Taser

Taser
Der M-26 TASER in der nicht-zivilen Version
Der X-26 TASER mit einem Lichtbogen zwischen seinen beiden Elektroden.

Eine Elektroschockpistole (oder Distanz-Elektroimpulswaffe oder Taser) ist eine pistolenähnliche Elektroimpulswaffe, die zwei oder vier mit Widerhaken versehene Projektile gegen den Körper der Zielperson schießt und danach kontrollierte elektrischen Schläge durch die mit den Projektilen verbundenen Drähte erzeugt. Der Name Taser stammt als Akronym von Tom Swift’s Electric Rifle aus dem Kinderbuch Tom Swift and His Electric Rifle (Victor Appleton, 1911), dem zur Lesbarkeit ein A hinzugefügt wurde: TASER. Erfunden wurde der TASER von dem 2009 verstorbenen Jack Cover (Luft- und Raumfahrtingenieur bei der NASA, USA), der die Idee aus dem schon von ihm als Kind gelesenen Kinderbuch, Menschen mit blauen Bällen aus Elektrizität zu betäuben, 1976 wie folgt kommentierte: „Was für ein phantastischer Gedanke“. Er konnte nicht ahnen, dass er selbst mit einer derartigen Elektroschockwaffe, die ursprünglich zur Abwehr von Flugzeugentführern gedacht war, weltberühmt werden sollte. Er entwickelte den TASER, nachdem er in einer Zeitung über einen Unfall las, bei dem ein Mann in eine Stromleitung gefallen war und dadurch einige Zeit reglos war.

Inhaltsverzeichnis

Funktionsprinzip

Distanzmodus

Im Distanzmodus werden aus einer Kartusche zwei Projektile abgefeuert, die eine Geschwindigkeit von etwa 50 m/s erreichen. An den zwei Projektilen sind isolierte Drähte angebracht, die die elektrischen Impulse der Elektroschockpistole auf den Körper der Zielperson übertragen.

Die Projektile sind mit Nadeln versehen, Treibmittel ist beim Taser von Taser International Druckgas, beim Taser von Taserton und beim Stinger Schießpulver. Die Projektile werden nicht parallel verschossen, damit sie mit einem höheren Abstand auf der Körperoberfläche einschlagen. Die Nadeln sind mit Widerhaken, ähnlich einem Angelhaken, versehen und sollen möglichst im hautnahen Körpergewebe des Opfers stecken bleiben.

Die Wirkung ist in der Praxis von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Wo dringen die Nadelelektroden in den Körper ein? Welche Nerven und Muskeln liegen im Strompfad? Grundsätzlich ist ein Strompfad, der die Herzregion einschließt, als potenziell gefährlich anzusehen.
  • Welchen Abstand haben die Nadeln? Je größer der Abstand ist, desto größer ist der Strompfad, desto mehr Nerven und Muskeln sind betroffen, damit steigt die Wirkung. Es ist aber noch nicht geklärt, ob Elektroschockwaffen die Nervenfasern, die Muskeln, die Übergänge von den Nervenfasern zu den Muskeln oder eine Kombination dieser drei beeinflussen.
  • Wird die Kleidung durchschlagen und dringen die Nadelelektroden in den Körper ein, oder wird der Elektroschock nur über eine Funkenentladung auf den Körper übertragen?
  • Wie tief dringen die Nadelelektroden ein? (Körperwiderstand)

Die Reichweite beträgt bis zu etwa 10 m, die Kapsel durchdringt Kleidung bis zu einer Stärke von 5 cm (Herstellerangabe Stinger Systems).

Eine Elektroschockpistole kann mit der eingeführten Kartusche nur einmal abgefeuert werden. Jedoch kann ein Gegner, welcher einmal getroffen wurde, mehrmals unter Strom gesetzt werden. Es muss dafür nur entsprechend der Abzug betätigt werden. Die verbrauchte Kartusche kann durch seitliches Drücken der Drucktasten nach vorne weggezogen werden und innerhalb weniger Sekunden durch eine neue ersetzt werden.

Kontaktmodus

Im Kontaktmodus wird der Taser im Körperkontakt mit der Zielperson zum Zufügen von Schmerzen eingesetzt und zielt auf Willfährigkeit zur Schmerzvermeidung und nicht auf Bewegungsunfähigkeit wie im Distanzmodus ab. Die Gegner können mittels der Elektroden an der Pistole oder der verbrauchten Kartusche oder durch leitenden Körperkontakt über einen kurzen Strompfad Elektroschocks ausgesetzt werden.

Visierung

Eine Elektroschockpistole ist entweder mit einem konventionellen Visier oder mit einem Laservisier ausgerüstet.

Modelle

Die bekanntesten Modelle sind zurzeit die Modelle Taser der Firmen Taserton und Taser International und Stinger. Einfachere Modelle, getarnt als Taschenlampe, sind schon seit den 1970er Jahren in Gebrauch. Bei Distanz-Elektroimpulsgeräten von Taser International handelt es sich technisch gesehen um Druckluftwaffen, während die Modelle der Firma Stinger Feuerwaffen sind.

Wirkung

Zusätzlich zu der Wirkung einer Elektroimpulswaffe entstehen bei dem Distanzmodus zusätzliche Gefahren. Es können unabhängig von den elektrischen Impulsen Organe wie Augen oder nahe der Körperoberfläche gelegene Arterien verletzt werden. Weiterhin können Wunden bei Entfernung der Widerhaken entstehen.

Zusätzlich hat eine Studie von CBC zum Vorschein gebracht, dass 4 von 41 eingesetzten Waffen eine massiv höhere Stromstärke lieferten als vom Hersteller angegeben. Anstatt der angegebenen Spitze von 3,3 Ampere lieferten diese bis zu 5 Ampere.[1]

Rechtliche Rahmenbedingungen

Taser durften in Deutschland bis 1. April 2008 zwar ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden, jedoch wurde zum Führen dieser Waffen (mit Kartusche) ein (großer) Waffenschein benötigt. Seit 1. April 2008 unterliegt ein Taser den Verbotsbestimmungen der Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.6. WaffG. Jeglicher Umgang (Erwerb, Besitz, Führen) mit einem Distanz-Elektroimpulsgerät ist seitdem verboten. Für den Handel mit verbotenen Waffen ist nach dem Waffengesetz eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Verwendung

Die Waffen sollen verwendet werden, um Angreifer, Randalierer, fliehende oder mit Suizid drohende Personen kurz durch Versagen der Kontrolle über die Muskeln und Schmerz handlungsunfähig zu machen.

Durch die Verwendung einer nicht-tödlichen Waffe sollen Schäden beim Opfer vermieden werden. Elektroschockpistolen stellen eine Eskalationsstufe unter den eigentlichen Schusswaffen mit geringerem Todesrisiko bereit.

Die Waffe dient auch der Selbstverteidigung der Polizeivollzugsbeamten.

Weil Elektroschockpistolen dem Opfer große Schmerzen bereiten und dabei vergleichsweise geringe (bleibende) physische Schäden anrichten, eignen sie sich besonders gut, um ein Opfer zu quälen, ohne dass dieses es ohne weiteres (über körperliche Schäden) nachweisen kann (Weiße Folter). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Vorgehen erfolgreich strafrechtlich verfolgt wird, ist dementsprechend gering. Die Neigung derjenigen, die im Besitz einer solchen Elektroschockwaffe sind, diese ohne Not anzuwenden, ist aus diesem Grund hoch anzusetzen.[2] Um diesem Vorwurf zu begegnen, besitzen behördlich benutzte Elektroschockpistolen Einrichtungen, die den Verwender identifizieren sollen, zum Beispiel in Form von mit Seriennummer versehenem Konfetti, das mit den Projektilen verschossen wird, oder von Videokameras, die mit dem Entsichern der Waffe aktiv werden. Weiterhin lassen sich Einsatzparameter über eine Computerschnittstelle der Waffe auslesen.

Elektroschockpistolen sind derzeit fast ausschließlich im Besitz von Polizisten.

Verwendung im Polizeidienst

Deutschland

In Hamburg verabschiedete der CDU-Senat unter Bürgermeister Ole von Beust und Innensenator Udo Nagel im Juni 2005 ein neues Polizeigesetz, das unter anderem auch die Einführung von Taser-Waffen vorsieht. Nach der Novellierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes am 14. Dezember 2005 sind nach Art. 61 neben Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole und Handgranate auch „Elektroimpulsgeräte und vergleichbare Waffen“ als Waffen der bayerischen Polizei zulässig. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) hat 2006 empfohlen, dass die Polizei-Spezialeinsatzkommandos aller Bundesländer den Taser anschaffen. Die Bundespolizei ist auch 2009 weiterhin nicht mit Elektroimpulsgeräten ausgestattet und beabsichtigt auch nicht deren Anschaffung. Ebenso werden im Justizvollzugsdienst und bei der Bundeswehr entsprechende Geräte nicht verwendet. Bei den Streitkräften erfolgt nur eine Erprobung.[3]

Schweiz

Der X-26 TASER in der Polizei-Version

Am 26. Juli 2003 wurde vom Schweizer Bundesamt für Polizeiwesen die Verwendung der Waffen Advanced Taser M26 und TASER X-26 EMD (EMD steht hier für «elektro-muskulare Disruption») durch die Polizeibehörden genehmigt. Beide Waffen geben beim Auftreffen der beiden Elektroden einen schwachen, hochfrequenten Strom (ca. 2,1 mA) mit hoher Spannung (50.000 Volt) für ca. 5 Sekunden ab. Die Übertragung erfolgt per Kabel mit verschiedenen Drahtlängen (4,5 m, 6,4 m, 7,6 m und 10,6 m).

Die Elektroschockwaffe wird autonom von den verschiedenen Polizeikorps eingekauft, daher ist eine Übersicht nicht ganz einfach.

Einsatz in Kantonen:[4]

  • Schwyz (Sondereinheit «Luchs»): seit Sommer 2003
  • Aargau (Polizeigrenadiere): seit Ende 2004
  • Appenzell-Ausserrhoden (Sondereinheit «Säntis»): seit Anfang 2005
  • Genf (Kantonspolizei)
  • Graubünden (Polizeigrenadiere): seit Anfang 2004
  • St. Gallen Tasern bei Kantonspolizei und Stadtpolizei
  • Luzern (Kantonspolizei)
  • Basel-Landschaft (Sondereinheit «Barrakuda»)

Ex-Bundesrat Christoph Blocher (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, EJPD) hat nach Angaben von Parteimitgliedern den Taser an sich selbst ausprobiert und war von den «Vorzügen des Geräts» angetan.[5]

Österreich

Im Februar 2006 wurden 20 Taser an oberösterreichische Polizisten verteilt. Zum ersten Einsatz eines Tasers kam es am 7. Juli 2006, als ein Polizist bei einer Kontrolle einen professionellen Einbrecher während eines Fluchtversuchs aus etwa zwei Metern Entfernung mit zwei Schüssen außer Gefecht setzte.

Nachdem zwischenzeitlich auch für die Justizwache Taser angeschafft worden waren, haben die bekannt gewordenen Todesfälle hier zu einem Umdenken geführt, und das Justizministerium hat den Einsatz in seinem Bereich vorlaufig ausgesetzt.[6] Im April 2009 wurde der Einsatz von Tasern im Strafvollzug von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner unter strengen Voraussetzungen wieder zugelassen.[7] Das Innenministerium hält allerdings daran fest.[8] Konsequenterweise ist der Taser daher auch bei der Spezialeinheit WEGA der Wiener Polizei derzeit in Verwendung.

England und Wales

Im November 2008 wurde bekannt, dass das britische Innenministerium 10.000 Taser bestellt hat. Rund 30.000 Polizeibeamte sollen im Umgang der Waffe trainiert werden. Alan Campbell, im britischen Innenministerium für die Verbrechensbekämpfung zuständig, bezeichnete das Risiko der Waffen als gering.[9]

Kritik

Kritiker wie Amnesty International befürchten eine Herabsetzung der Schwelle zur Anwendung durch die scheinbare Harmlosigkeit der Waffe und verweisen als Beleg auf entsprechende Fälle in den USA.[10]

Da Elektroschockpistolen starke Schmerzen beim Opfer hervorrufen, können sie Kritikern zufolge auch zur inadäquaten Durchsetzung von Autorität von Polizisten gegenüber Zivilisten missbraucht werden. Als Beispiel wurden Fälle aus den USA zitiert, bei denen Taser im Rahmen einer normalen Fahrzeugkontrolle zur Anwendung kamen. In einem auf Video dokumentierten Fall hatte eine Frau sich bei einer Fahrzeugkontrolle geweigert, eine Zigarette zu löschen, ein Telefongespräch zu beenden und aus dem Auto zu steigen, daraufhin wendeten Polizeibeamte mehrmals den Taser auf sie an, auch als sie bereits auf dem Boden lag.[11]

Der UN-Ausschuss gegen Folter, der die Einhaltung der UN-Antifolterkonvention der Vereinten Nationen überwacht, brachte im November 2007 in einer Presseerklärung zum Bericht der portugiesischen Regierung zur nationalen Umsetzung der Konvention seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Einsatz des Modells Taser X-26 eine Form von Folter sei.[12]

Weiterhin sind Elektroschockwaffen ideal zur Folter geeignet, was dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Ein Schock ist sehr schmerzhaft, aber im Nachhinein nicht nachzuweisen, wenn es nicht zu bleibenden Schäden gekommen ist.

Tödliche Wirkung

Taser International bezeichnet ihr Produkt als „nicht-tödliche Waffe“ und wirbt mit dem Slogan Saving lives every day („Rettet täglich Leben“). In den USA sind jedoch zwischen 2003 und 2008 knapp 300 Menschen während oder nach dem Einsatz der Waffe getötet worden.[13] Die Pistole konnte selten als unmittelbare Ursache der Todesfälle sicher nachgewiesen oder ausgeschlossen werden. Nach Vorfällen mit Todesfolge wurden meistens keine eingehenden forensischen Untersuchungen, sondern eher statistische Auswertungen vorgenommen. Korrekt ist die Elektroschockpistole eher als „weniger tödliche Waffe“ (less lethal weapon) zu bezeichnen. Stinger Systems kennzeichnet das Konkurrenzprodukt mit beiden Formulierungen.

Nach Angaben der Zeitung „Arizona Republic“ seien im Zeitraum von 1999 bis 2005 167 Menschen in den USA und Kanada nach Angriffen mit einer Taserwaffe gestorben (http://www.raidh.org/RAIDH-devoile-la-liste-des-167.html). In 27 Fällen hätten Gerichtsmediziner erklärt, der Taser sei eine Todesursache, habe zum Tod beigetragen oder könne als Todesursache nicht ausgeschlossen werden.

In Kanada, wo die Waffen ausschließlich Polizeikräften zugänglich sind, wurden zwischen Juli 2003 und November 2007 18 Todesfälle registriert. Am 14. Oktober 2007 kam der polnische Immigrant Robert Dziekański in Vancouver durch Tasergebrauch ums Leben. Die Aktion der kanadischen Polizei wurde auf einem zeitweise beschlagnahmten Privatvideo festgehalten. Das Video löste weltweite Kritik aus, da die vier kanadischen Polizisten den unbewaffneten Mann 27 Sekunden nach erster Ansprache ohne Notwendigkeit mit einem Taser beschossen hatten, um ihn unmittelbar danach, schmerzerfüllt schreiend auf dem Boden liegend, mit weiteren Tasern zu beschießen. Nach diesem Zwischenfall starben bis Ende November 2007 drei weitere Personen nach dem Einsatz von Tasern durch kanadische Polizisten.

Preis

Verschiedene Varianten des Tasers sind ab 300 US-Dollar (für einfache Waffen) bis zu 1.000 US-Dollar (für „professionelle Waffen“ ohne Sonderzubehör) erhältlich.

Schutz

Eine Gegenmaßnahme gegen eine Elektroschockwaffe wäre das Tragen von Westen aus Material mit hoher Leitfähigkeit (zum Beispiel Aluminium). Selbst wenn die Nadeln die Weste durchdringen, bildet der metallische Zwischenraum einen elektrischen Kurzschluss zwischen den beiden Elektroden. Dieser Schutz ist jedoch ineffektiv, wenn der Betroffene an einer Stelle getroffen wird, an der keine solche Weste vorhanden ist (zum Beispiel Gesicht, Hände).

Einzelnachweise

  1. Analysis of the quality and safety. In: CBC.ca. August 2008. Abgerufen am 15. Februar 2009. (PDF, engl.)
  2. Florian Rötzer: Elektroschockwaffen zur Disziplinierung. In: Telepolis. 19. September 2007. Abgerufen am 17. Dezember 2008.
  3. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/119/1611961.pdf
  4. 50000 Volt gegen Renitenz. In: Augenauf. Dezember 2005. Abgerufen am 14. Februar 2009.
  5. Blocher liess sich beschiessen. In: SF Tagesschau. 12. November 2007. Abgerufen am 17. Dezember 2008.
  6. Taser - Gebrauch im Strafvollzug vorerst ausgesetzt. In: justizwache.at. 28. Februar 2008. Abgerufen am 17. Dezember 2008. (PDF)
  7. Taser in Österreich wieder erlaubt. In: derstandard.at. 23. April 2009. Abgerufen am 23. April 2009.
  8. "Form von Folter". In: news.ORF.at. Abgerufen am 17. Dezember 2008.
  9. Holger Dambeck: Briten rüsten Polizei mit Tasern aus. In: Spiegel Online. 24. November 2008. Abgerufen am 17. Dezember 2008.
  10. Amnesty International's continuing concerns about taser use. In: Amnesty International USA. Abgerufen am 17. Dezember 2008. (engl.)
  11. How One Tasing Unfolded in Boynton Beach. In: PalmBeachPost.com. Abgerufen am 17. Dezember 2008. (MOV, engl.)
  12. COMMITTEE AGAINST TORTURE CONCLUDES THIRTY-NINTH SESSION. In: United Nations Office at Geneva. 23. November 2007. Abgerufen am 17. Dezember 2008. (engl.)
  13. Flugpassagier stirbt durch Elektroschocker. In: Spiegel Online. 15. Oktober 2007. Abgerufen am 17. Dezember 2008.

Literatur

  • Olaf Arndt: Demonen – Zur Mythologie der Inneren Sicherheit. Edition Nautilus, Hamburg 2005, ISBN 3-894-01468-7 (Rezension von I. Küpeli ; Stand: 17. Dezember 2008). 

Weblinks


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