Terminmarkt

Terminmarkt

Der Terminmarkt ist der ökonomische Ort, an dem Angebot und Nachfrage nach Termingeschäften aufeinandertreffen. Er bildet das Komplement zum Kassa- oder Spotmarkt.

Inhaltsverzeichnis

Grundzüge

Die am Terminmarkt abgeschlossenen Geschäfte sind in einem fest vereinbarten Zeitraum, der mindestens drei Handelstage nach dem Geschäftsabschluss liegen muss, beidseitig durch die Vertragspartner zu erfüllen. Das unterscheidet den Terminmarkt vom Kassamarkt, bei dem die Kassageschäfte spätestens nach zwei Handelstagen beidseitig zu erfüllen sind. Artikel 38 Abs. 2 der EU-Verordnung vom 10. August 2006 (1287/2006) spricht von einem Termingeschäft, wenn unabhängig von seinen ausdrücklichen Bedingungen eine Absprache zwischen den Vertragsparteien besteht, der zufolge die Lieferung des Basiswerts über zwei Handelstage hinaus verschoben wird. Entscheidend für die Zuordnung zum Terminmarkt ist somit die gegenseitige Erfüllung des Geschäfts mit einer über zwei Handelstage hinaus verschobenen Frist.

Handelsobjekte an den Terminmärkten sind Devisen, Wertpapiere, Metalle oder sonstige vertretbare Sachen in Form von standardisierten Verträgen über zukünftig zu erfüllende Geschäfte, die als derivative Instrumente (oder kurz: Derivate) bezeichnet werden. Der Preis für den Handelsgegenstand („Basiswert”), auf den sich ein Vertrag im Terminmarkt bezieht, wird bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt und gilt unabhängig von der während der Laufzeit des Termingeschäfts eintretenden Preisentwicklung.

Funktionen

Terminmärkte gehören zu den Zukunftsmärkten, welche die Spot- bzw. Kassamärkte ergänzen. Terminmärkte bestehen, weil wirtschaftliche Unsicherheiten unvermeidbar sind, künftige wirtschaftliche Entwicklungen nicht vollkommen vorhersehbar sind und Menschen auch bei gleichem öffentlich zugänglichen Wissen unterschiedliche Erwartungen entwickeln. Beim Devisenmarkt ist zu beobachten, dass der Devisenterminkurs normalerweise vom Devisenkassakurs abweicht, weil eine Zinsdifferenz zwischen den gehandelten Währungen besteht und/oder Erwartungen der Marktteilnehmer über künftige Auf- oder Abwertungen der betroffenen Währungen eingepreist werden. Auf dem Terminmarkt wirken sich Erwartungen der Marktteilnehmer über Datenveränderungen intensiver aus als auf dem Kassamarkt, weil der Zeitraum bis zur Erfüllung der Geschäfte größer ist und damit eine höhere Wahrscheinlichkeit von Datenänderungen einhergeht.

Risiken

Die besondere Gefährlichkeit von Termingeschäften und damit das Risiko auf dem Terminmarkt besteht darin, dass sie - anders als Kassageschäfte, bei denen der Anleger sofort Barvermögen oder einen Kreditbetrag einsetzen muss[1] - durch den hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunkt zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft verleiten, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens und ohne Aufnahme eines Kredits durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll[2]. Typischerweise sind mit Börsentermingeschäften die Risiken der Hebelwirkung[3] und des Totalverlustes des angelegten Kapitals sowie die Gefahr, planwidrig zusätzliche Mittel einsetzen zu müssen, verbunden[4]. Deshalb ist es Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 26 Abs. 1 Börsengesetz untersagt, Termingeschäfte mit Personen abzuschließen, die mit der Materie nicht vertraut sind. Das BörsG versteht unter Börsenspekulationsgeschäften insbesondere An- und Verkaufsgeschäfte mit hinausgeschobener Lieferzeit, auch wenn sie außerbörslich abgeschlossen werden (§ 26 Abs. 2 BörsG) und Optionen hierauf, wenn sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Insbesondere auf den Terminmärkten agieren Marktteilnehmer, die aus obigen Gründen an einer effektiven Erfüllung - etwa Lieferung der zu erwerbenden Waren, Wertpapiere oder Devisen - nicht interessiert sind, sondern während der Laufzeit des Terminkontraktes eine Glattstellung zwecks Gewinnerzielung planen.

Sonstiges

Terminmärkte bieten dem versierten Investor zahlreiche zusätzliche Anlagealternativen, die jeweils an die persönlichen Markterwartungen und die Psyche, insbesondere aber an individuelle Risikoneigungen angepasst werden können.

Werden an den Terminmärkten Verträge in standardisierter Form fortlaufend für eine vordefinierte, typisierte Auswahl an Handelsobjekten institutionalisiert abgeschlossen, spricht man von Terminbörsen. Die Terminbörse Eurex ist Weltmarktführer beim Handel von Futures und Optionen.

Einzelnachweise

  1. BGHZ 103, 84, 87
  2. BGHZ 150, 164, 169
  3. BGHZ 139, 1, 6
  4. BGHZ 150, 164, 169

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