Urkundenrolle

Urkundenrolle

Die Urkundenrolle dokumentiert fortlaufend Amtstätigkeiten eines Notars.

Jeder Notar in der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, eine Urkundenrolle zu führen. Das ergibt sich aus der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONotO), einer bundeseinheitlichen Verwaltungsverfügung der jeweiligen Landesjustizverwaltung.

In § 8 Abs. 1 DONotO ist bestimmt, welche Amtstätigkeiten in die Urkundenrolle einzutragen sind. Darunter fallen – neben anderen Dingen – jedenfalls „normale“ notarielle Beurkundungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 DONotO i. V. m. § 8 BeurkG), die z. B. für einen Grundstückskaufvertrag erforderlich sind (§ 311b Abs. 1 Satz 1, § 128 BGB).

In der Praxis hat die Urkundenrollen-Nummer bzgl. eines Notars die Funktion eines Aktenzeichens. In Schriftstücken sollte diese also immer angegeben werden.

Beispiel:
Kaufvertrag zwischen Parteien, Urkundenrollen-Nummer 39/04 des Notars Müller in Essen.

Es handelt sich also bei dem Kaufvertrag um das 39. eintragungspflichtige Amtsgeschäft, das Notar Müller aus Essen im Jahre 2004 ausgeführt hat.

Auf der Urkundenrolle müssen der Name und der Sitz des Notars stehen.

Die Urkundenrolle selbst besteht aus insgesamt fünf Spalten mit folgenden Angaben:

  • Spalte 1: Urkundenrollennummer. Diese wird fortlaufend vergeben.
  • Spalte 2: Datum der Beurkundung.
  • Spalte 3: Namen und Anschriften der Beteiligten und ggf. der Vertreter.
  • Spalte 4: Inhalt der Beurkundung. Der Inhalt sollte möglichst präzise beschrieben sein.
  • Spalte 5: Bemerkungen. Hier werden beispielsweise sogenannte Querverweise eingetragen, wenn sich eine Urkunde auf eine andere bezieht. So gibt es eine Wechselbeziehung zwischen dem Kaufvertrag und einer erst später separat beurkundeten Auflassung.

Außerdem ist in der Urkundenrolle einzutragen, wenn dem Notar ein Notarvertreter bestellt wurde.

Zusätzlich zur Urkundenrolle führt der Notar noch ein Erbvertragsregister. In diesem wird vermerkt, wann ein Erbvertrag in die amtliche Verwahrung bei dem Amtsgericht gegeben wurde.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Beurkundet — Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist die mit einem Gegenstand fest verbundene Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster… …   Deutsch Wikipedia

  • Dolgener See (Dolgen am See) — Dolgener See Dolgener See Geographische Lage Landkreis Rostock Zuflüsse kleinere Bäche und Gräben Orte am Ufer …   Deutsch Wikipedia

  • Notarielle Beurkundung — Beurkundung bedeutet die Verkörperung einer im Rechtsverkehr zum Beweis bestimmten und geeigneten menschlichen Gedankenerklärung. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Ur — steht für: Auerochse, ausgestorbenes Wildrind Auerochse (Wappentier) in der Heraldik Ur (Stadt), eine der ältesten sumerischen Städte in Südmesopotamien Ur (Alamanne), alamannischer Gaukönig des 4. Jahrhunderts Ur (Kontinent), hypothetischer… …   Deutsch Wikipedia

  • Ur- — steht für: Auerochse, ausgestorbenes Wildrind Auerochse (Wappentier) in der Heraldik Ur (Stadt), eine der ältesten sumerischen Städte in Südmesopotamien Ur (Alamanne), alamannischer Gaukönig des 4. Jahrhunderts Ur (Kontinent), hypothetischer… …   Deutsch Wikipedia

  • Werlte — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Civil law notary — 16th century painting of a civil law notary, by Flemish painter Quentin Massys Civil law notaries, or Latin notaries, are lawyers of noncontentious private civil law who draft, take, and record legal instruments for private parties, provide legal …   Wikipedia

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung von Urkunden — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”