Sächsische lutherische Kirche

Sächsische lutherische Kirche
Karte
Karte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Basisdaten
Fläche: 14 900 km²
Leitender Geistlicher: Landesbischof
Jochen Bohl
Mitgliedschaften: VELKD, LWB, EKD
Regionen: 5
Kirchenkreise: 25
Kirchengemeinden: 882
Gemeindeglieder: 833 826 (31. Dezember 2005[1])
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
21,3 %
Offizielle Website: www.landeskirche-sachsen.de

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EvLKS) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden.

Die Kirche hat 833.826 Gemeindeglieder (Stand: Jan. 2006) in 882 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist auch Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

Die Hauptkirche des Landesbischofs ist der Dom zu Meißen. Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Meißen.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der „Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens“ umfasst das ehemalige Königreich bzw. den ehemaligen Freistaat Sachsen, in den Grenzen bis 1945. Heute umfasst dieses Gebiet einen Großteil des Landes Sachsen und einen geringen Teil Thüringens.[2]

Geschichte

Die Reformation wurde im albertinischen Sachsen 1539 offiziell eingeführt. Grundlage des Kirchenwesens war die Kirchenordnung von 1580. Die Leitung der Landeskirche lag beim Kirchenrat, dem Oberkonsistorium und mehreren Konsistorien. Der Landesherr fungierte als summus episcopus (landesherrliches Kirchenregiment). Da der Kurfürst 1697 katholisch wurde, übertrug er seine bischöflichen Rechte den in evangelicis beauftragten Geheimen Räten. Höchster Geistlicher Sachsens war der Oberhofprediger, der zugleich Vizepräsident des Oberkonsistoriums war.

Nach dem Wiener Kongress 1815 musste das Königreich einige seiner Gebiete an Preußen abgeben, das hiervon unter Einbeziehung anderer Gebiete die Provinz Sachsen bildete (siehe Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen). 1835 wurde ein Organisationsedikt erlassen, wonach die kirchliche Verwaltung auf die staatlichen Mittelbehörden (Kreisdirektionen) übertragen wurde. An der Spitze der Landeskirche stand das Kultusministerium, das in dieser Eigenschaft nur dem Kollegium der in evangelicius beauftragten Staatsminister verantwortlich war. Dieses Gremium nahm die Stellung des Bischofs ein, die der katholische Landesherr nicht ausfüllen konnte. Außerdem bestand in Dresden ein Landeskonsistorium als Mittelbehörde, die nur aus nebenamtlichen Beisitzern (unter einem juristischen Präsidenten) bestand und nur für kirchliche und pädagogische Examina zuständig war.

1868 erhielt die Landeskirche eine Kirchenvorstands- und Synodalordnung und 1871 wurde auf dieser Grundlage eine erste Landessynode gewählt. Im Zusammenhang mit einer umfassenden verfassungs- und Verwaltungsreform des Königreichs Sachsen wurde 1874 die kirchliche Verwaltung von der staatlichen Verwaltung getrennt. Oberste Kirchenbehörde war nun das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium (nicht zu verwechseln mit dem eben erwähnten Landeskonsistorium), das weiter den in evangelicis beauftragen Staatsministern unterstand. Das Kultusministerium übte über die Landeskirche nur noch solche Aufsichtsrechte aus, die es auch über andere Religionsgemeinschaften hatte.

Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments (1918) erhielt die Landeskirche 1922 eine überarbeitete Verfassung, die 1926 in Kraft trat. Dem leitenden Geistlichen, der bislang den Titel eines Oberhofpredigers getragen hatte, wurde die Amtsbezeichnung „Landesbischof“ beigelegt.

Nach dem Tod des ersten Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, D. Ludwig Ihmels, am 7. Juni 1933 nutze der sächsische Innenminister Dr. Fritsch die entstandene Vakanz, um am 30. Juni 1933 die Befugnisse sämtlicher kirchenleitender Organe (Landesbischof, Landeskirchenamt, ständiger Synodalausschuss) auf den Führer der Arbeitsgemeinschaft nationalsozialistischer Pfarrer, Friedrich Coch, zu übertragen. Die Geheimräte im Landeskonsistorium, 7 Superintendenten und 14 Pfarrer wurden beurlaubt. Am 7. Dezember 1933 kamen die Pfarrer des „Pfarrernotbundes“, aus dem die „Bekennende Kirche“ hervorging, in der Dresdner Zionskirche zusammen. Indem sie Friedrich Coch als Irrlehrer die geistliche Führung absprachen, begann innerhalb der sächsischen Landeskirche der Kirchenkampf.

1945-1947 stand die Landeskirche unter der Leitung des Landessuperintendenten Franz Lau.

Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und war Mitbegründerin der VELKD. 1950 gab sie sich eine neue Verfassung, die mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geändert wurde.

Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.

Landesbischöfe seit 1922

siehe auch: Liste der sächsischen Oberhofprediger

Landessynode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden einerseits von den Kirchenvorständen auf 6 Jahre gewählt, andererseits von der Kirchenleitung berufen. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Die Landessynode wurde 1871 eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Synode 1948 wieder ihre Arbeit auf. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender der Synode ist der Präsident der Synode Otto Guse. Seine Vorgängerin war Präsidentin Gudrun Lindner.

Verwaltung der Landeskirche

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Als oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche besteht in Dresden ein Landeskirchenamt mit einem Präsidenten an der Spitze. Das Landeskirchenamt vertritt die Landeskirche rechtlich und ist grundsätzlich für die Verwaltung aller Angelegenheiten der Landeskirche zuständig.

Das Landeskirchenamt ist Sitz der Kirchenleitung, die aus dem Landesbischof als Vorsitzender, dem Präsidenten des Landeskirchenamtes, dem Präsidenten der Landessynode und 9 weiteren durch die Landessynode gewählten Mitgliedern besteht.

Präsidenten des Ev.-Luth. Landeskonsistoriums (bis 1933) bzw. des Landeskirchenamts

  • 1874–1875: Eduard Freiherr von Könneritz
  • 1875-1883: Bernhard von Uhde
  • 1883–1892: Dietrich Otto von Berlepsch
  • 1892–1910: Alfred von Zahn
  • 1910–1927: Dr. jur. Dr. theol. h.c. Franz Fürchtegott Böhme
  • 1927–1933: D. theol. Dr. jur. Friedrich Seetzen
  • 1933–1945: Johannes Klotsche
  • 1945–1957: Johannes Kurt Erich Kotte
  • 1957–1959: Dr. Rudolf Harzer
  • 1960–1975: Dr. Kurt Johannes
  • 1975–1989: Dr. jur. h.c. Kurt Domsch
  • seit 1990: Hans-Dieter Hofmann


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In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchgemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten „Kirchenvorstehern“.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (auch „Ephorie“ genannt) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Zur Zeit existieren 25 Kirchenbezirke. Die Kirchenbezirke haben als Leitungsorgane die Kirchenbezirkssynode und einen Kirchenbezirksvorstand. Die Mitglieder der Kirchenbezirkssynode werden von den jeweiligen Kirchenvorstehern gewählt. Die Kirchenbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als solche das Recht der Selbstverwaltung. Zugleich sind sie Verwaltungsgliederungen der Landeskirche (Doppelnatur des Kirchenbezirks). Den Bezirkskirchenämtern obliegt die Verwaltung des Kirchenbezirks. Die Bezirkskirchenämter bestehen jeweils aus dem Superintendenten und dem Kirchenamtsrat als rechtskundigen Mitglied. Ein Kirchenamtsrat wird für mehrere Kirchenbezirke zugleich bestellt Der Zuständigkeitsbereich eines Kirchenamtsrats (Kirchenamtsratsbereich) ist in der staatlichen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar).
Zur Zeit existieren 5 Kirchenamtsratsbereiche. Eine zur Zeit anlaufende Reform der landeskirchlichen Verwaltungsstruktur wird hier jedoch umfassende Veränderungen mit sich bringen.

Kirchenamtsratsbereiche (Regionen) und Kirchenbezirke bis 31. Dezember 2007

  • Region Bautzen
    • Kirchenbezirk Bautzen[3]
    • Kirchenbezirk Kamenz[4]
    • Kirchenbezirk Löbau-Zittau
  • Region Chemnitz
    • Kirchenbezirk Annaberg[5]
    • Kirchenbezirk Chemnitz[6]
    • Kirchenbezirk Flöha
    • Kirchenbezirk Glauchau[7]
    • Kirchenbezirk Marienberg[8]
    • Kirchenbezirk Stollberg, ab 01.01.2009 ist diese Region Teil des Kirchenbezirks Annaberg[9]
  • Region Dresden
  • Region Leipzig
    • Kirchenbezirk Borna[17]
    • Kirchenbezirk Leipzig[18]
    • Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz[19]
    • Kirchenbezirk Rochlitz[20]
    • Kirchenbezirk Grimma[21]
  • Region Zwickau
    • Kirchenbezirk Aue[22]
    • Kirchenbezirk Auerbach[23]
    • Kirchenbezirk Plauen[24]
    • Kirchenbezirk Zwickau[25]

Kirchengemeinden

Die 25 Kirchenbezirke sind in 915 Kirchengemeinden unterteilt.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Landeskirche des Königreichs Sachsen; eingeführt 1883 (späterer neuer Titel des Gesangbuchs: Gesangbuch für die evang.-lutherische Landeskirche Sachsens)
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die Evang.-Lutherische Landeskirche Sachsens; eingeführt 1950
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die Evang.-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, Evang.-luth. Landeskirche Sachsens, Evang.-lutherische Kirche in Thüringen, eingeführt in allen lutherischen Kirchen der DDR im Jahre 1975
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens; eingeführt ca. 1994[26]

Weblinks


Quellen

  1. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2005.pdf
  2. Das heutige Gebiet der Landeskirche
  3. Kirchenbezirk Bautzen
  4. Kirchenbezirk Kamenz
  5. Kirchenbezirk Annaberg
  6. Kirchenbezirk Chemnitz
  7. Kirchenbezirk Glauchau
  8. Kirchenbezirk Marienberg
  9. [http://www.kirchenbezirk-stollberg.de/ Kirchenbezirk Stollberg
  10. Kirchenbezirk Dippoldiswalde
  11. Kirchenbezirk Dresden Mitte
  12. Kirchenbezirk Dresden Nord
  13. Kirchenbezirk Freiberg
  14. Kirchenbezirk Großenhain
  15. Kirchenbezirk Meißen
  16. Kirchenbezirk Pirna
  17. Kirchenbezirk Borna
  18. Kirchenbezirk Leipzig
  19. Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz
  20. Kirchenbezirk Rochlitz
  21. Kirchenbezirk Grimma
  22. Kirchenbezirk Aue
  23. Kirchenbezirk Auerbach
  24. Kirchenbezirk Plauen
  25. Kirchenbezirk Zwickau
  26. Gesangbuchverlag

Quellen für Korrekturen Landeskonsistorium/Landeskirchenamt 30. März 2007: Landeskirchenarchiv der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Best. 2, Landeskirchenamt.

Literatur

  • Gerhard Graf; Markus Hein: Kleine Kirchengeschichte Sachsen. Leipzig 2005. ISBN 3-374-02283-9
  • Markus Hein: Die sächsische Landeskirche nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges (1945-1948). Neubildung der Kirchenleitung und Selbstreinigung der Pfarrerschaft (HChrS 6). Leipzig 2002. ISBN 3-374-01918-8
  • Heinrich Herzog: Beitrag zur Geschichte des sächsischen Konsistorialgesetzes vom 15. April 1873, Herbergen der Christenheit 1969, S. 149-211

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