Virilisten

Virilisten

Als Virilisten (lat. vir = Mann) bezeichnete man im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts im Deutschland und Österreich jene Personengruppe, die aufgrund ihres Amtes als Bischof, als Richter[1] oder Rektor einer Universität[2] einen Sitz ex-officio in einer legislativen Körperschaft inne hatten.

Diese Begrifflichkeit war u.a. auch in Siebenbürgen[3] gebräuchlich. In Österreich wurden sie vom Kaiser in das Herrenhaus berufen.

Selbst heute noch existiert diese Bezeichnung. So z.B. im Österreich-Konvent des österreichischen Parlaments.[4]

Siehe auch: Virilstimme

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Richterinnen und Richter in Österreich
  2. Herzogtum Bukowina (Buchenland)
  3. Kurze Geschichte Siebenbürgens
  4. www.parlinkom.gv.at

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