Verweser

Verweser

Der Begriff Verweser kommt vom althochdeutschen Verb firwesan, das jemandes Stelle vertreten bedeutet. Im Schweizerischen steht ein Verweser auch für einen nicht-schulischen Lehrer, der fachübergreifend gebildet ist, sowie für den Stellvertreter eines ordentlich gewählten Pfarrers.

Geschichte

Laut Adelung bezeichnete man als Verweser „eine Person, welche etwas verweset, die Aufsicht über dasselbe hat. In diesem Verstande war Fürweser und Verweser so viel, als ein Vormund."[1] Verweser wurden in der Geschichte als Regenten, die das Amt eines monarchischen Staatsoberhauptes provisorisch ausfüllten, eingesetzt. Diese Position wird häufig mit dem Begriff „Reichsverweser“ umschrieben[2], zum Beispiel in Ungarn.

Verwendung

  • Die Gemeindeordnungen verschiedener Bundesländer sehen einen Amtsverweser oder Stadtverweser für das Amt des Bürgermeisters einer Stadt oder Gemeinde vor, wenn keine regulär gewählte Person dieses Amt ausüben kann. [3] Dieser Fall kann eintreten, wenn das Amt beispielsweise aufgrund plötzlicher Krankheit oder Tod der gewählten Person unbesetzt ist. Hier muss der Amtsverweser dann schnellstmöglich Neuwahlen ansetzen. Auch wenn gegen eine Wahl fristgerecht Beschwerde eingelegt wurde, kann ein Amtsverweser eingesetzt werden, bis die Rechtmäßigkeit der Wahl eingesetzt wurde. Sollte die Wahl annulliert werden, müssen ebenfalls Neuwahlen angesetzt werden. Der Amtsverweser übt die Amtsgeschäfte in jedem Falle nur so lange aus, bis ein rechtmäßiger gewählter Kandidat das Amt übernehmen kann.
  • Im kirchlichen Bereich werden auf frei gewordene Pfarr- und Bistumsstellen Verweser abgeordnet, bis diese wieder ordentlich besetzt werden können. Verweser werden sodann auch für nicht mehr genutzte Klöster oder andere Einrichtungen bestellt, die sich um die weitere Entwicklung (Abwicklung) des jeweiligen Objektes zu kümmern haben. Siehe hierzu Pfarrverweser und Bistumsverweser.
  • Auch für aus dem Amt ausgeschiedene Notare wird ein offizieller Notariatsverwalter bestellt. Früher wurde dieser Notariatsverwalter als Notariatsverweser bezeichnet. Auch werden Nachlassverwalter als Verweser bezeichnet.
  • Im Konsulatswesen schließlich ist ein Verweser gemäß dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen jemand, der den Chefposten eines Konsulats nur vorübergehend übernimmt.

Einzelnachweise

  1. http://www.zeno.org/Adelung-1793/A/Verweser,+der?hl=verweser
  2. http://www.zeno.org/Georges-1910/A/Verweser?hl=verweser
  3. GemO Baden Württemberg, §48 Abs. 2: [1], Aktuellste Fassung

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  • Verweser — Sm Stellvertreter per. Wortschatz arch. (14. Jh.) Stammwort S. verwesen in der zweiten Bedeutung deutsch s. Wesen …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

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  • Verweser, der — Der Verwêser, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Verweserinn, von dem vorigen Zeitworte, eine Person, welche etwas verweset, die Aufsicht über dasselbe hat. In diesem Verstande war Fürweser und Verweser so viel, als ein Vormund. Jetzt… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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