Veranstaltungsfachwirt

Veranstaltungsfachwirt

Der Veranstaltungsfachwirt ist eine wirtschaftszweigbezogene, kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die mit einer öffentlich-rechtlich anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt. Er hat den Fachwirt für die Tagungs-, Kongress- und Messewirtschaft abgelöst. Ein Veranstaltungsfachwirt ist qualifiziert, selbstständig im Veranstaltungsbereich planerische Aufgaben wahrzunehmen. Veranstaltungsfachwirte planen, steuern und kontrollieren verschiedenste Arten von Veranstaltungen auf der Basis technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge.

Die Aufstiegsfortbildung zum Veranstaltungsfachwirt ist der Meisterprüfung gleichgestellt und wurde u. a. mit dem AUMA abgestimmt. Es gibt verschiedene Anbieter, die auf die IHK-Prüfung vorbereiten. Die Aufstiegsfortbildung dauert 3 bis 6 Monate in der Vollzeitform und 12 bis 24 Monate in der Teilzeitform. Eine finanzielle Unterstützung mittels Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAFöG) ist auf Antrag möglich.

Prüfungszulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung in dem Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ kann zugelassen werden, wer

  • einen Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf zum Veranstaltungskaufmann oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

Zum Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ kann zugelassen werden, wer

  • den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt hat und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den oben genannten Fällen nachweist.

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche und kommerzielle (kein Ehrenamt oder Praktikum) Bezüge zu Abläufen in Betrieben der Veranstaltungswirtschaft haben.

Nach aktuellen Umstrukturierungen hat die IHK beschlossen keine Berufspraxis mehr zu fordern, falls man ausgelernter Veranstaltungskaufmann (IHK) ist. Beleg hierzu unter: http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/bildung/Weiterbildungspruefungen/Veranstaltungsfachwirt.html → Downloads (IHK Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum Veranstaltungsfachwirt)

Studieninhalte

Im derzeit (2008) geltenden Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages DIHK sind die folgenden Ausbildungs- und Prüfungsfächer festgelegt.

Der Teil A "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" kann unabhängig von Teil B abgelegt werden.

A. Fachübergreifender Teil

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
  • Rechnungswesen

B. Fachspezifischer Teil

  • Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen
  • Konzipieren von Veranstaltungsprojekten
  • Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen
  • Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung
  • Führung und Zusammenarbeit

In jedem dieser Bereiche wird eine schriftliche Prüfung abgelegt. Im Anschluss findet ein mündliches Fachgespräch statt.

anschließende Weiterbildung

Die nächstfolgende, höhere praktische bzw. berufsbefähigende Qualifizierungsebene ist die Erlangung des Betriebswirtes (IHK), welcher nach dem erfolgreichen Abschluss als Veranstaltungsfachwirt begonnen werden kann.

Die höhere theoretische Ausbildung ist ein BWL-Studium mit Schwerpunkt Veranstaltungsmanagement oder Veranstaltungstechnik an einer Hochschule.


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