Udo Di Fabio

Udo Di Fabio

Udo Di Fabio (* 26. März 1954 in Walsum, heute Stadtbezirk von Duisburg) ist ein deutscher Jurist und seit 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Di Fabio wurde 1954 in Duisburg als Nachkomme italienischer Einwanderer geboren, sein Großvater war Stahlarbeiter bei Thyssen.[1] Di Fabio war 1970 bis 1980 als Verwaltungsbeamter im mittleren Dienst in Dinslaken tätig, ehe er 1985 das zweite juristische Staatsexamen absolvierte. Von 1985 bis 1986 war er Richter am Sozialgericht in Duisburg. 1987 wurde er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn mit einer Arbeit über Rechtsschutz im parlamentarischen Untersuchungsverfahren zum Doktor der Rechte und 1990 in Duisburg mit einer Arbeit zum Thema Offener Diskurs und geschlossene Systeme im Fach Sozialwissenschaften promoviert.

Von 1986 bis 1990 war Di Fabio Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn, von 1990 bis 1993 am gleichen Institut Wissenschaftlicher Assistent. Im Jahr 1993 habilitierte sich Di Fabio in Bonn mit einer Arbeit über Risikoentscheidungen im Rechtsstaat. Im Mai 1993 nahm er einen Ruf auf eine Professur an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, im November des gleichen Jahres einen weiteren Ruf auf eine Professur an der Universität Trier an.

Im Jahr 1997 übernahm er eine Professur an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, im Jahr 2003 eine solche an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn, wo er seitdem im Institut für öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) lehrt. Seit Dezember 1999 gehört Di Fabio dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an.

Di Fabio ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift Archiv des öffentlichen Rechts. Seit 2007 ist er Kuratoriumsmitglied der Bürgerstiftung Rheinviertel.

Er ist verheiratet, hat vier Kinder und lebt mit seiner Familie in Bonn.

Werk und Wirken

In seiner weit über Fragen der Rechtsordnung ausgreifenden Publikation „Die Kultur der Freiheit“ reflektiert Di Fabio den Status Quo und die künftigen Entwicklungsperspektiven der bundesdeutschen Gesellschaft mit Blick auf die Leitwerte des Grundgesetzes einerseits und auf die Implikationen des Globalisierungsprozesses andererseits. Dabei setzt er auf das Fortbestehen unterschiedlicher Kulturen und die Pluralität der Nationalstaaten als identitätsstiftende Gemeinschaften. Der westliche Wertekanon, der im Aufklärungszeitalter aus seinen spezifischen antiken und jüdisch-christlichen Wurzeln erwachsen sei, rechtfertige keinen Absolutheitsanspruch und sei mit Behutsamkeit und Reflexionsbereitschaft an andere gewachsene Kulturen heranzutragen.

Aufgabe der an Selbsterhaltung und am Fortbestehen ihrer Leitwerte interessierten Nationalstaaten aber sei es, die Quellen ihrer Kultur nicht versiegen zu lassen. Zweierlei hält Di Fabio dazu für notwendig: zum einen die Neubelebung Bindung stiftender Kulturgüter und Institutionen, zum anderen und in Verbindung damit die Vorsorge für ausreichende Nachkommenschaft. Denn wo die künftigen Träger fehlen, können kulturbezogene Werte nicht überdauern. In der Konsequenz fordert Di Fabio eine gesellschaftliche Umorientierung weg von flachen, oft kurzatmigen Selbstverwirklichungsideen und –praktiken hin zu nachhaltigem Wirken und Aufgehobensein in sozialen, vor allem familiären Bindungen. In diesem Sinne finden auch Religionsgemeinschaften als Mittler von gewachsener Kultur und Bindung bei ihm positive Berücksichtigung.

Damit sind die kulturalen Hauptaspekte benannt, die Di Fabio einem gängigen Freiheitsbegriff (Gewährleistung körperlicher und persönlicher Integrität, Meinungs- und Bekenntnisfreiheit, Eigentum als Grundrecht und Institution, Marktwirtschaft) zugesellt. Komplettiert wird das Leitbild durch Leistungsgerechtigkeit im Sinne des klassischen bürgerlichen Leistungsgedankens: „Jeder soll in den Bahnen des sittlichen Anstands und des Rechts selbst dafür sorgen, dass er das erreicht, was ihm zusteht, und es steht ihm zu, was er so rechtmäßig erreicht.“

Umstritten war das Buch vor allem wegen der Stellungnahme zugunsten der Familie mit Kindern als gesellschaftliches Leitbild. Während ein Teil der Kritiker darin einen konservativen Rückschritt in die Anfangszeit der Bundesrepublik Deutschland erblickte oder di Fabios Etikettierung der deutschen Kultur des 19. Jahrhunderts als eine nicht-atlantische bzw. „nichtwestliche Kultur“ [2] kritisierten, sahen andere Rezensenten in der Stellungnahme Di Fabios ein auf dem Autonomieverständnis der Moderne beruhendes Konzept, welches Kinder und Familie als Freiheitsgewinn auffasse.

2009 erregte Di Fabio durch einen Beitrag für den Festakt anlässlich des zweihundertjährigen Bestehens des Solinger Tageblatt Aufmerksamkeit, in dem er forderte, die zu weitreichende Anonymisierung im Netz zu beenden und dass insbesondere Urheber von öffentlichen Informationsquellen im Internet für deren Konsumenten identifizierbar sein müssten.[3]

Auszeichnungen

Literatur

Einzelnachweise

  1. http://www.ftd.de/karriere-management/management/:udo-di-fabio-konservativer-als-schluesselfigur-im-neuwahlverfahren/15484.html
  2. Patrick Bahners: Seid fruchtbar und belehret euch, Rezension von „Die Kultur der Freiheit“, FAZ vom 25. Juli 2005, in: http://www.faz.net/artikel/C30405/seid-fruchtbar-und-belehret-euch-30091709.html
  3. Leuchtturm im offenen Meer der Information, Solinger Tageblatt am 25. August 2009

Weblinks


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