Verdammung

Verdammung

Verdammung, Verdammnis (v. althochdt. firdammon; aus lat.: damnare, zu dt.: „büßen lassen, verurteilen, verwerfen“; v. damnum, [Geld]buße, Verlust, Schaden) bedeutet etwas als für in besonderer Weise strafwürdig erklären (z. B. als Sakrileg), oder als nicht dem Glaubenscodex entsprechend verwerfen (etwa Ketzerei). Im deutschen Sprachgebrauch überschneiden sich die Ausdrücke Verdammung und Verurteilung und werden teilweise synonym gebraucht.

In der Kirchengeschichte spielt der Begriff eine besondere Rolle. Hier bedeutet er „Ausschluss vom Heil“. Während mit einer Verurteilung eine Meinung oder Lehre lediglich als falsch bezeichnet wird, ist eine Verdammung auf eine Person gerichtet und schließt die Formel anathema sit (zu dt.: „er sei ausgeschlossen“, d. h. exkommuniziert) mit ein. Das bedeutet, das Anathema stellt nicht nur die Lehre einer Person als falsch dar, sondern sagt über die Person aus, dass sie sich durch diese Lehre außerhalb von der römisch-katholischen Kirche gestellt habe. In der mittelalterlichen Vorstellung des Dogmasextra ecclesiam nulla salus“ begründete die vom Gläubigen selbst vollzogene Exkommunikation als Tatstrafe den Ausschluss vom Heil. Das kirchliche Urteil (vollzogen von Konzilien oder vom Papst allein und erkennbar am Terminus damnamus, „wir verwerfen“) stellt die Exkommunikation öffentlich fest. Aus diesem Verständnis leitet sich der Begriff Verdammung ab. Auch das lutherische Augsburger Bekenntnis von 1530 beinhaltet Verdammungen, beispielsweise gegenüber den Täufern.

Eine weitere Bedeutung spielt er im zwiespältigen Verhältnis zwischen Judentum und Christentum: Glaubenssätze über Gottes Verwerfung des jüdischen Volkes als „erwähltes Volk“ bildeten die Basis religiösen Antijudaismus, nach den Gräueln des Zweiten Weltkriegs ist die christliche Theologie von diesem Paradigma abgerückt, siehe Kirchen und Judentum nach 1945.

Siehe auch


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