Venia docendi

Venia docendi

Als Lehrberechtigung, auch Lehrbefugnis bezeichnet man

  • die aufgrund des Lehramtsstudiums von Gymnasiallehrern erworbene Befähigung, ein Fach zu unterrichten, die auch als Fakultas (Facultas) oder Facultas Docendi (in alter Schreibweise Facultas docendi; lat. Möglichkeit, Fähigkeit, Befähigung zu lehren) bezeichnet wird; die große Fakultas, die zum Unterricht auf allen Stufen des Gymnasiums, vor allem auch der Oberstufe berechtigt, setzt ein entsprechendes Hauptfachstudium voraus, während mit der aufgrund eines Ergänzungsstudiums erworbenen kleinen Fakultas nur auf der Unter- und Mittelstufe unterrichtet werden darf; auch die in Baden-Württemberg, Niedersachsen und dem Saarland noch vereinzelt an Gymnasien tätigen Gymnasialräte, die einen Realschullehrerstudiengang an einer Pädagogischen Hochschule und ein gymnasiales Studienseminar absolviert haben, sowie an ein Gymnasium abgeordnete Realschullehrer besitzen nur die kleine Fakultas;
  • die von der Hochschule zuerkannte Berechtigung, als Hochschullehrer selbständig zu unterrichten, wissenschaftliche Arbeiten anzuleiten, Prüfungen abzunehmen und den Titel Privatdozent zu führen; die Lehrberechtigung – Venia Legendi (in alter Schreibweise Venia legendi, lat. Erlaubnis zu lesen, d. h. zu lehren) – wird für ein bestimmtes Fach verliehen; Voraussetzung für die Lehrberechtigung ist die Lehrbefähigung, die Facultas Docendi, die nach bisherigem Recht durch die Habilitation verliehen wird; die Unterscheidung von Lehrbefähigung und Lehrberechtigung ist durch länderspezifische Gesetzgebung geregelt, etwa in Bayern durch das Hochschullehrergesetz. In Österreich und teilweise in der Schweiz spricht man von der venia docendi, der großen Lehrbefugnis für ein wissenschaftliches Fach;
  • die kirchliche Bevollmächtigung, die Religionslehrer an Schulen und Hochschullehrer an theologischen Fakultäten zusätzlich zur staatlichen Bestallung brauchen, um ein Lehramt ausüben zu dürfen; in der evangelischen Kirche wird diese kirchliche Lehrbefugnis Vokation (Vocation, Vocatio; lat. Berufung), in der katholischen Missio canonica (lat. kirchliche Sendung) genannt;

Siehe auch


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Venia Docendi — Ve|nia Do|cẹn|di, die; [lat. = Erlaubnis zu lehren] (bildungsspr.): Venia Legendi …   Universal-Lexikon

  • Venia Legendi — Als Lehrberechtigung, auch Lehrbefugnis bezeichnet man die aufgrund des Lehramtsstudiums von Gymnasiallehrern erworbene Befähigung, ein Fach zu unterrichten, die auch als Fakultas (Facultas) oder Facultas Docendi (in alter Schreibweise Facultas… …   Deutsch Wikipedia

  • Venia legendi — Als Lehrberechtigung, auch Lehrbefugnis bezeichnet man die aufgrund des Lehramtsstudiums von Gymnasiallehrern erworbene Befähigung, ein Fach zu unterrichten, die auch als Fakultas (Facultas) oder Facultas Docendi (in alter Schreibweise Facultas… …   Deutsch Wikipedia

  • Venĭa — (lat.), Nachsicht, Erlaubniß, Erlassung. V. aetatis, Großjährigkeitserklärung, s.u. Alter 2) B). V. concionandi, die Erlaubniß zu predigen. V. docendi (V. legendi), die Erlaubniß zu lehren ob, Vorlesungen zu halten, bes. an Universitäten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Venĭa — (lat.), Erlaubnis, Verzeihung. V. aetatis, »Jahrgebung«, der Akt, wodurch einem Minderjährigen die Rechte des Volljährigen verliehen werden (s. Alter, S. 386; Bürgerliches Gesetzbuch, § 3, 4 u. 5). V. docendi, V. legendi, die Lehrberechtigung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Venia — Venĭa (lat.), Nachsicht, Erlaubnis; V. aetātis, Alterserlaß, vorzeitige Mündigkeitserklärung; V. concionándi, Erlaubnis zu predigen; V. docéndi oder legéndi, Erlaubnis zu lehren, Vorlesungen an Universitäten zu halten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Venia — Venia, lat., Erlaubniß, Nachsicht; v. aetatis (Jahrgebung), Volljährigerklärung vor Eintritt des gesetzlichen Alters, in Ausnahmsfällen zulässig durch die Obrigkeit; v. concionandi, die Erlaubniß zu predigen, docendi, legendi. zu lehren, lesen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Facultas Docendi — Die Lehrbefähigung ( facultas docendi ) ist ein rechtlicher Begriff. Überblick Mit der erfolgreichen Habilitation wird dem habilitierten Wissenschaftler zugleich die Lehrbefähigung (facultas docendi) verliehen, die von der Lehrbefugnis (venia… …   Deutsch Wikipedia

  • Facultas docendi — Die Lehrbefähigung ( facultas docendi ) ist ein rechtlicher Begriff. Überblick Mit der erfolgreichen Habilitation wird dem habilitierten Wissenschaftler zugleich die Lehrbefähigung (facultas docendi) verliehen, die von der Lehrbefugnis (venia… …   Deutsch Wikipedia

  • Lehrbefugnis — Als Lehrberechtigung, auch Lehrbefugnis bezeichnet man die aufgrund des Lehramtsstudiums von Gymnasiallehrern erworbene Befähigung, ein Fach zu unterrichten, die auch als Fakultas (Facultas) oder Facultas Docendi (in alter Schreibweise Facultas… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”