Bauingenieurwesen

Bauingenieurwesen

Das Bauingenieurwesen ist eine Ingenieurwissenschaft, die sich mit der Konzeption, Planung, Konstruktion, Berechnung, Herstellung und dem Betrieb von Bauwerken des Hoch-, Tief- und Wasserbaus auseinandersetzt. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls Fragen des technischen Umweltschutzes, beispielsweise lärmtechnische und Schadstoffuntersuchungen, behandelt.

Die Berufsbezeichnung lautet Ingenieur bzw. Bauingenieur. Das Studium des Bauingenieurwesens an Universitäten und Fachhochschulen schließt mit einer akademischen Graduierung ab. Der bisherige Titel dazu lautete „Diplom-Ingenieur”, abgekürzt: „Dipl.-Ing.”. Seit der Umstellung des Studiensystems wird er von dem Bachelor- und Mastergrad im Ingenieurwesen abgelöst.

Inhaltsverzeichnis

Wortherkunft und Wortbedeutung

Zeitgenössische Abbildung aus dem Jahre 1698

Im Wort Bauingenieurwesen steckt der Begriff Ingenieur im Bauwesen. Die Ingenieurbezeichnung ist in diesem Zusammenhang bereits seit dem frühen Mittelalter bekannt. Es leitet sich von dem lateinischen Wort ingenium ab und bedeutet produktiver Geist, Verstand, geistreicher Mensch. Diesen Titel erhielten im 12. und 13. Jahrhundert Menschen, die sich auf den Bau und die Bedienung von Kriegsgerät verstanden.

Diese Bedeutung behielt das Wort Ingenieur viele Jahrhunderte bei und wird beispielsweise im mathematischen Lexikon von Christian Wolf aus dem Jahr 1716 erwähnt. Dort heißt es, der Ingenieur sei ein »[…] Kriegsbaumeister, […] eine Person, welche die Kriegsbaukunst oder Fortifikation übet und also nicht allein Festungen anzugeben vermögend ist, sondern auch die Attacken bei der Belagerung anzuordnen weiß«.

Johann Rudolf Fäsch ergänzt im Jahr 1735 in seinem Kriegs-, Ingenieur, und Seelexicon: »Übrigens soll er auch eine gründliche Wissenschaft in Arithmetic oder Rechenkunst, der Geometrie, der Geographie, der Civil-Baukunst, der Artillerie, Mechanic, Zeichen Kunst und Perspektive haben, damit er sich bey allen verfallenden Gelegenheiten selbst zu rathen wisse, und nicht nötig habe, sich bey andern erst Raths zu erholen […]«.

Teilgebiete

Das Bauingenieurwesen gliedert sich in eine Vielzahl verschiedener Teilgebiete, deren Inhalt nahezu das gesamte Bauwesen umfasst. In all diesen Teilgebieten sind Bauingenieure maßgebend beschäftigt und übernehmen dort u.a. den Entwurf, die Berechnung und die Bemessung von Anlagen und Bauwerken. Die Beteiligung ist dabei je nach Art und Funktion des Bauwerks unterschiedlich stark ausgeprägt. Als wesentliche Inhalte des Bauingenieurwesens lassen sich folgende Teilgebiete nennen:

Hochbau

Ein Fachgebiet des konstruktiven Ingenieurbaus ist der Brückenbau

Der Sammelbegriff Hochbau steht für Baukonstruktionen, die mehrheitlich über der Erde errichtet werden. Für den Hochbau ist der Bauingenieur im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus für die statische Berechnung und Bemessung von Tragwerken aller Art verantwortlich. Je nach verwendetem Baustoff ist dabei zwischen Massivbau, Stahlbau oder Holzbau zu unterscheiden. Zu diesen Tragwerken zählen sowohl einfache Geschoßbauten (wie etwa Wohn- oder Bürogebäude) als auch anspruchsvolle Bauwerke (wie beispielsweise Hallen, Sportanlagen oder Türme).

Mit Hilfe der Festigkeitslehre und den Gesetzmäßigkeiten der technischen Mechanik konstruiert der Bauingenieur ein Tragwerk bestehend aus Platten und Balken, Stützen und Wänden sowie Geschoßdecken. Gemäß den äußeren auftretenden Einwirkungen und den geplanten Einwirkungen aus der Gebäudenutzung entsteht so ein statisch wirksames Tragwerk. Gestalterische oder nutzungstechnische Vorgaben werden in diesem Bereich nach den Anforderungen der Bauaufgabe in der Regel von Architekten in einem Entwurf zeichnerisch dargestellt und in enger Zusammenarbeit mit dem Bauingenieur umgesetzt.

Ein weiteres Betätigungsfeld des Bauingenieurwesens im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus ist der Brückenbau. In diesem Bereich entwirft und berechnet der Bauingenieur Brückentragwerke für Verkehrswege und Versorgungsleitungen.

Baubetrieb und Bauleitung

Ein wichtiger Bereich des Bauingenieurwesens ist die baubetriebliche Betreuung eines Bauvorhabens. Der Bauingenieur übernimmt dabei die gesamte Projektleitung (oder Teile von ihr) und führt die Baumaßnahme durch die einzelnen Projektphasen. Er ist verantwortlich für die Koordination einzelner Gewerke und Bauabläufe sowie für die Einhaltung von festgelegten Bauzeiten (so genanntes Controlling). Zu diesem Zweck bedient er sich zahlreicher Werkzeuge des Projektmanagement und übernimmt die Ablaufplanung und -steuerung.

Bei anspruchsvollen Bauaufgaben, bei der eine Vielzahl von Bauverfahren zur Anwendung kommen und Bauabläufe streng strukturiert sind (beispielsweise Taktplanung), übernehmen Bauingenieure die Bauleitung.

Neben der Bauleitung zählt auch die Bauabrechnung und Ausschreibungsbearbeitung zu diesem Teilgebiet. Der Bauingenieur stellt Ausschreibungsunterlagen zusammen oder verfasst Angebote für Baumaßnahmen. Dabei kalkuliert er Baupreise und plant die Bauvorbereitung, Baustelleneinrichtung und Bauausführung. Während der Bauarbeiten bearbeitet er die Abrechnung und ist für die Nachtragsverwaltung verantwortlich. Nach Abschluss der Baumaßnahme verantwortet er die Kostenfeststellung.

Tiefbau

Baugrubenumschließung dient der Sicherung einer Baugrube

Ein weiteres Teilgebiet des Bauingenieurwesens ist der Tiefbau. Dort werden alle Bauaufgaben behandelt, die im Erdreich oder mit dem Erdreich zu tun haben. Zu den Kernaufgaben zählt dabei der Erdbau, für dessen Ausführung Kenntnisse im Bereich der Bodenmechanik und der Wasserhaltung notwendig sind. Neben dem Erdbau spielt auch der Grundbau eine wesentliche Rolle, da in diesem Fall Gründungen für Hochbauten vom Bauingenieur entworfen werden und mit Hilfe der Baugrubensicherung die Erstellung dieser Gründungen möglich gemacht wird.

Weiterhin gehört der Einbau und die Wartung aller erdverlegten Ver- und Entsorgungsleitungen zum Bereich des Tiefbaus. In diesem Fall müssen Gräben angelegt und gesichert werden und nach den Leitungsarbeiten wieder ordnungsgemäß verfüllt und verdichtet werden. Der Bauingenieur wählt hierfür geeignete Bauverfahren aus und verhindert so Setzungsschäden an umliegenden Gebäuden und Anlagen.

Der Bauingenieur wird auch im Tunnel- und Stollenbau tätig. Dort beschäftigt er sich mit dem Vortrieb des Tunnelbauwerks und kümmert sich um die Erstellung aller beteiligten Bauwerke (wie etwa Bahnhöfe). Erdstatische Berechnung verhindern den Einsturz des Tunnels und das Eindringen von Wasser.

Das Bauingenieurwesen gliedert sich in die Bereiche:

Weiterhin gibt es noch Spezialisierungsgebiete wie Sanierung und Bauwerkserhaltung.

Studium

Voraussetzungen

Da der Beruf eine naturwissenschaftliche Ausrichtung besitzt, sind eine Technikbegeisterung, Problemlösungsveranlagung und der Umgang mit Maschinen von Vorteil. Zudem sollten logisches Denkvermögen, Konzentrationsvermögen und Ausdauer bzw. Geduld vorhanden sein. Das in der Öffentlichkeit oft angesprochene mathematische Können ist zwar grundlegend gefordert, wird aber in vielen Bereichen nicht in allzu hohem Maße verlangt. Der Umgang mit moderner EDV gewinnt auch im Bauwesen zunehmend an Bedeutung, sodass der Bauingenieur auch auf diesem Gebiet Kenntnisse besitzen sollte. Studienvoraussetzung ist eine allgemeine Hochschulreife oder eine Fachhochschulreife, der Studiengang selbst kann mit einem Numerus clausus beschränkt werden.

Studiengang

Zahl der Studienanfänger und Absolventen der Fachrichtung Bauingenieurwesen an deutschen Fachhochschulen und Universitäten.

Der Studiengang „Bauingenieurwesen” ist an vielen Universitäten bzw. Technischen Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich. Dort ist das Studium des Bauingenieurwesens eines der drei klassischen Studiengänge (neben Elektrotechnik und Maschinenbau) für angehende Ingenieure.

Nebenstehende Grafik zeigt die Zahl der Studienanfänger und Absolventen an den verschiedenen Hochschularten in Deutschland. Generell ist in der Grafik ein abwärtsgerichteter Trend festzustellen, der wiederum mit der unsicheren Konjunkturlage im Baubereich verbunden war.

Aufgrund der beabsichtigten Vereinheitlichung der Strukturen der Hochschulausbildung in Europa (so genannter Bologna-Prozess) werden auch die Ingenieurstudiengänge nach und nach auf das anglo-amerikanische Bachelor- und Master-System umgestellt. Das bedeutet, dass der bisher gültige Diplomstudiengang bis 2010 ausläuft.

Einige Hochschulen bieten ein so genanntes „duales Studium” (auch Verbundstudium genannt) an. In diesem Fall besteht die Möglichkeit sowohl das Studium zum Bauingenieur (mit Bachelor-Grad) als auch einen Meisterabschluss (Gesellenbrief im Bauhandwerk vorausgesetzt) abzuschließen. Durch dieses Angebot kann die Qualifizierung der Absolventen verbessert werden und die Anstellungschancen erhöht werden.

In der Regel dauert das Diplomstudium acht Semester, das Bachelorstudium wird mit mindestens sechs Semestern, das Masterstudium (i.d.R aufbauend auf dem Bachelor) mit mindestens vier Semestern angeboten. Das Studium an der Universität ist im Allgemeinen wissenschaftlich ausgerichtet, an der Fachhochschule wird dagegen mehr Praxiswissen vermittelt. Des Weiteren ist an der Fachhochschule ein praktisches Studiensemester sowie ein Grundpraktikum (letzteres gilt auch für die Universität) abzuleisten. Vorteilhaft kann eine zuvor im Bauhandwerk erworbene Ausbildung sein, da auf diesem Weg ein Grundpraktikum entfallen kann.

Abschluss

Mit erfolgreichem Studienabschluss wurde bisher der akademische Grad eines Diplomingenieurs verliehen (bei einem FH-Diplomstudiengang mit Angabe der Hochschule). Die Abschlussbezeichnungen lauten nach der Umstellung fortan beispielsweise Bachelor of Engineering und Master of Engineering oder Bachelor of Science und Master of Science.

Der akademische Grad des Diplomingenieurs einer Universität entspricht dabei dem Mastergrad, der eines Fachhochschulabsolventen ordnet sich zwischen dem Bachelorgrad und dem Mastergrad ein. In Österreich wird der akademische Hochschulgrad „Dipl.-Ing.” auch als „DI” abgekürzt. Dem Absolventen einer 5-jährigen schulischen Ausbildung an einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) kann - auf Antrag - die Standesbezeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen” verliehen werden.

Die wissenschaftliche Weiterqualifikation als „Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.)” ist in einem mehrsemestrigem Promotionsverfahren an einer Universität bzw. Technischen Hochschule möglich. Voraussetzung dafür ist ein erfolgreicher Diplom- oder Masterabschluss.

Auch an Berufsakademien werden Bauingenieure ausgebildet. Im Gegensatz zu Hochschulabsolventen erhält der BA-Absolvent keinen akademischen Hochschulgrad, sondern die staatliche Bezeichnung als „Dipl.- Ing. (BA)”. An einigen akkreditierten Berufsakademien ist der Abschluss als Bachelor möglich.

Berufsbild

Aufgaben

Konzipieren, Planen, Berechnen, Konstruieren, Organisieren, aber auch Verwalten sind die wichtigsten Tätigkeitsmerkmale des Bauingenieurs. Technische Lösungen von Bauingenieuren sind immer einerseits der Sicherheit (Standsicherheit, Betriebssicherheit, Gebrauchstauglichkeit) und andererseits der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Bauingenieure arbeiten sowohl in Unternehmen aller Größenordnungen in Bauindustrie und Bauhandwerk als auch in Ingenieurbüros unterschiedlichster Größen. Auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind Bauingenieure beschäftigt. Sie können Angestellte, Freiberufler oder Beamte sein. Häufig arbeiten Bauingenieure eng mit Architekten und Stadtplanern zusammen. Für Bauingenieure gibt es eine eigene Laufbahnprüfung (Beamtenlaufbahn) im öffentlichen Dienst.

Bauingenieure sind in unterschiedlichen Teilbereichen (Überschneidungen möglich) des Bauingenieurwesens tätig und werden dann unterschiedlich bezeichnet. So werden Ingenieure, die im Bereich Hochbau arbeiten als Tragwerksplaner oder Statiker bezeichnet. Für Projektleiter einer Baustelle hat sich der Begriff Bauleiter durchgesetzt. Wasserbauingenieure arbeiten im Wasserbau, Verkehrswegeplaner im Verkehrswegebau und Tiefbauingenieure beschäftigen sich mit Tiefbauaufgaben. Die Immobilienverwaltung und Gebäudeüberwachung bzw. steuerung wird von so genannten Facility Managern übernommen.

Verdienst

Das tarifliche Anfangsgehalt in der Bauindustrie beträgt für Fachhochschulabsolventen monatlich 2993 € (West) bzw. 2670 € (Ost) und für Absolventen der Technischen Universität pro Monat 3309 € (West) bzw. 2951 € (Ost). Jedoch sind viele Bauingenieure in Unternehmen, insbesondere Ingenieurbüros, beschäftigt, die nicht Mitglied in einem der Bau-Arbeitgeberverbände sind. Der Unterschied zwischen Ost und West kann bis zu 22% betragen.

Im Vergleich mit anderen Ingenieurberufen befindet sich der Bauingenieurberuf auf den letzten Plätzen der Einkommensliste.[1] Das Gehalt von Frauen liegt mit einem Prozentsatz von ca. 23 % unterhalb des Gehalts von ihren männlichen Kollegen. [2]

Die Lohnstatistik zeigt auch, dass Ingenieure mit Fachhochschulabschluss etwas weniger verdienen als Absolventen der Universität. Einen beträchtlichen Einkommensvorsprung haben promovierte Bauingenieure gegenüber den beiden anderen Absolventengruppen. Das Einkommen erhöht sich im Allgemeinen bei größeren Betrieben und mit zunehmender Berufserfahrung.

Haftung

Kommt es zu einem Einsturz eines Bauwerks, haftet der verantwortliche Bauingenieur bei fehlerhafter statischer Berechnung oder bei Vernachlässigung der auf ihn übertragenen Bauüberwachung.

Der Bauingenieur erlangt durch seine Tätigkeit ein beträchtliches Maß an Verantwortung für Mensch und Umwelt. Die Bauwerke an sich müssen sowohl hinsichtlich der Standsicherheit als auch der Gebrauchstauglichkeit gewissen Anforderungen genügen. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt und durch die Mangelhaftigkeit des Bauwerks sogar Menschen verletzt oder getötet haftet der Bauingenieur für diese Fehler. Es besteht die Möglichkeit, dass entweder eine empfindliche Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe angesetzt wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Bauingenieur fahrlässig gehandelt hat oder die anerkannten Regeln der Technik missachtet hat.

Die Tatsache, dass Bauingenieure für ihre Fehler haftbar gemacht werden, ist schon seit dem 18. Jahrhundert v. Chr. bekannt. So ist im Codex Hammurabi folgender Absatz zu lesen:

„Wenn ein Baumeister ein Haus baut für einen Mann und macht seine Konstruktion nicht stark, so daß es einstürzt und verursacht den Tod des Bauherrn, dieser Baumeister soll getötet werden.“

Codex Hammurabi: 18. Jahrhundert v. Chr.[3]

Diese Art von Haftungsansprüchen ist selbstverständlich in der aktuellen Gesetzgebung nicht mehr zu finden, dennoch gelten auch hier harte Strafen. So legt beispielsweise § 319 (Baugefährdung) des deutschen Strafgesetzbuches fest:

„Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Deutsches Strafgesetzbuch: 8. April 2008

Das schweizerische Strafgesetzbuch besagt in Artikel 229:

„1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden. 2 Lässt der Täter die anerkannten Regeln der Baukunde fahrlässig ausser Acht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“

Schweizerisches Strafgesetzbuch: 1. Januar 2010

Siehe auch

 Portal:Architektur und Bauwesen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Architektur und Bauwesen

Literatur

  • Ricken, Herbert: Der Bauingenieur, Verl. für Bauwesen, 1994, ISBN 3-345-00266-3
  • Hahn, Volker: Der Bauingenieur und seine gesellschaftspolitische Aufgabe, Stiftung Bauwesen, 1996
  • Leonhardt, Fritz: Der Bauingenieur und seine Aufgaben, Deutsche Verlags-Anstalt, 1981, ISBN 3-421-02569-X

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Was verdienen Ingenieure und Ingenieurinnen? Eine Analyse von Einkommensdaten auf Basis der WSI-Lohnspiegel-Datenbank, Seite 1
  2. Was verdienen Ingenieure und Ingenieurinnen? Eine Analyse von Einkommensdaten auf Basis der WSI-Lohnspiegel-Datenbank, Seite 9
  3. Ricken, Herbert: Der Bauingenieur, Seite 15

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