Volker Gerhardt

Volker Gerhardt

Volker Gerhardt (* 21. Juli 1944 in Guben/Brandenburg) lehrt Philosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Ethik, der Politischen Philosophie, der Ästhetik, der Metaphysik und der Theologie. Seine historischen Arbeiten sind auf den Vergleich des modernen Denkens mit der Antike gerichtet und haben vornehmlich zu Arbeiten über Platon, Kant und Nietzsche, aber auch zu Studien über Hegel, Marx, Jaspers, Voegelin, Hannah Arendt und vielen anderen geführt. Seine systematischen Untersuchungen richten sich auf den Zusammenhang von lebendiger Natur und produktiver Kultur in den epistemischen, moralischen, politischen und ästhetischen Leistungen des Menschen.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Volker Gerhardt wuchs in Hagen/Westfalen auf und studierte Philosophie, Psychologie und Rechtswissenschaft in Frankfurt und Münster; 1974 promovierte er in Münster, wo 1984 die Habilitation folgte. 1968/69 war er Vorstandsmitglied des Verbandes Deutscher Studentenschaften (VDS) und stellvertretender Vorsitzender der Hochschulvereinigung für das Fernstudium. Er wirkte an der Gründung der Fernuniversität Hagen mit.

1975 begann er als Assistent an der Universität Münster/Westfalen. 1985 wurde er Professor für Philosophie in Münster, 1986 nahm er eine Gastprofessur an der Universität Zürich wahr und leitete von 1988 bis 1992 das Institut für Philosophie an der Deutschen Sporthochschule in Köln. 1992 erhielt er den Ruf auf die Gründungsprofessur für Praktische Philosophie in Halle, folgte im Oktober 1992 jedoch dem Ruf auf den Lehrstuhl für Praktische Philosophie (Schwerpunkt: Rechts- und Sozialphilosophie) an der Humboldt-Universität zu Berlin.

1998 wurde er Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, war 2001 bis 2007 Vizepräsident mit der Zuständigkeit für die Forschungsvorhaben und übernahm 2001 die Leitung der zentralen Wissenschaftskommission der deutschen Akademien mit der Zuständigkeit für die Koordination sämtlicher Forschungsvorhaben; 2005 und 2009 wurde er wiedergewählt. Außerdem ist er Vorsitzender der Nietzsche- und der Kant-Kommission der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Mitglied des Senats der Deutschen Nationalstiftung.

Von 2001 bis 2007 war er als Mitglied im Nationalen Ethikrat tätig und seit 2008 ist er Mitglied des Deutschen Ethikrates.

Zwischen 1997 bis 2002 war er Vorsitzender der Kommission für die Förderinitiative Bioethik der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Ab 2002 ist er an der Herausgabe der Kritischen Gesamtausgabe der Werke Friedrich Nietzsches beteiligt. Seit 2002 ist er auch für das Philosophische Jahrbuch als Herausgeber tätig. Von 2004 bis 2007 war er Mitglied der Preiskommission der Alexander von Humboldt-Stiftung; 2005 leitete er die Kernkommission Ethik bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport des Landes Berlin und ist damit mitverantwortlich für die Rahmenrichtlinien für den Ethikunterricht an den Berliner Schulen. Ferner ist er seit 2005 Mitglied der Kommission zur Herausgabe der Werke Schellings an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Seit 2002 ist er für das Philosophische Jahrbuch als Herausgeber tätig.

Im Oktober 2006 wurde er in den Evangelischen Hochschulbeirat der Evangelischen Kirche in Deutschland berufen und ist zugleich Mitglied der Kammer für Theologie und wurde zum Mitglied des Hochschulrates der Philipps-Universität Marburg bestellt. Im Jahr darauf erfolgte die Ernennung zum Honorarprofessor der Universität von Wuhan in Hubei, China. Seit 2008 ist er außerdem Mitglied der Kommission zur Betreuung des Nietzsche-Kommentars an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Mitglied der Academia Scientiarum et Artium Europaea (Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste) und Ehrendoktor der Universität Debrecen in Ungarn.

Von 2005 bis 2009 übernahm er die Leitung des (zusammen mit Detlev Ganten und Julian Nida-Rümelin durchgeführten) Humanprojekts, das nach den Folgen des Humangenomprojekts für das Selbstverständnis des Menschen fragt. Angeschlossen war das von der Bundesregierung geförderte Nachwuchsprogramm über Funktionen des Bewusstseins. Die Ergebnisse sind in den Bänden der Reihe Humanprojekt dokumentiert.

Seit 2010 ist Volker Gerhardt Mitglied der Grundwerte-Kommission der SPD und Vorsitzender des Konzils der Humboldt-Universität zu Berlin.

Werk

Überblick

Wollte man den philosophischen Ansatz Volker Gerhardts unter einen Titel bringen, könnte man von einem rationalen Existenzialismus sprechen, der sich ausdrücklich nicht als modern versteht, sondern sich ebenso gut von Sokrates wie von Seneca, Montaigne, Rousseau, Kant, Hegel oder Nietzsche her begründen ließe. Seine politische Philosophie hat er in einem Sammelband unter den Titel des existenziellen Liberalismus gestellt. Die zugehörige Methode ist die des exemplarischen Denkens, die zu einer exemplarischen Ethik führt, in der jeder selbst ein Beispiel für die Menschheit in seiner Person zu geben hat. In seiner Kritik an der Modernitätsversessenheit des neuzeitlichen Denkens warnt er vor der geschichtsphilosophischen Verblendung der zeitgenössischen Philosophie, der nichts wichtiger geworden ist, als in ein neues Zeitalter einzutreten, weil sie die Geschichte selbst für die ungelösten Probleme der Gegenwart verantwortlich macht. Demgegenüber beharrt Gerhardt auf dem sachlichen Gewicht der klassischen Fragen des Erkennens und Handelns, stellt die Bedeutung von Natur und Leben für das Selbstverständnis des Geistes heraus, hält die Frage nach dem göttlichen Grund von Welt und Selbst für unverzichtbar und führt in seinen Arbeiten vor, dass gerade unter den Bedingungen globaler Individualisierung systematisches Denken zu den vorrangigen Aufgaben einer Philosophie gehört, die sich als Wissenschaft versteht.

Frühes Schaffen

Die ersten philosophischen Arbeiten Gerhardts zwischen 1974 und 1981 befassen sich mit der kritischen Philosophie Immanuel Kants und fragen nach dem Zusammenhang von individuellen Motiven, gesellschaftlichen Antrieben und vernünftigen Ansprüchen. Nach der Dissertation über Vernunft und Interesse folgte ein (zusammen mit Friedrich Kaulbach verfasster) Forschungsbericht zur Kant-Rezeption sowie eine Untersuchung über Recht und Herrschaft, in der es bereits um die Beziehung zwischen Macht und Wirklichkeit geht.

Mit der Aufmerksamkeit für das Problem der Macht rückt Friedrich Nietzsche ins Blickfeld, dem Gerhardt zahlreiche Aufsätze (gesammelt in Pathos und Distanz) und zwei Monographien widmet. In der 1984 vorgelegten (1995 publizierten) Studie Vom Willen zur Macht wird das Machtproblem als die zentrale Frage Nietzsches ausgewiesen, die eng mit dessen Wertlehre sowie mit den erstmals von Nietzsche gestellten Fragen nach dem Sinn des Lebens, dem Sinn der Kultur, der Moral und der Wahrheit zusammenhängt. In der 1992 publizierten und mehrfach wieder aufgelegten Gesamtdarstellung wird Nietzsches Denken aus dem Zusammenhang seiner Abwehr der Überlieferung gedeutet, der er dennoch in allen seinen philosophischen Oppositionen zugehört. Das gilt insbesondere für seine Beziehung zu Kant, Platon und Sokrates. In einem Rückblick zum hundertsten Todestag im Jahr 2000 deutet Gerhardt Nietzsches Denken als eine tragische Philosophie der Existenz, die der Verführung durch den Selbstüberbietungsprozess der Moderne nicht entgeht. Folglich steht der „exaltierte Renaissancismus“ Nietzsches unter den Titelbegriffen Sensation und Existenz.[1]

Politische Theorie

Neben den historischen Analysen, die zunehmend auch das Werk Platons einbeziehen, werden die in der Münsteraner Antrittsvorlesung über Metaphysik und Politik (1985) angekündigte sowie in der Berliner Antrittsrede über Politik und Leben (1993) im Umriss angedeuteten Untersuchungen zur Grundlegung der Politik vorangetrieben. 1995 erscheint die Interpretation von Kants Schrift Zum ewigen Frieden, die den Nachweis führt, dass Kant nicht nur eine Rechts- und Staatslehre im engeren Sinn, sondern eine auch auf pragmatische, geschichts- und kulturtheoretische Fragen ausgreifende Konzeption der Politik entworfen hat. Politik muss nach Kant als eine „ausübende Rechtslehre“ angesehen werden, die zwar auf moralische und rechtliche Prinzipien gegründet ist, aber in der konkreten Umsetzung wesentlich auf die situativ einsetzende Urteilskraft angewiesen bleibt. Dabei kann sich die Politik der wissenschaftlichen, ökonomischen und technischen Dynamik des menschlichen Handelns nicht entziehen und muss ihre Geschicklichkeit in der Bereitschaft zu Reformen erweisen.

Darauf gründet Gerhardt seine Theorie der Politik, die 2007 unter dem programmatischen Titel Partizipation. Das Prinzip der Politik erscheint und durch die 2009 unter dem Titel Existenzieller Liberalismus stehende Aufsatzsammlung erläutert wird. Auf dem Weg dahin werden vier Schritte der historisch-systematischen Prüfung absolviert, die Grundlagen klären und das humanitäre Ziel des Politischen vergewissern sollen:

Selbstbewusstsein und Individualität

Der erste Schritt erfolgt in der Selbstbestimmung. Das Prinzip der Individualität (1999). Das in zehn Kapiteln unter den Überschriften: Selbsterkenntnis, Selbständigkeit, Selbstherrschaft, Selbstorganisation, Selbstbewusstsein, Selbststeigerung, Selbstverantwortung, Selbstbegriff, Selbstgesetzgebung und Selbstverwirklichung gegliederte Werk bietet eine Grundlegung der Ethik auf dem Fundament eines sich selbst organisierenden Lebens. Es entwickelt die Grundprinzipien einer auf die eigene Einsicht gestützten menschlichen Lebensführung im Zusammenhang einer Natur, als deren werdender Teil sich der Mensch – als kulturelles Wesen – begreift. Ausgangs- und Zielpunkt des humanen Handelns ist die Selbsterfahrung des Menschen als Individuum, das sich unter den vorgefundenen und zugleich von ihm veränderten Bedingungen der Natur selbst zu steuern hat. Erkennen und Wissen sind die unverzichtbaren und gleichwohl niemals zureichenden Mittel einer individuellen Selbstbestimmung, die in allen ihren Phasen auf die Gegenwart und Mitwirkung verständiger Individuen angewiesen bleibt. Selbstbestimmung setzt die Autonomie des sich als vernünftig begreifenden Individuums voraus, kann aber auf Anleitung und Hilfe durch Andere nicht verzichten. Das erforderliche Vertrauen in die eigenen Kräfte ist mit dem Bewusstsein der Begrenzung der eigenen Fähigkeiten verknüpft. Deshalb sind der Selbstverwirklichung des Menschen nicht nur äußere, sondern auch innere Schranken gesetzt. Das ändert aber nichts daran, dass der Einzelne aus eigener Einsicht nach seinen eigenen Gründen handelt. Wenn er dies auch nicht in allen Lagen tut, so fordert er es dennoch von sich selbst und kann es anderen nicht verweigern, ohne in Widerspruch zu sich selbst zu geraten.

Individualität und Welt

Der zweite Schritt wird in der 2000 erschienenen Individualität. Das Element der Welt vollzogen. Wenn die Ethik auf die Autonomie der Person gegründet ist und die Politik auf die Erhaltung und Entfaltung eines jeden Bürgers ausgerichtet werden soll, ist zu klären, was die in beiden Fällen zugrunde liegende Individualität bedeutet. Zunächst und vor allem ist sie die Kondition der Selbstwahrnehmung eines jeden Menschen. Gerade gegenüber seinesgleichen hat er sich, selbst wenn er nur ein allen gemeinsames Bedürfnis zum Ausdruck bringen will, als ein bestimmtes Lebewesen kenntlich zu machen, das mit seiner Lebensgeschichte und in seiner Lage einzigartig ist. Raum und Zeit kommen der gesellschaftlichen Auszeichnung der Einmaligkeit einer jeden menschlichen Existenz entgegen, denn an diesem Ort zu dieser Zeit kann es immer nur ein einziges Lebewesen geben. Die individualisierende Funktion von Raum und Zeit ist aber nicht auf die menschliche Existenz beschränkt. Für den (sich als Individuum begreifenden) Menschen hat jeder Gegenstand und jedes Ereignis den Charakter der Einmaligkeit, der eng mit der Vergänglichkeit aller Erscheinungen verknüpft ist. Deshalb kann er nicht umhin, die Welt als Ganze als das Insgesamt von individuellen Vorkommnissen zu begreifen, das selbst nicht anders als individuell verstanden werden kann. Anders aber als eine Welt aus Atomen ist die aus diskreten Individuen bestehende individuelle Welt von der Selbstwahrnehmung des Menschen als Individuum nicht zu lösen. Die These von der Individualität als „Element der Welt“ darf demnach nicht als Aussage über einen physikalischen Sachverhalt verstanden werden, sondern ist der Versuch, den wechselseitigen Zusammenhang aller vom Menschen begriffenen Vorkommnisse mit seinem Selbstbegriff zu verknüpfen. Sie ist Ausdruck einer funktionalen Metaphysik der menschlichen Welt, in welcher der Mensch allein schon aus Gründen der Sicherung der Formen seines Erkennens und Handelns genötigt ist, seine gesellschaftlich und politisch immer auch gefährdete Individualität zu wahren.

Mensch und Menschheit

Der ursprünglich nicht geplante dritte Schritt wurde durch die Diskussionsbedingungen um die Jahrhundertwende erforderlich, weil der Paradigmenwechsel zu den Lebenswissenschaften und die Fortschritte der Biotechnologie zu verstärkten Zweifeln an der Tragfähigkeit des Begriffs der Menschheit führten. In Der Mensch wird geboren. Kleine Apologie der Humanität (2001) wird die Unverzichtbarkeit des Begriffs der Menschheit sowohl für das theoretische wie auch für das praktische Selbst- und Weltverhältnis des Menschen aufgewiesen. Die Menschen sind nicht allein durch ihre sie genetisch verbindende Naturausstattung, sondern auch durch das, was sie daraus durch ihre technischen und kulturellen Leistungen für ihre erdumspannende Lebensicherung machen, eine im gemeinsamen Wissen und Handeln verbundene Spezies. Der in selbst geschaffenen Kulturen lebende homo sapiens kann sich nur durch die Erfindung und Herstellung technischer Lebensmittel, zu denen auch die rechtlich gefassten Institutionen gehören, erhalten. Damit ist das für die Politik unverzichtbare moralische und rechtliche Selbstverständnis des Menschen als eine kulturelle Grundbedingung ausgewiesen, ohne die es nicht möglich wäre, die Menschenrechte für alle Individuen zu rechtfertigen. Dieser Beweisgang wird in der Sammlung Die angeborene Würde des Menschen (2004) ergänzt und im zehnten Buch der Partizipation auf die These von der Unverzichtbarkeit der Ideen von Humanität, Objektivität und Wahrheit ausgeweitet. Bleibt nur zu erwähnen, dass sowohl die Kleine Apologie wie auch die Aufsatzsammlung über die Würde des Menschen einen Großteil der Arbeiten versammelt, die der Autor zu den damals aktuellen Fragen der Bioethik veröffentlicht hat. Sein Urteil über den Beginn oder das Ende des menschlichen Lebens, über Stammzellforschung, Abtreibung, Gentechnologie und Sterbehilfe steht in einem begrifflich ausgewiesenen Zusammenhang mit dem Selbstverständnis des Menschen.

Individualität und Vernunft

Der vierte Schritt erschien angesichts der anhaltenden Zweifel an der Tragfähigkeit des Konzepts individueller Selbstbestimmung geboten. Individualität und Autonomie stehen bis heute unter dem Verdacht, späte Konzeptionen einer längst dem Verfall unterliegenden Moderne zu sein. Dem tritt die 2002 publizierte Gesamtdarstellung von Leben und Werk Immanuel Kants entgegen. Ihr liegt daran, den aus der Tradition aufgenommenen und von Kant selbst auf Sokrates und Platon bezogenen Ausgangspunkt alles Denkens beim Ich des tätigen Menschen als den zentralen Fokus der kopernikanischen Wende darzustellen. Schon der vorkritische Kant vertraut in seiner Abgrenzung von Descartes und Leibniz auf das selbstbewusste Ich der eigenen Einsicht. Wenn er das „Selbstdenken“ zum einzigen Verfahren und ausschließlichen Ziel der Philosophie erklärt, folgt er nicht nur Rousseau und Montaigne, sondern verbleibt in der reformatorischen, humanistischen und stoischen Tradition der „Bestimmung des Menschen“ durch die eigene Vernunft. Die, wie Kant sagt, „humanitaet der Wissenschaft“ gründet sich auf die „Leutseeligkeit“, mit der Einsichten mitgeteilt werden können. Dazu gehört Kritik an dem, was Menschen für Menschen leisten. Sie kann immer nur von einzelnen Menschen geäußert werden. Kant nennt die Kritik das „zweyte Auge der Selbsterkenntnis der Menschlichen Vernunft“[2], das Wissenschaft und Kultur zu allen Zeiten benötigen. Wenn man einen Unterschied zwischen Antike und Moderne festhalten will, dann liegt er in der Vertiefung und Verschärfung alteuropäischer und altorientalischer Ansätze zur Individualisierung des Menschen, nicht aber in einem Verzicht auf angeblich substanzialistische Positionen der Metaphysik. Kant zeigt vielmehr, dass auch die Metaphysik eine Funktion für die menschliche Einsicht erfüllt und insofern selbst keine Substanzen, sondern Funktionen beschreibt. Die mit Nietzsche zum Gemeinplatz gewordene Metaphysikkritik geht somit, zumindest was Kant angeht, ins Leere.

Die Pointe der unter dem Titel Vernunft und Leben stehenden Kant-Interpretation Gerhardts liegt darin, dass die Selbstbestimmung des sich in Erkennen und Handeln auf seine eigene Einsicht berufenden Individuums sowohl als Leistung des sich selbst organisierenden Lebens als auch als Akt einer sich selbstkritisch prüfenden Vernunft begriffen werden muss. So ist die Selbstbestimmung, auch wenn in ihr der Selbstzweck des sich autonom verstehenden Menschen liegt, nicht nur ein Ausdruck der Selbstorganisation des Lebens, sondern zugleich ein Moment einer sich disziplinierenden Menschheit, die sich im Prozess der von ihr selbst verantworteten Zivilisierung zur Kultur entwickelt. Um deutlich zu machen, dass auch der kultivierte Mensch ein Lebewesen bleibt, nennt Gerhardt den um Moralität bemühten Menschen ein „Tier, das sich ein Beispiel gibt“ [3]. Die Formel ergänzt seine Übersetzung des animal rationale als „Tier, das seine eigenen Gründe hat“[4] und gibt zu erkennen, dass Kant, nach dem Vorbild Rousseaus und im Einklang mit ältesten ethischen Lehren, wie sie von Konfuzius und Sokrates überliefert sind, auf dem Weg zu einer exemplarischen Ethik ist.[5]

Partizipation als Prinzip der Politik

Die skizzierten Überlegungen münden in die 2007 vorgelegte Theorie der Partizipation, die der Autor als „Prinzip der Politik“ begreift. Es beruht auf dem Prinzip der Selbstbestimmung einzelner Individuen, die sich zu einer ihr Leben erhaltenden und entfaltenden Organisation nach dem Prinzip wechselseitiger „Mitbestimmung“ zusammenschließen. „Partizipation“ ist der lateinische Ausdruck für die Mitbestimmung in einem von allen aktiv Beteiligten gewollten sozialen Ganzen. Das Wort ist die seit dem Mittelalter gebräuchliche Übersetzung des tō metechein kriseōs kai archēs des Aristoteles, der damit (im Anschluss an Platon) den Bürgers (politēs) als denjenigen definiert, der „am Gericht und in den Versammlungen mitwirkt“.[6] Diese älteste Beschreibung der politischen Rechte des Menschen kann als unverändert gültig angesehen werden, weil sie schon in der Antike auf die Freiheit der Bürger gegründet ist. Heute hat sie durch das mit der Freiheit verbundene Gleichheitspostulat, durch den Anspruch auf individuellen Lebensschutz sowie durch die konstitutionell verbrieften Grundrechte ein besonderes Gewicht.

Die historische Kontinuität, die sich nicht auf die republikanische Verfassung Roms und demokratische Polis Athen beschränkt, sondern die bereits rechtlich verfassten Reiche des Alten Orients einbezieht, ist ein wesentliches Moment einer politischen Theorie, die auch die Naturgeschichte des Menschen einzuholen versucht. Dabei spielen die kulturellen, speziell die technischen Leistungen des Menschen eine fundierende Rolle, denn selbst die das Politische tragende Institution des Rechts ist technischer Natur. Dies steht der Offenheit des Rechts für die ethischen Ansprüche nicht entgegen, lässt aber leichter verstehen, warum die Politik so starken pragmatischen Erwartungen unterworfen ist.

Wesentliches Element der Theorie der Partizipation ist die These von der Parallelität von Person und Institution, die sich wechselseitig herausfordern und im Gang der Evolution der Politik die tragenden Errungenschaften der Repräsentation, der Konstitutionalisierung des Rechts, der Gewaltenteilung, der Zulassung der Opposition und des Menschenrechts auf der einen als auch die Autonomisierung des Individuums auf der anderen Seite hervor treiben. Schließlich geht noch die Internationalisierung des Rechts, die wesentlich für die globale Friedensordnung ist, aus der Dialektik von politischer Institution und moralischer Person hervor. So sind die Selbstbestimmung als „Prinzip der Individualität“ und die partizipative Mitbestimmung als „Prinzip der Politik“ nicht nur systematisch, sondern auch historisch miteinander verknüpft.

In den Vertragskonstruktionen des modernen Kontraktualismus sieht Gerhardt nur ein didaktisches Hilfsmittel, um die bereits im ohnehin auf Gegenseitigkeit angelegten Recht enthaltene Gerechtigkeitserwartung verständlich zu machen. Deshalb kann es ihm auch genügen, die Politik als einen „Kampf um das Recht“ zu definieren, der freilich ohne die aktive Beteiligung der Betroffenen nicht zu führen ist. Gerechtigkeit kann zwar in Modellkonstruktionen dargestellt und in Diskursen argumentativ vertreten werden, muss jedoch in politischen Auseinandersetzungen von den Benachteiligten erstritten werden. Partizipation gilt also auch für die Ausweitung und Sicherung politischer Rechte. Sie erweist sich damit als der Grund, das Mittel und das Ziel der Politik.

Der Prozess der Partizipation setzt das Selbstbewusstsein der beteiligten Individuen voraus, die im Prozess der rechtlich geregelten Mitbestimmung die für jede Politik unverzichtbare Öffentlichkeit formalisieren. In den seit 2007 erschienenden Arbeiten hat Gerhardt dem Eindruck widersprochen, das Prinzip der Öffentlichkeit sei auf die bürgerliche Gesellschaft der Moderne beschränkt. Es ermöglicht vielmehr bereits die Gleichzeitigkeit der Entstehung der Künste, der Wissenschaften und der Demokratie im Athen des 5. vorchristlichen Jahrhunderts und kann bis in die Zeit der Entstehung des Rechts und der Schrift zurückverfolgt werden. Wenn zugleich gezeigt werden kann, dass auch die Individualisierung des Menschen in den frühen Reichen am Nil und am Euphrat erkennbar zunimmt, gibt es frühe historische Belege für die systematische Verbindung zwischen individuellem Selbstbewusstsein und gesellschaftlicher Öffentlichkeit.

Öffentliches Wirken

In seinen Beiträgen zum Humanprojekt hat Gerhardt zu zeigen versucht, dass sich die Leistungen des individuellen Bewusstseins nur nach Analogie mit den Vorgängen im öffentlichen Raum verstehen lassen. Bewusstsein ist „soziomorph“ verfasst, es hat die Struktur der Mitteilung zwischen verschiedenen Individuen, die sich im gemeinsamen Bezug auf Sachverhalte verständigen. Folglich ist der Ursprung der gesellschaftlichen Öffentlichkeit bereits im Bewusstsein des Individuums zu suchen, das seinerseits die Herausforderung durch eine Öffentlichkeit benötigt, um sich in Mitteilung und Erkenntnis äußern zu können.[7]

Einen besonderen Schwerpunkt der letzten zehn Jahre bilden die Beiträge zu einer rationalen Theologie, in denen gezeigt wird, dass auch in der Philosophie der Moderne auf den Grenzbegriff des Göttlichen nicht verzichtet werden kann. Das werde, so Gerhardt, bereits bei Nietzsche offenkundig, dem es nicht gelingt, sich einfach auf das Thema der Welt zu beschränken, sondern seinen Narren beredte Klage über den „Tod Gottes“ führen lassen muss. Bei Gott ist es wie beim Problem der Freiheit, deren Existenz niemand beweisen kann, die aber doch jeder notwendig in Anspruch nehmen muss. So wie die Freiheit den Sinn der Rede vom menschlichen Handeln trägt, so fundiert der Grenzbegriff des Göttlichen den Sinn der Rede über das Dasein und die Welt. Also kann man Gott als „Grund“ oder als „Sinnhorizont“ des Ganzen definieren.[8]

Schriften

Literatur

  • Simon Springmann und Asmus Trautsch (Hrsg.): Was ist Leben? Festgabe für Volker Gerhardt zum 65. Geburtstag. Reihe Erfahrung und Denken Bd. 98. Duncker & Humblot, Berlin 2009. ISBN 978-3-428-83155-5
  • Jan-Christoph Heilinger, Colin G. King, Héctor Wittwer (Hrsg.): Individualität und Selbstbestimmung - Festschrift Volker Gerhardt. Akademie Verlag GmbH, Berlin 2009. ISBN 978-3-050-04575-7

Weblinks

Einzelnachweise

  1. V. Gerardt, Sensation und Existenz. Nietzsche nach hundert Jahren, in: Nietzsche-Studien 29, 2000, 102–135.
  2. Kant, Reflexion 903, Akademie Ausgabe Bd. 15, 1, S. 395.
  3. V. Gerhardt, Immanuel Kant. Vernunft und Leben, Stuttgart 2002, 295 ff.
  4. V. Gerhardt, Selbstbestimmung. Das Prinzip der Individualität, Stuttgart 1999, 323 ff.
  5. V. Gerhardt, Menschheit in der Person des Menschen, in: Heiner F. Klemme (Hg), Kant und die Zukunft der europäischen Aufklärung, Berlin/New York 2009, 269 – 291; ders., Ethik in der globalisierten Welt. Christian Wolff-Vorlesung des Jahres 2008 in Marburg (elektronisch unter: [1])
  6. Aristoteles, Politik, III. Buch, 1275a23/24. Zum Anteil Platons siehe: V. Gerhardt, Die erste Lehre von der Verfassung. Der Beitrag der Nomoi zur Theorie der Politik, in: in: V. Gerhardt/ R. Mehring/ H. Ottmann/ M.P. Thompson/ B. Zehnpfennig (Hrsg,): Jahrbuch „Politisches Denken“ Bd. 18, Berlin 2008, 14 – 31.
  7. V. Gerhardt, Homo publicus, in: Detlev Ganten/ Volker Gerhardt/ Jan-Christoph Heilinger/ Julian Nida-Rümelin (Hrsg.): Was ist der Mensch?, Reihe Humanprojekt 3, Berlin/ New York 2008, 97 – 102; ders., Mitteilung als Funktion des Bewusstseins. Eine experimentelle Überlegung, in: D. Ganten/ V. Gerhardt/ J. Nida-Rümelin (Hrsg.), Funktionen des Bewusstseins, Reihe Humanprojekt 2, Berlin/ New York 2008, 103 – 117.
  8. V. Gerhardt, Gott und Grund, in: H. Deuser / D. Korsch (Hg.), Systematische Theologie heute. Zur Selbstverständigung einer Disziplin, Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Theologie, Band 23, Gütersloher Verlagshaus 2004, 85 – 101; ders., Gott als Sinn der Welt, in: Christ in der Gegenwart, März und April 2009.

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