Tschechoslowakismus

Tschechoslowakismus

Tschechoslowakismus ist die politische Konzeption eines einheitlichen Staatsvolkes im gemeinsamen tschechoslowakischen Staat, das sich aus Slowaken und Tschechen zusammensetzt.

Bei der Definition der tschechoslowakischen Staatsnation werden die Verwendung zweier unterschiedlicher Sprachen sowie die kulturell-historischen Unterschiede weitgehend außer acht gelassen. In der Ersten Tschechoslowakischen Republik war der Tschechoslowakismus in der Verfassung festgeschrieben. Als Hauptvertreter des Tschechoslowakismus gelten Tomáš Garrigue Masaryk, Edvard Beneš und Vavro Šrobár.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Die Idee der slowakisch-tschechischen Einheit, sei es nationaler, sprachlicher oder literarischer Einheit, lässt sich bis in die 20er Jahre des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen. Zu den frühen Vertretern zählen auf slowakischer Seite der Sprachforscher und Dichter Ján Kollár sowie der Gelehrte Pavel Jozef Šafárik, die mit den Vorreitern der tschechischen nationalen Wiedergeburt in Austausch standen.[1] In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwarfen tschechische und slowakische Politiker um T. G. Masaryk den Tschechoslowakismus als praktische Lösung für die Frage der Verselbstständigung der historischen Länder Böhmens, Mährens, Mährisch-Schlesiens sowie der Slowakei. Dabei ging der Tschechoslowakismus aus einem reichen Kontext konkurrierender, zum Teil bei weiten Teilen der tschechischen und slowakischen Intelligenz anerkannter Theorien bezüglich der Situation der slawischen Bevölkerung im Kaiserreich hervor.

Verhältnis zum historischen Staatsrecht

Der Tschechoslowakismus wurde der älteren, u. a. vom böhmischen Adel und den Alttschechen vertretenen Konzeption des historischen Staatsrechts entgegengestellt. Dieser zufolge sollte den historischen Ländern der böhmischen Krone politische Selbstverwaltung innerhalb einer föderalisierten Donaumonarchie zukommen, analog etwa zur Stellung Transleithaniens nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867.[2] Letzteres sei laut Masaryk unzeitgemäß und als politisches Ziel unerreichbar. Die Selbstständigkeit allein in den historischen Grenzen wäre nur um den Preis zu sichern gewesen, dass ein Drittel der Bevölkerung des neuen Staates Deutsche wären. Demgegenüber ermögliche ein Zusammengehen mit der Slowakei respektive den Slowaken, den neuen Staat nach Osten auszudehnen und den deutschen Anteil zu minimieren. Anliegen der ersten Tschechoslowakisten war also keineswegs, die politische Eigenständigkeit eines der beiden oder beider Völker zu leugnen, sondern durch wechselseitige Unterstützung die unerwünschte Situation beiderseits der Leitha zu überwinden.[3]

Verhältnis zum Panslawismus

Eine weitere Ideologie, von der sich der Tschechoslowakismus prinzipiell absetzen sollte, stellte der Panslawismus dar.[4] Diesen vertrat in Böhmen an prominenter Stelle Karel Kramář, Vorsitzender der jungtschechischen Partei.

Dem Panslawismus, insbesondere dessen panrussischer Spielart, die ein Zusammengehen der slawischen Nationen unter Führung Russlands propagierte, stellte sich vor allem der mit den Verhältnissen im Zarenreich vertraute Masaryk entgegen. In seiner Haltung berief er sich auf den tschechischen Aufklärer Karel Havlíček Borovský, der gerade wegen seiner Russlandkenntnisse gegen den zeitgenössischen Panslawismus polemisierte.[5] Dem Panslawismus als eine politischen Ideologie, die alle slawischen Nationalitäten miteinbezieht, hielten die Tschechoslowakisten ihre lokale Konzeption entgegen, aus der leichter ein durchsetzbares politisches Programm zu entwickeln gewesen sei.[6]

Umsetzung

Im Verlauf des ersten Weltkriegs bot sich den slawischen Völkern in der Habsburgermonarchie die Möglichkeit, ihre politische Eigenständigkeit durchzusetzen. Für die Slowaken erwies sich, während Bündnisse mit Russland und den Polen durchaus erwogen wurden, das Zusammengehen mit den tschechischen Ländern als am aussichtsreichsten. Mit der absehbaren Niederlage Deutschlands und Österreich-Ungarns wurde die Zerschlagung des Habsburgerreiches durch die Siegermächte wahrscheinlich; gleichzeitig fanden sich die Slowaken und Tschechen im Exil, insbesondere in den USA, der Schweiz und Frankreich, zur Zusammenarbeit bereit. Wichtige zu Kriegszeiten verfasste Dokumente hierzu sind das Abkommen von Cleveland, von tschechischen und slowakischen Emigranten 1915 unterzeichnet, sowie das Pittsburgher Abkommen aus dem Jahr 1918; dank dieser Demonstration von Geschlossenheit gelang es schließlich, den US-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson zur Zustimmung zur tschechisch-slowakischen Staatsgründung zu bewegen.[7]

Nach der Entstehung der ČSR wurde der Tschechoslowakismus zur Staatsdoktrin, die 1920 in der Verfassung verankert wurde.[8]

Ohne den Tschechoslowakismus hätte es in der ČSR keine in diesem Maße überwiegende Staatsnation gegeben. Für die Slowaken schuf das Zusammengehen mit den Tschechen gewissermaßen Raum für die Emanzipation als eigenständiges Volk, das noch vor dem Krieg von völliger Magyarisierung bedroht gewesen war. Während die Anerkennung des Tschechoslowakismus unter Tschechen selbstverständlich war, bewahrte sich die Mehrheit der Slowaken im Bewusstsein der slowakischen Selbstständigkeitsbestrebungen, die bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückreichten, eine Sichtweise auf die Slowakei als eigenständige Entität. Zudem wurden die tschechisch-slowakischen Verträge, über die der Weg zur Staatsgründung bereitet wurde, von slowakischen Autonomisten, vor allem aus der Hlinka-Partei, zur Unterminierung des Tschechoslowakismus benutzt – laut Pittsburger Abkommen sollte der Slowakei Autonomie eingeräumt werden.[9] Der tschechisch-slowakische Staat mit seiner offiziell tschechoslowakistischen Doktrin verursachte demnach in der Slowakei Abneigung gegen ebendiese Doktrin.[10]

Der Prozess der Beseitigung des Tschechoslowakismus wurde im Jahr 1968 mit der Einführung der tschechoslowakischen Föderalverfassung und der de jure-Errichtung zweier Volksrepubliken, der Slowakischen sowie der Tschechischen Sozialistischen Republik, die gemeinsam die ČSSR bildeten, abgeschlossen.[11] Bei der Föderalisierung der ČSR handelte es sich um die einzige Maßnahme der Reformer des Prager Frühlings, die nach der militärischen Intervention der Warschauer Fünf nicht revidiert, sondern auch während der Normalisierung beibehalten wurde.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Mlynárik, Ján: História česko-slovenských vzťahov, in: Dělení Československa. Deset let poté …, hrsg. v. Karel Vodička, Prag 2003, ISBN 8-072-07479-2, S. 11–29, 18 f.
  2. Veselý, Zdeněk: Ke koncepcím české státnosti od konce 18. do počátku 20. století, in: Českoslovenství Středoevropanství Evropanství 1918–1998. Úvahy, svědectví a fakta, hrsg. v. Stanislava Kučerová et al., Brno 1998, ISBN 8-085-61526-6, S. 85–95.
  3. Kováč, Dušan: Slováci a Česi, Bratislava 1997, ISBN 8-088-88008-4, S. 55–57.
  4. Měšťan, Antonín: Slovanský prvek při vzniku Československa, in: Českoslovenství Středoevropanství Evropanství 1918–1998. Úvahy, svědectví a fakta, hg. v. Stanislava Kučerová et al., Brno 1998, ISBN 8-085-61526-6, S. 156–159.
  5. Opat, Jaroslav: Filozof a politik T. G. Masaryk 1882–1893. Příspěvek k životopisu, Prag 1990, S. 207–217.
  6. Opat, Jaroslav: Průvodce životem a dílem T. G. Masaryka. Česká otázka včera a dnes, Prag 2003, ISBN 8-086-14213-2, S. 122–133.
  7. Kováč, S. 63–67.
  8. D. h., es wurde keine ausdrückliche staatsrechtliche Unterscheidung zwischen tschechischem und slowakischem Territorium vorgenommen, während dies laut § 3 hinsichtlich der Karpato-Ukraine sehr wohl der Fall war. Die Präambel ist in der 1. Person Plural formuliert, als Sprecher das tschechoslowakische Volk angegeben. Des Weiteren ist in § 131 von einer tschechoslowakischen Sprache die Rede (Verfassung der Tschechoslowakei, § 121/1920 Sb., tschechisch online: www.lexdata.cz). Das Sprachenrecht wurde allerdings in ein eigenes Gesetz ausgegliedert (§ 122/1920 Sb., deutsch online: http://www.verfassungen.net).
  9. Mlynárik, S. 24 f.
  10. Kováč, S. 68 f.
  11. Williams, Kieran: The Prague Spring and its aftermath. Czechoslovak politics, 1968–1970, Cambridge 1997, ISBN 0-521-58803-0, S. 223.

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