Tiefflug

Tiefflug
Tiefflug-Demonstration mit einer F/A-18 der Blue Angels in Seattle
Tiefflug einer Lockheed C-130

Tiefflug wird der andauernde Flug eines Flugzeugs im Höhenbereich zwischen 10 m und 600 m Flughöhe genannt.

Inhaltsverzeichnis

Militärischer Tiefflug

Der militärische Tiefflug mit Kampfflugzeugen dient dem Unterfliegen des Luftraumkontrollradars und der Vermeidung gegnerischen Abwehrfeuers. Das Unterfliegen beruht darauf, dass das Kontrollradar regelmäßig den Radarkontakt zum Flugzeug durch natürliche Hindernisse verliert und es so nicht verfolgen kann.

Situation in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wurden die natürlichen Lücken in der Radarabeckung von kleinen Radareinheiten des TMLD gedeckt. Diese hätten aber in der geringen zur Verfügung stehenden Zeit für eine Zielführung nicht schnell genug reagieren können. Somit hätte man im militärischen Tiefflug Abwehrfeuer und Abfangraketen größtenteils vermeiden können.

Zur Zeit des Kalten Krieges waren Tiefflüge im gesamten Bundesgebiet bis auf Gebiete in der Nähe von Militäranlagen, zivilen Flughäfen, Industrieanlagen und eines 50 km breiten Streifens entlang der Grenze zur DDR und der CSSR in Höhen von 150 bis 450 Metern erlaubt. Daneben gab es für Tiefflugübungen von NATO-Luftstreitkräften auch sieben sogenannte Tiefstflugzonen (u. a. im Raum Borken, Cloppenburg, Nördlingen, Holzminden, Schneverdingen und Itzehoe) mit einer Flughöhe von 75 bis 150 Metern über dem Erdboden, die mit annähernd Schallgeschwindigkeit durchgeführt wurden. 1986 wurden rund 87.000 Tieflüge vom Bundesverteidigungsministerium erfasst, davon rund 32.000 durch die Bundeswehr.

Aufgrund der veränderten Bedrohungslage nach 1990 wurden diese zunächst reduziert. Der Übungserfolg ist dabei heute ohnehin gering, da die eingesetzten Maschinen über eine automatische Terrainverfolgung verfügen. Die Mindestflughöhe wurde von 150 m auf 300 m erhöht. Die Tiefstfluggebiete, in denen Flugzeuge bis 75 m über dem Erdboden fliegen durften, wurden abgeschafft.

Der deutsch-sowjetische Stationierungs- und Abzugsvertrag vom September 1990 bestimmte für die neuen Bundesländer, dass sowjetische Piloten ab 1991 von Montag bis Donnerstag bis 20 Uhr Tiefflüge bis 600 Metern üben konnten und am Freitag bis 15 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen waren Tiefflüge verboten. Tiefflüge unter 300 Metern waren der sowjetischen Luftwaffe zudem nur über dünn besiedelten Gebiet erlaubt.

Tiefflugübungen finden heute in der Regel in einer Höhe zwischen 300 und 450 Metern statt.

Aktuelle Regelungen auf Grundlage des Luftverkehrsgesetzes sind im Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland publiziert, siehe: http://www.mil-aip.de/pams/aip/enr/ET_ENR_1_15_en.pdf.

In Deutschland gibt es derzeit sieben Tieffluggebiete:

  • Gebiet 1: deutsch-niederländische Grenze-Wardenburg-Bassum-Twistringen-Barnstorf-Vechta-Lohne-Haselünne (ausgenommen: Cloppenburg, Dinklage, Friesoythe, Großenkneten, Haren (Ems), Löningen, Papenburg, Quakenbrück, Wildeshausen)
  • Gebiet 2: Ochtrup-Burgsteinfurt-Schermbeck-Wesel-Rees-Isselburg-Bocholt-Rheda-deutsch-niederländische Grenze (ausgenommen: Ahaus, Borken, Coesfeld, Gescher, Hamminkeln, Nottuln, Reken, Stadtlohn, Velen, Vreden)
  • Gebiet 3: Finnentrop-Meschede-Bestwig-Olsberg-Willingen-Bad Driburg-Bad Hermannsborn-Steinheim (Westf.)-Lügde-Bodenwerder-Uslar-Beverungen-Biedenkopf-Laasphe-Hilchenbach-Kreuztal-Olpe-Attendorn (ausgenommen: Arolsen, Bad Berleburg, Brakel, Dassel, Höxter, Holzminden, Kirchhunden, Korbach, Lennestadt, Marsberg, Schmallenberg, Stadtoldendorf, Warburg, Winterberg)
  • Gebiet 5: Rotenburg (Wümme)-Scheessel-Zeven-Soltau-Visselhövede (ausgenommen: Schneverdingen, Tostedt)
  • Gebiet 6: Meldorf-Nordseeküste-Nortorf-Fuhlendorf-Elmshorn-Glückstadt (ausgenommen: Heide, Itzehoe, Kellinghusen)
  • Gebiet 7: Crailsheim-Ellwangen-Donauwörth-Eichstätt-Roth-Ansbach (ausgenommen: Bopfingen, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Gunzenhausen, Nördlingen, Treuchtlingen, Weißenburg)
  • Gebiet 8: Nörvenich-Mechernich-Schleiden

Die Einhaltung der Regelungen zu Tiefflügen wird von der Bundeswehr auch durch das schnell verlegbare Radarsystem Skyguard überwacht.

Ziviler Tiefflug

Nach deutscher Luftverkehrsordnung beträgt die Sicherheitsmindesthöhe über Städten und bebautem Gebiet 300 m (1000 ft), über sonstigen Landstrichen und Wasser 150 m (500 ft) bei Flügen nach Sichtflugregeln. Diese Höhen dürfen nur zum Start und zur Landung unterschritten werden. Segelflugzeuge dürfen diese Höhe auch unterschreiten, wenn der Betrieb dies notwendig macht. Gleiches gilt für landwirtschaftliche Flüge und Feuerlöscheinsätze, wo regelmäßig in 10 m Flughöhe geflogen wird. Bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln gilt außerdem eine Mindesthöhe von 600 m (2000 ft), die aber unter bestimmten Umständen unterschritten werden darf.

Bei Hängegleitern und Gleitschirmen ist der Tiefflug vielfach der Normalzustand, da so insbesondere an Hängen thermische und dynamische Aufwinde optimal genutzt werden können.

Extremer Tiefflug wird auch als Teil der Luftakrobatik geübt, wobei es zu Flughöhen bis herab zu einem Meter kommt. Ähnliches gilt für den Betrieb von Bodeneffektfahrzeugen.

Belästigungen

Tieffliegende Flugzeuge erzeugen eine Geräuschbelästigung, welche heutzutage keine Akzeptanz mehr in der Bevölkerung findet. So wurde beispielsweise in der Schweiz eine Volksinitiative eingereicht, welche das Ziel hatte, militärische Tiefflüge in den Tourismusregionen komplett zu verbieten. Die Initiative wurde abgelehnt.[1]

Es gibt zahlreiche Vereinigungen, die gegen die Belastungen durch den Fluglärm eintreten.

Gefahren

Durch die Nähe zum Boden ist die Reaktionszeit im Falle eines technischen Defekts gering. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist gegenüber dem sonstigen Flugbetrieb gesteigert.

Weblinks

 Commons: Aircraft low altitude flight – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Abstimmergebnis bei der Schweizerischen Bundeskanzlei

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