Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Der Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften („Fusionsvertrag“) wurde am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnet und ist am 1. Juli 1967 in Kraft getreten. Durch Artikel 9 Absatz 1 des Vertrags von Amsterdam wurde der Vertrag 1999 aufgehoben, wobei wesentliche Elemente der zuvor gültigen Bestimmungen durch Übernahme in das konsolidierte Vertragswerk beibehalten wurden.

Der Fusionsvertrag führte zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates der damals drei Europäischen Gemeinschaften.

Europäische UnionGeschichte, Struktur und Verträge
1951 * 1957 1965 1986 1992 1997 2001 2007 **
Europäische Gemeinschaften (EG ***) E U R O P Ä I S C H E   U N I O N   ( E U )
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) (2002 ausgelaufen → EG)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Gemeinschaft (EG)
*** EG: EGKS, EWG (EG seit 1993), Euratom Justiz und Inneres (JI) (JZZ und Personenverkehr → EG)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom)
Vertrag von
Paris
(* Jahr der Unterzeichnung)
Vertrag von
Rom
Fusions-
vertrag
EEA Vertrag von
Maastricht
Vertrag von
Amsterdam
Vertrag von
Nizza
Vertrag von
Lissabon
(** noch nicht in Kraft)

DREI SÄULEN – EG (EGKS, EWG / EG, Euratom), GASP, PJZS

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