Vollstreckungstitel

Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein Vorliegen ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind vollstreckbare Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide, Prozessvergleiche und vollstreckbare Urkunden. Für die Möglichkeit, aus Urteilen vor ihrer Rechtskraft zu vollstrecken, existieren detaillierte Regelungen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Inhaltsverzeichnis

Vollstreckungsfähiger Inhalt

Der Vollstreckungstitel muss bestimmt sein, das heißt, er muss die Parteien (Gläubiger und Schuldner) sowie Inhalt, Art und Umfang der geschuldeten Leistung genau bezeichnen. Ist aus dem Titel nicht eindeutig bestimmbar, was der Schuldner zu leisten oder zu dulden hat, kann aus ihm nicht vollstreckt werden. Der Schuldner kann bei Gericht beantragen, dass die Zwangsvollstreckung aus einem solchen Titel für unzulässig erklärt wird (§ 767 ZPO analog, BGHZ 124, 164).

Liste der Vollstreckungstitel

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Aus welchen Vollstreckungstiteln die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ergibt sich aus

(§§ 704, 722, 723, 794 ZPO)
  • Vollstreckungstitel des § 794 ZPO sind:
  1. ein Prozessvergleich mit vollstreckungsfähigem Inhalt (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)
  2. ein Kostenfestsetzungsbeschluss (§ 794 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)
  3. ein Beschluss im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§ 794 Abs. 1 Nr. 2a ZPO)
  4. eine beschwerdefähige Entscheidung (§ 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)
  5. einstweilige Anordnung in Familiensachen (§ 794 Abs. 1 Nr. 3a ZPO)
  6. ein Vollstreckungsbescheid (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO)
  7. Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen (§ 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO)
  8. Vollstreckbarerklärung von Anwaltsvergleichen (§ 794 Abs. 1 Nr. 4b ZPO)
  9. Vollstreckbare Urkunde, in der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft (§§ 794 Abs. 1 Nr. 5 und 800 ZPO)
  • Beispiele für Vollstreckungstitel außerhalb der ZPO
  1. Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung (§§ 93, 132 ZVG)
  2. die Insolvenztabelle (§ 201 InsO)

Ausländische Vollstreckungstitel

Besonderheiten gibt es bei der Vollstreckung ausländischer Vollstreckungstitel. Hier muss häufig ein sogenanntes Exequaturverfahren vorgeschaltet werden, bevor sie im Inland als Vollstreckungstitel anerkannt werden. Durch Art. 5 EuVTVO wurde für solche europäischen Vollstreckungstitel, die unbestritten sind, jedes Vollstreckbarerklärungsverfahren abgeschafft, was jedoch verfassungsrechtlich problematisch sein kann.[1]

Quellen

  1. Humboldt Forum Recht (HFR), 22-2007: Dr. Peter-Andreas Brand - Aktuelle Probleme bei Zivilrechtsstreiten mit Auslandsbezug - Zuständigkeit, Zustellung und Vollstreckung, S. 9 f., Rn. 30 ff.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vollstreckungstitel — heißen im Zivilprozeß diejenigen Urteile oder Urkunden, auf Grund deren die Zwangsvollstreckung (s. d.) stattfinden darf. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 704 u. 794) gehören hierher: rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollstreckungstitel — Vọll|stre|ckungs|ti|tel, der (Rechtsspr.): Schuldtitel. * * * Vollstreckungs|titel,   Schuldtitel, Kurzbezeichnung Titel, neben Vollstreckungsklausel und Zustellung eine der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. Die wichtigsten Arten der… …   Universal-Lexikon

  • Vollstreckungstitel (Deutschland) — Ein Vollstreckungstitel ist in der Bundesrepublik Deutschland eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein Vorliegen ist eine der… …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungstitel — Schuldtitel; die ⇡ Zwangsvollstreckung ermöglichende Urkunde. Wichtigste V.: Rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes ⇡ Urteil (⇡ vorläufige Vollstreckbarkeit), ⇡ Arrest, ⇡ einstweilige Verfügung, ⇡ Vollstreckungsbescheid, ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (Vollstreckungstitel-Verordnung) — Die EG Verordnung Nr. 805/2004, im Wortlaut Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen, Kurzbezeichnung EuVTVO, vom 21. April 2004… …   Deutsch Wikipedia

  • vollstreckbarer Titel — ⇡ Vollstreckungstitel …   Lexikon der Economics

  • Schuldtitel — ⇡ Vollstreckungstitel …   Lexikon der Economics

  • Exekutionstitel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldtitel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckbarer Titel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”