Techniker

Techniker

Techniker ist in Deutschland und der Schweiz ein Beruf

  • in Deutschland sind Techniker Personen, welche eine Aufstiegsweiterbildung sowie die staatliche Prüfung an einer (höheren) Fachschule für Technik abgelegt haben und dadurch die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Techniker (FS) führen dürfen.
  • in der Schweiz handelt es sich um eine höhere Berufsbildung auf teritärstufe mit Diplomarbeit zur Berufsbezeichnung Diplom-Techniker (HF/TS).

Im deutschsprachigen Raum gibt es auch die Bezeichnung Diplomierter Techniker.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Um die geschützte Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Techniker[1] führen zu dürfen, muss man eine entsprechende Aufstiegsweiterbildung an einer Fachschule für Technik absolviert und das abschließende, staatliche Examen bestanden haben. Die meisten Technikerschulen sind staatliche Fachschulen, jedoch gibt es auch private Organisationen, welche diese Weiterbildung anbieten.

Zugangsvoraussetzungen

Erforderlich zum Besuch einer Fachschule für Technik ist in Deutschland:[2]

  • mindestens Hauptschulabschluss
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung in der jeweiligen Fachrichtung von mindestens 2-jähriger Dauer und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr (inklusive Ausbildung mindestens 4 Jahre).
  • Berufsschulabschluss
  • alternativ zur abgeschlossenen Ausbildung kann der Nachweis einer 7-jährigen qualifizierten Tätigkeit in einem der Fachrichtung entsprechenden Beruf als Zugangsberechtigung genügen (außerdem mindestens Mittlere Reife)
  • Eine berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr - auch von Wehrpflichtigen - kann mit einer Bescheinigung des BFD (Berufsförderungsdienst) angerechnet werden.

Beispiel: Regelung in Niedersachsen

Die niedersächsische Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) sieht folgende Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Technikerprüfung vor:[3]
  • Sekundarabschluss 1 / Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss, der Berufsschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufsausbildung sowie eine einschlägige Berufstätigkeit von einem Jahr.
    oder
  • Sekundarabschluss 1 / Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss, der Berufsschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren.

Dauer, Kosten und Förderung

Die Aufstiegsweiterbildung umfasst insgesamt mindestens 2.400 Unterrichtsstunden[2] und kann in Vollzeit (2 Jahre bzw. 4 Semester) oder Teilzeit (min. 3 Jahre[4] bzw. 6 Semester, je nach Fachrichtung und Schule aber auch 4 Jahre bzw. 8 Semester[5]) als auch in Form eines Fernlehrgangs mit flexibler Zeiteinteilung absolviert werden.

An staatlichen Schulen ist dies unter Umständen kostenfrei, wobei auch an diesen Fachschulen für Technik teilweise Ausbildungs- und Prüfungsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro anfallen können.

Gerade in der Vollzeitform fallen Lebenshaltungskosten an, welche aufgrund der Vollzeitausbildung nicht mehr durch die zuvor üblicherweise ausgeübte berufliche Tätigkeit gedeckt werden können. Es besteht darum die Möglichkeit der Förderung, welche umgangssprachlich als Meister-BAföG bezeichnet wird. Tatsächlich geschieht diese nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, also dem AFBG, in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Eine weitere Möglichkeit der Förderung besteht in Form des Schüler-BAföG.

Ausbildungsinhalte

Neben den fachbezogenen Ausbildungsinhalten der jeweiligen Fachrichtung werden auch viele fachübergreifende Unterrichtsinhalte vermittelt, die für den beruflichen Alltag wichtig sind.

Zum fachübergreifenden Bereich gehören:

  • Englisch
  • Kommunikation
  • Soziologie/Politik
  • Mathematik
  • Mitarbeiterführung
  • Physik
  • Betriebswirtschaft
  • Qualitätsmanagement
  • Chemie
    • Werkstoffkunde

Fachbezogene Ausbildungsinhalte am Beispiel des Staatlich geprüften Elektrotechnikers DV (Datenverarbeitung):

  • Messtechnik
  • Grundlagen Elektronik
  • Grundlagen Elektrotechnik
    • Praktische Elektrotechnik
  • Mikroprozessortechnik
  • Nachrichtentechnik
    • Praktische Nachrichtentechnik
  • Energietechnik
  • Steuer- und Regelungstechnik
    • Praktische Steuer- und Regelungstechnik
  • Datenverarbeitungstechnik

Zusätzlich wird häufig mit angeboten:

Staatliche Prüfung

Die Aufstiegsweiterbildung endet mit einem staatlichen Examen, welches sich an staatlich anerkannten Schulen aus vier Prüfungen zusammensetzt, die verschiedene Schwerpunkte aus der Fachausbildung abdecken müssen. In manchen Bundesländern (z.B. Bayern) können seit 2011 die vier Fächer aus einer von der Schule bestimmten Auswahl selbst gewählt werden. Von der Schulform (anerkannt oder geprüft) und Region abhängig, können mehrere Fachbereiche in einer Examensarbeit kombiniert werden. Zum Bestehen der Prüfung muss der Gesamtnotenschnitt aus allen vier Staatsprüfungen 4,0 oder besser sein, bei einer Leistung mit "mangelhaft" folgt in diesem Fach eine mündliche Nachprüfung. In manchen Bundesländern (z.B. Bayern) werden beim staatlich geprüften Techniker die Vornoten aus den vorhergegangenen Ausbildungsjahren nicht in das Prüfungsergebnis eingerechnet bzw. einbezogen. Sie sind dann nur ausschlaggebend für die Prüfungszulassung. In diesem Fall muss in allen Fächern eine Prüfung abgelegt werden. Die Prüfungsformen sind, wie die angebotenen Fächer, landesweit nicht einheitlich und werden von der Schulleitung jeder Schule mitbestimmt.

Die Technikerweiterbildungen und -prüfungen regeln die einzelnen Bundesländer in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen (Bsp. NRW[6]) auf Grundlage der bundeseinheitlichen Rahmenvereinbarung über Fachschulen[2].

Projektarbeit

Gemäß Rahmenvereinbarung über Fachschulen kann ein Teil der staatlichen Prüfung eine Facharbeit (auch Techniker- oder Projektarbeit genannt) sein.[2] Da ein Techniker auch in der Berufspraxis sehr häufig technische Berichte und Projektberichte verfasst, bestehen die Fachschulen für Technik in der Regel auf eine solche Arbeit.

Die Projektarbeit kann entweder eine theoretische Arbeit (Vorstudie, Konzept etc.), oder aber die Lösung eines gestellten praktischen Problems (Bspw. Entwicklung eines neuen Produktes, Einführung eines QMS, Entwicklung eines neuen Verfahrens) sein, zu der sämtliche notwendige Berechnungen und Entscheidungen ersichtlich in einer umfangreichen Facharbeit dokumentiert werden müssen. Im Anschluss daran muss eine Verteidigung des bearbeiteten Projektes vor einem Ausschuss und zum Teil auch öffentlichen Publikum absolviert werden. Die Bewertung der Projektarbeit wird auf dem Abschlusszeugnis aufgeführt.

(Fach-) Hochschulreife

Nach Abschluss des zweiten bzw. vierten Ausbildungsjahres (Vollzeit- bzw. Teilzeitausbildung) besteht in vielen Bundesländern (z.B. Thüringen) die Möglichkeit, durch eine Zusatzprüfung die Fachhochschulreife zu erhalten, welche zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt.[7]

In einigen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) wird die Fachhochschulreife automatisch mit erfolgreichem Abschluss erworben. Die Absolventen der zweijährigen Fachschule Technik erhalten zusätzlich die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Universitätsstudium) für beruflich besonders qualifizierte (höher qualifizierte).[8]

Unterschiede zwischen staatlich geprüftem und staatlich anerkanntem Techniker

siehe auch: Staatliche Abschlussbezeichnung

Zu differenzieren ist hierbei, dass bei den Abschlüssen zum Staatlich geprüften Techniker nach einer vom Staat konzipierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung ausgebildet und geprüft wird, während hingegen bei den Staatlich anerkannten Technikern die Schule selbst die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erstellt, welche von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Oberschulamt) genehmigt werden müssen.

Bei der Abschlussbezeichnung Staatlich anerkannter Techniker handelt sich also um Fachschulabschlüsse, die an privaten, staatlich anerkannten Fachschulen (die Ergänzungsschulen sind) zu erwerben ist. Diese Abschlüsse sind mit den Abschlüssen an staatlichen und privaten Fachschulen (die Ersatzschulen sind) gleichzusetzen.

Fachrichtungen und Spezialisierungen

Einige Zweige (mit den im Laufe der Ausbildung zu wählenden Schwerpunkten) sind:

  • Bautechnik/Bautechniker[22]
    • Glasbautechnik
    • Hochbau
    • Metallbautechnik
    • Tiefbau
    • Baustofftechnik
    • Hochbaukonstruktion
    • Baubetriebslehre
    • Vermessungstechnik
    • Geotechnik, Bohrtechnik[23]
  • Heizungs- Lüftungs- und Klimatechnik Techniker HKL
  • Sanitärtechnik
  • Holztechnik[24]
  • Chemietechnik
    • Labortechnik
    • Betriebstechnik
    • Biochemie
    • Umweltschutz
  • Medizintechnik
  • Umwelttechnik
    • Abwassertechnik
    • Abfalltechnik
    • Wasserversorgungstechnik
    • Verfahrenstechnik
    • Labortechnik
  • Biotechnik
  • Werkstofftechnik
  • Lebensmitteltechnik
  • Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • Physiktechnik
  • Vermessungstechnik
  • Verkehrstechniker
    • Verkehrsmanagement
    • Eisenbahnbetrieb
  • Gartenbau
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Garten- und Landschaftsbau[25]
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in Galvanotechnik[26]
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in Leiterplattentechnik[27]
  • Staatlich geprüfter Farb- u. Lacktechniker
  • Staatlich geprüfter Keramiktechniker
  • Zerspanungstechniker (neu seit 2005 in BW)
  • Staatlich geprüfter Techniker für Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung[28]
  • Staatlich geprüfte/r Textiltechniker/in[29]
    • in den Schwerpunkten Spinnerei, Weberei, Maschentechnik, Vliesstofferzeugung oder Veredlung
  • Ledertechnik[30]
  • Staatlich geprüfter Techniker im Landbau[31]
  • staatlich geprüfter Glasbautechniker/staatlich geprüfte Glasbautechnikerin[32]
  • Staatlich geprüfter Techniker für Weinbau und Oenologie[33]

Berufsleben

Der Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker erlaubt in allen Handwerken gleicher oder gleich gestellter Fachrichtung die Eintragung in die Handwerksrolle, die bei der Handwerkskammer geführt wird.

Das Ausbildungsniveau des Staatlich geprüften Technikers liegt oberhalb dem eines Industriemeisters. Im Rahmen der Erstellung des Nationalen Qualifikationsrahmens gibt es Bestrebungen den Techniker auf die Stufe 6 einzuordnen. Damit wären die Abschlüsse staatlich geprüfter Techniker und Bachelor auf der gleichen Stufe. Eine endgültige Entscheidung hierzu ist jedoch bisher noch nicht getroffen worden und je nach Quelle findet man den staatlich geprüften Techniker auf Stufe 5 oder Stufe 6[34]. Bachelor und Techniker haben aber so oder so eine andere Ausrichtung und somit Profil, womit ohnehin nicht von einer „Gleichheit“ gesprochen werden kann.

Er wird in der Industrie in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen eingesetzt, um Ingenieursteams zu unterstützen und, je nachdem, selbständig Projekte und Teilaufträge abzuwickeln. Des Weiteren umfasst sein Einsatzgebiet die Arbeitsvorbereitung in der Produktion sowie die Abteilungs-, Produktions- und Betriebsleitung. Außerdem besitzt er Kenntnisse und Fähigkeiten, welche in der betrieblichen Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement eingesetzt werden können. Einsatzgebiete findet er auch im Einkauf, im Vertrieb, in der Ausbildung von Nachwuchsfachkräften als Ausbilder oder Ausbildungsleiter sowie als technischer Fachlehrer[35] an beruflichen Schulen.

Techniker in der Schweiz (Dipl. Techniker TS/HF)

In der Schweiz ist der Titel Diplomierter Techniker/in HF bzw. Diplomierter Techniker/in TS ein geschützter Name. Diesen Titel bekommt man erst nach dem erfolgreichen Abschluss einer eidgenössischen, anerkannten Diplomarbeit zum Techniker TS/HF.

Die Änderung von TS[36] (Technikerschule) zu HF (höhere Fachschule) erfolgte 2005. Dipl. Techniker TS dürfen den Titel Dipl. Techniker HF führen,[37] die Titel sind also gleichwertig.

Ausbildung in der Schweiz

Die Ausbildung umfasst eine Gesamtstundenzahl von mindestens 3.600 bzw. 5.400 Lernstunden (ca. 2000 Unterrichtsstunden), wobei bei Berufsbegleitenden Ausbildungen die Berufstätigkeit mit 720 bzw. 1.080 Stunden angerechnet werden kann.[38][39] Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufslehre in der gewählten Techniker-Fachrichtung, jedoch sind beim Nachweis entsprechender Qualifikationen auch Ausnahmen möglich.

Die Studiengänge haben berufsbegleitend 5[40], 6[41] oder 7[42] Semester oder Vollzeit 4 Semester.[43].

Fachrichtungen und Spezialisierungen

Altrechtlich

In der Schweiz gab vor der dem neuen Rahmenlehrplan sehr viele verschiedene Fachrichtungen des Technikers, z. B.:

  • Betriebstechniker HF[44] / Techniker Unternehmensprozesse HF:[45] Der Betriebstechniker steht in den modernen Unternehmen im Zentrum der Geschäftsprozesse. Er gestaltet diese nach kundenorientierten, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Kriterien.
  • Techniker HF in Informatik:[46]. Zu den Aufgaben eines Informatikers HF gehört die systematische Entwicklung von Programmen in mehreren höheren Programmiersprachen und auch die Projektierung und Realisierung von vernetzten Kommunikationssystemen. Die Grundkenntnisse reichen von der Elektronik bis zur Informatik, die Einsatzgebiete sind Software- Entwicklungsplätze wie auch in Informatik-Zentren.
  • IT Service Engineer HF:[47] In dieser Fachrichtung steht die systemtechnische Seite der Informatik im Vordergrund. Dies bedeutet Konzeption, Installation und Betrieb komplexer IT-Infrastrukturen nach anerkannten Regeln des IT Service Managements. Organisatorische und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse sorgen für den erfolgreichen Einsatz der Informatikmittel. Das Einsatzgebiet liegt in der Regel im Betrieb der Informatik.
  • Systemtechniker HF:[48] Der Systemtechniker ist ein Elektronikfachmann, er kennt sich bestens mit Hardware und mit der Software aus. Der Entwurf und das Messen von elektronischen Schaltungen, die systematische Entwicklung von Programmen sind nur ein Teil seinen Fachkenntnissen. Sein Einsatzgebiet liegt hauptsächlich in der Entwicklung und Produktion.
  • Techniker HF in Maschinenbau:[49] Der Maschinenbautechniker kann sich im Verlauf der Ausbildung auf Konstruktion (CAD, Berechnung, etc.) oder Automation (Robotik, Programmierung, etc.) spezialisieren. Ein Maschinenbautechniker HF hat eine Schlüsselstellung innerhalb der Projektierung, Entwicklung und Konstruktion von Produkten, Maschinen und Anlagen. Er ist ein Generalist und Unternehmer.
  • Techniker HF in Elektrotechnik:[50]. Der Elektrotechniker HF entwickelt elektrische und elektronische Schaltungen (Hardware) und Programme (Software) für Anlagen und Geräte zur Regelung und Steuerung von Abläufen, Prozessen und Informationen oder ist für die Übertragung von Informationen zuständig (Kommunikationstechniken). Je nach Einsatzgebiet oder Projektgröße wird er für die Entwicklung oder Betreuung von Teilsystemen oder ganzen Projekten eingesetzt. Der Elektrotechniker HF ist beispielsweise als Assistent des Ingenieurs FH, als Gruppen- oder Projektleiter tätig. Im weiteren Verlauf des Studiums wählt der Elektrotechniker eine der beiden Fachrichtungen Energietechnik oder Mikroprozessortechnik.

Eine vollständige Übersicht wird vom BBT herausgegeben.[51]

Ebenfalls Techniker, aber ihn vielen Punkten besonders:

  • Techniker HF Kernkraftwerkstechnik[52]

Neurechtlich

Mit der Umwandlung der Technikerschulen zu höheren Fachschulen für Technik wurde ein Rahmenlehrplan für den dipl. Techniker HF verfasst, welche Namen und Inhalte der Fachrichtungen stärker reglementiert.[53]

  • Bauführung
  • Bauplanung
  • Elektrotechnik
  • Gebäudetechnik
  • Holztechnik
  • Informatik
  • Lebensmitteltechnologie
  • Maschinenbau
  • Medien
  • Metallbau
  • Mikrotechnik
  • Systemtechnik
  • Telekommunikation
  • Textil
  • Unternehmensprozesse

Daneben gibt es noch verwandte Ausbildungen, die aber auf einem anderen Rahmenlehrplan basieren:

  • dipl. Wirtschaftsinformatiker HF

Titel

Nach Abschluss der Technikerschule können unter gewissen Voraussetzungen die (privat rechtlich) geschützten Titel Professional Bachelor ODEC[54] und/oder Ing. EurEta[55] beantragt werden.

Offiziell wird vom BBT für die Übersetzung ins Englische College of Professional Education and Training PET Degree in <Field of Study> empfohlen.[53]

Techniker in der Sowjetunion (Dipl.-Techniker)

In der Sowjetunion bekam man den Titel Dipl.-Techniker erst nach dem erfolgreichen Abschluss eines knappen 4-jährigen (es sind z. B. 3 Jahre 10 Monate Studiengänge bekannt) bis 5-jährigen Studiums an einer staatlichen Hochschule (Technikum), das mit der Verteidigung einer Diplomarbeit abzuschliessen war. Die Untertitel waren ganz unterschiedlich: Hydrotechniker, Elektrotechniker etc. Es handelt sich also um einen Ingenieur (Hochschulabschluss).

Vergleichbare Abschlüsse anderer Staaten

Österreich

In Österreich gibt es keinerlei vergleichbaren Abschluss. Zwar gibt es zahlreiche Berufe, die auf -technikerIn lauten, aber jeder, der einen technischen Lehrberuf erlernt, egal, ob im dualen Weg Lehre/Berufsschule, an einer Berufsbildenden mittleren Schule (4jährig) ist beruflich im Prinzip gleichgestellt, und der Abschluss staatlich anerkannt, aber alle unterhalb dem eines Staatlich geprüften Technikers. Weiterbildungen sind für alle Bildungswege die Meisterprüfung, fachliche Spezialisierung oder – Matura vorausgesetzt – ein Ingenieursstudium (Universität oder Fachhochschule).

Die 5 jährige berufsbildende höhere Schule (meist eine HTL) ist gemäß den EU Richtlinien im postsekundären Level (> 1 Jahre aber kleiner 3 Jahre) und entspricht dem "short cylce niveau" des EQF und ist am ehesten mit einem englischen "higher national degree" (HND) zu vergleichen. Nach 3 Jahren facheinschlägiger Praxis kann ein HTL Absolvent beim zuständigen Wirtschaftsministerium die Standesbezeichung "Ingenieur" beantragen. Weiters kann ein HTL Absolvent nach 6 Jahre facheinschlägiger Berufspraxis die Prüfung für das reglementierte Gewerbe des "Ingenieurbüros-beratende Ingenieure" ablegen und ein solches selbständig betreiben. Nach 15 Jahren Berufspraxis kann ein HTL Ingenieur um die Bezeichnung EUR ING Europaingenieur der FEANI ansuchen. Ein Absolvent einer HTL kann jede Studienrichtung ohne Einschränkungen studieren. An Fachhochschulen und Universitäten können bis zu 4 Semester (5 Semester mit Praxis) anerkannt werden.

Der Diplom-HTL-Ingenieur (Abschluss mit Diplomarbeit nach 6-jähriger Berufspraxis) wurde mit 2006 beendet. Sinn dieses Abschlusses, war es erfahrene HTL Ingenieure nach zu graduieren, es haben aber nur ca. 1000 Personen diesen Weg gewählt, ebenso gibt es Probleme mit der internationalen Anerkennung.

weitere Länder

Außerhalb des deutschsprachigen Raums gibt es ähnliche Weiterbildungen und Abschlüsse. Gemeinsames Problem ist mangelnde (direkte) Vergleichbarkeit und folglich Anerkennung.

Land Nationaler Titel[56][57]
Australien Engineering Technologist[58]
Belgien Gegraduerde / Gradué
Dänemark Videregående Tekniker Bygningskonstruktør
Deutschland staatlich geprüfter Techniker

staatlich anerkannter Techniker

Finnland Teknikko (Teknisk Ingeniör / Technician Engineer)
Deutschland Staatlich geprüfter Techniker (FS)

Staatlich anerkannter Techniker

Kanada Certified Engineering Technologist[59]
Irland Associate Engineer
Italien Perito Industriale iscritto all Albo Professionale
Neuseeland Engineering Technologist
Norwegen Fagtekniker
Schweden Ingenjör / Högskoleingenjör
Schweiz dipl. Techniker HF

Technicien dipôlmée ES
Tecnico dipl. SSS

Südafrika Professional Engineering Technologist
United Kingdom Incorporated Engineer
USA Engineering Technologist

Eine Verbesserung in Sachen Vergleichbarkeit soll der Kopenhagen-Prozess bringen und insbesondere der europäische Qualifikationsrahmen.

Siehe auch

Weblinks

Schweiz:

Deutschland:

Einzelnachweise

  1. [1], eacea.ec.europa.eu (pdf)
  2. a b c d Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 i.d.F vom 9. Oktober 2009. Website der Kultusministerkonferenz. (pdf, abgerufen am 25. Januar 2010).
  3. Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO)Vorlage:§§/Wartung/alt-URL. Kapitel Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachschule § 3 Aufnahmevoraussetzungen
  4. [2], bdvi.de
  5. Chemietechniker, vdc-cta.de
  6. Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg des Landes NRW. Website des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen. Abgerufen am 25. Januar 2010.
  7. Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen, kmk.org (pdf)
  8. Hochschulzugang beruflich qualifizierter Bewerber - Stand Juli 2011, kmk.org (pdf)
  9. a b Maschinenbautechniker Berufenet
  10. Techniker/in für Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik, berufenet
  11. Müllereitechniker, berufenet
  12. Mühlenbautechniker, berufenet
  13. Gießereitechniker, berufenet
  14. Techniker/in für Milchwirtschaft und Molkereiwesen, berufenet
  15. Maschinentechnik, berufenet
  16. Kraftfahrzeugtechnik, berufenet
  17. Elektrotechnik, berufenet
  18. Technische Informatik, berufenet
  19. Druck- und Medientechniker, berufenet
  20. Techniker (FS) für Informatik, berufenet
  21. Mikrosystemtechnik, berufenet
  22. Bautechnik, berufenet
  23. Geotechnik, Bohrtechnik, berufenet
  24. Holztechnik, berufenet
  25. Techniker/in für Garten- und Landschaftsbau, berufenet
  26. Techniker/in Galvanotechnik, berufenet
  27. Techniker/in Leiterplattentechnik, berufenet
  28. Techniker für Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung, berufenet
  29. Textiltechniker/in, berufenet
  30. Ledertechnik, berufenet
  31. Techniker im Landbau, berufenet
  32. Glasbautechniker, berufenet
  33. Techniker für Weinbau und Oenologie, landwirtschaft-bw.info (pdf)
  34. Annual Report 2008, eureta.org (pdf)
  35. http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/docroot/r1/blobs/pdf/bkb/9392.pdf
  36. http://www.admin.ch/ch/d/as/2001/1167.pdf
  37. http://www.admin.ch/ch/d/sr/412_101_61/a23.html
  38. [3], admin.ch (pdf)
  39. [4], bbt.admin.ch
  40. [5], tbz.ch
  41. [6], abbts.ch
  42. [7], ibz.ch
  43. [8], zbw.ch
  44. [9], abbts.ch
  45. Techniker Unternehmensprozesse HF, sfb.ch
  46. http://www.tsu.ch/Informatiker.htm
  47. [10]
  48. http://www.abbts.ch/index.cfm?&content=26
  49. Maschinenbau, ibz.ch
  50. Elektrotechnik, bbz-biel.ch
  51. [11], bbt.admin.ch
  52. [12], rs.web.psi.ch
  53. a b [13], bbt.admin.ch (pdf)
  54. [14], odec.ch
  55. EurEta, svts.ch
  56. [15], eureta.org
  57. [16], Sydney Accord: Recognition of Equivalence of Accredited Engineering Technology Education Programs
  58. [17], Australian Government, Department of Immigration and Citizenship
  59. [18], Government of Canada, Working in Canada Tool

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