierung von der Fraktion Die Linke um eine klare Stellungnahme gebeten, ob die Bundesregierung die Auffassung vertrete, dass es sich bei den Massakern an den Armeniern 1915/16 um einen Völkermord im Sinne der UN-Konvention von 1948 handele. Die deutsche Bundesregierung antwortete am 25. Februar 2010: „Die Bundesregierung begrüßt alle Initiativen, die der weiteren Aufarbeitung der geschichtlichen Ereignisse von 1915/16 dienen. Eine Bewertung der Ergebnisse dieser Forschungen sollte Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern vorbehalten bleiben. Dabei ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Aufarbeitung der tragischen Ereignisse von 1915/16 in erster Linie Sache der beiden betroffenen Länder Türkei und Armenien ist. Vor diesem Hintergrund zollt die Bundesregierung sowohl der türkischen als auch der armenischen Seite Respekt für die mutigen Schritte, die sie bereits zur Normalisierung ihrer bilateralen Beziehungen unternommen haben. Sie ermutigt beide Seiten in ihren Gesprächen regelmäßig, den laufenden Annäherungsprozess, der auch die Bildung einer Historikerkommission einschließt, beharrlich fortzusetzen.“[181][182] In der Antwort auf eine weitere Kleine Nachfrage der Fraktion Die Linke wies die Bundesregierung am 4. Juni 2010 ergänzend darauf hin, dass sie keinen Anlass sehe, an der Authentizität der Dokumente im Politischen Archiv zu zweifeln, und insgesamt keine Bewertung der vorliegenden Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung zur Rolle des deutschen Kaiserreichs vornehme. Sie wies zudem darauf hin, dass die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht rückwirkend gelte.[183]

Frankreich

In Frankreich wurde am 12. Oktober 2006 ein von der Sozialistischen Partei (PS) eingebrachter Gesetzentwurf von der französischen Nationalversammlung angenommen. Ein Großteil der Abgeordneten war während der Abstimmung jedoch nicht anwesend. Dieser Gesetzesentwurf sollte die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern in Zukunft mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr und einer Geldbuße von bis zu 45.000 Euro belegen. Dies zog erneute Boykottdrohungen gegen französische Produkte von türkischer Seite nach sich.[184] Allerdings nahm der Senat den Gesetzentwurf nicht an.[185]

Israel

Israel verwendet die Begriffe Völkermord und Genozid in Bezug auf die Vorkommnisse von 1915/16 nicht.[186][187] 2001 sagte der jetzige Präsident und damalige Außenminister Israels, Shimon Peres in einem Interview: die Armenier hätten zwar eine Tragödie durchlebt, jedoch keinen Völkermord.[188]

Schweden

Schweden stufte die Ereignisse am 11. März 2010 in einer Resolution (bei einem knappen Stimmenvergleich von 131 zu 130) bei einer Reichstagssitzung als Völkermord ein. Deswegen beorderte die türkische Regierung ihre Botschafterin Zergün Korutürk aus Stockholm zurück, die vor ihrer Abreise schwere Vorwürfe gegen die schwedische Regierung äußerte. Der türkische Regierungschef Recep Tayyip Erdoğan sagte zudem aus Protest einen geplanten Schweden-Besuch ab.[189]

USA

In den Vereinigten Staaten dauert eine Diskussion über die Einschätzung der Massaker seit Jahren an. Ein erster Versuch des Kongresses, die Geschehnisse offiziell als Völkermord anzuerkennen, scheiterte im Jahr 2000 am Widerstand von Präsident Bill Clinton. Am 10. Oktober 2007 stimmte der Auswärtige Ausschuss des Repräsentantenhauses mehrheitlich einer Resolution zu, die aussagt, dass die Verfolgung und Vertreibung von Armeniern im Osmanischen Reich im Ersten Weltkrieg als „Völkermord“ eingestuft werden soll.[190] Sowohl Präsident Bush als auch das US-amerikanische Außenministerium kritisierten die Entscheidung und befürchteten eine Verschlechterung der Beziehungen zur Türkei.[191] So rief die Türkei einen Tag später ihren Botschafter aus den USA vorübergehend zurück.[192] Die Türkei hatte dem Kongressmitglied Robert L. Livingston 12 Mio. Dollar für Lobby-Arbeit gegen die Armenien-Resolution gezahlt.[193]

Barack Obama, seit Januar 2009 amerikanischer Präsident, hatte seinen Wahlkampf unter anderem mit dem Versprechen geführt, er werde als erster US-Präsident die türkischen Massaker an den Armeniern als „Völkermord“ bezeichnen. Am 24. April 2009, an dem Armenier in aller Welt wie alljährlich der Massaker gedachten, vermied Obama in einer Erklärung allerdings den Begriff Genozid, erinnerte aber an seine früheren Stellungnahmen dazu, in denen er diesen Begriff verwendet hatte. Er wählte stattdessen die armenische Bezeichnung „Meds Yeghern“ und ließ keinen Zweifel an seiner Einordnung der historischen Geschehnisse als große Gräueltaten, die 1,5 Millionen Armenier bei den Massakern und auf den Todesmärschen das Leben gekostet hätten.[194] Der auswärtige Ausschuss des US-Repräsentantenhauses stufte in einer Resolution im März 2010 die Ereignisse als Völkermord ein. Der Vorsitzende des auswärtigen Ausschusses, Howard Berman, kommentierte die Entscheidung des Repräsentantenhauses mit den Worten: „Deutschland hat die Verantwortung für den Holocaust akzeptiert. Für die Türkei ist es jetzt Zeit, die Realitäten des Genozids an den Armeniern zu akzeptieren.“[195]

Obama forderte im April 2011 von der Türkei eine umfassende historische Anerkennung der Massaker an den Armeniern. Von Völkermord sprach er jedoch erneut nicht. Der türkische Botschafter in den USA, Namik Tan, wies Obamas Kritik umgehend zurück. Obamas Erklärung zeuge von einer „ungenauen, fehlerhaften und politisch einseitigen Geschichtsbetrachtung“; seine Aussagen seien daher „inakzeptabel“ und „unvertretbar“.[196]

Siehe auch

Filme

Dokumentarfilme

  • 1976 – Michael Hagopian: The Forgotten Genocide.[197]
  • 1988 – PeÅ Holmqvist und Suzanne Khardalian: Back to Ararat.
  • 2003 – İsmail Umaç: Sarı Gelin – The true Story („Die Blonde Braut“). Der Name geht zurück auf das Volkslied Sarı Gelin. Dieser Dokumentarfilm entspricht der offiziellen türkischen Sicht auf die Geschehnisse.[198][7] Er ist auch in der Türkei umstritten und wird von der Stiftung für Geschichte (ehemals Stiftung für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Türkei) als Propaganda[199] sowie von kritischer Seite als unwissenschaftlich[200] und anti-armenisch eingestuft.[198] Ihn wollte das Erziehungministerium der Republik Türkei im Jahr 2008 an alle Grundschulen der Türkei versenden. Nach Protesten dagegen erklärte das Ministerium, die Dokumentation sei als pädagogisches Material für Lehrer, nicht jedoch als Unterrichtsmaterial gedacht gewesen. Die Zusendung an die Schulen wurde abgebrochen. In dieser Dokumentation wird unter anderem der Standpunkt vertreten, es habe keinen Völkermord an den Armeniern gegeben. Die Armenier trügen die Hauptschuld an der Eskalation der Ereignisse.
  • 2004 – Laurence Jourdan: Le génocide arménien.[201]
  • 2006 – Carla Garapedian: Screamers[202]
  • 2006 – Andrew Goldberg: The Armenian Genocide[203][204]
  • 2010 – Eric Friedler: Aghet – Ein Völkermord. Der deutsche Dokumentarfilm wurde am 21. Juli 2010 auch im Kongress der Vereinigten Staaten aufgeführt[205] und führte in Deutschland zu Protesten von türkischer Seite, die durch eine öffentliche Stellungnahme des damaligen ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust beantwortet wurden.[206]

Spielfilme

Musik

  • Charles Aznavour: Ils sont tombés. [Sie fielen.], 1975
  • Gregg Bendian: After Chomaklou Was a Desert (Threnody to the Victims of the Armenian Genocide) [Nach Chomaklou war eine Wüste (Klagelied für die Opfer des armenischen Völkermordes)], 1996
  • Alan Hovhaness: 1. Sinfonie Exile, 1936 (1. u. 3. Satz), 1970 (2. Satz).
  • Alan Hovhaness: Norahrash, Mystery Of the Holy Martyrs, Op.251, 1976 (3. Satz der Suite Khorhoort Nahadagats)
  • System of a Down: P.L.U.C.K. or Politically Lying, Unholy, Cowardly Killers.
  • System of a Down: Forest
  • System of a Down: Holy Mountains
  • Serj Tankian: Yes, It's Genocide
  • Integrity:[207] Armenian Persecution[208]
  • Haig Vartan: Requiem, 2001

Literarische Werke

Hörspiele

Literatur

Quellen

Die wissenschaftlichen Arbeiten zum Völkermord an den Armeniern stützen sich hauptsächlich auf folgende Quellenbestände:

  • Dokumente aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches:
    Sie stammen aus dem diplomatischen Archiv des kriegsverbündeten Deutschen Reichs und beinhalten die Berichte der deutschen Konsuln, Vizekonsuln und Wahlkonsuln in Trapezunt, Adana, Alexandrette, Mossul, Samsun, Erzurum, Aleppo und Täbris aber auch Berichte von zahllosen weiteren Zeitzeugen (Offizieren, Missionaren, Mitarbeitern der Bagdadbahn, Ärzten, Krankenschwestern, Journalisten, Ingenieuren usw.).[209]
    Diese Berichte waren nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und unterlagen verschiedenen Geheimhaltungsstufen. Die berichterstattenden Diplomaten gerieten mit ihren Positionen fast durchweg in Widerspruch zu ihren Vorgesetzten in Berlin, die noch lange Zeit die Position der türkischen Führung unterstützten, wohingegen andere westeuropäische Staaten auf eine Verurteilung des Völkermordes drängten.
    Eine Dokumentation des deutschen Geistlichen und Orientkenners Johannes Lepsius zum Völkermord an den Armeniern wurde im August 1916 von der Reichsregierung verboten.[210] Lepsius konnte jedoch nach dem Krieg eine Sammlung von aussagekräftigen, teilweise durch ihn, teilweise durch das Auswärtige Amt bearbeiteten und dabei verfälschten Aktenstücken des deutschen Auswärtigen Amtes publizieren,[211] die bis heute – vor allem in einer 2005 veröffentlichten, unverfälschten und ergänzten kritischen Auswahl [209] – eine der Hauptquellen für die Vorgänge ist. Die Bearbeitungen hatten hauptsächlich den Sinn, das Wissen der deutschen Regierung um den Völkermord an den Armeniern und damit deren Mitverantwortung zu vertuschen.[212]
  • Dokumente aus den Archiven Österreich-Ungarns, die im Österreichischen Staatsarchiv in Wien lagern:[213][214]
    Zum Haus-, Hof- und Staatsarchiv gehört das Gesandtschaftsarchiv Konstantinopel, das Dokumente zu Armenischen Fragen und Reformen, zu den Armenischen Unruhen 1895–1911 und zu Internationalen Verhandlungen über die Reformen in Armenien, Juni 1913 bis Juli 1914 enthält. Das Politische Archiv bietet Dokumente zur Türkei 1915–1918.[215]
  • Dokumente aus den USA:
    Die National Archives and Records Administration (NARA) in Washington D.C., das Nationalarchiv der USA, besitzt eine Record Group zu International Affairs of Turkey, 1910–1929,[216] Mikrofilme der Armenian National Delegation Papers, 1912–1924[215][217] sowie Augenzeugenberichte US-amerikanischer Botschafter und Konsuln.[218][219][220]
  • Augenzeugenberichte von im osmanischen Reich tätigen Missionaren[221][222][223][224][225][226] (u. a. aus Dänemark, Schweiz, Holland) und weiteren Zeitzeugen:[227][228][229]
  • Zeugnisse von Überlebenden,[230][231][232][233] von denen beispielsweise einige Hundert auf Video festgehaltenwurden:[234]
  • Osmanische Quellen:
    Dazu zählen beispielsweise die teilweise im amtlichen Gesetzblatt des Osmanischen Reiches gedruckten Protokolle der Istanbuler Prozesse, Sitzungsprotokolle des osmanischen Parlamentes, Berichte der postjungtürkischen parlamentarischen Untersuchungungskommission und der sogenannten Mazhar-Kommission sowie Zeitungen.[215]
  • Armenische Quellen:
    Dazu zählen neben anderen die Nachkriegsbestände des Patriarchats von Konstantinopel der Armenischen Apostolischen Kirche, die in Jerusalem lagern.[235]

Fachliteratur

  • Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg : Hamburger Ed., 2. Auflage 2004, ISBN 3-930908-99-9. (Die einzige ausführliche Behandlung der Istanbuler Prozesse von 1919ff. in einer europäischen Sprache)
  • Taner Akçam: A Shameful Act: The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility. Metropolitan Books, New York 2006, ISBN 978-0-8050-7932-6; ins Englische übersetzt von Paul Bessemer, türkisches Original: İnsan Hakları ve Ermeni Sorunu, Ankara 1999, ISBN 975533246-4.
  • ArbeitsKreis Armenien (Hrsg.): Völkermord und Verdrängung. Der Genozid an den Armeniern – die Schweiz und die Shoah. Zürich: Chronos Verlag, 1998, ISBN 3-905312-40-9.
  • Alexander Bahar: Der verdrängte Völkermord an den Armeniern im ersten Weltkrieg, in Bulletin für Faschismus- und Weltkriegsforschung, Heft 24, edition organon, Berlin 2005
  • Peter Balakian: The Burning Tigris. The Armenian Genocide and America's Response. New York: Harper-Collins, 2003, ISBN 0-06-019840-0.
  • Donald Bloxham: The Great Game of Genocide: Imperialism, Nationalism, and the Destruction of the Ottoman Armenians. New York: Oxford University Press, 2005, ISBN 978-0199273560
  • Viscount James Bryce: The Treatment of Armenians in the Ottoman Empire 1915–1916. Taderon Press, ISBN 1-903-65651-6.
  • Mihran Dabag: Jungtürkische Visionen und der Völkermord an den Armeniern. In: Dabag / Platt: Genozid und Moderne (Band 1), Opladen 1998, ISBN 3-8100-1822-8.
  • Vahakn N. Dadrian: The History of the Armenian Genocide: Ethnic Conflict from the Balkans to Anatolia to the Caucasus. Oxford-Providence: Berghahn Books, 2004, ISBN 978-1571816665.
  • Helmut Donat (Hrsg.): Armenien, die Türkei und die Pflichten Europas. Donat Verlag, Bremen 2005.
  • Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern und syrischen Christen. Frankfurt/Main 2005.
  • Gesellschaft für bedrohte Völker (Hrsg.): Das Verbrechen des Schweigens: Die Verhandlungen des türkischen Völkermordes an den Armeniern vor dem Ständigen Tribunal der Völker (Paris, 13.–16.4.1984), Göttingen 1985.
  • Hovhannisyan Gor: Der Völkermord an den Armeniern, in: Sander G./Wetter I. (Hrsg.): Die Europäische Union und die Türkei: Chancen und Herausforderungen eines Beitritts, Schriften zu Mittel- und Osteuropa in der Europäischen Integration (SMOEI), Band 9, Hamburg 2009, S. 209–227. ISBN 978-3-8300-4217-4
  • Wolfgang Gust: Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amts. Verlag zu Klampen, 2005, ISBN 3-934920-59-4.
  • Yusuf Halaçoğlu: Die Armenierfrage, Klagenfurt: Wieser Verlag, 2006, ISBN 978-3-85129-535-1.
  • Yusuf Halaçoğlu: Sürgünden Soykırıma Ermeni İddiaları, Ankara: BABIALİ KÜLTÜR YAYINCILIĞI, 2006, ISBN 9758486969.
  • Yusuf Halaçoğlu: Tarih Gelecektir, Ankara: BABIALİ KÜLTÜR YAYINCILIĞI, 2007, ISBN 978-9944-1-1832-3.
  • Rolf Hosfeld: Operation Nemesis: Die Türkei, Deutschland und der Völkermord an den Armeniern. Köln 2005, ISBN 3462034685.
  • Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Paris: Odile Jacob, 2006, ISBN 2-7381-1830-5.
  • Hans-Lukas Kieser und Dominik J.Schaller (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah – The Armenian Genocide and the Shoa. Zürich: Chronos Verlag, 2002, ISBN 3-0340-0561-X.
  • Hans-Lukas Kieser (Hrsg.): Die armenische Frage und die Schweiz (1896–1923) – La question armenienne et la Suisse (1896–1923). Zürich: Chronos Verlag, 1999, ISBN 3-905313-05-7.
  • Hans-Lukas Kieser: Der verpasste Friede – Mission, Ethnie und Staat in den Ostprovinzen der Türkei, 1839–1938. Zürich: Chronos Verlag, 2000, ISBN 3-905313-49-9.
  • Hans Lukas Kieser (Hrsg): Der Völkermord an den Armeniern, die Türkei und Europa = The Armenian Genocide, Turkey and Europe. Zürich 2006, ISBN 3-03-400789-2
  • Jörg Berlin; Adrian Klenner: Völkermord oder Umsiedlung? Das Schicksal der Armenier im Osmanischen Reich – Darstellung und Dokumente. PapyRossa Verlagsgesellschaft 2006, ISBN 3894383461.
  • Johannes Lepsius: Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei. Potsdam: Tempel-Verlag, 1916. Unveränderte Neuauflage mit Originaltext der Ausgabe von 1916: Bad Schussenried: Hess, 2011, ISBN 978-3-87336-368-7
  • Johannes Lepsius: Der Todesgang des armenischen Volkes in der Türkei während des Weltkrieges. Potsdam: Tempel-Verlag, 1927.
  • Johannes Lepsius (Hrsg.): Deutschland und Armenien 1914–1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke. Potsdam, 1919 (Neuausgabe: Verlag Donat & Temmen, Bremen 1986 ISBN 3-924444-22-6 ), Hamburg-Bergedorf 1930 (Neuausg. Bremen, 1985).
  • Guenter Lewy: The Armenian Massacres in Ottoman Turkey. A Disputed Genocide. Salt Lake City: The University of Utah Press, 2005, ISBN 0874808499. Online unter.
  • Justin McCarthy: Death and Exile – The Ethnic Cleansing of Ottoman Muslims 1821–1922. 5. Aufl., 2004, ISBN 0878500944.
  • Donald E. Miller und Lorna Touryan-Miller: Survivors. An Oral History of the Armenian Genocide. Berkeley u.a.: University of California Press, 1999, ISBN 978-0520219564.
  • Cem Özgönül: Der Mythos eines Völkermordes- eine kritische Betrachtung der Lepsiusdokumente sowie der deutschen Rolle in Geschichte und Gegenwart der armenischen Frage. Köln: Önel- Verlag, 2006.
  • Annette Schaefgen: Schwieriges Erinnern – Der Völkermord an den Armeniern, Berlin: Metropol Verlag, 2006, ISBN 393869016X.
  • Dominik J. Schaller, Jürgen Zimmerer (Hrsg.): Late Ottoman Genocides. The Dissolution of the Ottoman Empire and Young Turkish Population and Extermination Policies, London: Routledge 2009. ISBN 978-0-415-48012-3
  • Philip H. Stoddard: The Ottoman Government and the Arabs, 1911 to 1918: A Study of the Teskilat-i Mahsusa, Princeton University, 1963 (Die einzige ausführliche Behandlung der exekutierenden Geheimorganisation Teşkilât-ı Mahsusa in einer europäischen Sprache)
  • Ronald Grigor Suny, Fatma Müge Göçek und Norman M. Naimark (Hrsg.): A question of genocide : Armenians and Turks at the end of the Ottoman Empire. Oxford et altera 2011, ISBN 978-0-19-539374-3
  • Sibylle Thelen: Die Armenierfrage in der Türkei, Verlag Klaus Wagenbach, Berlin 2010 ISBN 978-3-8031-2629-0
  • Heinrich Vierbücher: Armenien 1915: Was die kaiserliche Regierung den deutschen Untertanen verschwiegen hat: Die Abschlachtung eines Kulturvolkes durch die Türken. Fackelreiter Verlag (Nachdruck: 4. Auflage. Bremen: Donat, 2004, ISBN 3-934836-73-9).
  • Christopher J. Walker: Armenia : the Survival of a Nation. London 1980, 2. Aufl., 1991, ISBN 0-415-04684-X. Elektronische Version 1990, daraus besonders Kapitel 7.

Erinnerungen

  • Peter Balakian: Die Hunde vom Ararat. Eine armenische Kindheit in Amerika. Wien: Zsolnay Verlag, 2000, ISBN 3552049517 (halbdokumentarisch).
  • Jakob Künzler: Im Lande des Blutes und der Tränen. Erlebnisse in Mesopotamien während des Weltkrieges. Potsdam 1921 (Neuaufl. im Chronos-Verlag, Zürich; 2. Neuaufl. 2004, ISBN 3905313065).
  • Therese Lehmann-Haupt: Erlebnisse eines zwölfjährigen Knaben während der armenischen Deportationen: Aufgezeichnet nach dem mündlichen Bericht des Knaben. Bremen: Donat und Temmen, 1985, ISBN 3-924444-05-6.

Weblinks

Quellenarchive
Internationale Institutionen
Wissenschaftliche Rezeption
Zeitungsdossiers
Interviews

Einzelnachweise

  1. Bildnachweis. Abgerufen am 9. November 2011
  2. a b c Kamuran Gürün: Ermeni Dosyası. 3. Auflage, Ankara 1985, S. 227
  3. Aktenstück 1916-10-04-DE-002 von Radowitz vom 4. Oktober 1916. In: Wolfgang Gust (Hg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, zu Klampen Verlag, Springe 2005 ISBN 3-934920-59-4, Seite 519 – Onlinequelle in englischer Übersetzung
  4. a b Stefanos Yerasimos: Azgelişmişlik Sürecinde Türkiye. Istanbul 1977, S. 554f.
  5. Niall Ferguson: Krieg der Welt. Was ging schief im 20. Jahrhundert? Berlin 2006, S. 257ff.
  6. Rainer Hermann: Wohin geht die türkische Gesellschaft? Kulturkampf in der Türkei, München 2008, S. 221
  7. a b c Seiten des Kultur- und Tourismusministeriums der Republik Türkei
  8. Stiftung für Türkeistudien und Integrationsforschung (Hrsg.): Das Ethnische und religiöse Mosaik der Türkei und seine Reflexionen auf Deutschland. Münster 1998, S. 58
  9. Seyhan Bayraktar: Politik und Erinnerung: Zwischen Nationalismus und Europäisierung: der Diskurs über den Armeniermord in der Türkei, Bielefeld 2010, S. 180f u. 133–177
  10. a b c d e f g h Kreiser und Neumann: Kleine Geschichte der Türkei. Stuttgart 2003, S. 371–377
  11. Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Paris 2006, S. 338
  12. Norman M. Naimark: Flammender Haß. Ethnische Säuberungen im 20. Jahrhundert. Fischer Taschenbuch, Stuttgart 2008, S. 32.
  13. Vergleiche Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M. Berlin 1988, S. 69 (Kapitel Der Artikel 61) und Wolfgang Gust: Der Völkermord an den Armeniern. München und Wien 1993, S. 74ff.
  14. Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M. Berlin 1988, S. 61ff.
  15. Arnold Hottinger: 7mal Naher Osten. München 1972, S. 40.
  16. Guenter Lewy The Armenian Massacres in Ottoman Turkey: A Disputed Genocide, Salt Lake City 2005, S. 12
  17. a b c d e f g h i Tessa Hofmann: Annäherung an Armenien. Geschichte und Gegenwart. München: Beck, 1997, S. 85f.
  18. Klaus Kreiser, Christoph K. Neumann: „Kleine Geschichte der Türkei“, S. 350
  19. Peter Balakian: The Burning Tigris: The Armenian Genocide and America's Response. HarperCollins Publishers, New York 2004, S. 54f.
  20. Untersuchung des Bildes bei Armenian News Network / Groong. Abgerufen am 9. November 2011
  21. Norman M. Naimark: Flammender Haß. Ethnische Säuberungen im 20. Jahrhundert. Stuttgart: Fischer Taschenbuch Verlag, 2008, S. 35.
  22. Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 96f.
  23. Wolfgang Gust: Der Völkermord an den Armeniern. Die Tragödie des ältesten Christenvolkes der Welt. München Wien 1993, S.110ff.
  24. Gerayer Koutcharian: Der Siedlungsraum der Armenier unter dem Einfluss der historisch-politischen Ereignisse seit dem Berliner Kongress 1878. Eine politisch-geographische Analyse und Dokumentation (= Abhandlungen des geographischen Instituts, Anthropogeographie, Bd. 43). Berlin 1989, S. 102.
  25. Taner Akçam: A Shameful Act. The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility. New York 2006, S. 42.
  26. a b Raymond Kévorkian: Armenian Population of Diarbekir Province, in: Richard Hovannisian (Hrg.): Armenian Tigranakert/Diarbekir and Edessa/Urfa, Mazda Publishers, Costa Mesa (CA), 2006, S. 263
  27. Raymond Kévorkian: Armenian Population of Diarbekir Province, in: Richard Hovannisian (Hrg.): Armenian Tigranakert/Diarbekir and Edessa/Urfa, Mazda Publishers, Costa Mesa (CA), 2006, S. 262
  28. Norman M. Naimark: Flammender Haß. Ethnische Säuberungen im 20. Jahrhundert. Fischer Taschenbuch, Stuttgart 2008, S. 35f.
  29. Boris Barth: Genozid. Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte, Theorien, Kontroversen. C.H. Beck, München 2006, S. 64.
  30. Berlin und Klenner: Völkermord oder Umsiedlung. Das Schicksal der Armenier im Osmanischen Reich. Darstellung und Dokumente. Köln 2006, S. 33f.
  31. Josef Matuz: Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte. 3. unveränderte Aufl., Primus, Darmstadt 1996, S. 245.
  32. Taner Akçam: Die Jungtürkische Periode bis zum Ersten Weltkrieg. In: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburger Ed., Hamburg 2004. ISBN 3-930908-99-9
  33. Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 1999, S. 34.
  34. Vahakn N. Dadrian: Der vergessene Völkermord. Der Genozid an den Armeniern. Zürich 1998, S. 22 ff.
  35. Erhard Stölting: Eine Weltmacht zerbricht – Nationalitäten und Religionen in der UdSSR, Seite 247. Eichborn Berlin 1990
  36. Rolf Hosfeld: Operation Nemesis. Köln 2005, S. 132ff.
  37. Vergleiche Hew Strachan: Der Erste Weltkrieg. Eine neue illustrierte Geschichte. Pantheon, München 2006, S. 139–142.
  38. a b c d e f Hans-Lukas Kieser: Der Völkermord an den Armeniern 1915/16: neueste Publikationen
  39. Boris Barth: Genozid. Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte, Theorien, Kontroversen. C.H. Beck, München 2006, S. 68.
  40. Klaus Kreiser in: Kreiser und Neumann: Kleine Geschichte der Türkei. Stuttgart 2006, S. 319
  41. a b c Hans-Lukas Kieser und Dominik J. Schaller: Völkermord im historischen Raum 1895–1945. In: Hans-Lukas Kieser und Dominik J. Schaller (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah. Zürich: Chronos Verlag, 2002, S. 29f.
  42. Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Odile Jacob, Paris 2006, S. 305ff.
  43. a b Yves Ternon: Bericht über den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich. In: Tessa Hofmann (Hrsg.): Das Verbrechen des Schweigens. Göttingen und Wien 2000, S. 57
  44. Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. 2. Auflage, Hamburg 2004, S. 54ff.
  45. Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. 2. Auflage, Hamburg 2004, S. 63
  46. Fischer Weltgeschichte: Der Islam II. Die islamischen Reiche nach dem Fall von Konstantinopel. Frankfurt am Main 1974, S. 135
  47. Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 105–108
  48. Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Paris 2006, S. 678
  49. Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1915-06-05-DE-001
  50. Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1917-11-20-DE-001
  51. Esat Uras: Tarihte Ermeniler ve Ermeni Meselesi. 2. erweiterte Auflage, Istanbul 1987, S. 612
  52. Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1915-09-05-DE-001
  53. a b Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1915-12-07-DE-002
  54. Gesetzestext nach Gerard J. Libaridian: The Ideology of the Young Turk Movement. In: A Crime of Silence. The Armenian Genocide. The permanent People's Tribunal. London 1985, S. 47.
  55. Deutscher Text des Enteignungsgesetzes in: Jörg Berlin und Adrian Klenner: Völkermord oder Umsiedlung. Das Schicksal der Armenier im Osmanischen Reich. Darstellung und Dokumente. Köln 2006, S. 227ff.
  56. a b Taner Akçam: A Shameful Act. The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility, London 2007, S. 206; ins Englische übersetzt von Paul Bessemer, türkisches Original: İnsan Hakları ve Ermeni Sorunu, Ankara 1999
  57. Vergleiche zu den Plünderungen den Abschnitt Ausschreitungen gegen das Eigentum der Ausgesiedelten. In: der Akte des Auswärtigen Amtes 1916-01-31-DE-003
  58. Pailadzo Captanian: 1915. Der Völkermord an den Armeniern. Eine Zeugin berichtet. Leipzig 1993, S. 35ff., oder auch Rafael de Nogales: Vier Jahre unter dem Halbmond. Berlin 1925, S. 125f., sowie Jacques D. Alexanian: Le Ciel état noir sur L'Euphrate. Paris 1988, S. 67
  59. Taner Akçam: A Shameful Act. The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility, London 2007, S. 36, dort angegebene Quelle: Mil, „Umumi Harpte“, Installment no. 23
  60. Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1915-06-17-DE-003
  61. Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1915-06-30-DE-001
  62. Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampern, Springe 2005, S. 25
  63. Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampern, Springe 2005, S. 219 oder: auf armenocide.de
  64. Originalquelle: Başbakanlık Devlet Arşivleri Genel Müdürlüğü (Hrsg.): Osmanlı Belgelerinde Ermeniler 1915–1920. Ankara 1994, S. 68–69, Dokument Nr. 71, vgl. auch Taner Akçam: A Shameful Act. The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility. London 2007, S. xiv
  65. Taner Akcam: Ermeni meselesi hallolunmuştur. Osmanlı Belgelerine Göre Savaş Yıllarında Ermenilere Yönelik Politikalar. Istanbul 2008, S. 182
  66. Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1915-08-31-DE-011
  67. Klaus Kreiser: Der Osmanische Staat 1300–1922. Wissenschaftsverlag, Oldenbourg 2008, S. 128
  68. Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes. Klampern, Springe 2005, S. 69
  69. Dokument A.A. Türkei 158/14, 17, 18 1915 aus dem Archiv des Auswärtigen Amtes, mit Quellenangabe zitiert auf Englisch bei Taner Akçam: A Shameful Act: The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility. Metropolitan Books, New York 2006 ISBN 978-0-8050-7932-6, S. 122; ins Englische übersetzt von Paul Bessemer, türkisches Original: İnsan Hakları ve Ermeni Sorunu, ISBN 975533246-4, Ankara 1999.
  70. Dokument A.A. Türkei 158/14, 17, 18 1915 aus dem Archiv des Auswärtigen Amtes
  71. Hüseyin Cahit Yalçın, Ölüm Yıldönümünde Talât Paşa: Yakın Tahirimiz, Vol. 1, S. 89. Zitiert in Taner Akçam: A Shameful Act: The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility. Metropolitan Books, New York 2006 ISBN 978-0-8050-7932-6, S. 102; ins Englische übersetzt von Paul Bessemer, türkisches Original: İnsan Hakları ve Ermeni Sorunu, ISBN 975533246-4, Ankara 1999.
  72. Bericht des Botschafter in außerordentlicher Mission in Konstantinopel (Wolff-Metternich) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg), Pera, den 7. Dezember 1915, aufgerufen am 12. Dezember 2009
  73. Henry Morgenthau: Ambassador Morgenthau's Story, Chapter XXIV.
  74. Guenter Lewy: Revisiting the Armenian Genocide. Abgerufen am 9. November 2011
  75. „Tehcirin imha maksadina müstenit bulunduğu“, Taner Akçam: A Shameful Act. The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility, London 2007, S. 181; ins Englische übersetzt von Paul Bessemer, türkisches Original: İnsan Hakları ve Ermeni Sorunu, Ankara 1999, Originalquelle: Takvim-i Vekayi Nr. 3540, 27. April 1919
  76. Taner Akçam: A Shameful Act. The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility, London 2007, S. 181; ins Englische übersetzt von Paul Bessemer, türkisches Original: İnsan Hakları ve Ermeni Sorunu, Ankara 1999; Originalquellen genannt in den Anmerkungen 110–114: Dokumente aus dem Archive of the Armenian Patriarchate of Jerusalem
  77. Tercüman-ı Hakikat vom 5. August 1920, zitiert nach Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. 2. Auflage, Hamburg 2004, S. 68
  78. Jörg Berlin und Adrian Klenner: Völkermord oder Umsiedlung. Das Schicksal der Armenier im Osmanischen Reich. Darstellung und Dokumente. Köln 2006, S. 44ff.
  79. Taner Akçam: A Shameful Act. The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility. London 2007, S. 202
  80. a b Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. 2. Auflage, Hamburg 2004, S. 72
  81. Originalquelle: Çerkez Hasan: Peki Yüzbinlerce Ermeni'yi Kim Öldürdü? (Wer hat denn nun die Hunderttausende Armenier umgebracht?), Alemdar, 5. April 1919, zitiert nach Taner Akçam: A Shameful Act. The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility, London 2007, S. xviii; ins Englische übersetzt von Paul Bessemer, türkisches Original: İnsan Hakları ve Ermeni Sorunu, Ankara 1999
  82. Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. 2. Auflage, Hamburg 2004, S. 69; Prozessprotokoll im Amtsblatt Takvim-i Vekayi Nr. 3557, sechste Verhandlung, S. 91ff. u. 106ff.
  83. Taner Akçam: A Shameful Act. The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility, London 2007, S. 177; ins Englische übersetzt von Paul Bessemer, türkisches Original: İnsan Hakları ve Ermeni Sorunu, Ankara 1999; Originalquelle: Das Archiv des Armenischen Patriarchats in Jerusalem
  84. Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampen, Springe 2005, S. 210 oder 1915-07-17-DE-002 (zum Landrat von Diyarbakır) oder 1915-07-16-DE-012 (zum Landrat von Midyat)
  85. Abidin Nesimi (Sohn des ermordeten Landrates von Lice): Yılların İçinden. Istanbul o.J., S. 39 f.
  86. Zeitschrift für Genozidforschung, 2005, Band 6, Ausgaben 1–2, S. 105
  87. Taner Akçam: A Shameful Act: The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility, London 2007, S. xix; ins Englische übersetzt von Paul Bessemer, türkisches Original: İnsan Hakları ve Ermeni Sorunu, Ankara 1999
  88. Vgl. dazu offiziellen osmanischen Dokumente
  89. Vgl. hierzu die Einschätzung der militärischen Notwendigkeit von Oberstleutnant Stange in: Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1915-08-23-DE-013
  90. Guenter Lewy: The Armenian Massacres in the Ottoman Turkey. A Disputed Genocide. Utah 2005
  91. So der deutsche Offizier in Dienste der osmanischen Armee Rafael de Nogales: Vier Jahre unter dem Halbmond. Berlin 1925, S. 78–98
  92. Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1916-01-31-DE-003
  93. Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1915-11-18-DE-001
  94. a b Manfred Pohl: Von Stambul nach Bagdad. Piper Verlag München 1999, S. 93f
  95. Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampen, Springe 2005, S. 537ff. oder 1916-11-25-DE-002
  96. Yves Ternon: Der verbrecherische Staat. Völkermord im 20. Jahrhundert. Hamburg 1996, S. 151.
  97. Statement of Professor Bernard Lewis Princeton University Distinguishing Armenian Case from Holocaust
  98. Taner Akçam: A Shameful Act. The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility, London 2007, S. 199; ins Englische übersetzt von Paul Bessemer, türkisches Original: İnsan Hakları ve Ermeni Sorunu, Ankara 1999; Der Bericht wurde am 16. März 1919 in der Vakit, Ikdam und Alemdar veröffentlicht, jedoch später, nach großer öffentlicher Empörung, relativiert.
  99. Rauf Orbay: Rauf Orbay'ın Hatırları. In: Yakın Tarihimiz. Bd. 3, S. 179.
  100. Raymond Haroutioun Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Odile Jacob, Paris 2006, S. 781.
  101. Wolfgang G. Schwanitz: Immer guter Laune: Gutmann und die Deutsche Orientbank. In: Vivian J. Rheinheimer (Hg.): Herbert M. Gutmann. Bankier in Berlin, Bauherr in Potsdam, Kunstsammler. Koehler & Amelang, Leipzig 2007, S. 61–77; vgl. Webversion 01-2008
  102. a b c Boris Barth: Genozid. Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte, Theorien, Kontroversen. München: Verlag C.H. Beck, 2006, S. 73f; Tessa Hofmann: Annäherung an Armenien. Geschichte und Gegenwart. München: Beck, 1997, S. 101ff.
  103. a b Boris Barth: Genozid. Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte, Theorien, Kontroversen. München: Verlag C.H. Beck, 2006, S. 75.
  104. Eine Übersetzung des Urteils in: Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. 2. Aufl., Hamburg 2004, S. 353–364. Vgl auch die englische Fassung.
  105. Gazi Mustafa Kemal: Nutuk. Bd. 3, Istanbul 1934, S. 164f.
  106. Atatürk Araştırma Merkezi: Atatürk Söylev ve Demeçleri. Ankara 1989, Bd. 3, S. 3, 8 und 12ff.
  107. Rauf Orbay: Rauf Orbay'ın Hatırları. In: Yakın Tarihimiz. Bd. 3, S. 179
  108. Mustafa Kemal Atatürk: Atatürk'ün bütün eserleri. İstanbul: Kaynak Yayınları 1998, Band 8, S. 64.
  109. Kazım Öztürk (Hrsg.): Atatürk'ün Açık ve Gizli Oturumlarındaki Konuşmaları. Bd. 1, Ankara 1992, S. 59.
  110. Josef Matuz: Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte. 3., unveränderte Aufl., Primus, Darmstadt 1996, S. 274.
  111. Der Vertrag von Sèvres (engl.), darin ab Artikel 88
  112. Taner Akcam Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung, Hamburg 2004, S.108; dort auch Hinweise auf Paul C. Helmreich From Paris to Sèvres. The Partition of the Ottoman Empire at the Peace Conference of 1919–1920, Ohio 1974, S. 169 ff.; Cemil Bilsel Lozan, Bd. I, S. 261–272
  113. Chronologie des Jahres 1923 (Türkisch).
  114. a b Detaillierte Gerichtsprotokolle
  115. a b c Rolf Hosfeld: Operation Nemesis. Köln 2005, S. 300ff.
  116. a b c Gerard J. Libaridian: The Ultimate Repression: The Genocide of the Armenians, 1915–1917.In: Michael N. Dobkowski und Isidor Wallimann (Hrsg.): Genocide and the Modern Age: Etiology and Case Studies of Mass Death. New York: Greenwood Press, 1987, S. 206.
  117. Vgl. dazu die Zahlen in Raymond Haroutioun Kévorkian: Ahmed Djémal pacha et le sort des déportés arméniens de Syrie-Palestine. In: Hans-Lukas Kieser und Dominik J. Schaller (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah. Chronos Zürich 2002, S. 206f. Auch seine umfassende Studie Le Génocide des Arméniens, Paris 2006, hat diese Schätzung bestätigt.
  118. a b Gerard J. Libaridian: The Ultimate Repression: The Genocide of the Armenians, 1915–1917. In: Michael N. Dobkowski und Isidor Wallimann (Hrsg.): Genocide and the Modern Age: Etiology and Case Studies of Mass Death. New York: Greenwood Press, 1987, S. 206.
  119. David Marshall Lang: The Armenians: A People in Exile. George Allen & Unwin, London 1981, S. 37.
  120. Leo Kuper: The Turkish Genocide of Armenians, 1915–1917. In: Richard G. Hovannisian (Hrsg.): The Armenian Genocide in Perspective. Transaction Books, New Brunswick-New Jersey 1986, S. 52.
  121. a b c d Tessa Hofmann: Annäherung an Armenien. Geschichte und Gegenwart. München: Beck, 1997, S. 172f.
  122. Dickran Kouymjian: La confiscation des biens et la destruction des monuments historique comme manifestations du processus génocidaire. In: Auteur de Collectif (Hrsg.): L’actualité du Génocide des Arméniens. Préfacé par Jack Lang. Edipol, Paris 1999, S., S. 221f.
  123. Christian Gerlach: Nationsbildung im Krieg: Wirtschaftliche Faktoren bei der Vernichtung der Armenier und beim Mord an den ungarischen Juden. In: Hans-Lukas Kieser und Dominik J. Schaller (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah. Chronos, Zürich 2002, S. 368.
  124. Zu den materiellen Gründen die Armenier zu enteignen vgl. u.a. Christian Gerlach: Nationsbildung im Krieg: Wirtschaftliche Faktoren bei der Vernichtung der Armenier und beim Mord an den ungarischen Juden. In: Hans-Lukas Kieser und Dominik J. Schaller (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah. Chronos, Zürich 2002, insbesondere die Kapitel Die Enteignung der Armenier und die Verteilung ihres Eigentums sowie Ansiedlungspolitik und Kriegsfinanzierung, S. 367–380.
  125. Vgl. dazu Abstracts from the International Conference ARMENIAN CONSTANTINOPLE, organized by R. G. Hovannisian, UCLA, May 19–20, 2001. Victoria Rowe: A History of Armenian Women’s Writing, 1880–1922, Seite 19, online unter: [1].
  126. Ein Beispiel dafür in Donald E. Miller und Lorna Touryan-Miller: Survivors. An Oral History of the Armenian Genocide. University of California Press, Berkeley 1999.
  127. Detaillierte Angaben dazu finden sich in Rudolph J. Rummel: ,Demozid‛ – der befohlene Tod. Massenmorde im 20. Jahrhundert. Mit einem Vorwort von Yehuda Bauer, Yad Vashem. (= Wissenschaftliche Paperbacks, Bd. 12), LIT Verlag, Berlin 2006, S. 197ff.
  128. Boris Barth: Genozid. Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte, Theorien, Kontroversen. C.H. Beck, München 2006, S. 76.
  129. Vgl. dazu das Interview mit dem armenischen Außenminister in Welt Online vom 21. Juli 2008.
  130. Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde. 2. Aufl., Rowohlt Taschenbuch, Reinbek bei Hamburg 1998, S. 80.
  131. Verurteilung der Resolution des Deutschen Bundestages durch den damaligen türkischen Parlamentspräsidenten Bülent Arınç
  132. a b Annette Schaefgen: Schwieriges Erinnern. Der Völkermord an den Armeniern. Berlin 2006, S. 65
  133. Bericht von Botschafter Wangenheim 1913
  134. Vgl. türkischsprachiger Artikel mit Dokumenten auf der Website der Türk Tarih Kurumu
  135. Justin McCarthy: Death and Exile – The Ethnic Cleansing of Ottoman Muslims 1821–1922. Princeton 1995
  136. Vgl. dazu Hikmet Özdemir in der Welt-Online
  137. Erik-Jan Zürcher Turkey: A Modern History, London 1997, S.121
  138. Klaus Kreiser: Kleines Türkei-Lexikon. München 1996, SW Talat-Paşa-Telegramme
  139. Şinasi Orel, Süreyya Yuca: The Talat Pasha Telegrams – Fake (Link nicht mehr abrufbar)
  140. Hikmet Özdemir: Toynbee'nin Ermeni Sorununa Bakışı
  141. Heath Lowry: The story behind Ambassador Morgenthau's Story
  142. Guenter Lewy: Revisiting the Armenian Genocide
  143. Vgl. Erlass zur ärztlichen Behandlung und Antwort einer Sicherheitsbehörde zum Schutz der Armenier vor Übergriffen
  144. Türkischer Politiker leistet Abbitte an Armeniern, abgerufen am 22. Oktober 2011
  145. Hrant Dink: forging an Armenian identity in Turkey, opendemocracy.net, 7. Februar 2006
  146. Die Meinungsfreiheit lässt auf sich warten Neue Zürcher Zeitung, abgerufen am 4. April 2011
  147. ŞAHİN ALPAY: The ‘Armenian problem,’ intellectuals and politicians in Turkey. In: Today’s Zaman 22. März 2010
  148. Jürgen Gottschlich: Erdogan begeht eklatante Dummheit. In: taz, 19. Dezember 2008
  149. Doğan Haber Ajansı 28. März 2011, abgerufen am 15. Juni 2011
  150. Doğan Akhanlı: Ein gebrochenes Land Neue Rheinische Zeitung, abgerufen am 9. November 2011
  151. Prozess gegen deutsch-türkischen Autor. Schriftsteller Akhanli freigesprochen Tagesschau.de, 13. Oktober 2011. Abgerufen am 9. November 2011
  152. Türkei will Massaker an Armeniern untersuchen lassen in der Neuen Zürcher Zeitung vom 13. April 2005
  153. Babacan Ermeni bakanla görüştü in Star vom 3. Oktober 2007 (türkisch)
  154. Laut Interview in Der Spiegel, Nr.14 vom 3. April 2010, S. 94, Spiegel online, abgerufen am 15. April 2010
  155. Tageszeitung Sabah: Erdoğan an Sarkozy: „Frankreich soll erst vor der eigenen Haustür kehren“
  156. Boris Barth: Genozid: Völkermord im 20. Jahrhundert : Geschichte, Theorien, Kontroversen. München 2006, S. 8 u. 15.
  157. Raphael Lemkin: Axis Rule in Occupied Europe: Laws Of Occupation, Analysis Of Government, Proposals For Redress. Washington 1944, S. 79ff.
  158. a b Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
  159. Vgl. dazu Egon Schwelb: Crimes against Humanity. In: 23 British Yearbook of International Law (1946), S. 181.
  160. Vgl. dazu Vertrag von Sèvres (engl.).
  161. History of the United Nations War Crimes Commission and the Development of the Laws of War, compiled by the United Nations War Crimes Commission, His Majesty's Stationery Office, London 1948, S. 45.
  162. Hanspeter Neuhold: Österreichisches Handbuch des Völkerrechts. Bd. 1, 2. Aufl., Böhlau, Wien 1991, S. 72.
  163. Tagesspiegel vom 12. März 2010
  164. Links zu allen Resolutionstexten
  165. Dokumentation der Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz, S. 30 (PDF)
  166. Lizentiatsarbeit Der Völkermord an den Armeniern und seine Anerkennung in der Schweiz
  167. Einstufung als Völkermord im schwedischen Parlament
  168. İsrail'den Ermeni önergesine ret CNNTurk.com
  169. TRT.World – Schweden erkennt Völkermord nicht an
  170. Denmark does not recognize Armenian genocide claims: Minister (Link nicht mehr abrufbar) in den Turkish Daily News (englisch)
  171. Bulgarian Parliament Rejected Armenian Genocide Recognition Bill auf PanArmenian.net (englisch)
  172. Georgia doesn't recognize Armenian Genocide because of dependence on Turkey and Azerbaijan auf PanArmenian.net (englisch)
  173. Antwort der britischen Regierung auf eine Petition zu den Verbrechen an den Armeniern (Link nicht mehr abrufbar) (englisch)
  174. UN Doc, E/CN.4/Sub.2/1985/SR.57, para. 42, zitiert bei William Schabas: Genocide in international law: the crimes of crimes. Cambridge University Press 2000, S. 466
  175. Annette Schaefgen: Schwieriges Erinnern. Der Völkermord an den Armeniern. Berlin 2006, S. 84
  176. Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament: Postulat: Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern im Jahr 1915
  177. Dokumentation der Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz, S. 14f (PDF)
  178. PDF des Europäischen Parlaments
  179. Resolution des Deutschen Bundestages, Juni 2005 (PDF)
  180. Die Anfrage als pdf
  181. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/008/1700824.pdf
  182. aber dazu auch Matthias Meisner: Regierung versteckt sich hinter Historikern. in: Der Tagesspiegel am 1. März 2010
  183. Bundesregierung: Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/1956). Deutscher Bundestag, 4. Juni 2010, abgerufen am 4. Juni 2011 (PDF-Datei; 98 KB)).
  184. Klaus Dienelt: Türken über Frankreich wegen Armenier-Gesetz erbost (PDF)
  185. Hürriyet: France never to adopt poisonous Armenian „genocide“ bill official
  186. Türkische Meldung vom 15. März 2007
  187. Armenische Meldung vom 15. März 2007
  188. Armenian National Committee of Amerika
  189. Armenien-Resolution: Schweden vergrätzt türkische Regierung | Politik | ZEIT ONLINE
  190. Frankfurter Allgemeine Zeitung: Amerikanischer Kongress erkennt „Völkermord“ an Armeniern an, vom 11. Oktober 2007.
  191. Tagesschau: Türkei empört über Armenien-Resolution (nicht mehr online verfügbar) (Link nicht mehr abrufbar), vom 11. Oktober 2007.
  192. Tagesschau: Ankara ruft Botschafter aus den USA zurück (nicht mehr online verfügbar) (Link nicht mehr abrufbar), vom 11. Oktober 2007.
  193. Meldung der türkischen Presse
  194. Obamas Statement
  195. Armenien-Resolution im US-Kongress. Türkische Politiker drohen USA wegen Völkermord-Vorwurf Spiegel online, 5. März 2010. Abgerufen am 26. Oktober 2010
  196. zeit.de 24. April 2011: Obama verurteilt Massaker an Armeniern im Osmanischen Reich
  197. erster US-amerikanischer Dokumentarfilm zum Thema; kommentiert von Mike Connors
  198. a b Today's Zaman, 20. Februar 2009 Abgerufen am 23. April 2010
  199. Today's Zaman, 20. Februar 2009
  200. Radikal, 4. Mai 2003. Abgerufen am 23. April 2010
  201. deutsch: Türken gegen Armenier – Der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts. Gesendet bei ARTE am 20. Juni 2007 als Wiederholung vom 13. April 2005
  202. umstrittene, mit viel Musik unterlegte Dokumentation
  203. im Auftrag des US-amerikanischen öffentlichen Fernsehens PBS
  204. Kurze Inhaltsangabe, Pressestimmen und Link zum offiziellen Statement der türkischen Regierung dazu
  205. FAZ: Auch Obama vermeidet den Begriff Völkermord abgerufen am 3. Juli 2011
  206. AGHET« – A Genocide, Stellungnahme des Vorsitzenden der ARD zum Dokumentarfilm Aget- a Genocide
  207. Integrity
  208. Armenian Persecution Lyrics
  209. a b Wolfgang Gust: Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amts. Verlag zu Klampen, 2005, ISBN 3-934920-59-4.
  210. Johannes Lepsius: Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei. Tempel-Verlag, Potsdam 1916. Unveränderte Neuauflage mit Originaltext der Ausgabe von 1916: Bad Schussenried: Hess, 2011, ISBN 978-3-87336-368-7
  211. Johannes Lepsius (Hrsg.): Deutschland und Armenien 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke. Potsdam, 1919.
  212. Wolfgang Gust: Magisches Viereck. Johannes Lepsius, Deutschland und Armenien
  213. Österreich-Armenien 1872–1936: Faksimilesammlung diplomatischer Aktenstücke. herausgegeben und eingeleitet von Artem Ohandjania. 3. Aufl. Wien 1995
  214. Institut für Armenische Fragen (Hrsg.): The Armenian Genocide. 2 Bde. München 1987 u. 1988
  215. a b c Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. 2. Auflage, Hamburg 2004, Bibliographie
  216. Auswahl der wichtigsten Dokumente in: Ara Sarafian (Hrsg.): United States Official Records On The Armenian Genocide 1915–1917. Gomidas Institute 2004
  217. The Armenian Genocide and America's Outcry: A Compilation of U.S. Documents 1890–1923. Washington, DC: Armenian Assembly of America, 1985
  218. Lewis Einstein: Inside Constantinopel. A Diplomat's Diary April-September 1915. London 1917
  219. Henry Morgenthau: Ambassador Morgenthau's Story. New York 1926
  220. Leslie A. Davis: The Slaughterhouse Province. An American Diplomat's Report on the Armenian Genocide 1915–1917. New Rochelle 1989
  221. Zu dem Material aus Schweizer Missionsarchiven siehe: Hans-Lukas Kieser: Der verpasste Friede Mission, Ethnie und Staat in den Ostprovinzen der Türkei 1839–1938
  222. Hilmar Kaiser (Hrsg.): Marsovan 1915. The Diaries of Bertha Morley. Ann Arbor/Michigan 2000
  223. Henry Riggs: Days of Tragedy in Armenia. Personal Experiences in Harpoot 1915–1917. Michigan 1997
  224. Maria Jacobsen: Diaries of a Danish Missionary. Harpoot 1907–1919. Princeton 2001
  225. Jakob Künzler: Im Lande des Blutes und der Tränen. Erlebnisse in Mesopotamien während des Weltkrieges. Potsdam, 1921 (Neuaufl. Chronos-Verlag, Zürich 2. Neuauflage 2004
  226. Tacy Atkinson: The German, the Turk and the Devil made a Triple Alliance. Harpoot Diaries, 1908–1917. Princeton 200
  227. Martin Niepage: Eindrücke eines deutschen Oberlehrers aus der Türkei. Tempelverlag, Potsdam 1919.
  228. Armin T. Wegner: Das Zelt. Aufzeichnungen, Briefe, Erzählungen aus der Türkei. Berlin 1926 und Armin T. Wegner: Der Weg ohne Heimkehr. Ein Martyrium in Briefen. Dresden 1919. Beide Werke können allerdings heute nicht mehr als unverfälschte Quellen gelten, dagegen jedoch Wegners Eintragungen in sein Kriegstagebuch von 1916, das als Teil seines Nachlasses unveröffentlicht im Deutschen Literaturarchiv Marbach verwahrt wird. Siehe dazu die Untersuchung von Martin Tamcke: Armin T. Wegner und die Armenier. Hamburg 1986, S. 80–117 und S. 237f
  229. Harry Stuermer: Zwei Kriegsjahre in Konstantinopel. Skizzen deutsch-jungtürkischer Moral und Politik. Lausanne 1917
  230. Ephraim K. Jernazian: Judgement unto Truth. Witnessing the Armenian Genocide. New Brunswick 1990
  231. Pailadzo Captanian: 1915. Der Völkermord an den Armeniern. Eine Zeugin berichtet. Leipzig 1993
  232. Jacques D. Alexanian: Le Ciel état noir sur L'Euphrate. Paris 1988
  233. Vahram Dadrian: To the Desert. Pages from my Diary. Princeton 2003
  234. Institut für Diaspora- und Genozidforschung an der Ruhr-Universität Bochum: Wie Geschichte die Gegenwart bestimmt
  235. Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Paris 2006


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