Vicariae potestatis in urbe

Vicariae potestatis in urbe

Vicariae potestatis in urbe ist eine Apostolische Konstitution von Papst Paul VI., mit der er am 6. Januar 1977 die Reformen für das Bischofsamt von Rom einleitete.

Inhaltsverzeichnis

Papst und Bischof von Rom

Paul VI. richtete seine Reformen an den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils (vergl. Lumen Gentium) aus und verweist auf die grundlegende Apostolische Konstitution von Papst Pius X. (1. Januar 1912). Er unterstreicht, dass es seine Absicht sei, eine funktionelle Verteilung von Verantwortungen, infrastrukturellen Maßnahmen und organisatorischen Anpassungen vorzunehmen. Damit fände jedoch keine personelle Spaltung statt, denn der Papst bleibe, wie es die Tradition festgelegt habe, gleichzeitig Bischof von Rom.

Zentrum ist Rom

Der Papst legt fest, dass Rom Sitz der italienischen Bischofskonferenz sei und dass die wichtigsten Organisationen und Institutionen ihren Standort in Rom haben sollen. Damit zwischen den Priestern, die sich aus der ganzen Welt in Rom versammeln, und ebenfalls den religiösen Laien eine konstruktive Zusammenarbeit entwickeln könne, sei es notwendig Rom als den geistigen und christlichen Mittelpunkt festzulegen. Da Rom auch die Hauptstadt eines modernen Staates (Italien) sei und deshalb die wichtigsten nationalen und kulturellen Regierungseinrichtungen hier eingerichtet worden sind, sei es ein besonderes Erfordernis, die Zusammenarbeit zu fördern.

Die Diözese Rom

In den nachfolgenden Abschnitten und Paragrafen werden die Reformmaßnahmen für die Diözese bzw. für das Bistum Rom detailliert festgelegt:

  • Festlegung des Ordnungsprinzips und deren Normen
  • Strukturen des Bischofsstuhls von Rom, Einrichtung eines Generalsekretariats und Benennung von Verwaltungsbehörden
  • Bestimmungen und Gliederung der Gerichtsbarkeit für die Diözese Rom
  • Übergangsregelungen, Änderungsbestimmungen und Implementierung


Am 8. Januar 1977 wurde diese Apostolische Konstitution durch Papst Paul VI. der Öffentlichkeit vorgestellt.

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