ULL

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Entbündelung bezeichnet -insbesondere in der Telekommunikation- das separate Angebot von einzelnen Leistungen, die vormals nur gebündelt mit anderen erhältlich waren:

Gemeinhin unterscheidet man bei der Telekommunikations-Marktregulierung:

Inhaltsverzeichnis

Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung

(englisch Local Loop Unbundling (LLU bzw. ULL), auch unbundled access)

Dies ist die Vorgabe für Festnetzanbieter mit beträchtlicher Marktmacht bei den Teilnehmeranschlussleitungen (TAL), die Anschlussleistung entkoppelt (entbündelt) von eigenen Verbindungsleistungen anzubieten. Die Wettbewerber (alternative Festnetzanbieter) ohne eigene Leitung zum Teilnehmer sollen damit die Möglichkeit haben, darüber eigene leitungsbasierte Dienste (Telefonanschluss, DSL, IPTV, Video on Demand, etc) anzubieten. Die Teilnehmeranschlussleitung wird dabei direkt an das Netz des alternativen Netzbetreibers mittels Kollokation in der Ortsvermittlungsstelle angeschlossen.

In Deutschland ist die Entbündelung im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 84 festgelegt. Für Anschlüsse der Deutschen Telekom ist diese Form der Entbündelung durch die Telekommunikations-Regulierungsbehörde seit 1998 regulatorisch vorgegeben und mit Urteil des BVerwG vom April 2001 bestätigt. Trotz bereits seit zehn Jahren verfügbarer TAL-Entbündelung sind 2008 etwa 40 % der deutschen Haushalte noch nicht für die TAL-Miete durch alternative Anbieter erschlossen, da dieses Geschäftsmodell in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten durch die hohen Fixkosten der Kollokation für die Wettbewerber nicht lukrativ ist.

In der Schweiz wird der Zugang der Wettbewerber mittels Kollokation am Hauptverteiler seit 1. April 2007 von der Swisscom angeboten, wie es das Ende 2006 überarbeitete Schweizer Fernmeldegesetz vorsieht.

Line-Sharing

Beim Line-Sharing handelt es sich um die Variante der Frequenzentbündelung der Teilnehmeranschlussleitung wobei nur das zum Angebot von ADSL-Anschlüssen genutzte höhere Frequenzspektrum der TAL entbündelt und vom alternativen Anbieter genutzt wird, während der klassische Telefondienst weiterhin durch den etablierten Netzbetreiber über die niedrigen Frequenzen der TAL bereitgestellt wird. Durch den Splitter am Hauptverteiler-Standort wird dabei das Frequenzspektrum geteilt und die höheren Frequenzen werden direkt dem DSLAM des Data-CLEC zugeführt, während die unteren Frequenzen durch die Vermittlungstechnik des etablierten Anbieters verarbeitet werden. Aus Providersicht sind die gleichen Investitionen für einen durch Line-Sharing realisierten DSL-Breitbandzugang notwendig wie bei der vollständig entbündelten Teilnehmeranschlussleitung.

Diese Vorleistung steht in Deutschland in marktgerecht regulierter Form seit Mitte 2005 zur Verfügung.

Entbündelung des Breitband-Internetzugangs vom klassischen Telefonanschluss

Dies ist die Vorgabe an den etablierten Netzbetreiber, seinen Wettbewerbern die Bereitstellung von DSL-Breitbandzugängen zu ermöglichen, ohne dass der Konsument gleichzeitig einen klassischen Telefonanschluss unterhalten muss (Entbündeltes DSL).

Diese Vorgabe wurde in Deutschland lange Jahre nur über die entbündelte Teilnehmernanschlussleitung umgesetzt, nicht jedoch auf Ebene des Bitstromzugangs, wie es im Regulierungsrahmen der Europäischen Union vorgegeben ist und obwohl eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur zum Bitstromzugang bereits im September 2006 ergangen ist, deren Umsetzung durch die Deutsche Telekom jedoch erst mit deutlicher Verzögerung ab Sommer 2008 erfolgte. T-DSL-Resale als von der Deutschen Telekom angebotener Bitstromzugang light setzt einen durch den Teilnehmer unterhaltenen herkömmlichen Telefonanschluss der Telekom voraus.

In der Schweiz sieht das novellierte Fernmeldegesetz seit April 2007 sowohl den Bitstromzugang als auch die Vermarktung des Telefonanschlusses der Swisscom auf Grosshandelsbasis (Resale; zusätzlich zum vormals lediglich vorhandenen DSL-Anschluss-Resale) vor. Swisscom kommt dieser Verpflichtung jedoch bisher nicht nach und vermarktet seit November 2007 stattdessen lediglich das eigene, seit Ende August 2007 für Endkunden verfügbare Naked DSL auch über Reseller.

Der Bitstromzugang wird vor allem von denjenigen Wettbewerbern gefordert beziehungsweise nachgefragt, die flächendeckende VoIP-basierte Telefondienste oder Triple Play gekoppelt mit einem Breitband-Internetzugang anbieten wollen. Dies ist über die Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung nicht wirtschaftlich zu realisieren, weil sich die TAL-Miete aufgrund der hohen Kollokations-Fixkosten in dünn besiedelten Gebieten mit geringer Netzdichte des TAL-Netzes nicht lohnt.

DSL-Angebote von Telekom-Wettbewerbern mit einem gebündelten Telefonanschluss der Deutschen Telekom auf der Basis des von der Telekom als Bitstrom-Ersatz angebotenen T-DSL-Resale waren in der letzten Zeit vor der Einführung des Standalone-IP-Bitstromzugangs nahezu unverkäuflich,[1][2] so dass sich in den nicht per DSLAM-Kollokation erschlossenen Anschlussbereichen die marktbeherrschende Stellung der Telekom im Breitbandbereich deutlich verstärkte, was vom Chef der Bundesnetzagentur im Januar 2008 als unproblematisch bezeichnet wurde.[3]

Literatur

  • Andreas Bluschke, Michael Matthews: xDSL-Fibel. VDE-Verl., Offenbach 2001. ISBN 3-8007-2557-6
  • Remco van der Velden: Wettbewerb und Kooperation auf dem deutschen DSL-Markt - Ökonomik, Technik und Regulierung, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2007. ISBN 3-1614-9117-3

Einzelbelege

  1. Telekom-DSL-Kunden-Entwicklung 2008
  2. Financial Times Deutschland vom 29. Januar 2008: nur einige hundert DSL-Resale-Kundenverträge im vierten Quartal 2007
  3. teltarif.de vom 23. Januar 2008: Kurth: T-DSL-Resale-Stagnation unproblematisch

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