Bannerherr

Bannerherr

Die Namen Bannerherr oder Pannerherr, vom Feldzeichen, dem Banner bzw. Panier hergeleitet, daher auch Banier- oder Panierherr (von baniere oder banier = Panier), in Italien alfiere oder banderale, in Frankreich banneret oder bandelier, lat. Vexillarius, daher in der Schweiz Venner (noch in Gebrauch für das Pfadfinderfähnlein), bezeichneten das Amt des die Fahne tragenden Fähnrichs eines Fähnleins sowie eines die Lanze führenden Aufgebots z. B. einer von Bürger- oder Stadtsoldaten gebildeten Stadtwehr mit einer bestimmten Anzahl Bewaffneter. Der ein solches Fähnlein führende Bannerherr von Gebietskörperschaften war als Kriegsherr oft auch Lehnsherr. Daher leitet sich auch der Freiherr vom Bannerherrn her.

J.G. Krünitz erklärt den Panierherrn in der Ökonomischen Enzyklopädie Bd. 64, 1794, 2. Auflage 1803, S. 703. folgendermaßen:

Dieses [Lanzen-]Fähnlein, Fr. Pennon, Lat. Pendo, führten die Ritter so lange, als sie noch keine gewisse Anzahl Lehnleute unter sich hatten, oder andere Ritter besolden konnten. An der Seite des Ritters und unter seinem Fähnlein fochten seine Knechte, Knapen, Wapenen etc. wenn er dergleichen unterhalten konnte. Konnte er dieses nicht, so war es seiner Würde nicht nachtheilig, der Lehn=Mann eines Reichern oder mächtigern zu werden, Sold von demselben anzunehmen, und unter dessen Panier Kriegs=Dienste zu thun. Verstatteten aber seine Umstände, für sich selbst ein ansehnliches Gefolge von Rittern, Lehnlenten und Knechten zu unterhalten, so bat er den Kriegs=Herrn, oder dessen Feld=Hauptmann, sein Fähnlein in ein Panier zu verwandeln. Man trennte die Spitze von dem Fähnlein, und dieser geringe Schnitt schuf aus dem Ritter einen Panier= oder Panner=Herrn, Bannerius, Vexillarius, Vexillifer. Dieser Vorzug war ehedem so lange erblich bey der Familie des Panner=Herrn, als ihre Glücks=Umstände unverändert blieben, d. h. so lange sie die erforderliche Anzahl Ritter und Knechte, in Frankreich wenigstens 25, in Deutschland aber gemeiniglich „zehen Helme oder Spieße wohlerzeugter Leute”, gegen den Feind stellen und unterhalten konnte. Daher das französische Sprichwort; cent ans bannière, cent ans civière. Doch gab es auch Panner=Herrschaften oder Länder, welche das Recht oder die Pflicht das Panier zu führen, beständig hatten, und wo also dasselbe jedem Inhaber derselben zukam.

Bannerherr in den Niederlanden

Die adeligen Geschlechter, die dort den Titel Bannerheer trugen, standen aufgrund ihrer älteren Herkunft an der Spitze der Ritterschaften. Weiters vollführten sie innerhalb jener eine eigen formelle Position. Im Herzogtum Geldern, einem ursprünglich durch feudale Herrschaften und Territorien zergliederten Gebiet, wurden durch Kaiser Karl V. vier Quartiere (Ridderschap van Veluwe, Ridderschap van Nijmegen, Ridderschap van Roermond sowie die Ridderschap van Zutphen) angelegt. Die Gelderischen Bannerherren die eine eigene Körperschaft darstellten formten ein selbstständiges Collegium. In Gelderland sandte die Ritterschaft nach 1584 ein Mitglied der Bannerherren zur Generalversammlung der Staaten. Innerhalb der Grafschaft Zutphen bestanden vier Bannerein (Bannerij van 's-Heerenberg, Bannerij van Baer, Bannerij van Wisch und die Bannerij van Bronckhorst). In Holland führten die Van Wassenaer den Titel eines Bannerheeren von Wassenaar.


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