Verfassung des Königreichs Bayern von 1818

Verfassung des Königreichs Bayern von 1818

Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 war bis zum Ende des Königreiches 1918 gültig.

Am 26. Mai 1818 erließ König Maximilian I. Joseph von Bayern eine aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebene neue Verfassung, die im Gegensatz zur Bayerischen Konstitution vom 1. Mai 1808 die Frage einer Volksvertretung moderner regelte, sich sonst aber an sie in vielen Punkten anlehnte. Sie sah eine Gliederung in zwei Kammern vor. In der ersten Kammer, der Kammer der Reichsräte, saßen Vertreter des Hochadels und der Geistlichkeit sowie weitere vom König ernannte Personen. Die zweite Kammer wurde nach einem indirekten Zensuswahlrecht besetzt. Gegenüber modernen Verfassungen fehlte aber noch die volle Gewaltenteilung und ein allgemeines und direktes Wahlrecht. Der seinerzeit vergleichsweise fortschrittliche Grundrechtekatalog sah aber immerhin den gleichen Zugang zu allen öffentlichen Ämtern, Sicherheit und Freiheit der Person, das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums, das Recht auf den gesetzlichen Richter, Gewissens- und eingeschränkt auch Pressefreiheit, Lastengleichheit sowie die Auswanderungsfreiheit vor. Titel VII § 21 der Verfassung gewährte ein Petitionsrecht.

Zur Errichtung eines Staatsgerichtshofs kam es am 30. März 1850. Obwohl dieses Gericht anfangs auf Ministeranklagen beschränkt war, stellte es doch einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Institutionalisierung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Bayern dar.

Mit dem Beitritt zum Deutschen Reich 1871 waren umfangreiche Änderungen notwendig, so zur Umsetzung der Reichsjustizgesetze nach 1877.

Nach der Revolution von 1918 folgte den kurzlebigen Staatsgrundgesetzen vom 4. Januar und 17. März 1919 die Bamberger Verfassung von 1919, die den Übergang vom Königreich zur Republik, zum Freistaat Bayern, abschloss.

Literatur

  • Alfons Wenzel: Bayerische Verfassungsurkunden. Stamsried, 3. Auflage, 2000.
  • Karl A. von Drechsel: Die Reichsräte der Krone Bayern, München 1954 (Volksgenealogische Beiträge aus Bayern, Franken und Schwaben 1 = Beilage zu Der Familienforscher in Bayern, Franken und Schwaben) S. 89-109

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verfassung des Königreichs Bayern — Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 war bis zum Ende des Königreiches 1918 gültig. Am 26. Mai 1818 erließ König Maximilian I. Joseph von Bayern eine aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebene neue Verfassung, die im Gegensatz zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Verfassung des Freistaates Bayern — Basisdaten Titel: Verfassung des Freistaates Bayern Kurztitel: Bayerische Verfassung Abkürzung: Verf BY, BayVerf Art: Landesgesetz Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

  • Verfassung — Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates,… …   Deutsch Wikipedia

  • Herzogtum Bayern — Die Geschichte Bayerns (Baierns) reicht weit zurück. Bis ins Jahr 555 n. Chr. lassen sich die Ursprünge des älteren baierischen Stammesherzogtums der Agilolfinger mit Sitz in Freising zurück verfolgen. Die Schreibweise des Landesnamens mit „y“… …   Deutsch Wikipedia

  • Konstitution (Bayern) — Die Bayerische Konstitution vom 1. Mai 1808 war die erste verfassungsrechtliche Grundlage des Königreichs Bayern und hat als erste eine ständeunabhängige Volksvertretung in einem deutschen Staat eingeführt. Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Kammer der Abgeordneten (Bayern) — Die Kammer der Abgeordneten war von 1819 bis 1919 die zweite Kammer der bayerischen Ständeversammlung (des Landtags des Königreichs Bayern) und damit Vorläufer des heutigen Bayerischen Landtages. Geschichte Nach der Gründung des deutschen Bundes… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte des Königreichs Preußen — Königreich Preußen Wappen Flagge …   Deutsch Wikipedia

  • Bayern — (hierzu 2 Karten: »Bayern, nördlicher und südlicher Teil«), Königreich, nach Flächenraum und Bevölkerung der zweite Staat des Deutschen Reiches, besteht aus zwei geographisch getrennten Gebietsteilen, von denen der größere, östliche Teil, von den …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Liste der Landespräsidenten und Landeshauptleute von Salzburg — Landeswappen Die Liste der Kanzler, Kreishauptmänner, Landespräsidenten und Landeshauptleute gibt einen Überblick über die obersten Politiker und Beamten des Landes Salzburg. Landesherren waren in dieser Zeit die amtierende Fürsterzbischöfe von… …   Deutsch Wikipedia

  • Friedrich von Zentner — Georg Friedrich von Zentner Vater Franz Zentner Mutter Maria Theresia Steinbach Ehefrau Christine von Hoffstadt (∞ 1780) …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”