Banklizenz

Banklizenz
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Die Banklizenz bildet die Grundlage zum Betreiben einer Bank oder eines bankähnlichen Geschäfts. Bankgeschäfte sind in den meisten Rechtsordnungen genehmigungspflichtig. Dies ist Teil der Bankenregulierung. Die Zulassung wird typischerweise von der zuständigen Behörde für Bankenaufsicht vorgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Situation in Deutschland

Im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland regelt das Kreditwesengesetz (KWG), welche Geschäftsarten einer Banklizenz bedürfen und welche Anforderungen an die Erlangung einer solchen gestellt werden. Insbesondere zu nennen sind hier Aspekte der Eignung des Antragstellers, des Geschäftsplanes und der Kapitalausstattung.

Der Antrag kann sowohl von einer natürlichen als auch einer juristischen Person gestellt werden. Juristische Personen müssen dabei durch eine gesetzlich oder satzungsmäßg berechtigte natürliche Person vertreten sein.

Erlaubnis zum Betrieb

Das Erfordernis und den Inhalt einer Zulassung regelt § 32 KWG: "Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt (...)". Mit Bundesanstalt ist hier die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeint.

Nichtzulassung

In § 33 KWG wird geregelt, unter welchen Bedingungen die BaFin eine Bankzulassung nicht aussprechen darf. Die Nichteinhaltung einer Mindestkapitalausstattung als Grund wird dabei nach den unterschiedlichen Kreisen der Antragsteller hinsichtlich der Einlagenhöhe gegliedert.

Ein weiterer Grund für die Nichtzulassung kann die mangelnde persönliche Eignung des Antragstellers sein. Unter der persönlichen Eignung werden eine entsprechende Ausbildung ebenso wie ein guter Leumund und Straffreiheit verstanden (§ 33 KWG, Abs. 1, Nr. 2 - 4.). In § 33 KWG, Absatz 1 legen die Nr. 5 - 8 weitere Versagensgründe fest.

Die fachliche Eignung wird in § 33 KWG, Absatz 2 näher beschrieben. So muss der Antragsteller relevante theoretische und praktische Kenntnisse ebenso wie Führungserfahrung nachweisen.

Der Antragsteller muss zudem Sorge tragen, das sein Institut einer Aufsicht unterstellt werden kann (§ 33 KWG, Abs. 3). Dies ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn der Antragsteller aus einem Drittstaat kommt und dort keine Aufsicht besteht und auch keine Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörde des Drittstaates mit der BaFin besteht.

Andere Gründe zur Nichterteilung einer Banklizenz sind nicht zulässig (§ 33 KWG, Abs. 4), die BaFin muss dem Antragsteller binnen sechs Monaten nach Eingang der (vollständigen) Antragsunterlagen ihren Entscheid mitteilen (§ 33 KWG, Abs. 5).

Geht ein Antrag aus einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ein, so kann die die Zulassung beschränkt oder ausgesetzt werden, wenn es hierfür einen Beschluss gemäß § 151 der Bankenrichtlinie gibt (§ 33 a KWG).

Erfolgt die Antragstellung aus einem Staat innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, so hat eine Anhörung der zuständigen Stellen diese Staates erfolgen (§ 33 b KWG).

Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall

Die Banklizenz bleibt für ein Jahr nach Tod des Inhabers bestehen, Stellvertreter sind unverzüglich zu bestimmen. Allerdings behält sich die BaFin ein Vetorecht vor, sofern die persönliche Eignung aus Sicht der Behörde nicht gegeben ist (§ 34 KWG).

Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

Die Banklizenz gilt widerruflich. § 35 KWG regelt die Bedingungen, unter denen eine Banklizenz wieder aufgehoben werden kann oder erlischt. Beispielsweise muss binnen einen Jahres Gebrauch von der Zulassung gemacht werden, Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs dürfen nicht länger als sechs Monate dauern (§ 35 KWG, Abs. 1 und 2).

Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

Neben dem Entzug der Banklizenz besteht aber auch die Möglichkeit, durch Abberufung von verantwortlichen Leitern Einfluss zu nehmen, sofern aus Sicht der Aufsicht Veranlassung dafür besteht. Die Regelungen hierfür sind in § 36 KWG festgelegt.

Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte

Das KWG regelt in § 3, welche Bankgeschäfte unzulässig sind. Wird ein Geschäftsbetrieb vorgefunden, der nicht über eine Banklizenz gemäß § 32 KWG verfügt, der Finanzdienstleistungen betreibt oder verbotene Geschäfte vornimmt, so ist das BaFin berechtigt, die sofortige Einstellung und Abwicklung des Geschäftsbetriebes zu erwirken. Die Aufsicht ist zudem berechtigt, einen geeigneten Abwickler einzusetzen (§ 36 KWG, Abs. 1).

Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung

Hebt die Bundesanstalt die Erlaubnis auf oder erlischt die Erlaubnis, so kann sie bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften bestimmen, dass das Institut abzuwickeln ist (§37 KWG, Abs. 1). Die Aufhebung und Erlöschung der Erlaubnis wird öffentlich bekanntgegeben.

Situation im Vereinigten Königreich

Die Erteilung von Banklizenzen ist im Vereinigten Königreich Aufgabe der FSA.

Situation in Luxemburg

Die Vergabe von Banklizenzen ist in Luxemburg im Gesetz vom 5. April 1993 über die “Zulassung zu den Geschäftstätigkeiten von Kreditinstitutionen und deren Ausübung“ dem Bankengesetz verankert.

Quellen

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • BAFIN — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesanstalt Gegründet 1. Mai 2002 Hauptsitz in Bonn …   Deutsch Wikipedia

  • BAFin — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesanstalt Gegründet 1. Mai 2002 Hauptsitz in Bonn …   Deutsch Wikipedia

  • BAKred — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesanstalt Gegründet 1. Mai 2002 Hauptsitz in Bonn …   Deutsch Wikipedia

  • BaFin — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesanstalt Gegründet 1. Mai 2002 Hauptsitz in Bonn …   Deutsch Wikipedia

  • BaKred — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesanstalt Gegründet 1. Mai 2002 Hauptsitz in Bonn …   Deutsch Wikipedia

  • Bafin — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesanstalt Gegründet 1. Mai 2002 Hauptsitz in Bonn …   Deutsch Wikipedia

  • Bakred — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesanstalt Gegründet 1. Mai 2002 Hauptsitz in Bonn …   Deutsch Wikipedia

  • Bankaktiengesellschaft — Logo Die Bankaktiengesellschaft (BAG) mit dem Sitz in Hamm ist eine nahezu 100 prozentige Tochter des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Sie ist ursprünglich aus dem Hammer Bank Skandal in den 1980er Jahren… …   Deutsch Wikipedia

  • Bankhaus Wölbern & Co. — Das Bankhaus Wölbern ist ein Finanzinstitut mit Banklizenz. Es hat aktuell die Rechtsform einer AG Co KG, sein Sitz ist in Hamburg. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Geschäftstätigkeit 3 Einzelnachweise 4 Links …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesanstalt Gegründet 1. Mai 2002 Hauptsitz in Bonn …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”