Subvillicus

Subvillicus

Villicus kommt aus dem Lateinischen und stand bei den alten Römern für Verwalter eines Gutes. Gewöhnlich war es ein leibeigener Sklave oder Freigelassener, der die Aufsicht über die Arbeitssklaven des Gutes hatte. Er musste von Rechtswegen von der ganzen Landwirtschaft eine vollständige praktische Erfahrung haben. Er verwaltete alle Einnahmen und Ausgaben im Namen seines Herren.

Im Mittelalter war es eine Bezeichnung für einen herrschaftlichen Güterverwalter, der die Güter eines Herrenhofs verwaltet. Als Verwalter waren ein villicus und ein subvillicus tätig, die mit ihren Knechten das Ackerland bewirtschafteten, die Abgaben der unterstellten Höfe einzogen und den ganzen Ertrag an den Herren weitergaben. Sie waren meist Beauftragte der Herrschaften und konnten jederzeit des Amtes enthoben werden. Für die Dienste erhielten sie einen Teil der eingezogenen Abgaben.

Aus der bäuerlichen Berufs- und Stellungsbezeichnung Villicus bildete sich der in Norddeutschland verbreitete Familienname Willke, Wilcke oder Wilke. Auch heute sind diese Familiennamen noch häufig auf Meierhöfen in Ortschaften anzutreffen. [1]

Einzelnachweise

  1. [ Pohlmann, Fritz / Waldeckischer Geschichtsverein e.V., Arolsen, 2003, Deutsche Ortssippenbücher/Reihe A; 349, Rhenegge, Waldeckische Ortssippenbücher]


Siehe auch

Vogt, Meier, Schultheiß


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  • Vilicus — Villicus kommt aus dem Lateinischen und stand bei den alten Römern für Verwalter eines Gutes. Gewöhnlich war es ein leibeigener Sklave oder Freigelassener, der die Aufsicht über die Arbeitssklaven des Gutes hatte. Er musste von Rechtswegen von… …   Deutsch Wikipedia

  • Villicus — kommt aus dem Lateinischen und stand bei den alten Römern für Verwalter eines Gutes. Gewöhnlich war es ein leibeigener Sklave oder Freigelassener, der die Aufsicht über die Arbeitssklaven des Gutes hatte. Er musste von Rechtswegen von der ganzen… …   Deutsch Wikipedia

  • VILLA — I. VILLA an a vehendo, quasi Vehilla, quod in eam a Villico fructus convehantur et evehantur, cum veneunt: an a valle, i. e. aggere terrae, qui pro limite constitui solet: an a Via? plerumque aedificium fundi, significat, l. 81. §. 3. ff. de Leg …   Hofmann J. Lexicon universale

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