Studierendenparlament

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament oder Studentenparlament, abgekürzt StuPa oder SP, ist in der Regel das höchste beschlussfassende Wahlgremium (Organ) einer verfassten Studierendenschaft in Deutschland, vornehmlich in den nord- und westdeutschen Bundesländern. Es wählt und kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und beschließt über die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft.

Übersicht über die Hochschulorganisation

Wahlperioden und Wahlsysteme

Die Mitglieder des Studierendenparlamentes werden in der Regel von allen eingeschriebenen Studierenden der jeweiligen Hochschule gewählt. Die Wahlen finden häufig an vier oder fünf aufeinanderfolgenden Vorlesungstagen im Januar oder im Juli statt; die Amtsperiode dauert zumeist ein Jahr. Sehr selten findet man auch noch kürzere Wahlperioden von einem Semester (Halbjahr); an der Fernuniversität Hagen dauert eine Amtsperiode hingegen sogar zwei Jahre.

Die meisten Studierendenparlamente werden heute nach dem Prinzip der Listen- oder Verhältniswahl gewählt, bei dem verschiedene mehr oder weniger politisch geprägte Vereinigungen („Listen“) um die Gunst der Studierenden werben und die Parlamentssitze im Verhältnis der auf die jeweiligen Listen abgegebenen Wählerstimmen verteilt werden. An kleineren Hochschulen – vor allem Fachhochschulen, aber auch in Ostdeutschland – findet aber häufig auch noch das Prinzip der Personen- oder Mehrheitswahl Anwendung, bei dem anstelle von Listen Einzelkandidaten zur Wahl stehen.

Geschichte

Studierendenparlamente in dem beschriebenen Sinne gibt es an den meisten deutschen Hochschulen erst seit den 1960er Jahren. Zuvor gab es häufig nur den AStA als alleiniges Vertretungsorgan, der somit die Funktionen von Legislative und Exekutive auf sich vereinigte. Lediglich an einigen größeren Universitäten wurden bereits seit den späten 1940er Jahren getrennte legislative Organe gewählt, die anfangs noch unterschiedliche Bezeichnungen trugen, z. B. Konvent (FU Berlin, Universität München), „Studentenversammlung“ (Universität Hamburg) oder auch „Studentenrat“ (Universität Göttingen). Allerdings wurden alle diese Gremien damals noch nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt, während sich das heute übliche Listenwahlrecht erst seit den sechziger Jahren durchsetzte.

Abweichende Bezeichnungen

Auch in der Gegenwart sind regional abweichende Bezeichnungen für das oberste studentische Wahlgremium gebräuchlich. So heißt es etwa im Bremischen Hochschulgesetz (§ 45 Abs. 4 und 5) bis heute offiziell Studentenrat. In der deutschsprachigen Schweiz ist der Ausdruck Studenten- oder Studierendenrat ebenfalls weit verbreitet; ein Studentenparlament gibt es dort nur an der Universität St. Gallen. Ebenfalls wird oftmals eine geschlechtsneutrale Form wie StudentInnenrat gewählt, beispielsweise in der StudentInnenschaft der Universität Bern.

In den östlichen Bundesländern Deutschlands vereint der Studentenrat zudem meist die Aufgaben von Studierendenparlament und AStA.

In den Unabhängigen Studierendenschaften Bayerns und Baden-Württembergs gibt es aufgrund der zum Teil abweichenden Wahl- und Vertretungsstrukturen ebenfalls zahlreiche andere Bezeichnungen (siehe dort). Studierendenparlamente existieren dort nur an den Universitäten Augsburg, Bayreuth, Karlsruhe und Konstanz.


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