Transithandel

Transithandel

Unter Transithandel versteht man Außenhandel, bei dem ein Händler in einem Drittstaat zwischen einem in- und einem ausländischen Wirtschaftssubjekt vermittelt. In keinem Falle dürfen dabei die betreffenden Waren im Lande des Transithändlers zollamtlich in den freien Inlandsverkehr abgefertigt werden. Es gibt verschiedene Formen von Transithandel:

Inhaltsverzeichnis

gebrochener/ungebrochener Transit

ungebrochener Transithandel (Streckengeschäft)

  • klassischer Transithandel
  • wenn die Ware direkt vom Exporteur an den Importeur geliefert wird
  • Exporteur in Land A liefert direkt an Importeur in Land C
  • keinerlei Umschlag im Inland
  • keine Manipulation, Be- oder Verarbeitung der Ware

gebrochener Transithandel (Lagergeschäft)

  • Exporteur in Land A transportiert Gut zum Händler in Land B und der transportiert es zum Importeur ins Land C. Vorteil für den Händler: Er kann es umetikettieren, etc. und der Importeur wird von x nichts erfahren; sprich er behält das Herrschaftswissen
  • Es erfolgt ein Zwischenlagerung (Umschlag) der Transitware in einem Freihafen des Landes, in dem der Transithändler seinen Sitz hat. Dieses Transitgeschäft bezeichnet man als "statistische Durchfuhr", weil sie im Land des Transithändlers statistisch erfasst wird.
  • Der Transithändler nimmt die Ware in einem Freihafen oder in seinem privaten Zollfreilager zur Lagerung auf und bearbeitet (reinigt, sortiert, montiert oder mischt) sie dort. Anschließend führt er die bearbeitete Ware direkt von dort nach anderen Ländern aus ("Reexport"). Erfolgt dabei eine Durchfuhr durch ein Land unter Zollverschluss, spricht man auch von "Ausfuhrtransit".

aktiver/passiver Transit

Aktiver Transit

  • Händler im Inland
  • Importeur & Exporteur im Ausland

Passiver Transit

  • Händler im Ausland
  • Importeur oder Exporteur im Inland

Tendenz zum Transithandel

  • ausländischer Kunde fragt Ware nach, die schneller und kostengünstiger aus Drittländern beschafft werden kann
  • nachgefragte Ware wird im Inland nicht hergestellt
  • Kompensationsgeschäft, falls auf dem Inlandsmarkt keine Absatzmöglichkeit besteht
  • bezogene Warenmenge übersteigt die Aufnahmefähigkeit des Inlandsmarktes
  • Direktkauf ist wegen Handelsbeschränkungen nicht möglich
  • Global Sourcing[1] als Umsatzsicherung

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. internationale Beschaffungspolitik

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  • Transithandel — Tran|sit|han|del 〈a. [′ ] m.; Gen.: s; Pl.: unz.〉 Handelsbeziehung zwischen zwei Ländern, wobei Güter durch ein drittes Land befördert werden müssen …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Transithandel — 1. Begriff: a) I.e.S.: Warenhandel, der durch ein Land hindurchgeleitet wird, ohne dass die Waren darin gelagert, verändert oder be oder verarbeitet werden. b) I.w.S.: Alle geschäftlichen Transaktionen, bei denen Waren aus einem ⇡… …   Lexikon der Economics

  • transithandel — tran|sit|han|del sb., transithand(e)len, transithandler, transithandlerne (handel med varer der føres fra et land til et andet gennem et tredje) …   Dansk ordbog

  • Transithandel — Tran|sit|han|del vgl. 1Handel …   Die deutsche Rechtschreibung

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