Versicherungsteuer (Deutschland)

Versicherungsteuer (Deutschland)

Neben der amtlichen Form der Finanzbehörden (Versicherungsteuer) ist auch die grammatikalisch korrekte Form mit Fugen-s (Versicherungssteuer) gebräuchlich, aber in Fachkreisen nicht üblich.


Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer. Es werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen besteuert. Das jährliche Aufkommen der Versicherungssteuer beträgt etwas über 10 Milliarden Euro und macht damit über 4 % der Steuereinnahmen des Bundes aus. Rechtsgrundlage ist das Versicherungsteuergesetz.

Inhaltsverzeichnis

Ausnahmen

Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Beiträge zu den gesetzlichen und privaten Lebens- und Kranken-, zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeitversicherung, zur Rückversicherung sowie zur Kleinen Viehversicherung (Versicherungssumme bis € 4.000). Weiterhin ausgenommen sind alle Beiträge und Prämien aus allen Versicherungsverträgen, sofern diese mit ausländischen Botschaften oder deren Angehörigen einschließlich Konsularvertreter geschlossen sind, sofern es sich um Ausländer handelt.

Erhebung

Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer, welche durch die Länder erhoben wird. Die Steuer wird von den Versicherungsunternehmen für den Versicherungsnehmer abgeführt. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist das Jahresentgelt (Beitrag oder Prämie). Die Ausnahme bildet die Hagelversicherung, hier nach der Versicherungssumme.

Weltweit haben die meisten Länder eine Versicherungssteuer oder ähnliche Abgaben auf Versicherungsprämien. Die Steuer richtet sich nach dem Risikobelegenheitsprinzip, d.h., dass selbst ein deutscher Versicherer italienische Versicherungssteuer erheben müsste, sollte dort das Risiko belegen sein.[EH 1]

  1. belegen ist ein im rechtswissenschaftlichen Gebrauch anzutreffendes Synonym von gelegen.

Steuersätze

Versicherungsart [1][2][3] Steuersatz
ab 1. Juli 2010
Steuersatz
2006
Allgemeiner Steuersatz 19,00 % 16,00 %
Feuer- und FBU-Versicherung 13,20 % 11,00 %
Feuerversicherung 13,20 %
Gebäudeversicherungen mit Feueranteil 16,34 %
Gebäudeversicherung mit Feueranteil 17,75 % 14,75 %
Gebäudeversicherungen ohne Feueranteil 19,00 %
Hausratversicherung 18,00 % 15,00 %
Hausratversicherung mit Feueranteil 16,15 %
Sachversicherungen ohne Feueranteil 19,00 %
Unfallversicherung 19,00 %
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 03,80 % 03,20 %
Krankenversicherung 00,00 %
Lebensversicherung 00,00 %
Rentenversicherung 00,00 %
Hagelversicherung 00,02 %
Seeschiffskaskoversicherung 03,00 % 02,00 %

Zeitliche Entwicklung des Regelsteuersatzes

Zeitraum % des Versicherungsentgelts Anmerkungen
1937 bis 1988   5 %  
Ab 01.01.1989   7 %  
Ab 01.07.1991  10 % Anhebung im Rahmen des Solidaritätsgesetzes
Ab 01.07.1993  12 %  
Ab 01.01.1995  15 %  
Ab 01.01.2002  16 % Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung (2001) als Folge des Terroranschlages auf das World Trade Center
Ab 01.01.2007  19 % Anhebung im Einklang mit der gleich hohen Mehrwertsteuer

Aufkommen

Die Versicherungssteuer brachte dem Staat zwischen 2008 und 2010 jährliche Einnahmen von rund 10 Mrd. €.[4]

Rechtsgrundlage

Einzelnachweise

  1. § 4 VersStG. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 3. August 2011.
  2. § 5 VersStG. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 3. August 2011.
  3. § 6 VersStG. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 3. August 2011.
  4. Statistik über das Steueraufkommen. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 3. August 2011.
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