Vollrecht

Vollrecht

In Wissenschaft und Praxis hat sich „praeter legem“ (neben dem Gesetz) der Begriff des Anwartschaftsrechts etabliert. Hiermit wird eine Vorstufe zum Vollrechtserwerb („wesensgleiches Minus“) umschrieben. Charakteristisch ist, dass bereits einzelne Stufen des Entstehungs- oder Übertragungstatbestandes durchlaufen wurden und der Erwerber dadurch eine gesicherte Rechtsposition erlangt hat, die der Veräußerer nicht mehr einseitig zerstören kann. Umstritten ist nicht nur das Anwartschaftsrecht als solches, sondern auch, ob es sich bei diesem um ein dingliches Recht handelt. Auch wenn man dies ablehnt, wird man es doch wie ein solches behandeln müssen, will man einen Erwerberschutz erreichen.

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