Tierrechtsbewegung

Tierrechtsbewegung

Die Tierbefreiungs- oder Tierrechtsbewegung ist eine soziale Bewegung, die sich ihrem Selbstverständnis gemäß für die Befreiung der Tiere aus „Ausbeutungsverhältnissen“ bzw. für Tierrechte einsetzt.

Inhaltsverzeichnis

Theoretische Grundhaltungen

Hauptartikel: Tierrechte

Die Mitglieder der Tierbefreiungsbewegung berufen sich in ihrem Handeln auf unterschiedliche theoretische Grundlagen wie die Kritische Theorie, den Poststrukturalismus, die Moralphilosophie und allgemein auf die Forschung über unterschiedliche Unterdrückungs- und Herrschaftsformen.

Gemeinsam ist fast allen Aktivisten der Veganismus als Ernährungs- und Lebensweise. Ein breiter Konsens besteht darüber hinaus in der Ablehnung des traditionellen Tierschutzes. Während Tierschützer gewöhnlich davon ausgehen, dass der Mensch Tiere in einem gewissen Rahmen benutzen darf, lehnen Tierrechtler diese Ungleichbehandlung zwischen Menschen und anderen Spezies prinzipiell ab, ebenso die Kategorisierung als Nutztier oder Haustier.[1] Während der romantische Tierschutz ursprünglich aus dem bürgerlichen, konservativen Teil der Bevölkerung stammt, verstehen sich die meisten Tierrechtler als „links“ und „progressiv“.[2] So wird die Bewegung von einigen ihrer Vordenker in einer Reihe mit historischen Befreiungsbewegungen wie der Antisklavereibewegung oder der Emanzipationsbewegung der Frauen verortet.[3] Der Österreichische Verfassungsschutz sieht jedoch keine institutionalisierten Verbindungen zur linksextremen Szene[4].

Theoretische Vorläufer und Anfänge der Bewegung

Faust und Pfote als ein Symbol der heutigen Tierbefreiungsbewegung

Als theoretische Vorreiter der Tierbefreiungsbewegung werden vielfach Peter Singer oder Tom Regan genannt, während andere Autoren bereits bei Henry Stephens Salt die theoretischen Ursprünge ausmachen.[5] Ebenfalls als theoretische Vorläufer werden die Schriften von Magnus Schwantje, Leonard Nelson und Clara Gertrud Wichmann betrachtet. Feministinnen wie Wichmann sahen zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen Frauenrechten und Tierrechten als antihierarchische Konzepte.[5]

In England kam es 1907 aufgrund von Protesten gegen Tierversuche zu Straßenunruhen, den sogenannten Old Brown Dog Riots, bei dem „sowohl die Frauen als auch die Arbeiter in den Tierversuchen Symbole ihrer eigenen Unterdrückung fanden.“[6] Auch die Anfänge der heutigen Tierrechtsbewegung werden in England verortet, wo in den 1960er Jahren das erste Mal Bilder von Jagdsabotagen durch die Medien verbreitet wurden.[7] In den USA wurden nach dem Zweiten Weltkrieg Tierversuche und Massentierhaltung zu Impulsthemen einer erstarkenden Tierrechtsbewegung.[8]

Der Abgrenzung eines „autonomen Tierschutzes vom herkömmlichen Tierschutzverständnis“, und der damit verbundenen Durchführung von Tierbefreiungen in den 80er Jahren wird eine zentrale Rolle für die Entstehung der heutigen Tierbefreiungs- oder Tierrechtsbewegung zugeschrieben. [9] Als Ursächlich für die Radikalisierung eines Teils der Tierschutzbewegung wird von mancher Seite auch ein Zusammenhang mit der Naturschutzdebatte ausgemacht. So wird ausgeführt, mit der Ausdifferenzierung einer radikaleren Tierrechtsbewegung ergebe sich ein Paradigmenwechsel, der in enger Wechselwirkung zur Fundamentalisierung des ökologischen Konflikts in den späten 1970er Jahren stehe.[10]

Aktionsformen

Der Institutionalisierungsgrad in der Tierrechtsbewegung ist weitaus niedriger als in der Tierschutzbewegung. Neben wenigen überregional agierenden Organisationen gibt es vor allem lokale Gruppen, die in größeren Städten maximal dreihundert Aktive umfassen. Diese lokalen Gruppen sind in einer Netzwerkstruktur miteinander verknüpft und finden sich teilweise bundesweit zu Aktionen zusammen.[11] Übliche Aktionsformen sind die Organisation von Infoständen, Demonstrationen und Diskussionsverantaltungen, sowie direkten Aktionen in Form von Sabotagen, Blockaden, Besetzungen und sogenannter Tierbefreiungen.

Häufig richten sich die Proteste der Tierrechtler gegen bestimmte Formen der Tiernutzung wie die Jagd oder Tierversuche. Es wird versucht, sukzessive auf die Gesetzgebung, oder auch das Verhalten von Privatpersonen und Unternehmen einzuwirken. Als Erfolge werden das österreichischen Tierschutzgesetz (2005) und die deutsche Grundgesetzänderung (2002) angeführt. Eine besondere Strategie der Bewegung besteht in der Kampagnenarbeit, in der sich Proteste gezielt über einen längeren Zeitraum gegen die Praktiken einzelner Unternehmen, zum Beispiel den Handel mit Pelzprodukten, richten. Organisationen, die sich gezielter Kampagnenarbeit verschrieben haben sind die Offensive gegen die Pelzindustrie (OGPI) [12] und Stop Huntingdon Animal Cruelty (SHAC). Als Erfolge werden dabei etwa die Ausstiege verschiedener Unternehmen aus dem Pelzhandel gewertet, sowie als Etappensiege auch der Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu Huntingdon Life Sciences seitens mehrerer Geldinstitute.

Zentrale Organisationen der Bewegung sind PETA (international), SHAC (England und Irland) und der österreichische Verein gegen Tierfabriken. Die Animal Liberation Front (international) wird teilweise als Fremdbezeichnung dazu gezählt; ihr Begriff als „Organisation“ ist aber umstritten.

Dazu, dass bei vielen Aktionen der gesetzliche Handlungsrahmen bestenfalls gedehnt, häufig offen gebrochen wird, bekennen sich viele Autoren, wenn auch mit Einschränkungen. Sie rechtfertigen das Vorgehen damit, dass aus historischer Perspektive viele heute als positiv empfundene Veränderungen so erwirkt wurden; Etwa in der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung, der indischen Unabhängigkeitsbewegung und der europäischen Umwelt- oder Frauenbewegung.[13]

Etwas abstrakter argumentieren etwa Balluch und Garner,[14] die politischen Gegner würden anderenfalls Hintergründe und wesentliche Informationen ihres Handelns verdunkeln, mit Geld demokratische Entscheidungsprozesse umgehen sowie mit Geld die öffentliche Meinung manipulieren. Es gebe viele Erfahrungen, wie das asymmetrische Kräfteverhältnis zwischen zivilgesellschaftlichen Bewegungen und Unternehmen von letzteren undemokratisch ausgenutzt worden sei.[15]

Theoretisch schließen alle in der Tierrechtsbewegung verorteten Autoren Aktionen, die direkte Gefährdung von menschlichen und nicht-menschlichen Tieren beinhalten aus. Im deutschsprachigen Raum ist kein Fall bekannt, der dieses Prinzip verletzt hätte.

Demokratiepolitische Spannungsfelder

Innerhalb des demokratietheoretischen Spannungsfeldes gibt es viele Ansätze, die der Tierbefreiungsbewegung Militanz und Radikalität unterstellen. Das FBI und das Department of Homeland Security sieht in der Tierrechtsbewegung eine Gefahr für die innere Sicherheit der Vereinigten Staaten, aufgrund von Eco-Terrorism. Die österreichischen Behörden erwähnen die Bewegung im Verfassungsschutzbericht (2009) als „sowohl im legalen Bereich als auch hinsichtlich der strafrechtlich relevanten Delikte“, insbesondere im Themengebiet Pelz, wachsend.[16] In den USA wurde im Jahr 1992 als Reaktion auf Aktivitäten der Tierbefreiungsbewegung das Animal Enterprise Protection Act, ein Gesetz zum Schutz von tiernutzenden Betrieben, erlassen. Im Jahre 2006 wurde dieses Gesetz verschärft und in Animal Enterprise Terrorism Act umbenannt. [17] In den USA wird bezüglich der Anwendung des Terrorismuskonzeptes von Seiten der Tierrechts- und Ökobewegung vom Green Scare, von der Grünen Angst, in Anlehnung an die Red Scare im Zuge der Kommunistenverfolgung gesprochen[18] Einige Autoren gehen davon aus, dass die Gesetzgebung zur inneren Sicherheit in vielen westlichen Staaten motiviert war, gezielt die Handlungsmöglichkeiten der Tierrechtsbewegung einzuschränken.[19] In der sogenannten „Tierschutzcausa“ gab es in Österreich eine heftige gesellschaftliche Debatte zu der Problematik. Einige Autoren sehen durch die Gesetzgebungen und Exekutive zivilgesellschaftlichen Widerstand allgemein angegriffen.[A 1]

Kontroversen innerhalb der Bewegung

Im Hintergrund der Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bewegung steht häufig eine grundsätzlich verschiedene Auffassung darüber, ob sich die Tierrechtsbewegung als Single-Issue-Bewegung nur dem Kernthema widmen, oder eine breiter angelegte Gesellschaftskritik transportieren sollte. [20] Konkrete Streitfragen beziehen sich etwa auf die Zusammenarbeit mit der Religionsgemeinschaft Universelles Leben, die von einer Vielzahl der Aktiven abgelehnt wird [21] oder auf Praktiken der Organisation PeTA, die von Teilen der Bewegung unter anderem wegen des Verwendens des Holocaust-Vergleichs kritisiert wird.[22] PeTAs Kampagnen werden darüber hinaus zuweilen als sexistisch bezeichnet.[23]
Mittlerweile bildet sich aus einem Teil der Bewegung, der sich als Tierbefreiungsbewegung verstehen möchte, Kritik am Tierrechtsbegriff heraus.[24]

Veganismus und Abolitionismus

Die Diskussion, inwiefern an eine vorgeblich speziesistische Gesellschaft pragmatische Zugeständnisse gemacht werden sollten, fasst man unter dem Begriff der Abolitionismusdebatte zusammen.

Einige argumentieren darin, dass Verbesserungen im Tierschutz und Vegetarismus nicht nur wesentlich leichter erreichbar wären als ein Verständnis für die Argumentation von Tierrechtlern, sondern dass das öffentliche Problembewusstsein gemeinsam mit Tierschutzbestimmungen wachse. Eine Gesellschaft, in der Tierprodukte nicht bequemste Norm, sondern kaum verfügbare Güter wären, sei Voraussetzung, um Diskurse über vegane Grundhaltungen sinnvoll zu führen.[25]

Andere kritisieren hingegen, dass dadurch die Möglichkeit der Vermittlung eines als gerecht empfundenen Umgangs mit Tieren marginalisiert werde. Leid werde so eher von einer Ausprägung auf Andere verlagert als abgeschafft. Das Paradigma der Fremdbestimmung tierlichen Lebens durch menschliche Interessen bliebe unberührt beziehungsweise würde sogar bestärkt. Angebliche Erfolge in der Gesetzgebung hätten zu teilweise besseren Bedingungen in der grundsätzlich fortbestehenden und für einige Veganer nicht hinnehmbaren „Ausbeutung“ beigetragen. Konzepte seien tagesaktuell und populistisch angelegt. Sie lähmten die Bereitschaft Verantwortlicher, angeblich konsequentere Schritte hin zu ernstzunehmenden Bemühen um Tierrechte und Veganismus zu unternehmen.[26]

Literatur

  • Susanne Harringer: Manche Tiere sind gleicher. Konzepte von Tierschonung, Tierbefreiung, Tierrecht und Tierverteidigung und ihr politischer Anspruch. Wien 2003.
  • Peter Köpf: Ein Herz für Tiere? Über die radikale Tierrechtsbewegung. Bonn 1996.
  • Mieke Roscher: Ein Königreich für die Tiere. Die Geschichte der britischen Tierrechtsbewegung. Marburg 2009.
  • Karl-Werner Brand unter Mitarbeit von Henrik Stöver: Umweltbewegung (inkl. Tierschutz) In: Roland Roth, Dieter Rucht (Hg.): Die Sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch. Frankfurt am Main 2008. S. 219-244.
  • Susann Witt-Stahl (Hrsg.): Das steinerne Herz der Unendlichkeit erweichen. Beiträge zu einer kritischen Theorie zur Befreiung der Tiere. Aschaffenburg 2007.
  • Leo Tolstoi, Clara Wichmann, Elisèe Reclus, Magnus Schwantje u.a.: Das Schlachten beenden! Zur Kritik der Gewalt an Tieren. Anarchistische, feministische, pazifistische und linkssozialistische Traditionen. Heidelberg 2010.

Fußnoten

Anmerkungen
  1. „Während Amnesty International die Notwendigkeit anerkennt, das Strafgesetzbuch entsprechend der UN-Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität anzupassen, erfolgte dies u. E. in einer unverhältnismäßig weit gehenden Weise, die über die Vorgaben dieser UN-Konvention hinausgeht. Amnesty International hielt schon in Bezug auf den Begutachtungsentwurf zu § 278 StGB fest, dass Delikte wie Widerstand gegen die Staatsgewalt oder schwere Sachbeschädigung zwar ohne Zweifel in einer demokratischen Gesellschaft kein sozialadäquates Verhalten darstellen und in jedem Fall strafgesetzlich verboten sein sollen. Inadäquat erscheint es jedoch, beispielsweise aus der Verabredung mehrerer Demonstranten, Widerstand leisten zu wollen, eine Gruppe organisierten Verbrechens konstruieren zu wollen. Schon in ihrer Stellungnahme zum Strafrechtsänderungsgesetz 2002 hat Amnesty International davor gewarnt, dass der neue Deliktskatalog zu organisierter Kriminalität und terroristischen Straftaten überschießend formuliert ist.“

    Parlamentarische Anfrage: von Johannes Jarolim und Dietmar Keck (beide SPÖ) und Genossen an die Bundesministerin für Justiz unter Berufung einer Stellungnahme von Amnesty International-Sektion Österreich

Einzelnachweise
  1. Peter Köpf: Ein Herz für Tiere? Über die radikale Tierrechtsbewegung. Bonn 1996. Seite 53.
  2. Peter Köpf: Ein Herz für Tiere? Über die radikale Tierrechtsbewegung. Bonn 1996. Seite 60.
  3. Karl-Werner Brand unter Mitarbeit von Henrik Stöver: Umweltbewegung (inkl. Tierschutz) In: Roland Roth, Dieter Rucht (Hg.): Die Sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch. Frankfurt am Main 2008. S. 219-244. S.233.
  4. Österreichischer Verfassungsschutzbericht 2007, Bundesministerium für Inneres, Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Wien
  5. a b Renate Brucker: Friedensbewegung, sozialer Fortschritt und Tierrechte. Vortrag auf dem Kongress „Animals in History“ des German Historical Institut, Washington D.C., 18.-22. Mai 2005 in Köln.
  6. Judith Baumgartner, Vegetarisch im 20. Jahrhundert – eine moderne und zukunftsfähige Ernährung, in: Manuela Linnemann, Claudia Schorcht (Hg.), Vegetarismus. Zur Geschichte und Zukunft einer Lebensweise. Erlangen 2001, S. 120
  7. Schubert, Sebastian: Until every cage is empty! - Einführung in den Tierbefreiungsgedanken. In: Befreiung hört nicht beim Menschen auf! Perspektiven aus der Tierbefreiungsbewegung. Berlin 2005.
  8. Typologie der aktuellen tierethischen Positionen. In: Marcus Düwell, Christoph Hübenthal, Micha H. Werner: Handbuch Ethik. 2. Auflage. Stuttgart 2006. S. 288.
  9. Edmund Haferbeck, Frank Wieding: Operation Tierbefreiung. Ein Pladoyer für radikale Tierrechtsaktionen. Göttingen 1998.
  10. Karl-Werner Brand unter Mitarbeit von Henrik Stöver: Umweltbewegung (inkl. Tierschutz) In: Roland Roth, Dieter Rucht (Hg.): Die Sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch. Frankfurt am Main 2008. S. 219-244. S.220.
  11. Karl-Werner Brand unter Mitarbeit von Henrik Stöver: Umweltbewegung (inkl. Tierschutz) In: Roland Roth, Dieter Rucht (Hg.): Die Sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch. Frankfurt am Main 2008. S. 219-244. S.238.
  12. http://offensive-gegen-die-pelzindustrie.net/wordpress/
  13. P. Singer: Democracy and Disobiedence, 1974, Oxford University Press
  14. M. Balluch: Widerstand in der Demokratie – Ziviler Ungehorsam und konfrontative Kampagnen, 2009 Promedia
    • R. Garner: Animals, Politics and Morality, 1993, Manchester University Press.
  15. N. Hager, B. Burton: Secrets and Lies – the Anatomy of Anti-Evironmental PR Campaign, 1999 Craig Potton Publishing Nelson
  16. FBI Bericht von 2002
    [1]
  17. Bujok, Melanie: Totalitäre Ökonomie, neue Sicherheitsarchitektur und Green Scare. Wie staatliche Angriffe auf die Tierbefreiungsbewegung zu erklären sind. In: Tierbefreiung Heft 63, Juni 2009.S. 4-12.S. 4.
  18. http://www.greenisthenewred.com/blog/green-scare/
  19. B. Steven: Terrorists or Freedom Fighters?, 2004, Lantern Books. ISBN 159056054x
  20. Webseite des Tierbefreungskongresses 2009
  21. UL-Distanzierung
  22. Peta-Kritische Tierrechtsseite
  23. Rogausch, Günther: Tierrechte – Von PeTA verkauft… und verraten?! In: Tierbefreiung. Das aktuelle Tierrechtsmagazin. Heft 34, 35, 36.2001/2002.
  24. Webseite der Berliner Tierbefreiungsaktion
  25. Balluch, Martin. Abolitionism versus Reformism VGT März 2008
    Vgl auch Müssen Tierrechtler Veganer sein? Aufsatz von Helmut F. Kaplan.
  26. Hall, Lee. More industry reform... or the vegan paradigm?, abolitionist-online, Mai 2008.
    Francione, Gary L. A “Very New Approach” or Just More New Welfarism?, The Abolutionist Approach (Blog), 9. April 2008.

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