Verbreiterhaftung

Verbreiterhaftung

Der Begriff Verbreiterhaftung beschreibt eine durch richterliche Rechtsfortbildung erschaffene Rechtskonstruktion im Medienrecht, nachdem derjenige, der rechtlich zu beanstandende Erzeugnisse oder Behauptungen insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte des Rechteinhabers verletzende Erzeugnisse und Behauptungen verbreitet, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Inhaltsverzeichnis

Presserechtliche Verbreiterhaftung

Durch die Verbreitung von straf- oder zivilrechtlichen relevanten Äußerungen, kann das Medium auch selbst in der Haftung stehen.[1] Für straf- oder zivilrechtlich relevante Verbreitungshandlungen muss nur gehaftet werden, wenn der Verbreitende zum Beitrag eine maßgebliche intellektuelle Beziehung hat, nicht, wenn der Verbreitende nur einen ausschließlich technischen Beitrag zur Verbreitung hat.[2] Da sowohl § 186 StGB als auch § 824 BGB das Verbreiten der Handlung des Behaupten gleichsetzen, kann das Medium unter Umständen zivilrechtlich wegen Übler Nachrede als eventuell auch strafrechtlich wegen Kreditgefährdung haftbar gemacht werden.

Urheberrechtliche Verbreiterhaftung

Der Verbreiter gemäß Verbreitungsrecht nach § 17 Urhebergesetz ist derjenige, der das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen innehat. Bei Werken, die ein Verlag oder Buchhändler vertreibt, besteht keine Pflicht des Vertreibenden die Werke inhaltlich auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen hin zu überprüfen. Inwiefern ein Verlag oder Buchhändler allerdings bei urheberrechtlichen Verletzungen in denen von ihm vertriebenen Werken rechtlich belangt werden kann, ist in der derzeitigen Rechtsprechung noch ungeklärt.[3]

Einzelnachweise

  1. Z.B. BGH NJW 2006,2009 „Autobahnraser“, BGH NJW 2000,1036 „Korruptionsverdacht“, BGH NJW 1997, 1148 „Stern-TV“, BGH NJW 77,1288 „Abgeordnetenbestechung“, KG Berlin AfP 2003,559, OLG München AfP 2003,438., BGH NJW 1994,1281, BVerfG ZIP 94,972 „Bilanzanalyse“; OLG HH „Contergan“ AfP 2007,146:
  2. Wolfgang Schulz: Ratgeber Presserecht, Humboldt Verlag, 2004, S. 100, ISBN 3899940156
  3. Die Verbreiterhaftung: Ein Problem für den Buchhandel?, 6. August 2008, RA Christian Solmecke

Literatur

  • Helmut Koziol, Alexander Warzilek: Persönlichkeitsschutz gegenüber Massenmedien, Springer Verlag GmbH 2005, ISBN 3211238352
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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