Volksstaat Hessen

Volksstaat Hessen
Volksstaat Hessen
Wappen Flagge
Wappen des Volksstaates Hessen Flagge des Volksstaates Hessen
Lage im Deutschen Reich
Map-WR-Hesse.svg
Entstanden aus Großherzogtum Hessen
Aufgegangen in Groß-Hessen und Rheinland-Pfalz
(jeweils teilweise)
Daten aus dem Jahr 1925
Landeshauptstadt Darmstadt
Regierungsform
Staatsoberhaupt Staatspräsident
Verfassung Verfassung vom 12. Dezember 1919
Bestehen 1918 – 1945
Fläche 7.692 km²
Einwohner 1.347.279
Bevölkerungsdichte 175 Ew./km²
Religionen 30,9 % Röm.-Kath.
66,2 % Ev.
1,5 % Juden
1,4 % Sonstige
Hymne Hessenlied
Reichsrat 2 Stimmen
Kfz-Kennzeichen V O / V R / V S
Verwaltung 3 Provinzen
18 Kreise
977 Gemeinden
Karte
Karte des Volksstaates Hessen

Der Volksstaat Hessen war von 1918/19 bis 1934 ein Land des Deutschen Reiches. Er entstand nach der Absetzung des Großherzogs Ernst Ludwig am 9. November 1918 und Abschaffung der Monarchie. Ebenso wie zuvor das Großherzogtum Hessen bestand der neue Staat aus zwei größeren voneinander getrennten Gebieten in Mittel- und Südhessen (einschließlich Rheinhessen) sowie einer Reihe kleinerer Exklaven.

Der Namenszusatz Volksstaat bezog sich auf die nach dem Ende der Monarchie eingeführte Demokratie und wurde analog zur Bezeichnung Freistaat (= Republik) für andere Teilstaaten der Weimarer Republik (1918/19 - 1933) verwendet.

Nach dem ersten Weltkrieg und dem Versailler Vertrag wurden etwa 40 Prozent des Staatsgebietes, insbesondere die hauptsächlich linksrheinische Provinz Rheinhessen, aber auch zeitweise Gebiete der Provinz Starkenburg, von französischen Truppen bis zum 30. Juni 1930 besetzt. Nach dem Untergang des Deutschen Reiches 1945 am Ende des zweiten Weltkrieges unterstand auch das hessische Land den alliierten Siegermächten, die das Land in Besatzungszonen aufteilten. Der linksrheinische Teil (in etwa deckungsgleich mit Rheinhessen) kam zur französischen Zone, während die übrigen Gebiete Teil der US-amerikanischen Zone wurden.

Am 19. September 1945 gründete die amerikanische Besatzungsmacht den neuen Staat Groß-Hessen (Greater Hesse), der den rechtsrheinischen Teil des Volksstaates Hessen sowie den größeren Teil der Provinz Hessen-Nassau umfasste, die wiederum mit den früheren Kurhessen auch das historische Kerngebiet Hessens umfasste. Rheinhessen dagegen wurde, wie die französisch besetzten Teile Nassaus, ein Gebiet von Rheinland-Pfalz.

Groß-Hessen wurde – durch das Inkrafttreten der ersten neuen Verfassung eines Landes der Westzonen – am 1. Dezember 1946 in Land Hessen umbenannt und 1949 ein Land der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Verfassung

Nach der Ausrufung der Republik am 26. Januar 1919 wurde der erste Landtag frei gewählt. Das neue Parlament erließ bereits am 20. Februar eine vorläufige Verfassung um sofort eine Rechtsgrundlage zu haben. Gleichzeitig begannen die Beratungen im Landtag, der als Verfassungsgebende Versammlung diente. Die endgültige Hessische Verfassung[1] wurde am 12. Dezember 1919 veröffentlicht. Die Verfassung wurde dreimal geändert:

  • mit Gesetz vom 4. November 1924[2]
  • mit Gesetz vom 27. September 1927 [3]
  • mit Gesetz vom 28. März 1930 [4]

Landtag

Landesregierung

Siehe hierzu auch Hessische Landesregierung.

Mit dem „Vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933 wurde die staatliche Souveränität der Länder beendet. Zu Ministerpräsidenten mit eingeschränkten Befugnissen wurden Philipp Wilhelm Jung (1933 bis 1935) bzw. Jakob Sprenger (1935 bis 1945) ernannt.

Regierungschef

Staatspräsident/Ministerpräsident/Führer der Landesregierung:

Verwaltungsgliederung

Nach 1918 übernahm der Volksstaat Hessen die Gliederung des Großherzogtums in die drei Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen, die wiederum in insgesamt 18 Landkreise unterteilt waren.

Die Provinzen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Das Jahr 1938 brachte dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene. Am 1. November 1938 wurden die Kreise Bensheim, Schotten sowie Oppenheim aufgelöst. Die Gesamtzahl der Landkreise verminderte sich somit auf 15. Gleichzeitig wurden die Städte Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms als Stadtkreise verselbständigt.[5] Zum gleichen Zeitpunkt wurden alle Kreise in Landkreise umbenannt. Diese so geschaffene Kreiseinteilung des Volksstaates hatte bis zum Kriegsende 1945 Bestand.

Entwicklung

Gründung

Am 8. November 1918 kam es in Hessen zu einer Revolte eines Teils der in Darmstadt stationierten Truppen als Teil der Novemberrevolution. Großherzog Ernst Ludwig reagierte darauf mit der Benennung eines Staatsrates, in dem jeweils zwei Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien und der Großherzog mit seinen Ministern vertreten waren. In diesem Gremium traten die Linksparteien für eine Abdankung des Großherzogs ein. Der Großherzog lehnte dieses Ansinnen ab, unterstützt durch die nationalliberalen Vertreter im Staatsrat Arthur Osann und Heinrich Köhler.

Daraufhin erklärte der Darmstädter Arbeiter- und Soldatenrat am 9. November 1918 die Absetzung des Großherzogs. Mit der Anerkennung dieser Absetzung durch den Vorsitzenden der SPD-Fraktion Carl Ulrich war diese Absetzung Fakt und Hessen Republik geworden.

Der Arbeiter- und Soldatenrat beauftragte Ulrich mit der Regierungsbildung. Am 14. November wurde die Übergangsregierung aus Carl Ulrich, Heinrich Fulda (SPD), Konrad Henrich (Fortschrittspartei) und Otto von Brentano di Tremezzo (Zentrum) gebildet. Auch wenn die Republik durch den Arbeiter- und Soldatenrat geschaffen wurde, war Carl Ulrich ein entschiedener Anhänger der repräsentativen Demokratie. Am 27. November wies er die Behörden des Landes an, Anordnungen nicht mehr von der Räten, sondern ausschließlich von der Regierung anzunehmen. Gleichzeitig wurden freie Wahlen für den 26. Januar 1919 angesetzt[6].

Gleichschaltung

Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Landtag aufgehoben. Die Hoheitsrechte des Volksstaates Hessen wurden auf das Reich übertragen. Die Landesregierung wurde der Reichsregierung unterstellt. Die Reichsregierung erlangte die verfassungsgebende Befugnis für Hessen. Damit endete die Eigenstaatlichkeit des Volksstaates Hessen; das Land bestand nun nur noch als Rechtssubjekt ohne Staatscharakter fort.

Nachkriegsentwicklung

Nach der militärischen Besetzung des Volksstaates Hessen durch die Alliierten wurde der Rhein zur Zonengrenze zwischen dem linksrheinischen Rheinhessen in der französischen Besatzungszone, während der rechtsrheinische Hauptteil in der amerikanischen Besatzungszone lag.

Am 14. April 1945 übernahm Ludwig Bergsträsser von der US-Militärregierung den Auftrag, eine überregionale Verwaltung aufzubauen als Vorsitzender (ab 8. Mai 1945 Präsident) einer zu errichtenden "Deutschen Regierung" mit Sitz in Darmstadt.

Die Befugnisse Bergsträssers wurden bis Anfang August 1945 vollständig auf die früheren Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Volksstaates Hessen ausgeweitet und seine Administration in "Deutsche Regierung des Landes Hessen" umbenannt.

Nach der Proklamation von Groß-Hessen durch die amerikanische Militärregierung am 19. September 1945 wurde die bisherige Darmstädter "Deutsche Regierung" am 4. November 1945 in "Regierungspräsident Hessen", am 21. Januar 1946 schließlich in "Regierungspräsident Darmstadt" umbenannt.[7] Damit ging der Volksstaat Hessen mit seinen rechtsrheinischen Gebieten als Regierungsbezirk Darmstadt in dem neuen Land auf. Das linksrheinische Rheinhessen wurde 1946 als Regierungsbezirk Rheinhessen ein Teil von Rheinland-Pfalz.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verfassung des Volksstaates Hessen
  2. RegBl. S. 367
  3. RegBl. S. 170
  4. RegBl. S. 49
  5. Landkreis: Gießen Geschichtlicher Abriss, siehe 1938
  6. Friedrich Knöpp, Der Volksstaat Hessen 1918–1933, in: Uwe Schultz, Geschichte Hessen, Stuttgart 1983, ISBN 3-8062-0332-6
  7. Hessisches Archiv-Dokumentations- und Informations-System: Schnellsuche nach "Deutsche Regierung des Landes Hessen" in den Beständen des HStAD

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