Tübinger Vertrag

Tübinger Vertrag
Originalurkunde des Tübinger Vertrags im Hauptstaatsarchiv Stuttgart

Der Tübinger Vertrag wurde am 8. Juli 1514 zwischen den württembergischen Landständen und Herzog Ulrich geschlossen. Mit dem Vertrag sicherte sich Ulrich die Unterstützung der so genannten Ehrbarkeit (Patriziat) bei der Niederschlagung des Bauernaufstands des Armen Konrad.

In dem Vertrag verpflichtete sich der Herzog, Fragen der Steuererhebung, von Landesverteidigung und Kriegswesen sowie den Verkauf von Landesteilen nur mit Zustimmung der Landstände zu regeln. Weiter wurde die „grundherrliche Abzugssteuer“ abgeschafft, wodurch die freie Ausreise ermöglicht wurde. Der Vertrag sicherte allen Bewohnern bei Strafprozessen ein ordnungsgemäßes Verfahren zu. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landstände für mindestens 40 Jahre, für die Schulden des Herzogs aufzukommen. Der Vertrag sicherte im Ergebnis die Privilegien der Ehrbarkeit.

Er gilt als das wichtigste Verfassungsdokument im Herzogtum Württemberg und wird häufig „württembergische Magna Carta“ bezeichnet.

Tübingen, als Ort des Vertragsschlusses, darf seither die württembergischen Geweihstangen in seinem Stadtwappen führen.

Literatur

  • Andreas Schmauder: Der Tübinger Vertrag und die Rolle Tübingens beim Aufstand des Armen Konrad 1514. In: Sönke Lorenz, Volker Schäfer (Hrsg.): Tubingensia : Impulse zur Stadt- und Universitätsgeschichte; Festschrift für Wilfried Setzler. Thorbecke, Ostfildern 2008, ISBN 978-3-7995-5510-4, S. 187–208.

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