- Terminal Areas
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Der Nahverkehrsbereich oder TMA (Terminal Area), englisch Terminal Control Area oder Terminal Maneuvering Area (TMA), ist ein spezieller Luftraumsektor um Flugplätze mit einer Kontrollzone CTR (Luftraum D). Die Flugsicherung nutzt diese zur Regelung und Überwachung der An- und Abflüge.
Aufgabe
Die Nahverkehrsbereiche schützen den an- und abfliegenden IFR-Verkehr (Instrumentenflug) vor dem im unkontrollierten Luftraum G fliegenden VFR-Verkehr (Sichtflugverkehr). Die Größe einer TMA ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Höhengrenzen sind nach den Richtlinien der ICAO in Einheiten von 100 oder 1000 Fuß (ft) zu definieren:
Die Untergrenze ist entweder 1000 ft Above ground level (AGL) (TMA-Sektor A), 1700 ft AGL (TMA-Sektor B) oder 2500 ft AGL (TMA-Sektor C). Da in Deutschland der kontrollierte Luftraum (Luftraum E) regulär in 2500 ft AGL beginnt, existieren hier keine C-Sektoren der Terminal Areas. Verantwortlich für die Flugsicherung ist das jeweilige Area Control Center (ACC), wo mindestens ein Arbeitsplatz als An- und Abflugkontrolle eingerichtet ist.
TMAs werden in der ICAO-Karte 1:500.000 farblich (rot-violett bzw. blau) dargestellt. Der Sektor A ist eine rote Umrandung um die CTR; falls vorhanden wird der Sektor B blau dargestellt.
Siehe auch
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