Vollzugsordnung für den Funkdienst

Vollzugsordnung für den Funkdienst

Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk), engl. Radio Regulations (RR), regelt den Fernmeldeverkehr. Sie ergänzt die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion. Neben der Konstitution und Konvention und der Vollzugsordnung für internationale Fernmeldedienste gehört die VO Funk zu den Grundsatzdokumenten der Internationalen Fernmeldeunion (ITU).

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Die VO Funk trifft hauptsächlich Regelungen zur Zuweisung von Frequenzbereichen an die Funkdienste, zu den zu beachtenden technischen Parametern und zu den für die verschiedenen Funkdienste geltenden Betriebsverfahren. Die VO Funk wird regelmäßig durch Weltfunkkonferenzen überarbeitet und fortgeschrieben. Sie erscheint in den Amts- und Arbeitssprachen der ITU, nämlich Englisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch, Französisch und Russisch. Die letzte vollständige Übersetzung ins Deutsche erfolgte 1982 durch das damalige deutsche Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen.

Als Werk mit dem Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages bindet die VO Funk die Vertragsstaaten. Für den einzelnen Bürger entfaltet sie keine unmittelbare Rechtswirkung. In Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ermächtigt, die VO Funk in deutsches Recht umzusetzen. Dies ist z. B. für den Artikel 5 der VO Funk (Frequency allocations) durch die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung erfolgt.

Die VO Funk ist nicht frei verfügbar. Sie muss bei der ITU käuflich erworben werden. Aktuell ist die Ausgabe von 2008, die die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07) beinhaltet. Die nächste Überarbeitung der VO Funk wird bei der Weltfunkkonferenz 2012 erfolgen.

Struktur

Die aktuell gültige VO Funk (Ausgabe 2008) ist wie folgt strukturiert:

Volume 1 – Articles

  • CHAPTER I – Terminology and technical characteristics
  • CHAPTER II – Frequencies
  • CHAPTER III – Coordination, notification and recording of frequency assignments and Plan modifications
  • CHAPTER IV – Interferences
  • CHAPTER V – Administrative provisions
  • CHAPTER VI – Provisions for services and stations
  • CHAPTER VII – Distress and safety communications
  • CHAPTER VIII – Aeronautical services
  • CHAPTER IX – Maritime services

Volume 2 – Appendices

Volume 3 – Resolutions and Recommendations

Volume 4 – ITU-R recommendations incorporated by reference

Maps to be used in relation to Appendix 27 (Rev.WRC-07)

Geografische Aufteilung der Welt

Die VO Funk teilt für Frequenzbereichszuweisungen, also die Zuordnung von Frequenzbereichen an einen oder mehrere Funkdienste, die Welt in drei Regionen auf:

Region 1
Europa, Afrika, Vorderasien (ohne Iran), Russland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, Kirgisistan, Mongolei
Region 2
Nord- und Südamerika, Karibik, Grönland, Hawaii
Region 3
Australien, Neuseeland, Ozeanien und Asien ohne die unter Region 1 genannten Länder Asiens.

Geschichte

Dieser Abschnitt hauptsächlich aus Listen, an deren Stelle besser Fließtext stehen sollte.

Am 30. Oktober 2006 beging die ITU in Genf feierlich den 100. Jahrestag der VO Funk. Folgende Meilensteine markieren den Weg von 1906 bis heute:

  • Internationale Radiotelegraphen-Konvention von Berlin 1906 – erste Ausgabe der VO Funk, Regelung des Funkverkehrs zwischen Schiffen auf See und dem Festland
  • Europäische Rundfunkkonferenz Genf 1926 – erster Versuch einer umfassenderen europäischen Frequenzregelung
  • Internationale Rundfunkkonferenz Washington 1927 – Sendefrequenzen der Kurzwellen-Rundfunkstationen wurden festgelegt
  • Europäische Rundfunkkonferenz Prag 1929
  • Internationale Rundfunkkonferenz Madrid 1932
  • Europäische Rundfunkkonferenz Luzern 1933
  • Internationale Rundfunkkonferenz Kairo 1938
  • Europäische Rundfunkkonferenz Montreux 1939
  • Internationale Rundfunkkonferenz Atlantic City 1947
  • Kopenhagener Wellenplan Kopenhagen 1948 – Plan zur Verteilung der Sendefrequenzen für Rundfunksender im Lang- und Mittelwellenbereich
  • Internationale Rundfunkkonferenz Genf 1975 – Genfer Wellenplan zum Betrieb der Rundfunksender im Lang- und Mittelwellenbereich, trat am 23. November 1978 in Kraft und ist heute mit kleinen Modifikationen noch immer gültig

Weblinks


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