Teilzahlungsbank

Teilzahlungsbank

Eine Teilzahlungsbank ist ein Kreditinstitut, das den Schwerpunkt seiner Geschäftstätigkeit auf die Vergabe kurz- und mittelfristiger Kredite legt. Das klassische Betätigungsfeld der Teilzahlungsbanken ist hierbei die Konsumfinanzierung. Nahezu alle größeren Einzelhandelsunternehmen sowie zahlreiche Autohersteller haben entweder eigenständige Teilzahlungsbanken als Tochtergesellschaften, oder aber sind durch langfristige Verträge mit Teilzahlungsbanken verbunden. Bei der Auto- und Konsumfinanzierung über die eigenen bzw. vertraglich gebundenen Teilzahlungsbanken, wird sehr oft eine Subventionierung der Kreditzinsen vorgenommen um den Absatz der Produkte zu fördern.

Teilzahlungsbanken die nicht mit größeren Unternehmen in der Konsumfinanzierung verbunden sind neigen dazu, Kredite auch an Kunden zu vergeben, die üblicherweise bei einer Sparkasse oder Geschäftsbank keinen Kredit bekommen bzw. bekommen würden. Die Kreditvergabe ist – im Rahmen eines Kleinkredits – bei Teilzahlungsbanken an nicht so strenge Auflagen geknüpft. Diese Großzügigkeit bei der Kreditvergabe muss allerdings in der Regel – mit erheblichen Zinsaufschlägen – teuer erkauft werden.

Ihre Bedeutung hat seit den 1960er-Jahren deutlich abgenommen, so dass die Bundesbank ihnen banken-statistisch keine eigene Position mehr einräumt. Die Gruppe der Teilzahlungsbanken wird seit 31. Dezember 1986 entsprechend den Rechtsformen in den Bankengruppen „Regionalbanken und sonstige Kreditbanken“ sowie „Kreditgenossenschaften“ geführt.[1]

Einzelbelege

  1. http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/verzeichnis_kreditinstitute_2006.pdf

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