Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst

Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
Art Halsorden
Daten
Stiftungsjahr 1853, 1981
Stifter König Maximilian II., Ministerpräsident Franz Josef Strauß
Rangfolge

Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, das Pendant zum Orden Pour le Mérite, ist die höchste Auszeichnung des Freistaats Bayern und wurde am 28. November 1853 von König Maximilian II. von Bayern gestiftet. Bis 1932 ist der Orden insgesamt 351 Mal verliehen worden. Nach 1932, also mit Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft, wurde der Orden, der bis dahin regelmäßig verliehen wurde, nicht mehr vergeben. Erst 1980 wurde die hohe Auszeichnung durch den damaligen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß wieder eingeführt und 1981 erstmals wieder verliehen. Seit der Wiedereinführung wurde der Maximiliansorden an 174 Persönlichkeiten, darunter 24 Frauen, verliehen. Die Zahl der lebenden Ordensträger soll 100 nicht überschreiten. Mit den zwölf neuen Trägern des Maximiliansordens im Jahre 2010 erhöht sich die Zahl der lebenden ausgezeichneten Persönlichkeiten auf 99.[1]

Der Orden wurde von 1853 bis 2010 an insgesamt 525 Persönlichkeiten verliehen.

Inhaltsverzeichnis

Präambel

In Fortsetzung alter bayerischer Tradition wird der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst geschaffen. Mit ihm sollen herausragende Leistungen auf dem Gebieten von Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet werden.[2]

Vorwort

In diesem Artikel tauchen die zwei Worte: Ordensgemeinschaft und Ordensbeirat auf. Um zu verdeutlichen, was diese eigentlich sind, erfolgt eine kurze Erläuterung:

  • Ordensgemeinschaft: Ist die Gesamtheit aller Träger des Ordens, die sich auf Einladung des Ministerpräsidenten zu einer Festsitzung versammeln
  • Ordensbeirat: Ist der Personenkreis, der über die Verleihung des Ordens berät und beschließt

Verleihungskriterien

Der Maximiliansorden soll vorzugsweise an deutsche Wissenschaftler und Künstler verliehen werden, ist also nicht auf die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Bayern beschränkt. Seine Stiftung erfolgte einstufig in zwei Abteilungen für Kunst und Wissenschaft, wobei es eine Herren- und Damenausführung gibt. Die Zahl der Ordensinhaber ist auf 100 lebende Inhaber beschränkt, wobei die Zahl durch Tod oder sonstigen Gründen (z.B. Aberkennung) entsprechend ergänzt werden kann.[3]

Aussehen, Beschaffenheit und Trageweise

Das Ordenszeichen besteht aus einem blau emaillierten gotischen Kreuz mit weißem Rande und vier Strahlen in den Winkeln, umgeben von einem weißen goldbordierten Ring. Die Mitte des Kreuzes bildet ein rundes golden bordiertes Medaillon, dass zentrisch auf weißen Grund den aufrecht stehenden bayerischen Löwen zeigt, welcher umgeben ist von der ebenfalls goldenen Umschrift: Für Wissenschaft und Kunst. Die Rückseite zeigt das bayerische Rautenwappen. Auf einem Kreuzarm stand des Weiteren - in früheren Exemplaren - das Stiftungsdatum 28. November 1853. Getragen wird der Orden als Halsbandorden an einem weißem Bande mit blauer Randeinfassung, wobei an dessen Stelle auch eine viereckige Miniatur, eine blau-weiß gehaltene Rosette oder eine Fraquette am linken Rockaufschlag getragen werden können.[4]

Verleihungsbefugnis und Vorschlageberechtigung

Der Maximiliansorden wird in der Regel vom Ministerpräsidenten mit entsprechender Verleihungsurkunde verliehen, wobei die Verleihung im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gemacht wird.[5] Der Orden kann jedoch auch im Auftrag des Ministerpräsidenten durch eine andere Person überreicht werden. Die Urkunde ist mit dem großen Staatssiegel zu versehen.[6] Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident, für ihre Geschäftsbereiche die Staatsminister sowie die beiden Abteilungen des Ordens. Diese Vorschläge werden im Anschluss von einem Ordensbeirat geprüft und mit einer Empfehlung dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung übersandt.[7]

Zusammensetzung des Ordensbeirates

Der Ordensbeirat besteht aus:

Alle Mitglieder werden vom Ministerpräsidenten auf fünf Jahre in den Beirat entsandt, wobei der Beirat seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl fällt.[8]

Ordensstatut (Durchführungsverordnung)

Das Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst konkretisiert im weiteren die Verleihungsmondalitäten sowie die Tätigkeiten des Ordensbeirates. So wird auszugsweise geregelt:

Vorschlagswesen

Die Vorschläge, welche zur Verleihung des Ordens führen sollen, sind der Staatskanzlei zuzuleiten. Die Vorschläge müssen dabei folgende Angaben enthalten:

  1. Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags sowie dessen Anschrift und ein kurzer Lebenslauf.
  2. Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des Vorgeschlagenen und
  3. eine ausführliche Begründung des Vorschlags.

Die erarbeiteten Vorschläge der beiden Abteilungen (also Kunst und Wissenschaft) bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Ordensinhaber der jeweiligen Abteilung. Im Anschluss an die Abstimmung wird das Ergebnis durch Staatskanzlei sodann mit einer Stellungnahme an den Ordensbeirat vorgelegt.[9]

Aberkennung des Ordens

Der Maximiliansorden wird auf Vorschlag des Ordensbeirates aberkannt, wenn der Inhaber wegen:

  • einer auf ehrloser Gesinnung beruhenden Handlung rechtskräftig verurteilt worden ist.

Er kann aberkannt werden, wenn der Inhaber:

  • wegen anderer rechtskräftiger Verurteilungen seine Ehrbarkeit verloren hat oder
  • wenn solche Gründe bereits bei der Verleihung vorgelegen haben und erst nachträglich bekannt geworden sind.

Die Aberkennung wird dann in solchen Fällen vom Ministerpräsidenten ausgesprochen. Das Ordenskreuz ist sodann mit Verleihungsurkunde der Staatskanzlei zurückzugeben.[10]

Archivierung der Verleihungsdaten

Die Führung der Verleihungsdaten des Maximiliansordens wird von der Bayerischen Staatskanzlei ausgeübt. Sie pflegt eine Ordensmatrikel, die alle die mit dem Orden ausgezeichneten Personen enthält. In dieser Matrikel werden alle Daten, hinsichtlich Name, Anschrift und Verleihungsdatum nebst Urkunden des Beliehenen, archiviert.[11] Abschließend wird noch die Zahl der Mitgliederzahl der Ordensgemeinschaft (Trägerzahl) konkretisiert. So werden Personen, die das 85. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr im Kreis "der Beliehenen" aufgeführt, wobei sie aber ausdrücklich ihren Status bzw. Rechte in der Ordensgemeinschaft (Mitgliederzahl) behalten.[11]

Träger des Maximiliansordens

Literatur

  • Georg Schreiber Die Bayerischen Orden und Ehrenzeichen, Prestel-Verlag, München 1964
  • Hans Körner "Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst und seine Mitglieder" in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte, Bd. 47 (1984), S. 299-398. Online unter: http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/kapitel/zblg47_kap28

Erweiterte Buchfassung als Bd. 2 der "Hefte zur Bayerischen Landesgeschichte", hrsg. von der Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Akademie der Wissenschaften. IX, 116 S. m. 11 Abb. München 2001 (ISBN 3-7696-9700-6).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. PM Nr. 456 der Bayerischen Staatskanzlei vom 18. Oktober 2010
  2. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst vom 18. März 1980, Artikel 1
  3. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst vom 18. März 1980, Artikel 2 und 3
  4. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst vom 18. März 1980, Artikel 4
  5. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst vom 18. März 1980, Artikel 5 und 7
  6. Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst vom 1. Januar 1983 § 4
  7. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst vom 18. März 1980, Artikel 6 Absatz 1 und 2
  8. Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst vom 18. März 1980, Artikel 6 Absatz 3 und 4
  9. Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst vom 1. Januar 1983 § 1
  10. Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst vom 1. Januar 1983 § 7
  11. a b Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst vom 1. Januar 1983 § 6

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